Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung – Örtliche Bauvorschriften Stadt Lahr Stadtplanungsamt 10. Dezember 2015 Az.: Et Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG in Lahr Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO i.V. m. § 9 (4) BauGB Rechtsgrundlagen: - Landesbauordnung (LBO) i.d.F. vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dachflächen FD 0°-10° Es sind nur Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer bis 10° Dachneigung zulässig. Sie sind entsprechend den planungsrechtlichen Festsetzungen (Ziffer 6.2.4) zu mindestens 70% zu begrünen. Die nicht begrünten Dachflächen sowie Solar-/Photovoltaikanlagen sind mit blendfreien Materialien auszuführen. 1.2 Fensterlose Mauern, Fassadenbegrünung Fensterlose Mauern an Garagen sowie Außenwände mit einem Wandöffnungsanteil von weniger als 20% sind durch Kletterpflanzen bzw. Spaliere flächig zu begrünen oder mit Hecken abzupflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. 2. Stellplätze Flächen für Stellplätze sind, ebenso wie ihre Tragschichten, versickerungsfähig auszubilden, beispielsweise mit Rasengitter- oder Rasenfugenpflaster. Sie sind intensiv einzugrünen. 3. Gestaltung von Freiflächen 3.1 Einfriedungen Der Parkplatz ist mit einer Einfriedung – dichte Hecke oder Zaun mit Hecke – zu versehen. Ihre Höhe darf max. 2 m über dem anstehenden Gelände betragen. Die Hecken sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Mauern sind nicht zulässig. Seite 1 von 2 3.2 Freiflächengestaltungsplan Mit dem Baugesuch ist gem. § 1 (5) Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur Stellplatzbefestigung zu ersehen sind. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung. 4. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der eigenen Leistung zulässig. Sie dürfen insgesamt eine Größe von 15 m² nicht überschreiten. Werbeanlagen mit bewegtem und wechselndem Licht, freistehende Werbeanlagen sowie Fahnen sind unzulässig. 5. Antennen Pro Gebäude ist jeweils nur eine sichtbare Antenne oder Gemeinschaftsantenne zulässig. Parabolantennen sind an der dem öffentlichen Straßenraum abgewandten Gebäudeseite anzubringen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin Seite 2 von 2