Beschlussvorlage
Amt: 30
Biendl
Datum: 13.07.2015 Az.:
Drucksache Nr.: 205/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
11.01.2016
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
25.01.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
603
50
102
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Erlass der Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung der
Rathausinnenhöfe.
Anlage(n):
Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 205/2015
Seite - 2 -
Begründung:
In den letzten beiden Jahren kam es vermehrt zu Beschwerden durch Verwaltungsmitarbeiter/innen, die sich auf die Benutzung der Innenhöfe der Rathäuser 1 und 2 durch außenstehende Personen bezogen.
Zeitweise mussten erhebliche Lärmbelästigungen durch Jugendliche, Verschmutzungen durch
Essensabfälle, Fahrraddiebstähle und zu Sachbeschädigungen an Fahrzeugen der Mitarbeiter/innen in Form von Kratzspuren festgestellt werden.
Als problematisch hat sich auch erwiesen, dass die Treppenaufgänge – vorwiegend zum Rathaus 2 – oftmals durch darauf sitzende Personen so versperrt gewesen sind, dass für Mitarbeitende und Bürger ein Durchgang nicht mehr möglich war. Darüber hinaus sorgten die größeren Gruppen von Jugendlichen für ein Gefühl der Unsicherheit, insbesondere nach Einbruch
der Dunkelheit bei Rathausmitarbeitenden und -besuchern.
Mangels Ermächtigungsgrundlage konnte der Gemeindevollzugsdienst bislang, abgesehen
von einem Appell an die Anwesenden, keinen direkten Einfluss nehmen. Um künftig als Ortspolizeibehörde einschreiten zu können und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern einen ungehinderten Zugang zum Rathaus sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung
ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen wie auch die Verschmutzung des Geländes zu verhindern, wurde die beigefügte Satzung geschaffen. Diese soll künftig eine bußgeldbewährte
Möglichkeit zum Einschreiten gegen derartige Störungen bieten.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Guido Schöneboom
Tobias Biendl
Lucia Vogt