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Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 18.03.2016 Az.: 095.62

Drucksache Nr.: 84/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.04.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

02.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

RPA

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der
überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2010 bis 2014
Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen zu.

Anlage(n):
Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der
Stellungnahme der Verwaltung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 84/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom
19.11.2015, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 20.11.2015, den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 mit der
Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen
innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf
Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist.
Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen, die mit fortlaufenden Randnummern versehen sind. Randnummern, die mit dem Buchstaben „A“
besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Feststellungen, die nicht im
Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellung ist
Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung
getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO).
Die Prüfung durch die GPA erfolgte -mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 27.04.2015
bis 16.06.2015. Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 19.11.2015 umfasst
70 Seiten (zuzüglich Anlagen). Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu
nehmen. Die Stadtkämmerei hat die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die zugehörigen Ergebnisse in einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst und
der Vorlage beigefügt (Anlage).
Von einer Schlussbesprechung des Prüfungsberichtes i.S. des § 12 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) wurde seitens der Prüfbehörde abgesehen. Die
Verwaltungsleitung ist am 08.07.2015 vom Prüfungsleiter über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden.
Die überörtliche Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt (§ 15 GemPrO).
Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet.
Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung
ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gleichzeitig soll damit auch die Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung informiert werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer