Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Ge-werbepark Raum Lahr – IGP -)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
23. Februar 2015
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 27.10.2014 Az.: 922.5324 Drucksache Nr.: 264/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von € 178.570,-. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 178.570,-. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 264/2014 Seite - 2 - Begründung: Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer für das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) zu. Die Stadt Lahr führt das Ist-Aufkommen an Grund- und Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage und Belastungen aus dem Finanzausgleich mit einem Versatz von einem Jahr an den Zweckverband ab. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr. Die Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – ZV IGP - (HHST. 1.7910.673000) wurde im Haushalt 2014 mit € 480.000,- veranschlagt. Gleichzeitig erhielt die Haushaltstelle den Haushaltsvermerk der unechten Deckungsfähigkeit. Das heißt, Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben zur Verfügung. Im Jahr 2013 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von € 778.293,20 zugeflossen. Hierauf hatte die Stadt Lahr bereits zum 30.06.2013 eine Abschlagszahlung in Höhe von 235.136,72 € (= 50 % des Jahreswertes 2012) geleistet. Somit war im Jahr 2014 noch eine Restzahlung aus der Abrechnung 2013 in Höhe von € 543.156,48 zur Zahlung fällig. Darüber hinaus war satzungsgemäß noch eine Abschlagszahlung für das Jahr 2014 in Höhe von 389.146,60 (= 50 % des Jahreswertes 2013) zu leisten. Insgesamt wurden Zahlungen aus dem Zufluss von Grund- und Gewerbesteuern in Höhe € 932.303,08 an den ZV IGP geleistet. Die Stadt Lahr wurde hieraus im Rahmen des Finanzausgleichs mit insgesamt € 573.732,79 belastet. Diese Belastung erstattete der ZV IGP der Stadt Lahr. Die Mehrausgaben konnten aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise durch die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben ist es deshalb erforderlich, bei dieser Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 178.570,- zu bewilligen. Die Mehrausgaben in Höhe von € 178.570,- können durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer) in voller Höhe gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer