Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (5. Sitzung)
11. Mai 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan MAUERFELD-WEST)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan BÜRGERPARK)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan BÜRGERPARK)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
11. Mai 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Bebauungsplan MAUERFELD-WEST)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan BÜRGERPARK)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan BÜRGERPARK)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 23.04.2015 Az.: 0684/Et Drucksache Nr.: 128/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 06.05.2015 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 11.05.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan BÜRGERPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST wird aufgehoben. 2. Die Abwägung vom 23. April 2015 zu den während der Offenlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB sowie gem. § 4a (3) BauGB (erneute Offenlage) vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BÜRGERPARK wird beschlossen. 3. Der Bebauungsplan BÜRGERPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. April 2015 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestandsplan - Bebauungsplan MAUERFELD-WEST - Nutzungsplan BÜRGERPARK - Gestaltungsplan BÜRGERPARK - Textliche Festsetzungen - Begründung - Umweltbericht - Schalltechnische Untersuchung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 128/2015 Seite - 2 - Drucksache 128/2015 Seite - 3 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans BÜRGERPARK zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 5. Januar bis zum 6. Februar 2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. 9 Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aufgrund notwendiger Ergänzungen zu den Höhen baulicher Anlagen im Plangebiet wurde eine erneute, ergänzende Offenlage erforderlich. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung lagen deshalb in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 17. April 2015 erneut öffentlich aus. Im Zuge dieser erneuten Offenlage konnten Stellungnahmen nur zu den ergänzten Festsetzungen abgegeben werden. Im Zuge der erneuten Offenlage wurden keine Einwendungen (zu den ergänzten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung) vorgebracht. Aus der Bürgerschaft wurden während den beiden Offenlagen keine Stellungnahmen abgegeben. Damit bleibt es bei der einzigen Einwendung eines Bürgers, die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurde und zum Inhalt hatte, dass für diese „Fehlplanung“ das eigene, im Plangebiet gelegene Grundstück nicht verkauft werde. Für die Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELD-WEST wurde der Offenlagebeschluss am 24. Februar 2014 im Gemeinderat gefasst. Die Offenlage dazu erfolgte im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan BÜRGERPARK vom 10. März bis 11. April 2014. Anregungen bzw. Einwendungen explizit zur Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELDWEST gingen weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Bürgern ein. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan MAUERFELD-WEST aufzuheben, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan BÜRGERPARK zu fassen. Mit den öffentlichen Bekanntmachungen tritt der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST außer Kraft und der Bebauungsplan BÜRGERPARK in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.