Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
7. Dezember 2015
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Bürgerpark)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleinfeld Süd, 6. + 7. Änd.)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleingartenpark Römerstraße + Moschee)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Seepark)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
7. Dezember 2015
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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleinfeld Süd, 6. + 7. Änd.)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Bürgerpark)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleingartenpark Römerstraße + Moschee)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Seepark)
Erläuterungsbericht 12.10.2015 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim Änderungen im Bereich der Stadt Lahr Flächenausweisungen 1 Gemarkung Lahr 1. Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlagen (ca. 6,6 ha), Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke (ca. 0,5 ha), Fläche für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk (ca. 0,6 ha), Fläche Sondergebiet, Zweckbestimmung Sport- und Freizeit-anlagen, (ca. 4,2 ha). Der zu ändernde Bereich (Gesamtfläche 11,9 ha) wird im Norden durch den Mauerweg, im Osten durch die Otto-Hahn-Straße, durch die B 3 im Westen und im Süden durch die B 415 begrenzt. Für diesen Bereich weist der wirksame Flächennutzungsplan von 1998 im östlichen Teil eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage (ca. 2,9 ha) und Versorgungsanlage (Trafostation) aus. Im westlichen Teil werden eine Wohnbaufläche und eine Mischbaufläche (zusammen ca. 5,4 ha) entlang der B 3 dargestellt. Zwischen diesen Flächen ist eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage und Versorgungsanlage (Fernheizkraftwerk) ausgewiesen (ca. 3,6 ha). Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann „Mauerfeld“ ein wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die im April 2009 eingereichte Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 - 2025. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen. Um die im Rahmenplan mit Stadtgarten und Baumsaum benannten Flächen zur Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, sollen sie als Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlagen dargestellt werden. Gemäß dem im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren aufgestellten Bebauungsplan BÜRGERPARK werden eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlagen und eine Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke dargestellt. Da im südlichen Teil eine weitere Sporthalle entstehen soll, wird die Sonderbaufläche entlang der Otto-Hahn-Straße erweitert. Zwischen der Grünfläche und dem Sondergebiet wird für das bestehende Fernheizkraftwerk eine Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Diese war bisher in die Grünfläche integriert und erhält jetzt eine Signatur als Versorgungsanlage. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. 1 Im westlichen Teil des Änderungsbereichs befindet sich ein Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Abgrenzung des Schutzgebietes ist bereits im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellt, allerdings mit eingeschränkter Lesbarkeit. Zur Verdeutlichung wird im Änderungsbereich die Umgrenzung des Schutzgebietes mit einer entsprechenden Signatur und Bezeichnung ausgewiesen. Die möglichen Eingriffsintensitäten sind dem rechtskräftigen Bebauungsplan BÜRGERPARK zu entnehmen. Bürgerpark Sonderbaufläche Sport und Freizeit Wohnbaufläche Mischbaufläche Grünfläche Parkanlage/Sport Versorgungsanlage Fernheizwerk Gemeinbedarfsfläche (sozial + kulturell) Bestand 2,9 ha Planung 4,2 ha 5,4 ha ----- 3,6 ha ----- 6,6 ha 0,6 ha 0,5 ha Summe 11,9 ha 11,9 ha 2. Bereich Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 16,2 ha), einer Waldfläche (ca. 2,3 ha), einer Wasserfläche (ca. 2,8 ha), einer Sonderbaufläche Gastronomie (ca. 0,1 ha), und einer Fläche Versorgungsanlage, Zweckbestimmung Abwasser (ca 0,1 ha). Das Gewann „Stegmatten“ ist Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die Landesgartenschau 2018. Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich südlich der B 36, eingefasst durch die B 3 im Osten, den Wässermattengraben im Süden und die Vogesenstraße im Westen. Der zu ändernde Bereich südlich der B 36 ist entsprechend dem wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, (ca. 18,2 ha), als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage (ca. 2,4 ha) und im Westen zu einem geringen Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt (ca. 0,9 ha). Der Rahmenplan für die Landesgartenschau 2018 sieht für diese Fläche eine großzügige Parkanlage mit Liegewiese, Schilfflächen, See und Auenwäldchen vor. Gemäß dem im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren aufgestellten Bebauungsplan SEEPARK wird der größte Teil der Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 16,2 ha) umgewidmet. Mittig in der Parkanlage wird eine Wasserfläche (ca. 2,8 ha) und südlich an den See angrenzend eine Waldfläche (ca. 2,3 ha) dargestellt. Für die Umsetzung des im Rahmenplan vorgesehenen Hauses am See wird eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Gastronomie (ca. 0,1 ha) dargestellt sowie eine Versorgungsfläche, Zweckbestimmung Abwasser (ca. 0,1 ha). Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. 2 Seepark Fläche für die Landwirtschaft Gewerbliche Baufläche Grünfläche Sportanlage Grünfläche Parkanlage Versorgungsfläche Abwasser Wasserfläche Waldfläche Bestand 18,2 ha 0,9 ha 2,4 ha --------------------21,5 ha Sonderbaufläche Gastronomie Summe Planung ------------16,2 ha 0,1 ha 2,8 ha 2,3 ha 0,1 ha 0,1 ha 21,5 ha 3. Bereich Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (ca. 1,7 ha) und einer Gemeinbedarfsfläche für kirchliche und kulturelle Zwecke (ca. 0,3 ha). Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich nördlich der B 36, begrenzt durch die Vogesen- und die Römerstraße. Für diesen Bereich stellt der wirksame Flächennutzungsplan im östlichen Teil eine Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,7 ha) und im westlichen Teil eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (ca. 0,3 ha) dar. Bei der städtischen Kleingartenverwaltung gibt es ca. 400 Interessenten für Kleingärten in der Stadt. Um dem gerecht zu werden, sieht der landschaftsplanerische Entwurf für die neuen dauerhaften Grünanlagen im Gewann „Unteres Brüchle“ eine Kleingartenanlage vor. Als Beitrag zur Ausstellung sollen dort etwa 30 modellhafte Kleingärten entstehen. Nach 2018 können weitere ca. 40 Gartenparzellen geschaffen werden. Der Erweiterungsbereich kann temporär für die Landesgartenschau im Jahr 2018 verwendet werden. Die Konzeption für die Ausstellung wird derzeit erarbeitet. Gemäß dem parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE wird die Grünfläche mit Zweckbestimmung Landwirtschaft in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten umgewidmet, sodass zusammen mit der bestehenden Fläche für Dauerkleingärten eine Fläche von ca. 3,0 ha dargestellt wird. Die nördliche Fläche, zwischen Vogesen-, Römerstraße und dem Radweg, soll für den Bau einer Moschee genutzt werden. Auf Grund der geplanten Bebauung soll die als Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten festgesetzte Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (ca. 0,3 ha) umgewidmet werden. Kleingartenpark (insgesamt) Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche – Dauerkleingärten Gemeinbedarfsfläche – kirchlich/kulturell Summe Bestand 1,7 ha 1,6 ha ----3,3 ha 3 Planung ----3,0 ha 0,3 ha 3,3 ha 4. Bereich Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,3 ha), einer Gewerblichen Baufläche (ca. 0,7 ha) einer Grünfläche (ca. 3,7 ha) und die Zweckänderung der Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,3 ha) Der zu ändernde Bereich umfasst die Fläche zwischen dem Königsberger Ring im Norden, der Breslauer Straße im Osten, dem Weggrundstück mit der Flst.Nr. 8398 mit anschließender Wohnbebauung im Süden und dem Fußweg zwischen Römerstraße und Königsberger Ring. Der wirksame Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule/Kindergarten (Fläche ca. 3,0 ha) und eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Fläche ca. 3,0 ha) aus. Anlass für die Flächenänderung im östlichen Teil des Kleinfeldparks entlang der Breslauer Straße ist die durch die Landesgartenschau erforderlich gewordene Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric Automation aus dem Gewann Mauerfeld. Gegenüber dem Firmengebäude unmittelbar westlich der Breslauer Straße wird mit einem Parkplatz für 250 Fahrzeuge dafür Ersatz geschaffen. Dies ist Gegenstand der 6. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELD-SÜD. Hier war bereits ein Parkplatz für die Firma vorgesehen, der jetzt aber vergrößert werden muss. Da der Ursprungsbebauungsplan KLEINFELD-SÜD 1972 rechtsverbindlich wurde, hätte die Flächennutzungsplanfortschreibung Mitte der 90er Jahre diese Fläche für Nebenanlage (Parkplatz) aufnehmen müssen. Dies ist nicht erfolgt. Neben der bauplanungsrechtlichen Sicherung des Firmenparkplatzes soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, den künftigen Parkplatz, unter weitgehender Beibehaltung der Stellplätze, mit einem Verwaltungsgebäude überbauen zu können. Aus diesem Grund wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche in eine gewerbliche Fläche (ca. 0,7 ha) umgewandelt. Für den nordwestlichen Teil des Kleinfeldparks beabsichtigt der Träger von Pflegeeinrichtungen, die bereits geschlossen sind bzw. in absehbarer Zeit wegen Brandschutzauflagen geschlossen werden, ein Seniorenzentrum mit Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen zu entwickeln. Ein Teil der Gemeinbedarfsfläche soll, gemäß der parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren aufgestellten Bebauungsplanänderung KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung, in eine Wohnbaufläche (ca. 1,3 ha) umgewandelt werden. An diesem Standort entsteht im Zusammenspiel zwischen Wohngebäuden und dem Pflegeheim ein Mehrgenerationen-Quartier. Der südliche Teil der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche wird als Ausgleich für die neu entstehende gewerbliche Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage geändert. Mit insgesamt ca. 3,7 ha entsteht so eine Grünfläche, die 0,7 ha größer ist als die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche. Auf dem Grundstück 8402/1 wurde 2006 das Gemeindezentrum der Evangelischmethodistischen Kirche Lahr errichtet. Für dieses Grundstück wird die Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kirche umgewandelt. 4 Im Bereich KLEINFELD-SÜD befindet sich die Altablagerung „Im Kleinfeld – Lettlöcher“. Die Fläche wird in der Planzeichnung mit der entsprechenden Signatur versehen. Der Sachstand und das weitere Vorgehen zu der Altlastenfläche im Plangebiet ist im parallel aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung beschrieben. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert. Kleinfeld-Süd, 6. + 7. Änderung Gemeinbedarfsfläche Schule/Kindergarten Gemeinbedarfsfläche Kirche Grünfläche Gewerbliche Baufläche Wohnbaufläche Summe Bestand 3,0 ha ----3,0 ha --------6,0 ha Planung ----0,3 ha 3,7 ha 0,7 ha 1,3 ha 6,0 ha Bestand 5,4 ha 0,9 ha Planung 1,3 ha 0,7 ha 1,1 ha 5. Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung Wohn-/Mischbaufläche Gewerbliche Baufläche Gemeinbedarfsfläche (kirchlich/sozial/kulturell) Sonderbaufläche Sport + Freizeit Sonderbaufläche Gastronomie Versorgungsanlage Fernheizwerk Landwirtschaft Grünfläche Waldfläche Wasserfläche Summe 3,0 ha 2,9 ha ----0,6 ha 19,2 ha 10,0 ha ------42,7 ha 4,2 ha 0,1 ha 0,6 ha ---29,6 ha 2,3 ha 2,8 ha 42,7 ha Die Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung zeigt, dass sich die Bauflächen von 12,8 ha auf 8 ha und somit um 4,8 ha deutlich reduzieren. (Diesen Aspekt wird die Stadt bei Verhandlungen um künftige Flächenausweisungen argumentativ gegenüber dem Regierungspräsidium einbringen.) Entsprechend vergrößern sich die (laut Plan) nicht versiegelbaren Flächen von 29,9 ha auf 34,7 ha. Unter diesen Flächen war bislang der Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung sehr groß. Dieser verändert sich jetzt in Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage. 5 6. Umweltbericht zur 7. FNP-Änderung Für die Bereiche 1. BÜRGERPARK, 2. SEEPARK, 3. KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE und 4. Teilbereich KLEINFELD-SÜD 6. Änderung wurden im Rahmen der parallel aufgestellten bzw. sich noch im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne entsprechende Umweltberichte erarbeitet. Deren Ergebnisse sind in einer Kurzzusammenfassung als sog. Steckbriefe dem Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung beigefügt. Für den Bereich 4, Teilfläche KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung wurde auf einen Umweltbericht verzichtet, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans innerhalb einer im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche liegt und hier im Rahmen der 7. Flächennutzungsplanänderung lediglich eine Anpassung von Gemeinbedarfsfläche zu Wohnbaufläche erfolgt. Stefan Löhr Dipl.-Ing. 6