Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Sitzung: Technischer Ausschuss (5. Sitzung)
11. Mai 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan MAUERFELD-WEST)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan BÜRGERPARK)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan BÜRGERPARK)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
11. Mai 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ 1 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 23.12.2014 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme 23. April 2015 Beschluss Der Anregung wird entsprochen. Auf die Stellungnahme vom 18.03.2014 wird verwiesen. Es ergeben sich keine Einwendungen. Auf folgende Punkte wird hingewiesen: Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke: Die Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeige (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen. 2 E-Werk Mittelbaden AG 29.12.2014 Entlang des Mauerwegs sowie der Planstraße (mit Parkplatzzufahrt) werden die Voraussetzungen für die Befahrbarkeit mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug gegeben sein. Damit können alle bestehenden und neu geplanten Gebäude durch die Abfallentsorgung angefahren werden. Abfallwirtschaftssatzung: Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis gem. Abfallwirtschaftssatzung sind zu beachten. Auf die Stellungnahme vom 26.03.2014 wird verwiesen. Folgende Punkte sind zu beachten und in den Bebauungsplan aufzunehmen: Den Anregungen wird teilweise entsprochen. − Der Leitungsbestand des EWM entlang der Römerstraße ist von Anpflanzungen freizuhalten (Schutzstreifen = 2,0 m) Die Verortung der Baumpflanzungen wird im Zuge der Ausführungsplanung mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Im Bebauungsplan werden keine einzelnen Baumstandorte festgesetzt. − Zur Versorgung der neuen Gebäude und Anlagen wird ein neues Niederspannungskabelnetz verlegt. Die Leitungstrassen wurden mit der Abt. Tiefbau abgestimmt. Die Trassen für Neuverlegungen von Niederspannungskabeln werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Die Abstimmung mit der Abt. Tiefbau ist bekannt und sinnvoll. Für den Standort einer Transformatorenstation ist eine im Gebäude der Sporthalle integrierte Lösung anzustreben, weil sie die gestalterisch bessere Lösung darstellt. Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ Beteiligter 23. April 2015 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme − Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Ausweisung eines Grundstückes (Größe ca. 25 m²) mit direktem Zugang zur öffentlichen Straße für die Aufstellung einer Transformatorenstation gefordert. Die Aufstellung einer Transformatorenstation im südöstlichen Bereich wird möglich sein. Als Alternative zu einer eigenständigen Station auf separatem Grundstück wird die Unterbringung im neu geplanten Sporthallenkomplex angedacht. Auch bei dieser Variante wäre ein direkter Zugang möglich. Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Bedenken zu äußern. Es wird davon ausgegangen, dass die Firma Schneider Electric Automation GmbH detaillierte Kenntnisse der Planung hat und mit dem Vorhaben einverstanden ist. Die Fa. Schneider kennt die Planung. Der Bau Die Anregung wurde eines neuen Parkplatzes im Kleinfeld-Süd erfolgt beachtet. derzeit. Der noch bestehende Parkplatz im Mauerfeld kann somit aufgegeben werden und steht dann zur Umsetzung der Planung zur Verfügung. 3 Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein 5.01.2015 4 Kabel BW GmbH Auf die Stellungnahme vom 13.03.2014 wird verwiesen. 9.01.2015 Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben. Neu- oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Im Planbereich befinden sich jedoch Versorgungsanlagen der Kabel BW. Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten. Die Kabelschutzanweisung wird bei der Umsetzung der Planung beachtet. Beschluss Der Hinweis wird beachtet. Sollten Änderungen am Bestandsnetz notwendig sein, bittet die Kabel BW um schnellstmögliche Kontaktaufnahme. 5 Deutsche Telekom Technik GmbH 15.01.2015 Auf die Stellungnahme vom 08.04.2014 wird verwiesen. Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien der Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind. Aus den übermittelten Unterlagen ist nicht erkennbar, wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die Die Versorgungsträger werden wie üblich in den Der Anregung wird weiteren Planungsprozess und bei der Planentsprochen. umsetzung eingebunden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gibt es keine konkretere Planung. Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme 23. April 2015 Beschluss bestehenden Telekommunikationslinien auswirkt. Es ist daher unerlässlich, dass der Telekom die konkretisierte Planung vorgelegt wird. 6 7 Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr 4.02.2015 Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 6.02.2015 Anregungen werden berücksichtigt. Auf die Stellungnahme vom 04.04.2014 wird verwiesen. Das Plangebiet grenzt im Westen an die B 3 und im Süden an die B 415. In den betroffenen Bereichen bestehen derzeit weder Planungs- noch Ausbauabsichten. Es wird jedoch auf die Abstandsbestimmungen nach § 9 FStrG hingewiesen. Hiernach dürfen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung von bis zu 20 Metern, gemessen vom Fahrbahnrand, nicht errichtet werden. Im Plangebiet werden keine Hochbauten geplant, die einen Abstand von weniger als 20 m zum Fahrbahnrand einer der Bundesstraßen aufweisen. Weiter beinhaltet das Plangebiet den angrenzenden Teil der B 3 einschließlich der westlichen Dammböschung. Es wird angenommen, dass im Böschungsbereich eine vom Bestand abweichende Bepflanzung geplant ist. Die Planung im Randbereich der Bundesstraße und auf bundeseigenen Flurstücken ist mit dem RP, Referat 44, abzustimmen. Ein Großteil der Böschungsbepflanzung wird erhalten. Abweichende bzw. zusätzliche Pflanzungen werden mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Abwasserentsorgung/ Oberflächenentwässerung Auf die Stellungnahmen vom 1.04. und 1.12.2014 wird verwiesen. Eine fachtechnische Beurteilung hinsichtlich entwässerungstechnischer Belange kann erst erfolgen, wenn eine entsprechende Entwässerungskonzeption vorliegt. Unter Punkt 11.6 wird folgender Hinweis zum Entwässerungssystem in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen und der Fachbehörde vorgelegt: Die Flächen im Bürgerpark sind originärer Bestandteil des mit Datum vom 6. Februar 2009 genehmigten Generalentwässerungsplanes Einvernehmen wurde herbeigeführt. Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Ergänzende Stel- Unter Berücksichtigung der in der E-Mail vom lungnahme vom 17. März 2015 beschriebenen Erläuterungen kann dem Bebauungsplan zugestimmt werden. 23.03.2015 Stellungnahme 23. April 2015 Beschluss der Stadt Lahr. Sämtliche Flächen des Plangebietes sind gemäß einer ausgearbeiteten Entwässerungsplanung vom 15. April 2014 im Hinblick auf Bestand und auf die Neubebauung des Bürgerparks im Trennsystem zu entsorgen. Im Zuge des Regenwassermanagements ist bei allen Freianlagen und auch bei Gebäuden auf ökologisch sinnvolle Nutzung von Regenwasser, dessen Versickerung, Rückhaltung und Verdunstung zu achten. Die angeführte Mail enthielt den unter 11.6 der planungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführten Hinweis (s.o.). Das Einvernehmen mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wurde damit herbeigeführt. Hinsichtlich der Themen „oberirdische Gewässer“, „Grundwasserschutz“, „Wasserversorgung“, „Altlasten“ und „Bodenschutz“ sind keine Ergänzungen erforderlich. 8 Naturschutzbund Bäume und Heckenstrukturen im Plangebiet: Deutschland e.V. Bäume und Hecken haben nicht nur eine ästheti06.02.2015 sche, sondern auch eine ökologische Funktion. Für die vorgesehene Neupflanzung von Heckenstrukturen ist eine Pflanzliste beigefügt, aus der ersichtlich wird, dass gebietsheimische Gehölze vorgesehen sind. Dies wird begrüßt. Leider finde sich keine entsprechende Liste bezüglich der neu zu pflanzenden 700 Bäume in den Unterlagen. Es wird aus Gründen des Natur- und Umwelt- Eine an den NABU übermittelte Pflanzliste für die Bäume im gesamten Landesgartenschaugelände macht deutlich, dass ein hoher Anteil an heimischen Bäumen vorgesehen ist. Eine Festsetzung erfolgt dazu im Bebauungsplan nicht, sondern wird im Zuge der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der LGSGmbH konkret definiert. Da heimische Bäume zu einem ganz überwie- Anregung wird berücksichtigt. Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ Beteiligter 23. April 2015 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme schutzes darum gebeten bevorzugt standortgerechte einheimische Bäume zu pflanzen. Es wird um eine Pflanzliste der Bäume gebeten, damit überprüft werden kann, ob dieser Bitte entsprochen wird. genden Teil Waldbäume sind, ist die Auswahl an Arten für städtische Standorte sehr begrenzt. Die Umsetzung der gestalterischen Idee z.B. des „Hains der Philosophen“ mit dem Aspekt des Blühens ließe sich nicht mit ausschließlich heimischen Bäumen umsetzen. Aus ökologischen Gründen soll auf die Beschneidung der Bäume und Hecken verzichtet werden. Die frühere Bebauung soll ausschließlich durch entsprechende Positionierung der Bäume und Hecken erfolgen. Die geschnittenen Bäume entlang der „Via CeAnregung wird zuramica“ sind das wesentliche Gestaltungselerückgewiesen. ment für die landschaftsarchitektonische Interpretation der einstigen zivil-römischen Siedlung an diesem Ort. Deshalb wird an der Beschneidung festgehalten, wie es der Rahmen- und Kostenplan vorsieht. Das Beschneiden von Bäumen wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs: Die vorgesehene Kalkung von 47 ha versauerten Waldböden im Stadtwald wird als unerlässliche Pflichtaufgabe der Stadt im Hinblick auf die Erhaltung des Waldes gesehen und nicht als Ausgleichsmaßnahme für die zusätzliche Versiegelung durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Es wird um eine angemessene Ausgleichsmaßnahme gebeten, die ein Gelände, das im Besitz der Stadt Lahr ist, ökologisch aufwertet. Die Kalkung von Waldböden ist keine Pflichtaufgabe der Stadt. Damit ist die Heranziehung der Waldkalkung als Ausgleichsmaßnahme rechtlich nicht zu beanstanden und fachlich auch nachvollziehbar, weil ein Ausgleich für das Schutzgut Boden erforderlich ist. Bestätigt wird dieser Sachverhalt dadurch, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde die Waldkalkung als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe im Plangebiet in das Schutzgut Boden nicht in Frage gestellt wird. Beschluss Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015) OZ 9 Beteiligter Deutsche Bahn AG 22.12.2014 Anregungen d. Beteiligten Durch die Neuausweisung des Baugebiets BÜRGERPARK und die dort geplante Nutzung als Sport- und Freizeitpark im Rahmen der Landesgartenschau 2018 werden gegenüber der DB keine Schutz-, Entschädigungs-, oder sonstigen Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet, die über das Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (5. November - 4. Dezember 2008) bzw. bei einem gestuften Planungsvorgang zum Zeitpunkt der raumordnerischen Bestätigung der Trassenführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin Stellungnahme 23. April 2015 Beschluss Hinweis wird in die planungsrechtlichen Festset- Hinweis / Anregung zungen unter Punkt 11 „Hinweise und nachricht- wird berücksichtigt. liche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen“ aufgenommen.