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Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 26.06.2015 Az.: 922.5322

Drucksache Nr.: 194/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen
Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ zur Übernahme der Aufgabe
der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde
Friesenheim zu.
2. Die Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung werden ermächtigt,
in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.

Anlage(n):
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Änderungssatzung Zweckverband
Anage 3 - Verbandssatzung Synopse 2011 / 2015

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
1. IGP I / derzeitige Situation und Rechtslage
Nach derzeitiger Rechtslage erschließt der Zweckverband die Grundstücke im Verbandsgebiet.
Eine Übertragung der öffentlichen Abwasserbeseitigungspflicht auf den Zweckverband erfolgte jedoch nicht. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr trägt entsprechend einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2009 die Kosten der von ihm durchzuführenden Abwassermaßnahmen und hat die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Im Gegenzug erhebt die Stadt
Lahr auf ihrer Gemarkung Abwasserbeiträge und -gebühren entsprechend den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben.
Die Herstellungskosten und die Abwasserbeiträge für den Bereich IGP I sind nahezu ausgeglichen.
Eine entsprechende Regelung für den Friesenheimer Teil des Zweckverbandsgebietes wurde bislang
nicht geschlossen.

2. Entwicklungsbereiche IGP II (Mittlere Traube) und IGP III (Nördliche Traube)
Der Zweckverband plant eine Erschließung der Bebauungsplangebiete IGP II und später auch IGP
III. In diesem Zusammenhang werden umfangreiche gemarkungsübergreifende Maßnahmen der Abwasserbeseitigung erforderlich, die auch den Bau eines neuen Schmutzwassersammlers zum Verbandssammler des Abwasserverbandes Friesenheim umfassen.
Bei der nun anstehenden Entwicklung ist es Ziel, dass durch entsprechende Regelungen eine gemarkungsübergreifend einheitliche Zuständigkeit insbesondere einheitliche Beitrags- und Gebührensätze gelten. Die angesiedelten Unternehmen sollten keinen gemarkungsspezifischen Unterschieden ausgesetzt sein.
Für die Maßnahmen der Abwasserbeseitigung ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten (brutto)
in Höhe von € 3.600.000 für IGP II, € 2.750.000 für den gemarkungsübergreifenden Abwassersammler und € 5.610.000 für IGP III (insgesamt € 11,96 Mio.). Zur Entwicklung des Bereiches IGP II ist zunächst die Herstellung des Abwassersammlers (€ 2,75 Mio.) sowie die Maßnahmen im Bereich IGP II
(€ 3,6 Mio.) erforderlich.

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Die hiernach verbliebene Kostenaufteilung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
IGP II
Lahr

IGP III
Lahr

IGP III Friesenheim

IGP III
gesamt

Abwassersammler
nach Friesenheim
688.298
2.061.702 2.750.000
Schmutzwasserkanäle
850.000
170.000
540.000
710.000
Regenwasserkanäle
450.000
300.000
600.000
900.000
Entwässerungsmulde /
Versickerung
2.300.000 1.100.000
2.900.000 4.000.000
3.600.000 2.258.298
6.101.702 8.360.000
Gesamtkosten Gemarkung Lahr
5.858.298
Gesamtkosten Gemarkung Friesenheim
6.101.702
Gesamtkosten IGP II
u. III
11.960.000
3. Finanzielle Betrachtungen / Träger der Abwasserbeseitigung
Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten würde bei den nun geplanten Maßnahmen jedoch
eine hohe Deckungslücke für die Stadt Lahr verbleiben. Für den auf Friesenheimer Gemarkung liegenden Teil des Verbandsgebietes (Teile des Planungsraums IGP III) wären vergleichbare Wirkungen zu erwarten.
Daher wurden verschiedene Finanzierungsmodelle für die geplanten Abwassermaßnahmen betrachtet und ihre Wirkungen auf den Zweckverband und die beiden Gemarkungsgemeinden abgeschätzt.
Zudem wurden diese Varianten der GPA zur Beurteilung der Rechtsmäßigkeit vorgelegt.
Im Ergebnis empfiehlt die Verbandsverwaltung sowie die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim,
die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im gesamten Zweckverbandsgebiet von der Stadt
Lahr und der Gemeinde Friesenheim zu übernehmen. Nur so kann –auch nach Auffassung der GPA–
eine finanzielle Beteiligung des Zweckverbandes an der Deckungslücke für die geplanten Abwassermaßnahmen erfolgen. Die Übernahme dieser Aufgabe bietet zudem den Vorteil, dass gemarkungsübergreifend einheitliche Abgabensätze im Zweckverbandsgebiet gewährleistet werden können.
Bei einer Übertragung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (für die neuen Gebiete IGP II und III
und das bestehende Gebiet IGP I) auf den Zweckverband würden die öffentlichen Abwasseranlagen zukünftig rechtlich durch den Zweckverband hergestellt und unterhalten.
Für die Prognose der Auswirkungen wurde für den Zweckverband eine überschlägige Globalberechnung erstellt, die die Herstellungskosten und Flächen von IGP I – III enthält.

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Diese Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Ergebnisse bei Übertragung aller Investitionskosten auf den Zweckverband

Varianten

Beitragssätze

Kostenannahme
7,13 €/m²
*incl. Resterschließung

Gebühr SW

Gebühr NW

2,24 €/m³

0,11 €/m²

Herstellungs- Herstellungs- Herstellungskosten IGP I* kosten IGP II kosten IGP III

6.571.246 €

3.600.000 €

8.360.000 €

Grundstücksflächen
Nutzungsflächen

1.678.854 m²

2.518.282 m²

4. Erforderliche Maßnahmen / Organisation / Personal / Finanzmittel
Bei Übernahme der öffentlichen Abwasserbeseitigung durch den Zweckverband, bedarf es folgender
rechtlicher Schritte:
-

Änderung der Zweckverbandssatzung (mit Vorbefassung in den Gremien der Zweckverbandsmitglieder)

-

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem
Abwasserverband Friesenheim über die geplante weitere Einleitung von Abwässern in die
Verbandskläranlage

-

Erstellung eigener Kalkulationen für die Abwasserbeiträge (Globalberechnung) und Abwassergebühren des Zweckverbands

-

Beschlussfassung über eine eigene Abwassersatzung des Zweckverbands

Um die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung komplett zu übernehmen und laufend wahrnehmen zu können, bedürfte es beim Zweckverband eines zusätzlichen Mitarbeiters / einer zusätzlichen Mitarbeiterin, mit entsprechendem kommunal – rechtlichem Knowhow. Diese Aufgabe kann
nicht aus dem Personalbestand geleistet werden.
Der kalkulatorisch sinnvollste Zeitpunkt für eine Aufgabenübertragung wäre der Jahreswechsel
2015/16. Es wäre zu prüfen, wer Auftraggeber der bis dahin durchzuführenden Maßnahmen sein soll,
damit kalkulatorisch keine Kosten „verloren gehen“.
Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015 sieht eine Übernahme der Abwasserbeseitigung nicht vor.
Es ist zu prüfen, inwieweit erforderliche Finanzmittel per Nachtragswirtschaftsplan bereitzustellen
sind.

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5. Änderung Zweckverbandssatzung
Die Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung erfordert eine Änderung der Verbandssatzung. Mit dem RP Freiburg als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde wurde die beigefügte
Änderungssatzung bereits abgestimmt.
Ein Votum der Verbandsmitglieder ist in den Gremien der Zweckverbandsmitglieder zu beschließen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer