Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
12. Oktober 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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HOSENMATTEN II, 2. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 14. April 2014 – 16. Mai 2014) OZ 1 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Abfallwirtschaft 08.04.2014 2 Regierungspräsidium Freiburg Denkmalpflege 14.04.2014 3 Regierungspräsidium Freiburg Verkehr 08.05.2014 Anregungen der Beteiligten Die Abfallbehälter / Gelben Säcke sind am Abfuhrtag rechtzeitig an einer für dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle öffentlicher Erschließungsstraßen bereitzustellen. Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft in der jeweils geltenden Fassung. Stellungnahme Beschluss Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung keine der aufgeführten Belange. Die Voraussetzungen für eine der Abfallwirtschaftssatzung entsprechende Abholung sind erfüllt. Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung keine archäologischen Belange. Nach Abstimmung mit der Fachbehörde bleibt der im ursprünglichen Bebauungsplan von 2004 formulierte Hinweis zu archäologischen Funden weiterhin Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bogültig. denfunde zutage treten können, ist der Beginn von Erschließungsarbeiten sowie allen Erd- und Aushubarbeiten frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26 – Denkmalpflege abzustimmen. Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen. Aus dem Plangebiet sind bisher keine archäologischen Funde bekannt. Da jedoch bei Baumaßnahmen unbekannte Fundstellen zutage treten können, sind archäologische Funde nicht generell auszuschließen. Folgender Hinweis soll in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden: Das Plangebiet befindet sich ca. 4,7 km südöstlich des Flughafenbezugspunktes des Sonderflughafens Lahr in dessen Anlagenschutz- und Bauschutzbereich. Für das Aufstellen von Baukränen, die eine Gesamthöhe von 30 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich. Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Teilweise Aufnahme das Thema Anlagen- und Bauschutzbereich nicht. Somit bleibt der dazu im ursprünglichen Bebauungsplan von 2004 formulierte Hinweis weiterhin gültig. Ca. 500 m südlich befindet sich der Dachlandeplatz des Der Hubschrauber-Landeplatz wurde Ortenau Klinikums. Der Abstand des östlichen Plangebie- nach 2004 gebaut. Der entsprechende 1 HOSENMATTEN II, 2. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 14. April 2014 – 16. Mai 2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Beschluss tes befindet sich direkt unterhalb der Anfluggrundlinie zum Hinweis wird in den Bebauungsplan Hubschrauber-Landeplatz. Es ist mit Fluglärmimmissionen aufgenommen. durch an- und abfliegende Hubschrauber zu rechnen. 4 Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 07.05.2014 5 Deutsche Telekom 12.05.2014 Nachfolgender Text ist in die planungsrechtlichen Festset- Der Hinweis ist bereits im ursprüngli- Zurückweisung zungen aufzunehmen: chen Bebauungsplan von 2004 enthalten und bleibt weiterhin gültig. „Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und / oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer ...) wahrgenommen, so ist das Landratsamt Ortenaukreis zu unterrichten. Aushubarbeiten sind hier sofort einzustellen. Im Planbereich befinden sich entlang der Kirschbaumallee Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung Telekommunikationslinien der Telekom. keine der aufgeführten Belange. Eine Beeinträchtigung der TK-Linien erfolgt Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien nicht. müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt zu beachten. Einer Überbauung der Telekommunikationslinien wird nicht zugestimmt, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und die Erweiterung verhindert wird und ein erhebliches Schadensrisiko besteht. Auch während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass die Telekom an ihren Telekommunikationslinien ohne Einschränkungen arbeiten kann. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 2