Informationsvorlage (Haushalt 2015 - Bericht über die Haushaltsentwicklung)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. Juli 2015
27. Juli 2015
Information Amt: 201 Wurth Datum: 26.06.2015 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 193/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.07.2015 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 27.07.2015 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Haushalt 2015 - Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015. Anlage(n): Bericht über die Haushaltsentwicklung des Haushaltsjahres 2015 Anlage -Übersicht Verwaltungshaushalt BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 193/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 umfasst ein Gesamtvolumen von € 122.810.000,--. Hiervon entfallen € 104.360.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 18.450.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2015 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 6.760.000,-- ausgewiesen. Für den Gesamthaushalt 2015 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,1 Mio. € ab. Die Verbesserung resultiert dabei neben verschiedenen sonstigen Veränderungen in beiden Haushaltsteilen im Wesentlichen aus Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von derzeit rd. 4,6 Mio. € (abzüglich rd. 0,8 Mio. € an Gewerbesteuerumlage verblieben rd. 3,8 Mio. €) und aus erwarteten Mehreinnahmen bei den Grundstücksveräußerungserlösen in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2015 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2015, bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im weiteren Jahresverlauf noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten können. Die aktuell veröffentlichten Informationen über die Ausschüttungen zusätzlicher Fördermittel für Investitionen in die Bereiche Infrastruktur und Bildung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015 bis 2018 des Bundes, wonach die Stadt Lahr nach Berechnungen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums BadenWürttemberg eine pauschale Zuweisung in Höhe von rd. 2,6 Mio. € erhalten wird, sind im vorliegenden Bericht unberücksichtigt geblieben, da mit dem Eingang der Fördergelder nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand frühestens ab dem Jahr 2016 zu rechnen sein wird. Im Haushaltsplan 2015 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 4.315.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare Haushaltsentwicklung für 2015 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in voller Höhe entbehrlich bzw. eine Rücklagenzuführung möglich werden könnte. Drucksache 193/2015 Seite - 3 - Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2014 einen Bestand von rd. 24,02 Mio. € aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 16,4 Mio. € beläuft. Der bisherige Haushaltsvollzug 2015 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig gemacht. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer