Beschlussvorlage (Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
14. Oktober 2013
14. Oktober 2013
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 27.09.2013 Az.: 108.5 Drucksache Nr.: 176/2013 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 14.10.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 201 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008. Anlage(n): 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 176/2013 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Die geltende Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald wurde im Jahr 2007 überarbeitet und trat zum 01. Januar 2008 in Kraft. In § 12 dieser Satzung sind Festlegungen zum Gebührenmaßstab sowie zur Gebührenhöhe für die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt Lahr getroffen. Die damals noch genutzte Unterkunft Im Winkel 9 steht zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung. Das angemietete Objekt Geroldsecker Vorstadt 81 wird zum 21. Oktober 2013 an den Kreis zurückgegeben. Als Ersatz für diese Unterkunft wurde in der Biermannstraße ein Neubau errichtet. Ab dem 15. Oktober 2013 kann der Bezug dieses neuen Gebäudes erfolgen. Die Benutzungsgebühren für die Unterbringung obdachloser Personen waren aufgrund dieser Veränderungen neu zu kalkulieren. Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Unterkunft Flugplatzstraße 101 wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls überprüft. Der Kalkulation liegen alle der Stadt Lahr anfallenden Kosten für die Gebäude, den Verwaltungsaufwand und die soziale Betreuung zugrunde. Zur Ermittlung der kostendeckenden Gebühren wurden diese Kosten auf die einzelnen Wohneinheiten umgelegt. Die Gebührenbemessung für die Objekte Biermannstraße und Flugplatzstraße 101 stellt sich wie folgt dar: Drucksache 176/2013 1. Ergänzung Seite - 3 - A. Flugplatzstraße I. Kosten pro Jahr -€- 1. Gebäude a.) Miete b.) Heizkosten c.) Wasser/Abwasser/Betriebskosten Summe 21.984,00 8.300,00 17.970,00 2. Personalkosten a.) Hausmeister b.) Verwaltung Summe 12.930,00 9.090,00 48.254,00 22.020,00 3. Kosten für soziale Betreuung 5.400,00 Gesamtkosten p.a. II. 75.674,00 Umlage der Kosten auf die Wohneinheiten 1. Kosten pro qm III. 5 Zimmer EG 5 Zimmer OG 22,38 m² 22,38 m² 111,90 m² 111,90 m² 1 Zimmmer EG 2 Zimmer OG 27,39 m² 27,39 m² 27,39 m² 54,78 m² Gesamtfläche der Wohneinheiten 305,97 m³ Kosten p.a. /m² (Gesamtkosten/Gesamtfläche) 247,32 € kostendeckende Gebühr kostendeckende kostendeckende vorgeschlagene Gebühr / Gebühr / Gebührenhöhe Größe der WohneinWohneinheit Wohneinheit / Wohneinheit heit pro Jahr pro Monat pro Monat 22,38 m² 5.535,13 461,26 220,00 27,39 m² 6.774,23 564,52 250,00 Kostendeckungsgrad 48% 44% Drucksache 176/2013 1. Ergänzung Seite - 4 - B. Biermannstraße I. Kosten pro Jahr -€- 1. Gebäude a.) Miete b.) Nebenkosten (Vorauszahlung) c.) Brandmeldeanlage (Aufschaltung u. AfA) d.) Energiekosten (Strom) geschätzt in Anlehnung an GeVo 18 e.) Instandhaltungspauschale geschätzt f.) Einrichtung (20% AfA) g.)Wartungsverträge geschätzt 105.342,00 23.280,00 1.615,40 10.000,00 7.000,00 7.275,00 4.500,00 Summe 159.012,40 2. Personalkosten a.) Hausmeister b.) Verwaltung Summe 30.170,00 21.210,00 51.380,00 3. Kosten für soziale Betreuung 12.600,00 Gesamtkosten p.a. 222.992,40 III. kostendeckende Gebühr pro Wohneinheit Da sich die Wohneinheiten in ihrer Größe nicht unterscheiden und dementsprechend auch jeweils gleich hohe Gebühren festgesetzt werde sollen, kann die Bemessung der Gebührenhöhe in Form einer einfachen Divisionskalkulation erfolgen. kostendeckende kostendeckende vorgeschlagene Gebühr / Gebühr / Gebührenhöhe / Anzahl der Wohneinheit Wohneinheit Wohneinheit pro Wohneinheiten pro Jahr pro Monat Monat 35 6.371,21 € 530,93 € 250,00 € Kostendeckungsgrad 47% Drucksache 176/2013 1. Ergänzung Seite - 5 - Die Berechnungsgrundlage für das Objekt Biermannstraße wurde zwischenzeitlich an den nun endgültig feststehenden Mietpreis für die Unterkunft angepasst. Insgesamt sind im Vergleich zum letzten Stand der Wirtschaftlichkeitsberechnung (September 2012) Mehrkosten in Höhe von ca. 5.200,- Euro pro Jahr zu verzeichnen, die vorwiegend aus den nachträglichen Anforderungen an Brandschutz und Vandalismusschutz resultieren. Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Unterbringung in einer gemeindlichen Unterkunft ist gemäß der Vorgaben des kommunalen Abgabenrechts durch eine Kalkulation zu ermitteln und zu belegen. Gleichzeitig können die entstehenden Kosten nicht zu 100 % an die Benutzer weitergegeben werden, da dies zu einem völligen Ungleichgewicht zwischen der Leistung und der zu entrichtenden Gebühr und somit zu einer Verletzung des Äquivalenzprinzips führen würde. Hinzu kommt, dass die Stadt Lahr in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde zur Bereitstellung von Unterkünften für obdachlose Personen gesetzlich verpflichtet ist. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, die Kosten für die Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften jeweils zu ca. 50 % auf die Benutzer umzulegen. Bei der Stadt Lahr verbleibt somit ein weiterer Anteil dieser Kosten von ebenfalls ca. 50 %. Der genaue Kostendeckungsgrad kann der Übersicht über die Gebührenbemessung entnommen werden. Die Zimmer in der neuen Unterkunft in der Biermannstraße sind alle nahezu gleich groß. Die festzusetzende Gebühr ist demnach für alle Zimmer identisch. In der Flugplatzstraße 101 variiert die Zimmergröße. Dieser Aspekt findet in den unterschiedlichen Gebührensätzen Berücksichtigung. Für die Unterbringung im Neubau in der Biermannstraße sollen demnach pro Person künftig 250,- Euro pro Monat erhoben werden. Für die Unterbringung in der Flugplatzstraße 101 sollen 220,- Euro bzw. ebenfalls 250,- Euro pro Monat festgesetzt werden. Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt