Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt-)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
23. Februar 2015
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Abt: 602, 201 Sottru, Wurth Datum: 16.01.2015 Az.: Drucksache Nr.: 19/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt- Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 175.050,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land). Anlage(n): Übersicht der Finanzpositionen im Deckungskreis „GD 36606755“ BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 19/2015 Seite - 2 - Begründung: In den Unterabschnitten 3660 „Denkmalpflege“, 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2014 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 36606755“ belief sich auf € 1.918.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2014 vom 14.01.2015 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 175.050,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 36606755“). Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie folgt: o Als neue Spielplätze sind in der Unterhaltung hinzu gekommen: o Spielplatz im ehem. Kasernenareal Spielplatz im Baugebiet Hosenmatten Spielplatz in der Leopoldstraße Spielplatz am Kapellenweg in Reichenbach Im Bereich der allg. Grünflächenpflege sind unter anderem Grünanlagen und Ausgleichsflächen in z.T. größerem Umfang hinzugekommen: Grünfläche im Bereich des ehem. Kasernenareals mit ca.1,5 ha Ausgleichsfläche Baugebiet Heubühl o Dadurch und durch die witterungsbedingt mindesten einen Monat längere Vegetationszeit des Jahres ergaben sich vor allem in der Rasenpflege und im Heckenschnitt deutliche Mehraufwendungen o Wesentlich wirkte sich in den Gesamtkosten auch die Anhebung des Stundenverrechnungssatzes mit Wirkung ab dem 01.07.2013 aus o Im Überblick stellt sich die Ausgabenüberschreitung demnach überwiegend wie folgt dar: Erhöhung des Verrechnungssatzes: zusätzlicher Aufwand für Rasenpflege: zusätzlicher Aufwand für Heckenschnitte: zusätzlicher Aufwand für Laubbeseitigung: 55.500,-- € 58.500,-- € 39.000,-- € 7.800,-- € Drucksache 19/2015 Seite - 3 - Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 175.050,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert