Beschlussvorlage (Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich - Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Sporthalle+ im Bürgerpark - Kita+ im Bürgerpark)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich
- Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Sporthalle+ im Bürgerpark
- Kita+ im Bürgerpark)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Induktive Höranlage Funktionsschema)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Induktive Höranlage Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik)
Beschlussvorlage (Anlage 3 Induktive Höranlage Sporthalle+)
Beschlussvorlage (Anlage 4 Induktive Höranlage Kita+)
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich
- Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Sporthalle+ im Bürgerpark
- Kita+ im Bürgerpark)
Beschlussvorlage (Anlage 4 Induktive Höranlage Kita+)Beschlussvorlage (Anlage 1 Induktive Höranlage Funktionsschema)Beschlussvorlage (Anlage 2 Induktive Höranlage Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik)Beschlussvorlage (Anlage 3 Induktive Höranlage Sporthalle+)
Beschlussvorlage Amt: 603 Eckert Datum: 17.12.2015 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 343/2015 Ka/Ec Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 13.01.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.01.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich - Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Sporthalle+ im Bürgerpark - Kita+ im Bürgerpark Beschlussvorschlag: Für die Bauvorhaben Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik, Sporthalle+ im Bürgerpark und Kita+ im Bürgerpark werden in den in der Vorlage beschriebenen Bereichen Einrichtungen für Hörgeschädigte in Form von Induktionsschleifen vorgesehen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen werden im Haushalt für das Jahr 2017 vorgesehen. Anlage(n): Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Induktive Höranlage Funktionsschema Induktive Höranlage Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik Induktive Höranlage Sporthalle+ Induktive Höranlage Kita+ BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 343/2015 Seite - 2 - Begründung: Die DIN 18040 (Norm für Barrierefreies Bauen) sowie der vom Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V. entwickelte „Leitfaden zur barrierefreien Kommunikation im kulturellen Bereich“ zeigen Möglichkeiten auf, wie bisher vorhandene Barrieren abgebaut und wie die Inklusion gefördert werden kann. Um eine bessere Hörverständigung für und mit Menschen mit Hörbehinderungen zu schaffen, besteht die Möglichkeit eine induktive Höranlage im Fußbodenaufbau vorzusehen (siehe Anlage 1). Eine induktive Höranlage, oder auch Induktionsschleifenanlage, ist eine technische Einrichtung, die es einem Hörgeräteträger ermöglicht, störungsfrei Audiosignale wie Musik oder Wortbeiträge in Veranstaltungsräumen drahtlos über das Hörgerät zu empfangen. Bei induktiven Höranlagen wird der Ton drahtlos von einem besonderen Verstärker im Mikrofon über eine Induktionsschleife oder Ringschleife elektromagnetisch an die Telefonspule (T-Spule) von individuellen Hörgeräten geleitet. Separate Induktionsempfänger mit Kopfhörern sind nur notwendig, wenn Hörgeräte nicht mit einer T-Spule ausgestattet sind. Dann sollte eine geringe Zahl an Empfangsgeräten vom Veranstalter bereitstehen. Induktionsschleifenanlagen werden als bauliche Maßnahme fest im Raum installiert und bieten eine Hörunterstützung in diesem bestimmten Bereich. Ihr Einbau eignet sich besonders für größere Räumlichkeiten, wo mit regelmäßigem, vermehrtem Publikumsverkehr zu rechnen ist. Vorteilhaft bei der Realisierung von induktiven Höranlagen ist, dass eine gleichberechtigte Teilhabe für viele Menschen mit geeigneter Hörhilfe ohne Voranmeldung und ohne weiteren Aufwand möglich wird. Sowohl das Bauvorhaben Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik sowie die Bauvorhaben Sporthalle+ im Bürgerpark und Kita+ im Bürgerpark eignen sich hinsichtlich ihrer Nutzung für den Einbau von induktiven Höranlagen. Diese können im Zuge der Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Drucksache 343/2015 Seite - 3 - Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik (siehe Anlage 2) Es wird vorgeschlagen, eine induktive Höranlage im Veranstaltungsraum einzubauen. Die auf Grundlage einer Kostenschätzung ermittelten Kosten für den Einbau der Induktionsschleifen liegen hierfür bei 13.000,- Euro (brutto). Nebenkosten und Honorare sind im vorgenannten Betrag eingerechnet. Sporthalle+ im Bürgerpark (siehe Anlage 3) Es wird vorgeschlagen, eine induktive Höranlagen in der Mehrzweckhalle, auf den Tribünen der Dreifeldhalle sowie im Haupteingang einzubauen. Die auf Grundlage einer Kostenschätzung ermittelten Kosten für den Einbau der Induktionsschleifen liegen hierfür bei 62.000,- Euro (brutto). Nebenkosten und Honorare sind im vorgenannten Betrag eingerechnet. Kita+ im Bürgerpark (siehe Anlage 4) Es wird vorgeschlagen, eine induktive Höranlage in den beiden Veranstaltungsräumen einzubauen. Die auf Grundlage einer Kostenschätzung ermittelten Kosten für den Einbau der Induktionsschleifen liegen hierfür bei 16.000,- Euro (brutto). Nebenkosten und Honorare sind im vorgenannten Betrag eingerechnet. Die erforderlichen finanziellen Aufwendungen müssten für das jeweilige Projekt im Haushalt für das Jahr 2017 bereitgestellt werden. Tilman Petters Baubürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung