Beschlussvorlage (Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. Juli 2015
27. Juli 2015
Beschlussvorlage Amt: 622 Brucker Datum: 15.07.2015 Az.: 62/622/Br Drucksache Nr.: 150/2015 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt sh. Org.vorl. sh. Org.vorl. sh. Org.vorl. sh. Org.vorl. sh. Org.vorl. sh. Org.vorl. Betreff: Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn Beschlussvorschlag: Der Namensvorschlag für die Entscheidung im Gemeinderat ergibt sich aus der Diskussion. Ergänzung: Hierzu hat der Technische Ausschuss in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 15.07.2015 einstimmig vorgeschlagen, die Straße „Emma Keller Straße“ zu nennen. Anlage(n): Anlage 1 -Liste Straßennamen Anlage 2 -Lageplan Neuordnung Anlage 3 -Auszug aus dem StadtplanAnlage 4 -Kurzerläuterung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 150/2015 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Das Baugebiet Hagendorn wird durch einen privaten Investor auf der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Göhringer derzeit entwickelt. Die zu erstellenden Erschließungsstraßen werden nach der Herstellung durch den Investor gem. dem Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag von der Stadt Lahr übernommen und sind per Festsetzung im Bebauungsplan als öffentliche Straßenflächen gewidmet. Zur Vorbereitung der Hausnummernvergabe und der Anschlussarbeiten für die Infrastruktur ist es erforderlich, die neu entstehenden Straßen und Baugrundstücke ihrer Lage nach durch die Festlegung des Straßennamens zu definieren. Die neuen Straßenflächen ziehen sich kreuzförmig durch das Baugebiet, wobei die Haupterschließungsachse von West nach Ost führt und an den Pulverturmweg bzw. die Burgheimer Straße anschließt. Die nachgeordnete Erschließung erfolgt in Nord-Süd-Richtung, beginnend mit einem Fußweg, der das Gebiet an die Hochstraße anbindet. Der neuen Straße werden insgesamt 11 Baugrundstücke zugeordnet (sh. Lageplan Anlage 2). In der Vorberatung soll die Entscheidung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vorbereitet werden, in dem ein möglicher Namen für die zu benennende Straße ausgewählt wird. Hierzu sieht die Verwaltung grds. drei Varianten: 1. 2. 3. aus der Zusammenstellung aller bisher diskutierten Namen für die Straßenbenennungen in Lahr wird ein Name ausgewählt (sh. Liste in der Anlage 1) Im Duktus der bisherigen Straßenbenennung in diesem Gebiet wird ein Laubbaumname gewählt. Dies hätte den Vorteil, dass große Teile der Bevölkerung mit der Straßennamensnennung gleich einen örtlichen Bezug zu dem Gebiet und dem Stadtbezirk herstellen können; es gibt in unmittelbarer Nähe schon den Akazienweg, Erlenweg und Holderweg (sh. Übersichtsplan Anlage 3). Es wird ein neuer Name durch das Gremium vorgeschlagen. Eine Benennung nach dem Bebauungsplannamen „Hagendorn“ bietet sich nicht an, da bereits eine süd-westlich gelegene Straße den Namen „Im Hagendorn“ trägt. Dr. Wolfgang G. Müller Tilman Petters