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Beschlussvorlage (Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: OB Büro
Kurz

Datum: 05.05.2015 Az.: 793.01

Drucksache Nr.: 103/2015 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.05.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

11.05.2015

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

29.06.2015

beschließend

öffentlich

Abgesetzt

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr begrüßt –sofern die bestehenden Handlungsspielräume der Stadt Lahr nicht beeinträchtigt werden- die Eckpunkte der Landesregierung
Baden-Württemberg zu TTIP und sieht hierin Impulse für eine nachhaltige Entwicklung
der Wirtschaft in Lahr, in Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und den USA.
2. Der Gemeinderat schließt sich dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände
und des Verbands kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 an.
3. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung, den Bundestag und das
Europäische Parlament auf, bei den Verhandlungen für das Freihandelsabkommen TTIP
und weitere Freihandelsabkommen die Belange der Kommunen nachhaltig zu vertreten.
Insbesondere fordert die Stadt Lahr:
Die kommunale Daseinsvorsorge wird von den Marktzugangsverpflichtungen ausgeschlossen.
Das reformierte europäische Vergaberecht ist Messlatte für das öffentliche Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht soweit es sich auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirkt. Dahinter dürfen die Regelungen des Handelsabkommens nicht zurückbleiben.
Es ist auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten, d.h. Investoren sollen
nicht die Möglichkeit erhalten, rechtstaatlich zustande gekommene Regulierungen, z.B.
einzelstaatliche Gesetze, vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen.
Geltende Standards hinsichtlich Verbraucher- und Umweltschutz dürfen nicht reduziert
werden
Die Verhandlungen sind transparent zu führen. Kommunalrelevante Gruppen sind einzubinden.

Anlage(n):
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 103/2015 1. Ergänzung

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1. Gemeinsames Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands
kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen vom Oktober 2014
2. Beschluss des Deutschen Städtetags zu „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen...
“ vom 12. Februar 2014
3. Schreiben des Städtetages BW vom 27.03.2015
4. Schreiben Staatsministerium BW an Städtetag BW vom 08.04.2015
5. Eckpunkte zur TTIP Positionierung der Landesregierung BW
6. Gemeinsames Positionspapier Bundesministerium f. Wirtschaft, kommunale Spitzenverbände
und VKU zu TTIP

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Begründung:
1. Ausgangslage
Die Europäische Union und die USA haben am 13. Februar 2013 beschlossen, Verhandlungen
über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and
Investment Partnership -TTIP) aufzunehmen, mit dem Ziel transatlantische Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und dadurch erhebliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erzielen.
Bestandteile des Abkommens sind dabei eine stärkere Harmonisierung von Normen und sog.
nicht-tarifärer Handelshemmnisse, wie z.B. die Angleichung von technischen Standards, eine
umfassende Handelsliberalisierung, der Abbau von Zöllen, ein besserer Zugang zum öffentlichen
Beschaffungswesen in den USA sowie ergänzende Vorschriften zu Sozial- und Umweltstandards.
Ähnlich verhält es sich auch mit dem transatlantischen Abkommen CETA (Comprehensive
Economic and Trade Agreement), das zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelt wird. Die beiden Abkommen befinden sich allerdings in unterschiedlichen Stadien, da CETA
fertig ausgehandelt ist und die Ratifikation bevorsteht, während TTIP mitten in den Verhandlungen
steckt.
Für die Mitgliedstaaten der EU führt bei TTIP die Europäische Kommission unter Ausschluss der
Öffentlichkeit die Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische
Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Mit Abschluss des TTIP-Abkommens wären die EU-Organe sowie die Mitgliedstaaten an den
Inhalt des Abkommens gebunden. TTIP hätte Vorrang vor dem EU-Recht und dem jeweiligen
nationalen Recht.
Neben den zu erwartenden positiven Auswirkungen, die u.a. aus dem Abbau von Handelshemmnissen resultieren und die auch für den Wirtschaftsstandort Lahr und seine Unternehmen zu erwarten sind, bergen solche Abkommen auch erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsfürsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund haben die weiteren
TTIP-Verhandlungen und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Abkommens erhebliche
rechtliche Bedeutung für die kommunale Aufgabenerfüllung.

2. Befassungskompetenz der Kommunen
Internationale oder die Gemeindegrenzen überschreitende Themen können nur dann auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden, wenn es sich trotz der allgemeinen Bedeutung
und der damit verbundenen Zuständigkeit des Bundes oder des Landes um „Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft“ handelt. Nur unter dieser Voraussetzung darf sich der Gemeinderat im
Rahmen der sogenannten Verbandskompetenz der Gemeinde mit dem Verhandlungsgegenstand
befassen.
Bezüglich TTIP ist die Verbandskompetenz der Stadt Lahr zu bejahen, da je nach Ausgestaltung
und Wortlaut des Abkommens unmittelbare Auswirkungen auf die Aufgaben der Daseinsvorsorge,
etwa das öffentliche Auftragswesen, die Energiepolitik, den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung, aber auch kulturelle und soziale Einrichtungen und somit auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Lahr im Raume stehen.
Allerdings muss sich die Befassung der Gemeinde auch auf die Punkte beschränken, von denen
sie tatsächlich betroffen ist und muss sich zu allen übrigen Aspekten einer Stellungnahme enthalten. Die Befassungskompetenz des Gemeinderates ist unter Beachtung dieser inhaltlichen Einschränkung zu bejahen.

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3. Positionierung der Landesregierung Baden-Württemberg zu TTIP
Am 17. März 2015 hat die Landesregierung Baden-Württemberg Eckpunkte zu TTIP beschlossen.
Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung und dem Schreiben von Peter Friedrich, Minister
für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten geht hervor, dass die Landesregierung
große Chancen für Baden-Württemberg in dem Abkommen sieht.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Baden-Württemberg ist in hohem Maße Akteur und
Profiteur der Globalisierung. Es liegt daher in unserem ureigenen Interesse, mit TTIP Globalisierung positiv zu gestalten und auf globale Standards Einfluss zu nehmen, zum Beispiel beim
Verbraucherschutz oder im Hinblick auf faire und nachhaltige Handelsregeln.“
Die Landesregierung erachtet eine verantwortliche Begleitung des Verhandlungsprozesses als unerlässlich. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung formuliert sie ihre Haltung und konkrete Anforderungen in einem Eckpunktepapier (siehe Anlage 5).
Dabei wird u.a. folgendes aufgeführt:
Der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse darf zu keiner Absenkung des Schutzniveaus
der EU und der Mitgliedsstaaten, bspw. im Bereich Verbraucher-, Sozial-, Klima-, Tier,
Arbeits-, oder Datenschutz führen.
Die Landesregierung lehnt die Aufnahme von speziellen Investitionsschutzvorschriften und
Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat ab und fordert die Ablösung
bestehender bilateraler Investitionsschutzabkommen von EU-Mitgliedsstaaten und die darin
enthaltenen intransparenten Schiedsgerichtsverfahren.
Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung eines internationalen Handelsgerichtshofes.
Die Leistungen der Daseinsvorsorge sind vom Anwendungsbereich der TTIP
auszunehmen.
Der Gestaltungsspielraum und die Entscheidungsfreiheit der nationalen, regionalen und
lokalen Gebietskörperschaften für die Organisation der Daseinsvorsorge dürfen durch TTIP
nicht beeinträchtigt werden. Ein direkter oder indirekter Druck durch TTIP zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen- etwa im Bereich Bildung,
Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr- wird abgelehnt.
Während des gesamten Verhandlungsprozesses ist ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen. Der Bundesrat ist umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über Verlauf
und Verhandlungsinhalte zu unterrichten. Die Öffentlichkeit ist in den Diskussionsprozess
umfassend einzubeziehen. Um dies zu ermöglichen wird die Landesregierung einen TTIPBeirat für Baden-Württemberg unter dem Vorsitz von Minister Friedrich einrichten.

4. Positionierung der kommunalen Spitzenverbände
Im Februar 2014 hat sich der Deutsche Städtetag mit den Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge befasst und einen Beschluss hierzu gefasst. Im Oktober 2014 haben dann die
kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein
gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen erarbeitet, das im Oktober 2014 veröffentlicht wurde.
Darin fordern sie die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhandlungen und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen auf, die Verhandlungen
transparent zu gestalten und Belange der Kommunen zu berücksichtigen.

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Dabei werden insbesondere die folgenden Bereiche thematisiert und Forderungen an die politisch
Verantwortlichen formuliert, damit eine Beeinträchtigung der kommunalen Daseinsvorsorge ausgeschlossen werden kann:
a) Marktzugangsverpflichtung
b) Vergabe- und Konzessionsrecht
c) Investorenschutz
d) Umwelt- und Verbraucherschutz
e) Transparenz und Beteiligung
Auch in anderen Städten und Kommunen hat bereits eine Befassung in den jeweiligen Gremien
stattgefunden.
a) Marktzugangsverpflichtung:
Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen und
Bürger. In ihrem Interesse wird vor Ort die jeweils beste Organisationsform gewählt.
Es wird befürchtet, dass Marktzugangsverpflichtungen, wie sie beispielsweise im TTIP vorgesehen werden sollen, diese kommunale Organisationsfreiheit aushöhlen könnten. Sollten
typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser
oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte
umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt.
Daher ist es aus kommunaler Perspektive sinnvoll, die kommunale Daseinsvorsorge von den
Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszunehmen. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz. Danach würden nur solche Dienstleistungen von Liberalisierungsvorschriften eines Handelsabkommens betroffen
sein, die explizit in dem Abkommen genannt sind. Daher sollten die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht erwähnt werden dürfen.
Sollte für das Prinzip des Marktzugangs im TTIP jedoch der Negativlistenansatz gewählt
werden, ist sicherzustellen, dass die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge
ausdrücklich von der Anwendung dieses Prinzips ausgenommen werden.
b) Vergabe- und Konzessionsrecht
Die Reform des europäischen Vergaberechts berücksichtigt an vielen Stellen die kommunale
Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge. Der darin zum Ausdruck gekommene
politische Wille muss auch Leitschnur für die Verhandlungen von Handelsabkommen sein.
Aus kommunaler Perspektive sollten daher Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben.
Die Erleichterungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie
die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft dürfen nicht durch ein
Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden.
c) Investorenschutz
Sowohl die EU als auch die USA haben hochentwickelte Rechtssysteme, die grundlegende
Rechte weitgehend sicherstellen. Es darf Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, demokratisch legitimierte und rechtstaatlich zustande gekommene Maßnahmen vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Eine Notwendigkeit, spezielle

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Investitionsschutzregelungen, in einen völkerrechtlichen Vertrag aufzunehmen, ist aus kommunaler Perspektive nicht erkennbar.
d) Umwelt- und Verbraucherschutz
Unterschiedliche Standards und Regulierungsansätze in der Umwelt- oder Verbraucherschutzpolitik können als nicht-tarifäre Handelshemmnisse angesehen werden. Der Abbau
nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die Angleichung von technischen Standards dürfen
nicht dazu führen, dass die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten als notwendig erachteten
erhöhten Standards oder abweichende Regulierungsansätze abgeschafft oder ausgehöhlt
werden.
Aus kommunaler Perspektive ist daher zu fordern, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus
der Verhandlungspartner die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden
dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
e) Transparenz und Beteiligung
Aufgrund der umfassenden Auswirkungen eines solchen Abkommens sollten bereits die Verhandlungen transparent geführt werden, dies könnte bspw. durch eine frühzeitige Einbindung
relevanter Gruppen geschehen. Die Einberufung eines Beirates beim Ministerium für Wirtschaft für TTIP unter Beteiligungen der Kommunen ist Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus sind kommunalrelevante Gruppen in die Beratergruppen auf EU-Ebene einzubinden.
5. Auswirkungen auf die Stadt Lahr
Viele Lahrer Unternehmen sind weltweit tätig und profitieren von Freihandelsabkommen. Dies gilt
auch für die derzeit in Verhandlung befindlichen transatlantischen Abkommen TTIP und CETA. Die
Stadtverwaltung begrüßt daher grundsätzlich das Zustandekommen der Freihandelsabkommen.
Trotzdem ist es für die Stadt Lahr von besonderer Bedeutung, dass die kommunale Selbstverwaltung
und die Organisationsfreiheit nicht durch Regelungen in den Freihandelsabkommen eingeschränkt
werden.
Es ist wichtig, dass kommunale Dienstleistungen nicht den Regeln zur Liberalisierung unterworfen
werden. Sonst bestünde die Gefahr, dass die Organisationskompetenz von Kommunen durch rein
am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt oder ausgehebelt wird.
werden. Dies könnte zu Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Es bestünde die
Gefahr, dass die Möglichkeit der Städte und Kommunen frei darüber zu entscheiden, ob Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen in Eigenregie erbracht werden durch eine weitere Liberalisierung eingeschränkt wird. Dem Grunde nach könnten in
Lahr z.B. die Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung sowie der Bau- und Gartenbetrieb Lahr, die
Mediathek, die Volkshochschule, die Musikschule sowie die Feuerwehr betroffen sein.
Im Bereich der Beschaffungen und Konzessionen gibt es Befürchtungen, dass Ergebnisse der 2013
abgeschlossenen Reform des europäischen Vergaberechts durch Regelungen der Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden könnten.Davon könnten sich seitens der Stadt Lahr Auswirkungen
auf Verträge mit der badenova AG & Co. KG und dem E-Werk Mitteilbaden AG & Co. KG ergeben.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister