Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger
Datum: 18.08.2015 Az.: 095.51
Drucksache Nr.: 224/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
26.10.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Einstimmig
Gemeinderat
16.11.2015
beschließend
öffentlich
Einstimmig
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014
durch den Gemeinderat
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 17.327.421,54 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
265.933.897,85 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2014
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 224/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 27. Juli 2015 über die Jahresrechnung 2014 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach örtlicher Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2014 ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst und wird dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Die Feststellungsempfehlung ist auf der Seite 87 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger