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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 10.12.2015 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 329/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.01.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 10. Dezember 2015 zu den während der Offenlage gem. § 3
(2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG wird beschlossen.

2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG und die hierfür erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 10.
Dezember 2015 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzungen
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 329/2015

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Begründung:
Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 6. ÄNDERUNG zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin
fand vom 11. August bis zum 12. September 2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 6. ÄNDERUNG keine Einwendungen eingegangen. 14 Träger öffentlicher Belange haben eine Rückmeldung, 4 davon eine Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des
Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber.
§ 33 Baugesetzbuch (BauGB) regelt, dass in Gebieten, für die ein Beschluss über die
Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst worden ist, ein Vorhaben zulässig ist, wenn
1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist,
2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich
anerkennt und
4. die Erschließung gesichert ist.
Da im Plangebiet alle genannten Voraussetzungen im Herbst 2014 zutrafen und die
eingegangenen Anregungen bzw. Einwendungen entweder berücksichtigt wurden oder
keine (grundlegenden) Auswirkungen auf die künftigen Festsetzungen erwarten ließen,
wurde vom Stadtplanungsamt gegenüber dem Rechtsamt, Abteilung Bauordnung die so
genannte Planreife des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung bestätigt. Die
Herstellung des Parkplatzes für 246 Fahrzeuge konnte so aus planungsrechtlicher Sicht
genehmigt werden. Die Baugenehmigung wurde im Januar 2015 erteilt. Seit April 2015
ist der Parkplatz fertiggestellt und in Benutzung. Damit konnten im Bürgerpark die Arbeiten für die Landesgartenschau beginnen.
Das Bebauungsplanverfahren soll nun zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen sowie den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG
und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen.
Da die parallel vorgenommene Änderung des Flächennutzungsplans – der Beschluss
zur Offenlage der 7. Änderung wurde am 7. Dezember 2015 durch den Gemeinsamen
Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippenheim gefasst –
noch nicht wirksam ist, muss der Bebauungsplan dem Regierungspräsidium Freiburg
zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach erfolgter Genehmigung tritt der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

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