Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf
Datum: 06.10.2015 Az.: 801.19
Drucksache Nr.: 265/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
26.10.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
16.11.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von
3.734.901,88 EUR und einem Jahresverlust von 59.071,10 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2014 beträgt 59.071,10 EUR.
Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von
6.531,51 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 65.602,61 EUR aus dem
Haushalt der Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Anlage(n):
Jahresbericht BGL 2014
Schlussbericht BGL 2014
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 265/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger