Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzung)
27. Juli 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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STADT LAHR Satzung Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 27. Juli 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 29. Juni 2015. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 29. Juni 2015 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 28. Juli 2015 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung in Lahr Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 27. Juli 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 29. Juni 2015 - Nutzungsplan M. 1 : 500 vom 29. Juni 2015 Beigefügt sind: - Begründung vom 29. Juni 2015 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 29. Juni 2015 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 28. Juli 2015 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister