Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 25. Januar 2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 10. Dezember 2015. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 10. Dezember 2015 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 25. Januar 2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 10. Dezember 2015 - Nutzungsplan M. 1:1000 vom 10. Dezember 2015 Beigefügt sind: - Bestandsplan M. 1:1000 vom 10. Dezember 2015 - Gestaltungsplan M. 1:1000 vom 10. Dezember 2015 - Begründung vom 10. Dezember 2015 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 10. Dezember 2015 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister