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Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt B-W hier: Allgemeine Finanzprüfung: Stadt Lahr 2007 bis 2012 Bäderbetrieb Lahr 2007 bis 2009 Abwasserbeseitigung Lahr 2007…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 03.02.2016 Az.: 095.62

Drucksache Nr.: 41/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.03.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

02.05.2016

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

RPA

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt B-W
hier: Allgemeine Finanzprüfung:
o Stadt Lahr 2007 bis 2012
o Bäderbetrieb Lahr 2007 bis 2009
o Abwasserbeseitigung Lahr 2007 bis 2012
o Bau- und Gartenbetrieb Lahr 2007 bis 2012
o Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr 2007 bis 2012

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen
Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den
wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.

Anlage(n):
Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahmen der
Verwaltung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 41/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom
27.04.2015, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 04.05.2015, den
Prüfungsbericht über die überörtliche Finanzprüfung der Jahre 2007 bis 2012 mit
der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf
die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2
der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und
dass jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist. Auf Antrag der Verwaltung vom 09.10.2015 hat die GPA mit Schreiben
vom 19.10.2015 eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis zum
31.03.2016 eingeräumt.
Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen, die mit fortlaufenden Randnummern versehen sind. Randnummern, die mit dem Buchstaben
„A“ besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Feststellungen, die
nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellung ist Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO).
Die Prüfung durch die GPA erfolgte -mit Unterbrechungen- in der Zeit vom
10.03.2014 bis 03.07.2014. Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom
27.04.2015 umfasst 86 Seiten (zuzüglich Anlagen). Die Einzelbemerkungen
wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu den
Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die zugehörigen Ergebnisse in einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst und der Vorlage beigefügt (Anlage).
Von einer Schlussbesprechung des Prüfungsberichtes i.S. des § 12 Abs. 2 der
Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) wurde seitens der Prüfbehörde abgesehen.
Der Oberbürgermeister ist am 08.07.2014 vom Prüfungsleiter über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden.
Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf einzelne, vor allem finanzwirksame Bereiche erstreckt und auf Stichproben beschränkt (§ 15 GemPrO).
Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht hat sich ein guter Gesamteindruck
vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben.
Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der
Verwaltung ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gleichzeitig soll damit auch die Öffentlichkeit über die
wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer