Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim - Abschluss eines…
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. Juli 2015
27. Juli 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 20.07.2015 Az.: 922.5322 Drucksache Nr.: 214/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage im Zweckverbandsgebiet in 2015 zu. Anlage(n): öffentlich-rechtlicher Vertrag -EntwurfÜbersichtsplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 214/2015 Seite - 2 - Begründung: Ergänzend zur Beschlussvorlage 194/2015 für die Übertragung der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr zum Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr für das Verbandsgebiet wird folgender Vorschlag unterbreitet: Herstellung von Anlagen in 2015 Der kalkulatorisch sinnvollste Zeitpunkt für eine Aufgabenübertragung ist der Jahreswechsel 2015/16. Damit mit der Herstellung der Abwasseranlagen zeitnah begonnen werden kann, war zu klären, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, die sowohl den haushaltsrechtlichen als auch den beitragsund gebührenrechtlichen Vorschriften entsprechen. Es ist möglich und mit dem RP als Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt, dass die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim jeweils mittels gleichlautendem öffentlich-rechtlichem Vertrag den Zweckverband „IGP“ mit der kostenneutralen Umsetzung der Maßnahme beauftragen. Mit der Beschlussfassung über die geänderte Verbandssatzung noch im Juli 2015 und der vertraglichen Regelung mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag sieht das RP die vorgesehene Mitwirkung des Zweckverbandes „IGP“ bei der abwassertechnischen Erschließung im konkretem Fall als hinreichend von dessen Aufgabenumfang nach der aktuell gültigen Verbandssatzung gedeckt. Mit dieser Vorgehensweise bleiben die derzeitigen Zuständigkeiten (insbesondere die Gebührenerhebung) bis einschließlich 31.12.2015 erhalten. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist beigefügt. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer