Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
12. Oktober 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Beteiligung vom 11.02.2013 – 15.03.2013) OZ 1 Beteiligter Anregungen d. Beteiligten RegierungspräsiAus dem Planungsgebiet sind bisher keine archäologischen Funddium Freiburg, Abt. stellen bekannt. Da jedoch bei Baumaßnahmen, besonders in bisDenkmalwesen her nicht überbauten Bereichen, unbekannte Fundstellen zutage treten können, sind archäologische Funde nicht generell auszu14.02.2013 schließen. Es wird daher darum gebeten, dass folgender Hinweis in die textlichen Festsetzungen übernommen wird: Stellungnahme Beschluss Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung keine archäologischen Belange. Nach Abstimmung mit der Fachbehörde bleibt der im ursprünglichen Bebauungsplan von 2004 formulierte Hinweis zu archäologischen Funden weiterhin gültig. Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können, ist der Beginn von Erschließungsarbeiten sowie allen weiteren Erd- und Aushubarbeiten frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26 – Denkmalpflege, Fachgebiet Archäologische Denkmalpflege (per Post, Fax: 0761/208-3599 oder E-mail: referat26@rpf.bwl.de) abzustimmen. Gemäß § 29 Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen. 2 Regierungspräsidium Freiburg, Landespolizeidirektion Das Bebauungsplangebiet befindet sich ca. 5.200 m ostsüdöstlich des Bezugspunktes des Sonderflughafens Lahr innerhalb dessen Bauschutzbereich. Die Bezugshöhe des Flugplatzes beträgt 511 ft (155,75 m) über NN. 27.02.2013 Etwa 500 m südlich des Gebietes befindet sich der HubschrauberSonderlandeplatz am Ortenau-Klinikum. Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung das Thema Bauschutzbereich nicht. Somit bleibt der dazu im ursprünglichen Bebauungsplan von 2004 formulierte Hinweis weiterhin gültig. Für das Aufstellen von Baukränen, die die Masthöhe von 30,0 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 1