Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
12. Oktober 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
12. August 2015 Az.: Lü Stadt Lahr Stadtplanungsamt Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 (1) BauGB und BauNVO Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 Planzeichenverordnung (PlanzV) i. d. F. vom 18. Dezember 1990, geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 0. Abgrenzungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans gemäß § 9 (7) BauGB 1. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen § 9 (1) Nr. 2 BauGB Baulinie Im Bereich der Baulinien der besonderen Bauweise b, Mehrfamilienhäuser, ist folgende Ausnahme zulässig: Ein Zurücktreten von Gebäudeteilen um maximal fünf Meter ist zulässig. Das Gesamtmaß aller zurücktretenden Bauteile entlang der Baulinien darf 40 % der Gesamtlänge der Baulinien nicht überschreiten. Baugrenze 2. Hinweise § 9 (6) BauGB Die weitere bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach den Festsetzungen im ursprünglichen Bebauungsplan HOSENMATTEN II vom 1. Juli 2004. Regierungspräsidium Freiburg, Referat 46 - Verkehr Ca. 500 m südlich befindet sich der Dachlandeplatz des Ortenauklinikums. Das östliche Plangebiet befindet sich direkt unterhalb der Anfluggrundlinie zum Hubschrauber-Landeplatz. Es ist mit Fluglärmimmissionen durch an- und abfliegende Hubschrauber zu rechnen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin