Beschlussvorlage (Schreiben des Städtetages BW)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
29. Juni 2015
Beschlussvorlage (Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA)
Beschlussvorlage (Deutscher Städtetag Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen)
Beschlussvorlage (Eckpunkte zur TTIP Positionierung der Landesregierung BW)
Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier Bundesministerium f. Wirtschaft, kommunale Spitzenverbände und VKU zu TTIP)
Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen)
Beschlussvorlage (Schreiben des Städtetages BW)
Beschlussvorlage (Schreiben Staatsministerium BW an Städtetag vom 08.04.2015)
29. Juni 2015
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Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart Oberbürgermeister/-innen Bürgermeister/-innen der Mitgliedstädte Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiter Gerhard Mauch E gerhard.mauch@staedtetag-bw.de T 0711 22921-22 F 0711 22921-42 Az 103.56 • R 25487/2015 M/Al 27.03.2015 Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) Die zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström beantwortet Fragenkatalog zu TTIP, den die kommunalen Landesverbände in Zusammenwirken mit dem Europabüro in Brüssel erarbeitet haben. Sie setzt sich für die Belange der kommunalen Daseinsvorsorge ein und entspricht damit im Wesentlichen den Forderungen der deutschen Kommunen. Die Art der vertraglichen Absicherung entspricht jedoch nicht vollumfänglich unseren Vorstellungen. Sehr geehrte Damen und Herren, in mehreren Rundschreiben haben wir Sie über den Sachstand der Beratungen zum Freihandelsabkommen TTIP auf EU-Ebene unterrichtet und eine inhaltliche Bewertung vorgenommen. Wir teilen die Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände, die in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Verband kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 darauf hinweisen, dass öffentliche Dienstleistungen, wie die der Daseinsvorsorge, aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht in den Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen fallen sollten, weil sie nicht mit globalen Märkten konkurrieren. Dieses Schreiben haben wir nochmals beigefügt. In der Sitzung des Gemeinsamen Lenkungsorganes in Brüssel am 10. November 2014 hatten wir unsere Position gegenüber EU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg erklärt und darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Notwendigkeit internationaler Freihandelsabkommen anerkennen, gleichzeitig jedoch erwarten, dass nur die Arbeitsfelder darunter fallen, die einem Regelungsbedarf unterworfen sind. Das mit dem Abkommen verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen eine Verbesserung der Investitionsbedingungen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, bezieht sich unseres Erachtens nicht auf den besonderen „Markt“ kommunaler Dienstleistungen. Kommunale Dienstleistungen haben ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten im Hinblick auf die Angebote, die wir unseren Bürgern machen müssen. Sie sind überdies auch nicht renditeorientiert. In der Vergangenheit zeigte sich dies in den Bereichen des EU-Vergabe- und EUBeihilferechtes. Die EU hat dies erkannt und deswegen im Beihilferecht mit der Gruppenfreistellungsverordnung für den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge Ausnahmeregelungen geschaffen. Auf Vorschlag unserer Europaabgeordneten hatten wir uns verständigt, einen Fragenkatalog an die EU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg zu senden, um die kommunalrelevanten Problemfelder im Zusammenhang mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP zu verdeutlichen. Mit Rundschreiben vom 14.01.2015 (R 25180/2015) informierten wir darüber unsere Mitgliedstädte. Sowohl Peter Simon, Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Währung als auch Daniel Caspary in seiner Funktion als Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Internationalen Handel und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, haben sich in der Folge intensiv um die Beantwortung bemüht. Diese Fragen sind nun von der federführenden und zuständigen Kommissarin Cecilia Malmström beantwortet worden. Es ist erfreulich, dass sie sich unseres Anliegens persönlich angenommen hat, die Sonderstellung kommunaler Dienstleistungen anerkennt und diese Thematik in die weiteren Verhandlungen aufnehmen wird. Die Forderung des Städtetages, die Absicherung über eine sog. Positivliste der Bereich kommunaler Dienstleistungen rechtssicher aus dem Anwendungsbereich von TTIP herauszulösen, will sie jedoch nicht Rechnung tragen. In einer Positivliste werden ausdrücklich die Bereiche benannt, die unter das Abkommen fallen. Sie hat den Vorteil, dass begriffliche Unklarheiten oder nachträgliche Änderungen des Aufgabenspektrums kommunaler Dienstleistungen keine weiteren politischen Abstimmungsprozesse erfordern. Demgegenüber favorisiert die EU in erster Linie eine sog. Negativliste, mit der einzelne Bereiche aus dem Anwendungsbereich des Abkommens herausgenommen werden können. Da der Begriff der kommunalen Daseinsvorsorge nicht in allen Mitgliedsstaaten dieselbe Bedeutung hat, sehen wir die Gefahr künftiger Auseinandersetzungen. Die Kommissarin nennt als typische Arbeitsfelder kommunaler Daseinsvorsorge sog. Versorgungsleistungen und die Bereiche der Gesundheitsversorgung, die Bildung und den Wasserbereich. Daraus entnehmen wir, dass seitens der EU nicht alle Arbeitsfelder kommunaler Daseinsvorsorge gesehen werden und Regelungslücken zu befürchten sind. Die nicht benannten Tätigkeitsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge würden zwangsläufig unter die Auswirkungen von TTIP fallen. Wenn es bei der Negativliste bleibt, muss inhaltlich entsprechend nachgearbeitet werden. Wir bewerten dennoch die von Kommissarin Malmström übersandten Antworten zu unse2 rem Fragenkatalog positiv. Auch ist festzustellen, dass auf EU-Ebene noch kein Vertragstext zu TTIP existiert, sondern lediglich über Eckpunkte verhandelt wird. Ein Gestaltungsspielraum kann deswegen angenommen werden Unsere Forderung, dass auch kommunale Vertreter in den EU-Beratergruppen Zugangsrechte haben sollten, wird dadurch evident. Nicht abschließend geklärt ist, ob die Bundesländer ein Mitbestimmungsrecht an diesem Abkommen haben werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich bei TTIP um ein sog. gemischtes Abkommen handeln würde. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 im Schreiben von Frau Malmström. Mit freundlichen Grüßen gez. Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin a. D. 3