Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung des Haushaltsjahres 2015)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. Juli 2015
27. Juli 2015
Stadtkämmerei Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Markus Wurth, Tel.: 0210 markus.wurth@lahr.de 30. Juni 2015 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2015 Der vom Gemeinderat am 15. Dezember 2014 verabschiedete Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 umfasst ein Gesamtvolumen von € 122.810.000,--. Hiervon entfallen € 104.360.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 18.450.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2015 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 6.760.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,-- veranschlagt. Mit Erlass vom 26. Januar 2015 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2015 der Stadt Lahr bestätigt als auch den vorgesehenen Kreditrahmen von € 2.000.000,-- und den vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 11.300.000,-- erlaubnispflichtigen Teilbetrag in Höhe der darauf entfallenden Kreditaufnahmen von € 8.172.500,-(ohne jede Einschränkung) genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 ist am 4. Februar.2015 erfolgt. Der Haushaltsplan 2015 ist in der Zeit vom 5. Februar 2015 bis 13. Februar 2015 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden. 2 2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2015 Für den Gesamthaushalt 2015 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,1 Mio. € ab. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2015 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2015 keine unerwartete haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste (z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentliche Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten. Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2015 wird es zu haushaltswirksamen Veränderungen in Form von saldierten Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 266.000,-- kommen. Unter Berücksichtigung der erst im laufenden Jahr möglichen Anpassung der maßgeblichen Einwohnerzahl der Stadt Lahr für den Finanzausgleich 2015 ist im Gegenzug von summierten Mindereinnahmen in Höhe von ca. € 92.000,-auszugehen. Diese Einnahmeabweichungen sind in der obigen Verbesserungserwartung berücksichtigt. Auf die einzelnen Veränderungen wird in den weiteren Berichtsausführungen näher eingegangen. Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 sollte im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht für 2014 gewertet werden. 3 3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2015 (Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2015 vom 26.06.2015) Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 ist als Anlage eine Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 26.06.2015 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen Haushaltsablaufs 2015 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten näher erläutert werden: A) Verwaltungshaushalt 2015 Der Verwaltungshaushalt 2015 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von € 104.360.000,-- aus. Zum 26.06.2015 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 mit Stand vom 01.09.2014): Einnahmen € 65.125.197,88 (01.09.2014: € 69.669.710,15) Ausgaben € 41.491.186,48 (01.09.2014: € 53.805.009,71) Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2015 betreffen, können aus diesen Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum 26.06.2015 nachstehende Zahlungen (= Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt: Einnahmen: € 49.922.550,45 (01.09.2014: € 56.283.703,45) Ausgaben : € 44.129.234,67 (01.09.2014: € 57.450.266,69) 4 Die Sollzahlen für 2015 setzen sich wie folgt zusammen: 1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Art der Einnahmen Grundsteuer A und B Ansatz 2015 Sollzahlen € € tatsächlich gebucht bis 26.06.2015 6.682.000,00 6.697.450,56 Gewerbesteuer 20.000.000,00 24.588.516,84 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 15.605.000,00 4.100.159,58 2.492.000,00 1.387.537,34 26.170.000,00 13.126.789,30 Sonstige Zuweisungen v. Land 1.660.000,00 829.111,60 Gebühren u. ähnl. Entgelte 5.934.320,00 3.270.444,61 Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten 2.923.865,00 2.136.858,76 Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen 2.705.500,00 859.414,61 Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke 8.980.250,00 5.165.710,69 Kalkulatorische Einnahmen 2.039.850,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.563.150,00 1.286.050,00 Sonstige Einnahmen 6.604.065,00 1.677.153,99 104.360.000,00 65.125.197,88 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale Summe Einnahmen E r l ä u t e r u n g e n: a) Grundsteuer A und B (Ansatz 2015: 6,682 Mio. €) Nach der Haushaltsrechnung ist zum 26.06.2015 ein Jahressteuersoll von rd. 6,697 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze in der Summe um rd. € 15.500,-- überschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen (Soll-) Einnahmen von rd. 0,09 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,6 Mio. €. b) Gewerbesteuer (Ansatz 2015: 20,0 Mio. €) Zum 26.06.2015 weist die Haushaltsrechnung 2015 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 24,6 Mio. € und damit Mehreinnahmen von rd. 4,6 Mio. € aus. 5 Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2014 wurde für das Planjahr 2015 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 20,0 Mio. € als realisierbar angesehen. Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2015 (Ist) auf rd. 24,6 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2015 in Höhe von € 3.540.000,-- Mehrausgaben von rd. € 815.000,-- (auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen). Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von rd. 4,6 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. 3,8 Mio. €. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gehen im Wesentlichen auf einen Nachzahlungsvorgang für ausgesetzte Steuerbeträge der Jahre 1999 und 2000, auf nachträgliche Veranlagungen für das Steuerjahr 2013 sowie besonders auf Erhöhungen der Vorauszahlungsfestsetzungen für die Jahre 2014 und 2015 zurück. Bei den Erhöhungen der Vorauszahlungsfestsetzungen 2014/2015 hat sich allein in einem Einzelfall ein Erhöhungsbetrag von rd. 1,6 Mio. € ergeben. Daneben entfallen weitere Vorauszahlungserhöhungen auf eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen. Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. 6 Die nachstehenden Schaubilder zeigen die Entwicklung des Soll- Aufkommens der Gewerbesteuer zum 26.06.2015 auf (auszugsweise Wiedergabe der Soll-Einnahmen im Zeitraum 07.01.2015 bis 26.06.2015): (1) zahlenmäßige Darstellung (die beiden farblich markierten Positionen zeigen den jeweiligen Minimalbzw. Maximalwert an) Stand Gewerbesteuer Veränderung +/- zum Soll-Einnahmen in Euro 07.01.2015 - 26.06.2015 in Euro 07.01.15 21.362.785,97 13.01.15 21.722.492,27 359.706,30 19.01.15 21.654.567,68 -67.924,59 27.01.15 21.764.736,74 110.169,06 02.02.15 21.704.599,83 -60.136,91 17.02.15 21.944.607,63 240.007,80 24.02.15 21.876.586,61 -68.021,02 02.03.15 22.941.651,41 1.065.064,80 09.03.15 23.113.692,99 172.041,58 30.03.15 22.736.720,67 -376.972,32 13.04.15 22.580.950,54 -155.770,13 20.04.15 22.648.784,42 67.833,88 27.04.15 22.746.738,18 97.953,76 05.05.15 23.063.380,11 316.641,93 08.05.15 24.645.646,11 1.582.266,00 20.05.15 24.866.378,21 220.732,10 15.06.15 24.615.135,35 -251.242,86 26.06.15 24.588.516,84 -26.618,51 7 (2) grafische Darstellung Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre 2000 bis 2014 auf (Rechnungsergebnisse): Jahr Gewerbesteuer Veränderung +/- Soll-Einnahmen in Euro in Euro 2000 17.121.539 2001 17.887.084 765.545 2002 21.484.828 3.597.744 2003 14.710.954 -6.773.874 2004 18.996.958 4.286.004 2005 19.861.117 864.159 2006 21.980.544 2.119.427 2007 19.287.073 -2.693.471 2008 15.499.192 -3.787.881 2009 13.932.095 -1.567.097 2010 12.902.864 -1.029.231 2011 15.552.462 2.649.598 2012 17.449.586 1.897.124 2013 21.514.259 4.064.673 2014 20.123.558 -1.390.701 8 c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Gesamtansatz 2015: 18,097 Mio. €) Gemäß dem Haushaltserlass 2015 des Landes vom 23.07.2014 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2015 auf 5,5 Mrd. € geschätzt. Eine Veränderung nach der November-Steuerschätzung 2014 erfolgte nicht. Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2015 in Höhe von 15,605 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Auch die Mai-Steuerschätzung 2015 führte zu keiner Veränderung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Der ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für 2015 ist ein Aufkommen von rd. 1,37 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit den höchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001 darstellt. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im Januar 2015 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,23 Mrd. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 212.286,54 ergeben, die im Jahr 2015 verbucht wurde. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 580 Mio. € mit 2,492 Mio. € veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 hat das Land das erwartete Jahresaufkommen um 64 Mio. € auf 644 Mio. € angehoben. Daraus ergeben sich für die Stadt Lahr Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 276.000,--. 9 Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im März 2015 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 561,43 Mio. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 55.095,34,-- ergeben, die im Jahr 2015 verbucht wurde. (Ansatz 2015: 1,2 Mio.€) d) Vergnügungssteuer Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplan 2015 in Höhe von € 1.200.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung 2015 vom 26.06.2015 sind (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 709.233,60,-verbucht. Bis zum Jahresende 2015 werden Gesamteinnahmen von rd. € 1.400.000,-- und damit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rd. € 200.000,-- erwartet. e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2015: 27,83 Mio. €) Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für die ersten beiden Quartale 2015 mit einer Ausschüttungsquote von 34,9 % (im Vorjahr 35,9 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 15,1 % (im Vorjahr 14,1 %) gutgeschrieben. Im Haushaltserlass für das Jahr 2015 vom 23.07.2014 hat das Land den Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.169,-- auszugehen. Nach der November-Steuerschätzung 2014 ist der Grundkopfbetrag auf € 1.163,-abgesenkt worden. Hieraus ergab sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer vorläufigen Einwohnerzahl (Stand zum 31.12.2013 auf Basis Zensus 2011) ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von € 1.436,10. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2015 mit 23,295 Mio. € (im Vorjahr 24,0 Mio. €) veranschlagt. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans 2015 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus 2011 zum 30.06.2014 2014 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die 10 Finanzausgleichsleistungen 2015) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.12.2013 herangezogen und eine Hochrechnung zum 30.06.2014 vorgenommen. Erst Mitte Februar 2015 sind die auf den 30.06.2014 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der baden-württembergischen Kommunen verfügbar gewesen, so dass dann eine Anpassung der für den Finanzausgleich (FAG) vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorzunehmen war. Aus dieser Anpassung war die der FAG-Berechnung 2015 vorläufig zugrunde gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr um 64 Köpfe zu reduzieren. Damit ergibt sich für die Stadt Lahr im Vergleich zur Mittelveranschlagung ein geringerer gemeindespezifischer Kopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen 2015 und in der Folge Mindereinnahmen von rd. € 89.000,--. Eine Fortschreibung des Grundkopfbetrages nach der Mai-Steuerschätzung 2015 ist nicht erfolgt. Auch bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2015 bei einem Kopfbetrag von € 65,-- je gewichtetem Einwohner mit einem Einnahmeansatz in Höhe von 2,875 Mio. € veranschlagt werden konnte, ist aufgrund der fortgeschriebenen Einwohnerzahl zum 30.06.2014 eine Anpassung vorzunehmen gewesen, aus der sich gegenüber der Planung Mindereinnahmen von rd. € 3.000,-- ergeben. Eine Veränderung des Kopfbetrages je gewichteten Einwohner nach der MaiSteuerschätzung 2015 erfolgte auch hier nicht. Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei einem Einnahmeansatz 2015 in Höhe von 1,255 Mio. €, nach der MaiSteuerschätzung 2015 Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 10.000,-- ergeben. 11 Dies resultiert aus der Senkung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens von zuvor 443 Mio. € auf nunmehr prognostizierte 439 Mio. €. Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2015 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: + 276 T€, Familienleistungsausgleich: - 10 T€) zu einer saldierten Verbesserung von rd. € 266.000,-- führen. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Stadt Lahr zum 30.06.2014 und den daraus resultierenden Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen (- 89 T€) und der kommunalen Investitionspauschale (- 3 T€) verbleibt derzeit im Saldo eine Verbesserung von rd. 174.000,-- €. Im Zuge der im Juni 2015 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für das Jahr 2014 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in saldierter Höhe von € 93.449,20,--. Hiervon entfällt der größte Anteil auf die Schüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von € 74.429,50. f) Gebühren und ähnliche Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (Ansatz 2015: 5,93 Mio. €) (Ansatz 2015: 2,92 Mio. €) Zum 26.06.2015 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten auf rd. 3,27 Mio. € (01.09.2014: rd. 4,04 Mio. €) und die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,13 Mio. € (01.09.2014: rd. 2,17 Mio. €). g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Konzessionsabgaben (Ansatz 2015: 2,705 Mio. €) Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich zum 26.06.2015 auf rd. 0,86 Mio. € (01.09.2014: rd. 1,33 Mio. €). Im Unterabschnitt „1.8100 -Elektrizitätsversorgung“ zeichnen sich bei den in Höhe von € 1.465.000,-- veranschlagten Einnahmen aus Konzessionsabgaben Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 55.000,-- ab. 12 h) Weitere Finanzeinnahmen (Ansatz 2015: 2,03 Mio. €) Im Haushaltsplan 2015 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt € 2.032.950,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier zum 26.06.2015 kumulierte Einnahmen von € 430.966,30 aus. i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Ansatz 2015: 8,98 Mio. €) Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im Haushaltsplan 2015 in Höhe von insgesamt € 8.980.000,-- veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt 26.06.2015 weist die Haushaltsrechnung 2015 verbuchte Einnahmen in Höhe von € 5.165.710,69 aus. Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2015 (Kindergartenkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) wird sich der Jahresbetrag je umgerechneten Kind (Gewichtung 1,0) gemäß einem Rundschreiben des Städtetags BadenWürttemberg vom 25.02.2015 voraussichtlich auf rd. € 2.470,-- belaufen. Für die Haushaltsplanveranschlagung 2015 ist analog dem Jahr 2014 ein Jahresbetrag in Höhe von € 2.520,-- je Kindergartenkind (Gewichtung 1,0) angesetzt worden, so dass hier in der Folge von Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 27.000,-- auszugehen ist. Im Gegensatz hierzu wird es nach den weiteren Ausführungen im obigen Rundschreiben des Städtetags im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2015 (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) zu einem deutlichen Anstieg der Zuweisungsbeträge an die Kommunen kommen. Danach wird sich der Zuweisungsbetrag für 2015 auf voraussichtlich € 12.330,-- je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber € 9.380,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im Jahr 2014 belaufen. Für die Stadt Lahr ergeben sich hieraus Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe von rd. € 630.000,--. Von diesen Mehreinnahmen sind zur Deckung von Mehrausausgaben Mittel in Höhe von € 589.000,-- (€ 269.000,-- für die Sanierung der Kindertagesstätte „KiWy“ und € 320.000,-- für den Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder in der Kindertagesstätte „Regenbogen“) herangezogen worden. 13 Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr 2014 von der Umstellung der bisherigen Festbetragsförderung (in den Jahren 2012 und 2013) auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt. Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2015 bezogen auf das Jahr 2013) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2015 bezogen auf den 01.03.2014). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind von den Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Im Herbst 2014 ist es den kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlungen mit dem Land im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission gelungen, ab dem Jahr 2015 eine Korrektur der Berechnung des Kleinkindlastenausgleichs zu vereinbaren. Konkret führt dies auf Basis der Kleinkindförderung des Jahres 2014 im Jahr 2015 zu einer Anhebung des Fördervolumens um insgesamt ca. 204 Mio. € auf 659 Mio. € gegenüber 445 Mio. € im Jahr 2014. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat dies eine Erhöhung des Förderbetrages je voll gewichteten Ganztagesplatz auf ca. € 12.330,-- zur Folge. j) Sonstige Einnahmen (Ansatz 2015: 6,6 Mio. €) Die sonstigen Einnahmen sind zum 26.06.2015 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 1,67 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2015 zum 26.06.2015 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 200.000,-- aus. 14 2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 26.06.2015 bei rd. 41,5 Mio. € (01.09.2014: rd. 53,8 Mio.), was einem Anteil von rd. 39,7 % (01.09.2014: rd. 52,3 %) des Haushaltsvolumens entspricht. Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind und auch die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt buchmäßig nicht erfasst ist, ist eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig. Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen: Art der Ausgaben Ansatz Sollzahlen 2015 tatsächlich gebucht bis 26.06.2015 (ohne Haushaltsreste) € € Personalausgaben 28.300.300,00 12.790.550,84 Unterhaltungskosten 4.357.150,00 803.714,97 Bewirtschaftungskosten 3.501.700,00 1.351.748,93 Sonstige Sachausgaben 17.379.800,00 7.931.263,03 Zuweisungen und Zuschüsse 7.898.550,00 3.517.795,03 Zinsausgaben 1.086.500,00 443.105,56 Gewerbesteuerumlage 3.540.000,00 1.808.136,06 Finanzausgleichsumlage 12.143.000,00 6.071.270,70 Kreisumlage 15.110.000,00 7.554.749,00 100.000,00 0,00 Kalkulatorische Kosten 2.039.850,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.563.150,00 1.286.050,00 100.000,00 0,00 6.760.000,00 0,00 -520.000,00 0,00 104.360.000,00 43.558.384,12 Weitere Finanzausgaben Deckungsreserve Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe Summe Ausgaben Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2015 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.495.000,-- zur Verfügung. 15 Erläuterungen (Ansatz 2015: 28,3 Mio. €) a) Personalausgaben Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2015 mit € 28.300.300,-veranschlagt (im Vorjahr: € 27.076.950,--). Zum 26.06.2015 sind € 12.790.550,84 (01.09.2014: rd. 16,91. €) an Personalkosten abgeflossen. Dies entspricht 45,19 % des Haushaltsansatzes. Die Jahresrechnung für 2014 hat die Personalausgaben 2014 in einer Gesamthöhe von € 25.891.037,76 ausgewiesen. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2014 bis 29.02.2016 sieht für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen vor: ab 01.03.2014: + 3,0 % (jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung) ab 01.03.2015: + 2,4 % Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2015. Noch nicht absehbar war und ist die weitere Entwicklung der Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Tarifpartner der Arbeitnehmer haben die entsprechenden Sonderregelungen zum Entgelt, zur Eingruppierung und die Eingruppierungsmerkmale zum 31.12.2014 gekündigt. Sich aus den 2015 anstehenden Tarifverhandlungen ergebende Personalkostenerhöhungen sind in der Personalkostenveranschlagung 2015 nicht berücksichtigt. 16 Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) ist eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt. Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 2,45 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.07.2013 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2013 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2014 - und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.07.2014 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2014 übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2015. Die vorgenannte, für das Haushaltsjahr 2015 maßgebliche Besoldungserhöhung gemäß BVAnpG BW 2013/2014 wurde im Rahmen der Veranschlagung der Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt. Im Zuge der Haushaltsplanveranschlagung 2015 wurde eine Erhöhung der Dienstbezüge für alle Beamtengruppen von 2,75 % ab 01.01.2015 angenommen und eingerechnet. Nach dem aktuell vorliegenden Entwurf des BVAnpG BW 2015/2016 fallen die Besoldungsanpassungen geringer aus. Voraussichtlich erhöhen Besoldungen bis Besoldungsgruppe A9 zum 01.03.2015 für die Besoldungsgruppen A10 / A11 zum 01.07.2015 für die Besoldungsgruppen ab A12 zum 01.11.2015 jeweils um 1,9 %. sich die 17 Im Haushaltsplan 2015 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 520.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 280.000,-- auf den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar, welche diese Zielsetzung gefährden könnten. b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2015: 29,84 Mio.€) Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag von rd. 25,23 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,25 Mio. €. geringer veranschlagt. Zum 26.06.2015 sind für diesen Bereich rd. 8,04 Mio. (01.09.2014: rd. 16,13 Mio. €) verausgabt worden. Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit kumuliert rd. 3,5 Mio. € um rd. 0,2 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2014 (rd. 3,3 Mio. €). Bis zum 26.06.2015 sind Ausgaben in Höhe von rd. 1,35 Mio. € geleistet worden (01.09.2014: 2,1 Mio. €). Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden mit insgesamt rd. 4,35 Mio. € (2014: rd. 4,85 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 0,5 Mio. € geringer veranschlagt. Im Gesamtansatz 2015 enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,0 Mio. € gemäß dem vom Gemeinderat am 18.11.2013 bzw. mit neuerlichem Votum vom 29.09.2014 beschlossenen „Schulsanierungsprogramm 2014 bis 2024“ (Anm.: daneben noch eine weitere Veranschlagung im Vermögenshaushalt in Höhe von € 36.400,--, so dass für das Schulsanierungsprogramm im Jahr 2015 insgesamt Ausgabemittel von rd. 1,04 Mio. € veranschlagt sind). Die bis zum Berichtszeitpunkt (26.06.2015) getätigten Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (ohne Haushaltsreste 2014) belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €. 18 c) Zuweisungen und Zuschüsse (Ansatz 2015: 7,89 Mio. €) Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan 2015 mit insgesamt € 7.898.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 191.800,-- höher veranschlagt. Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,57 Mio. € (im Vorjahr rd. 7,28 Mio. €). Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2015 sind hierfür im Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von rd. 1,73 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 26.06.2015 sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd. 0,8 Mio. € verausgabt worden. Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012 („Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen. Für die Sanierung der ev. Kindertagesstätte „KiWy“ in Kippenheimweiler hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 269.000,-- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung (auf die Ausführungen unter Ziffer 1 i) wird verwiesen). d) Gewerbesteuerumlage (Ansatz 2015: 3,54 Mio. €) Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im Jahr 2015 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich) 69 v.H. (wie im Vorjahr). Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus. 19 Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das Haushaltsjahr 2015 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--. Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2015 (Ist) auf rd. 24,6 Mio. € belaufen würde, im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2015 in Höhe von € 3.540.000,-Mehrausgaben von rd. € 815.000,-- ergeben. Im Zuge der im Januar 2015 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2014 ergab sich bei einem schlussgerechneten Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2014 von rd. 19,57 Mio. € eine Nachzahlung zu Lasten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 517.000,--, die im Jahr 2015 verbucht wurde. Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der Einnahmefinanzposition „Gewerbesteuer“ gelten Mehrausgaben bei der Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt. Bis zum 26.06.2015 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von € 1.808.136,06 geleistet worden. (Ansatz 2015: 12,143 Mio. €) e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage) Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2015 für die Stadt Lahr wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen. Somit errechnet sich bei einer für das Jahr 2015 anzusetzenden Steuerkraftsumme in Höhe von € 54.943.630,-- (im Vorjahr: € 48.937.710,--) eine FAG-Umlage von rd. € 12.142.500,--. 20 Zum Berichtszeitpunkt 26.06.2015 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe von € 6.071.270,70,-- verbucht worden. f) Kreisumlage (Ansatz 2015: 15,11 Mio. €) Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 basiert auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich eine Kreisumlage für 2015 in Höhe von € 15.109.500,-- (im Vorjahr: € 14.682.000,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 26.06.2015 weist die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.554.749,-- aus. g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2015 mit insgesamt € 1.086.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um rd. € 37000,-- niedriger veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 113.000,-- (im Vorjahr: € 150.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum 26.06.2015 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd. € 443.000,-- (01.09.12014: rd. € 757.000,--). Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2015 können bei den Zinsaufwendungen derzeit Minderausgaben in Höhe von rd. € 90.000,-- erwartet werden. Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine solche voraussichtlich erst im vierten Quartal 2015 anstehen wird. h) Deckungsreserve Im Haushaltsplan 2015, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Mittel der Deckungsreserve sind bislang noch nicht in Anspruch genommen worden. 21 i) Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 520.000,-- (im Vorjahr € 250.000,--) in den Haushaltsplan 2015 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 280.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 240.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2014 wird davon ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können. j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben. Für Positionen des Verwaltungshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Höhe von rd. € 335.000,-- bewilligt worden (davon allein € 269.000,-- für die Sanierung des ev. Kindergartens „KiWy“ in Kippenheimweiler gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29.06.2015). Dabei sind zur Deckung der Mehrausgaben rd. € 289.000,-- aus den o.g. Mehreinnahmen (Kleinkindbetreuung) bzw. Einsparungen (Zinsaufwendungen) herangezogen worden. Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein. 22 Fazit für den Verwaltungshaushalt: Für den Verwaltungshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von rd. 4,4 Mio. € ab. Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2015 oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann. B) Vermögenshaushalt 2015 Der Vermögenshaushalt 2015 weist ein Volumen in Höhe von € 18.450.000,-- aus. Dabei ist für das Berichtsjahr 2015 zu berücksichtigen, dass zusätzlich vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2014 in Höhe von € 10.249.400,-- zur Verfügung stehen, so dass für 2015 ein Gesamtvolumen von € 28.699.400,-- bereitgestellt ist. Von den veranschlagten Gesamtausgaben 2015 (18,45 Mio. €) sind u.a. folgende Mittelverwendungen vorgesehen: - € 525.750,-- für den Vermögenserwerb - € 7.047.750,-- für Baumaßnahmen - € 8.376.500,-- für Investitionszuschüsse an Dritte. Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter entfallen allein € 7.250.000,--auf vorgesehene Zuführungen an die Landesgartenschau (LGS) Lahr 2018 GmbH. Hierbei handelt es sich um Zuführungen für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS 2018 (4 Mio. €), für Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (2,75 Mio. €) und um Zuführungen gem. dem Erfolgsplan der GmbH (0,5 Mio. €). 23 1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 26.06.2015) Art der Einnahmen Ansatz 2015 Sollzahlen tatsächlich gebucht (ohne Haushaltsreste) bis 26.06.2015 € € Zuführung vom Verwaltungshaushalt 6.760.000,00 0,00 Entnahme aus Rücklagen 4.315.000,00 0,00 1.600,00 1.255,07 0,00 25.633,79 1.800.000,00 1.333.316,33 Beiträge u. ähnl. Entgelte 30.000,00 250.830,33 Zuweisungen / Zuschüsse 3.543.400,00 222.404,32 0,00 4.054,01 2.000.000,00 0,00 0,00 0,00 18.450.000,00 1.837.493,85 Darlehensrückflüsse Veräußerung von Beteiligungen/ Rückflüsse von Kapitaleinlagen Veräußerung von Anlagevermögen Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuw./Zusch. Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen) Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen Summe Einnahmen Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2015 veranschlagten Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.902.200,-- zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gebildete Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenbau- und Schulbaumaßnahmen von zusammen rd. 1,85 Mio. €, um Reste für Erschließungsbeiträge und Ausgleichsbeträge von rd. 0,05 Mio. € sowie um die in voller Höhe übertragene Kreditermächtigung des Jahres 2014 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss vom 23.03.2015). Zuzüglich der Kreditermächtigung gemäß Haushaltsplan 2015 in Höhe von ebenfalls 2,0 Mio. € beläuft sich die Gesamtkredit-ermächtigung für das Jahr 2015 auf 4,0 Mio. € (betragsgleich wie im Vorjahr). Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. 24 Einnahmenseitig zeichnen sich derzeit folgende Verbesserungen im Vergleich zur Planung ab (Listung ab € 25.000,--): Unterabschnitt/Maßnahme: Mehreinnahmen von rd.: 2.6150. –Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt -Veräußerung von Grundstücken € 56.000,-- € 130.000,-- € 43.000,-- € 26.000,-- 2.6300 –Gemeindestraßen -Erschließungsbeiträge 2.6800 –Parkhäuser, Parkplätze -Sonstige Beiträge u. Abgaben 2.7910 –Wirtschaftsförderung -Veräußerung v. Beteiligungen 2.8800 –Allg. Grundvermögen -Verkaufserlöse aus Grundvermögen € 1.400.000,-- -Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken € Summe: € 1.720.000,-- 65.000,-- 2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 26.06.2015) Art der Ausgaben Zuführung zur allgem. Rücklage Ansatz Sollzahlen 2015 tatsächlich gebucht bis 26.06.2015 (ohne Haushaltsreste) € € 500.000,00 0,00 Erwerb von Beteiligungen 1.100,00 100,00 Erwerb von Grundstücken 130.000,00 0,00 Erwerb von bewegl. Sachen 394.650,00 82.030,20 Baumaßnahmen 7.047.750,00 905.626,52 Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen) 2.000.000,00 950.590,52 0,00 0,00 8.376.500,00 535.326,32 18.450.000,00 2.473.673,56 Tilgung von Krediten (Umschuldungen) Zuschüsse für Investitionen an Dritte Summe Ausgaben 25 Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2015 noch Haushalts-ausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 10.249.400,-- zur Verfügung. Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule (€ 1.451.000,--), auf den allgemeinen Grunderwerb (€ 1.200.000,--) und auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik (€ 904.000,--). Ausgabenseitig liegen derzeit folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung vor (Listung ab € 20.000,--): Unterabschnitt/Maßnahme: Veränderungen +/- von rd.: 2.1300 –Feuerschutz * + € 26.000,-- + € 320.000,-- + € 150.000,-- + € 73.000,-- - € 73.000,-- + € 22.000,-- + € 62.000,-- + € 125.000,-- -Tilgungsaufwendungen - € 130.000,-- Summe: + € 575.000,-- -Beschaffung von Fahrzeugen 2.4648 –Förderung von Kindergärten * -Zuschüsse für Baumaßnahmen u.a. 2.5620 –Sportplätze und Sportanlagen */** -Sanitär-/Umkl.geb. Schulsportpl. Mauerfeld 2.5800 –Öffentliche Grünanlagen * -Schutterrenaturierung 2. BA 2.5800 –Öffentliche Grünanlagen * -Kleinfeldpark 2.6140 –Bodenordnung -Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen 2.6150. –Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt -Freilegung von Grundstücken 2.6300 –Gemeindestraßen */** -Verkehrsüberwachung (Urteilsplatz) 2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft 26 Für o.g. Mehrausgabenpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, liegen entsprechende Gemeinderatsbewilligungen vor. Dabei erfolgten die Mehrausgabenbewilligungen bei den mit ** markierten Positionen unter Ansetzung einer vorläufigen Deckung in Form einer erhöhten Rücklagenentnahme. Insgesamt beläuft sich die vorläufige Deckungssumme auf € 275.000,--. Für Positionen des Vermögenshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Gesamthöhe von rd. € 750.000,-- bewilligt worden. Dabei sind als Deckungsbeiträge u.a. Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von € 320.000,- (Zuweisungen für Kleinkind-betreuung) und des Vermögens-haushaltes von rd. € 26.000,-- bzw. Einsparungen des Verwaltungs-/Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. € 90.000,-- (u.a. Zins-/ Tilgungsaufwendungen) herangezogen worden. Neben den o.g. Positionen zeichnen sich in verschiedenen Unterabschnitten des Vermögenshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von über € 450.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Gremiumsvorlagen einzubringen). Fazit für den Vermögenshaushalt: Für den Vermögenshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von rd. € 700.000,-- ab. 27 C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt) Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt: Schuldenstand zum 01.01.2015:* € 25.718.756,90 Neuaufnahme bis zum 26.06.2015: € 0,00 Geleistete Tilgungen bis zum 26.06.2015: € 950.590,52 Schuldenstand zum 01.09.2014: € 24.768.166,38 (*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2014) Im Haushaltsplan 2015 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Zuzüglich dem betragsgleichen Haushalts- einnahmerest aus dem Vorjahr beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf € 4.000.000,--. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. D) Zusammenfassung Gesamthaushalt Die folgenden Übersichten mit Stand vom 26.06.2015 zeigen die wesentlichen Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gegenüber der Planung zusammenfassend auf: 28 UA Bezeichnung Abweichung + /€ Einnahmen Verwaltungshaushalt 2015 4640 bis 4651 Bemerkung (Stand: 26.06.2015) Diverse Unterabschnitte + 200.000 Kindertagesstätten, Kinderhorte einschl. Förderung von Kindergärten + 630.000 a). Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung (deutlich höherer Zuweisungsbetrag je betreutem Kind) - Vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a. 27.000 b). Zuweisungen des Landes für Kinder ab 3 Jahren (Kindergartenlastenausgleich) 8100 Elektrizitätsversorgung - 55.000 Konzessionsabgaben 9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen + 15.000 Grundsteuer B + 4.600.000 Gewerbesteuer: Stand am 26.06.2015: € 24.588.516,84 bei einem Haushaltsansatz von 20,0 Mio. € + 212.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Abschlusszahlung 2014 + + 55.000 276.000 + 200.000 + - 93.000 10.000 - 92.000 + 6.097.000 Saldo Einnahmen: Ausgaben Verwaltungshaushalt 2015 4648 Förderung von Kindergärten 9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: a). Abschlusszahlung 2014 b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2015 Vergnügungssteuer (Ansatz 2015: 1.200 T€, Hochrechn. 2015: 1.400 T€) Finanzzuweisungen (FAG): a). Schlussabrechnung 2014 b). Familienleistungsausgleich (Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014) c). Auswirkungen aus der Anpassung der für den FAG 2015 maßgeblichen Einwohnerzahl (Stand: 26.06.2015) + 270.000 + + 517.000 815.000 b). höheres Gew.St.-Aufkommen 2015 Sonstige allg. Finanzwirtschaft - 90.000 Zinsaufwendungen Diverse Unterabschnitte + 200.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben) Saldo Ausgaben: + 1.712.000 Saldo Verwaltungshaushalt ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) + 4.385.000 9100 Bauunterhaltungszuschüsse Gewerbesteuerumlage: a). Abschlusszahlung 2014 29 UA Bezeichnung Abweichung + /€ Einnahmen Vermögenshaushalt 2015 Bemerkung (Stand: 26.06.2015) 6150 Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt + 56.000 Veräußerung von Grundstücken 6300 Gemeindestraßen + 130.000 Erschließungsbeiträge 6800 Parkhäuser, Parkplätze + 43.000 Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung) 7910 Wirtschaftsförderung + 26.000 Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen 8800 Allgemeines Grundvermögen + 1.400.000 a). Verkaufserlöse aus Grundvermögen + 65.000 b). Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken + 1.720.000 Saldo Einnahmen: Ausgaben Vermögenshaushalt 2015 (Stand: 26.06.2015) 1300 Feuerschutz + 26.000 Beschaffung von Fahrzeugen 4648 Förderung von Kindergärten + 320.000 Zuschüsse für Baumaßnahmen u.a. 5620 Sportplätze und Sportanlagen + 150.000 Sanitär-/Umkleidegeb. Schulsportplatz Mauerfeld 5800 Öffentliche Grünanlagen + 73.000 a). Schutterrenaturierung (2. BA) - 73.000 b). Kleinfeldpark 6140 Bodenordnung + 22.000 Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen 6150 Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt + 62.000 Freilegung von Grundstücken 6300 Gemeindestraßen + 125.000 Verkehrsüberwachung (Urteilsplatz) 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - 130.000 Tilgungsaufwendungen Diverse Unterabschnitte + 450.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung durch erhöhte Rücklagenentnahme) Saldo Ausgaben: + 1.025.000 Saldo Vermögenshaushlt ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) + 695.000 Saldo Gesamthaushalt + 5.080.000 ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) Lahr, 30. Juni 2015 Jürgen Trampert Stadtkämmerer