Beschlussvorlage (Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
29. Juni 2015
Beschlussvorlage (Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA)
Beschlussvorlage (Deutscher Städtetag Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen)
Beschlussvorlage (Eckpunkte zur TTIP Positionierung der Landesregierung BW)
Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier Bundesministerium f. Wirtschaft, kommunale Spitzenverbände und VKU zu TTIP)
Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen)
Beschlussvorlage (Schreiben des Städtetages BW)
Beschlussvorlage (Schreiben Staatsministerium BW an Städtetag vom 08.04.2015)
29. Juni 2015
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Beschlussvorlage (Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA)
Beschlussvorlage (Schreiben Staatsministerium BW an Städtetag vom 08.04.2015)Beschlussvorlage (Eckpunkte zur TTIP Positionierung der Landesregierung BW)Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen)Beschlussvorlage (Schreiben des Städtetages BW)Beschlussvorlage (Deutscher Städtetag Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen)Beschlussvorlage (Gemeinsames Positionspapier Bundesministerium f. Wirtschaft, kommunale Spitzenverbände und VKU zu TTIP)
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Kurz Datum: 05.05.2015 Az.: 793.01 Drucksache Nr.: 103/2015 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.05.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 11.05.2015 beschließend öffentlich Gemeinderat 29.06.2015 beschließend öffentlich Abgesetzt Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr begrüßt –sofern die bestehenden Handlungsspielräume der Stadt Lahr nicht beeinträchtigt werden- die Eckpunkte der Landesregierung Baden-Württemberg zu TTIP und sieht hierin Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Lahr, in Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und den USA. 2. Der Gemeinderat schließt sich dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 an. 3. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung, den Bundestag und das Europäische Parlament auf, bei den Verhandlungen für das Freihandelsabkommen TTIP und weitere Freihandelsabkommen die Belange der Kommunen nachhaltig zu vertreten. Insbesondere fordert die Stadt Lahr: Die kommunale Daseinsvorsorge wird von den Marktzugangsverpflichtungen ausgeschlossen. Das reformierte europäische Vergaberecht ist Messlatte für das öffentliche Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht soweit es sich auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirkt. Dahinter dürfen die Regelungen des Handelsabkommens nicht zurückbleiben. Es ist auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten, d.h. Investoren sollen nicht die Möglichkeit erhalten, rechtstaatlich zustande gekommene Regulierungen, z.B. einzelstaatliche Gesetze, vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Geltende Standards hinsichtlich Verbraucher- und Umweltschutz dürfen nicht reduziert werden Die Verhandlungen sind transparent zu führen. Kommunalrelevante Gruppen sind einzubinden. Anlage(n): BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 103/2015 1. Ergänzung Seite - 2 - 1. Gemeinsames Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen vom Oktober 2014 2. Beschluss des Deutschen Städtetags zu „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen... “ vom 12. Februar 2014 3. Schreiben des Städtetages BW vom 27.03.2015 4. Schreiben Staatsministerium BW an Städtetag BW vom 08.04.2015 5. Eckpunkte zur TTIP Positionierung der Landesregierung BW 6. Gemeinsames Positionspapier Bundesministerium f. Wirtschaft, kommunale Spitzenverbände und VKU zu TTIP Drucksache 103/2015 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: 1. Ausgangslage Die Europäische Union und die USA haben am 13. Februar 2013 beschlossen, Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership -TTIP) aufzunehmen, mit dem Ziel transatlantische Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und dadurch erhebliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erzielen. Bestandteile des Abkommens sind dabei eine stärkere Harmonisierung von Normen und sog. nicht-tarifärer Handelshemmnisse, wie z.B. die Angleichung von technischen Standards, eine umfassende Handelsliberalisierung, der Abbau von Zöllen, ein besserer Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen in den USA sowie ergänzende Vorschriften zu Sozial- und Umweltstandards. Ähnlich verhält es sich auch mit dem transatlantischen Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelt wird. Die beiden Abkommen befinden sich allerdings in unterschiedlichen Stadien, da CETA fertig ausgehandelt ist und die Ratifikation bevorsteht, während TTIP mitten in den Verhandlungen steckt. Für die Mitgliedstaaten der EU führt bei TTIP die Europäische Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Mit Abschluss des TTIP-Abkommens wären die EU-Organe sowie die Mitgliedstaaten an den Inhalt des Abkommens gebunden. TTIP hätte Vorrang vor dem EU-Recht und dem jeweiligen nationalen Recht. Neben den zu erwartenden positiven Auswirkungen, die u.a. aus dem Abbau von Handelshemmnissen resultieren und die auch für den Wirtschaftsstandort Lahr und seine Unternehmen zu erwarten sind, bergen solche Abkommen auch erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsfürsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund haben die weiteren TTIP-Verhandlungen und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Abkommens erhebliche rechtliche Bedeutung für die kommunale Aufgabenerfüllung. 2. Befassungskompetenz der Kommunen Internationale oder die Gemeindegrenzen überschreitende Themen können nur dann auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden, wenn es sich trotz der allgemeinen Bedeutung und der damit verbundenen Zuständigkeit des Bundes oder des Landes um „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ handelt. Nur unter dieser Voraussetzung darf sich der Gemeinderat im Rahmen der sogenannten Verbandskompetenz der Gemeinde mit dem Verhandlungsgegenstand befassen. Bezüglich TTIP ist die Verbandskompetenz der Stadt Lahr zu bejahen, da je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens unmittelbare Auswirkungen auf die Aufgaben der Daseinsvorsorge, etwa das öffentliche Auftragswesen, die Energiepolitik, den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung, aber auch kulturelle und soziale Einrichtungen und somit auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Lahr im Raume stehen. Allerdings muss sich die Befassung der Gemeinde auch auf die Punkte beschränken, von denen sie tatsächlich betroffen ist und muss sich zu allen übrigen Aspekten einer Stellungnahme enthalten. Die Befassungskompetenz des Gemeinderates ist unter Beachtung dieser inhaltlichen Einschränkung zu bejahen. Drucksache 103/2015 1. Ergänzung Seite - 4 - 3. Positionierung der Landesregierung Baden-Württemberg zu TTIP Am 17. März 2015 hat die Landesregierung Baden-Württemberg Eckpunkte zu TTIP beschlossen. Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung und dem Schreiben von Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten geht hervor, dass die Landesregierung große Chancen für Baden-Württemberg in dem Abkommen sieht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Baden-Württemberg ist in hohem Maße Akteur und Profiteur der Globalisierung. Es liegt daher in unserem ureigenen Interesse, mit TTIP Globalisierung positiv zu gestalten und auf globale Standards Einfluss zu nehmen, zum Beispiel beim Verbraucherschutz oder im Hinblick auf faire und nachhaltige Handelsregeln.“ Die Landesregierung erachtet eine verantwortliche Begleitung des Verhandlungsprozesses als unerlässlich. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung formuliert sie ihre Haltung und konkrete Anforderungen in einem Eckpunktepapier (siehe Anlage 5). Dabei wird u.a. folgendes aufgeführt: Der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse darf zu keiner Absenkung des Schutzniveaus der EU und der Mitgliedsstaaten, bspw. im Bereich Verbraucher-, Sozial-, Klima-, Tier, Arbeits-, oder Datenschutz führen. Die Landesregierung lehnt die Aufnahme von speziellen Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat ab und fordert die Ablösung bestehender bilateraler Investitionsschutzabkommen von EU-Mitgliedsstaaten und die darin enthaltenen intransparenten Schiedsgerichtsverfahren. Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung eines internationalen Handelsgerichtshofes. Die Leistungen der Daseinsvorsorge sind vom Anwendungsbereich der TTIP auszunehmen. Der Gestaltungsspielraum und die Entscheidungsfreiheit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für die Organisation der Daseinsvorsorge dürfen durch TTIP nicht beeinträchtigt werden. Ein direkter oder indirekter Druck durch TTIP zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen- etwa im Bereich Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr- wird abgelehnt. Während des gesamten Verhandlungsprozesses ist ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen. Der Bundesrat ist umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über Verlauf und Verhandlungsinhalte zu unterrichten. Die Öffentlichkeit ist in den Diskussionsprozess umfassend einzubeziehen. Um dies zu ermöglichen wird die Landesregierung einen TTIPBeirat für Baden-Württemberg unter dem Vorsitz von Minister Friedrich einrichten. 4. Positionierung der kommunalen Spitzenverbände Im Februar 2014 hat sich der Deutsche Städtetag mit den Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge befasst und einen Beschluss hierzu gefasst. Im Oktober 2014 haben dann die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen erarbeitet, das im Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Darin fordern sie die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhandlungen und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen auf, die Verhandlungen transparent zu gestalten und Belange der Kommunen zu berücksichtigen. Drucksache 103/2015 1. Ergänzung Seite - 5 - Dabei werden insbesondere die folgenden Bereiche thematisiert und Forderungen an die politisch Verantwortlichen formuliert, damit eine Beeinträchtigung der kommunalen Daseinsvorsorge ausgeschlossen werden kann: a) Marktzugangsverpflichtung b) Vergabe- und Konzessionsrecht c) Investorenschutz d) Umwelt- und Verbraucherschutz e) Transparenz und Beteiligung Auch in anderen Städten und Kommunen hat bereits eine Befassung in den jeweiligen Gremien stattgefunden. a) Marktzugangsverpflichtung: Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen und Bürger. In ihrem Interesse wird vor Ort die jeweils beste Organisationsform gewählt. Es wird befürchtet, dass Marktzugangsverpflichtungen, wie sie beispielsweise im TTIP vorgesehen werden sollen, diese kommunale Organisationsfreiheit aushöhlen könnten. Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt. Daher ist es aus kommunaler Perspektive sinnvoll, die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszunehmen. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz. Danach würden nur solche Dienstleistungen von Liberalisierungsvorschriften eines Handelsabkommens betroffen sein, die explizit in dem Abkommen genannt sind. Daher sollten die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht erwähnt werden dürfen. Sollte für das Prinzip des Marktzugangs im TTIP jedoch der Negativlistenansatz gewählt werden, ist sicherzustellen, dass die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge ausdrücklich von der Anwendung dieses Prinzips ausgenommen werden. b) Vergabe- und Konzessionsrecht Die Reform des europäischen Vergaberechts berücksichtigt an vielen Stellen die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge. Der darin zum Ausdruck gekommene politische Wille muss auch Leitschnur für die Verhandlungen von Handelsabkommen sein. Aus kommunaler Perspektive sollten daher Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben. Die Erleichterungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft dürfen nicht durch ein Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden. c) Investorenschutz Sowohl die EU als auch die USA haben hochentwickelte Rechtssysteme, die grundlegende Rechte weitgehend sicherstellen. Es darf Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, demokratisch legitimierte und rechtstaatlich zustande gekommene Maßnahmen vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Eine Notwendigkeit, spezielle Drucksache 103/2015 1. Ergänzung Seite - 6 - Investitionsschutzregelungen, in einen völkerrechtlichen Vertrag aufzunehmen, ist aus kommunaler Perspektive nicht erkennbar. d) Umwelt- und Verbraucherschutz Unterschiedliche Standards und Regulierungsansätze in der Umwelt- oder Verbraucherschutzpolitik können als nicht-tarifäre Handelshemmnisse angesehen werden. Der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die Angleichung von technischen Standards dürfen nicht dazu führen, dass die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten als notwendig erachteten erhöhten Standards oder abweichende Regulierungsansätze abgeschafft oder ausgehöhlt werden. Aus kommunaler Perspektive ist daher zu fordern, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus der Verhandlungspartner die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz. e) Transparenz und Beteiligung Aufgrund der umfassenden Auswirkungen eines solchen Abkommens sollten bereits die Verhandlungen transparent geführt werden, dies könnte bspw. durch eine frühzeitige Einbindung relevanter Gruppen geschehen. Die Einberufung eines Beirates beim Ministerium für Wirtschaft für TTIP unter Beteiligungen der Kommunen ist Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus sind kommunalrelevante Gruppen in die Beratergruppen auf EU-Ebene einzubinden. 5. Auswirkungen auf die Stadt Lahr Viele Lahrer Unternehmen sind weltweit tätig und profitieren von Freihandelsabkommen. Dies gilt auch für die derzeit in Verhandlung befindlichen transatlantischen Abkommen TTIP und CETA. Die Stadtverwaltung begrüßt daher grundsätzlich das Zustandekommen der Freihandelsabkommen. Trotzdem ist es für die Stadt Lahr von besonderer Bedeutung, dass die kommunale Selbstverwaltung und die Organisationsfreiheit nicht durch Regelungen in den Freihandelsabkommen eingeschränkt werden. Es ist wichtig, dass kommunale Dienstleistungen nicht den Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden. Sonst bestünde die Gefahr, dass die Organisationskompetenz von Kommunen durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt oder ausgehebelt wird. werden. Dies könnte zu Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Es bestünde die Gefahr, dass die Möglichkeit der Städte und Kommunen frei darüber zu entscheiden, ob Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen in Eigenregie erbracht werden durch eine weitere Liberalisierung eingeschränkt wird. Dem Grunde nach könnten in Lahr z.B. die Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung sowie der Bau- und Gartenbetrieb Lahr, die Mediathek, die Volkshochschule, die Musikschule sowie die Feuerwehr betroffen sein. Im Bereich der Beschaffungen und Konzessionen gibt es Befürchtungen, dass Ergebnisse der 2013 abgeschlossenen Reform des europäischen Vergaberechts durch Regelungen der Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden könnten.Davon könnten sich seitens der Stadt Lahr Auswirkungen auf Verträge mit der badenova AG & Co. KG und dem E-Werk Mitteilbaden AG & Co. KG ergeben. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister