Beschlussvorlage (Dienstleistungsvertrag ERFLS - European Rail-Freight-Line System)
2. Mai 2016
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Kurz Datum: 23.03.2016 Az.: Drucksache Nr.: 91/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.04.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 02.05.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 14 20 30 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Dienstleistungsvertrag ERFLS - European Rail-Freight-Line System Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages -DLV zwischen Stadt und IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgabenerfüllung aus ERFLS zu. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung durch Abschluss des DLV auch Verpflichtungen einzugehen, die über das Haushaltsjahr 2016 hinausgehen, soweit der im Dienstleistungsvertrag gegebene Finanzrahmen eingehalten wird. 3. Der Gemeinderat beschließt eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf die IGZ GmbH. Die Teilübertragung umfasst die Bewirtschaftung, Feststellung, Anordnung und Zahlung im Rahmen des vereinbarten Budgets. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilübertragung nach Nr. 3 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen. Anlage(n): Entwurf Dienstleistungsvertrag ERFLS BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 91/2016 Seite - 2 - Begründung: I. Teilnahme am Projekt “European Rail-Freight Line System” Am 28.04.2014 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr den Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit – EVTZ Rhein-Alpen Korridor beschlossen. Diesem Beschluss ging die erfolgreiche Teilnahme an dem EU geförderten Interreg IV-NWE- Projekt „Code 24“ (Europäischer Entwicklungskorridor 24 Rotterdam-Genua) und die Fertigstellung der in diesem Rahmen durchgeführten und mit EU-Fördermitteln co-finanzierten Machbarkeitsstudie zur Untersuchung des Potentials für ein multimodales Güterverkehrsterminal durch das Unternehmen Ernst Basler + Partner voraus. Ergänzend dazu hat der Gemeinderat am 27.07.2015 die Teilnahme der Stadt am Projekt „European Rail Freight Line System – ERFLS“ beschlossen, das im Rahmen des EU-Förderprogramms „Connecting Europe Facility – CEF“ durchgeführt wird. Der Projektantrag wurde am 23.11.2015 von der Europäischen Kommission/INEA genehmigt. Das Projekt wurde mit 19,5 von 20 möglichen Punkten fast mit der höchstmöglichen Bewertung ausgezeichnet. 1. Ziel des Projekts ERFLS Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines europäischen Liniensystems für Güterzüge entlang des Rhein-Alpen Korridors. Durch die Errichtung bzw. Ertüchtigung eines Systems von sogenannten Smart-Terminals (kleine bis mittelgroße Terminals) entlang des Korridors 24 soll die Zugänglichkeit zum Schienenverkehr und die Effizienz des Gütertransports auf der Schiene erhöht werden. Das am Standort Lahr geplante Güterverkehrsterminal soll dabei als ein mögliches Smart-Terminal innerhalb des Korridors eine wichtige Rolle spielen. 2. Projektpartner bei ERFLS Die an dem Projekt beteiligten Partner sind: Provinz Gelderland (Projektleiter), Niederlande Stadt Lahr, Deutschland Universität Duisburg-Essen, Deutschland Uniontrasporti, Italien SiTI, Italien 3. Aufgaben der Stadt Lahr innerhalb des ERFLS-Projekts Innerhalb des ERFLS-Projektes werden die Partner unterschiedliche Aufgabenstellungen/Themen bearbeiten. Die Stadt Lahr hat sich gemäß den Förderbedingungen des ERFLS-Projektes verpflichtet, Untersuchungen in Bezug auf Terminals durchzuführen und Pläne zur Umwandlung von existierenden bzw. zur Neugestaltung von Terminals zu erstellen. Diese Terminals sollen möglichst einheitliche Standards aufweisen, die dazu dienen, die Abwicklung möglichst effizient und somit wettbewerbsfähig zu gestalten. Konkret handelt es sich dabei um „activity 2“ und folgende Aufgaben (vergleiche GR-Vorlage Nr. 198/2015 EU-Förderprojekt ERFLS- European Rail Freight Line System, Absatz 5): 1. Definition von Maßnahmen für die Umwandlung eines bestehenden Terminals in ein effizientes Smart-Hub: infrastrukturell/ betrieblich Infrastrukturmaßnahmen, die es einem Terminal ermöglichen, ein Smart-Hub gemäß dem Smart Hub Handbuch (z.B. zusätzliche Weichen / Schienen / Kräne usw. ) zu sein Drucksache 91/2016 Seite - 3 - Zusätzliche betriebliche Maßnahmen, die es einem Terminal ermöglichen, als Smart-Hub zu funktionieren (z.B. erforderliche Prozessänderungen bei der Abwicklung von Frachtzügen um Abwicklungszeiten zu optimieren, z.B. Be- und Entladeprozesse und Verkehrsstrukturen zwischen den Terminals) 2. Infrastrukturplanungen für Terminals einschließlich vorläufiger Kostenschätzungen Konkretisierung von Infrastrukturmaßnahmen für einzelne Terminals entlang des ERFLSKorridors Vorläufige Kostenschätzungen für die ermittelten Maßnahmen 3. Vorbereitung von Investitionsplänen für die Smart-Hubs Das Endergebnis dieser Arbeiten wird ein Investitions-/ Umwandlungsrahmenplan pro ausgewähltem Smart Hub sein. Darin sollen sowohl die konkreten Maßnahmen als auch deren Kosten sowie Pläne und Kalkulationen enthalten sein. 4. Laufzeit des Projekts Das Gesamtprojekt ERFLS unter Leitung des Projektkoordinators Provinz Gelderland ist am 1. Dezember 2015 gestartet und hat eine Laufzeit bis 30.November 2018. Die von der Stadt Lahr übernommenen Aufgaben bei „activity 2“ sollen spätestens am 01. Juli 2016 beginnen. 5. Projektvolumen Das Projektvolumen von ERFLS beläuft sich auf insgesamt 1,25 Mio. Euro. Für die Erfüllung der oben aufgeführten Aufgaben durch die Stadt Lahr ist ein Anteil von 250.000 Euro vorgesehen, der zu 50% durch das Förderprogramm CEF gegenfinanziert wird. II. Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt Lahr und IGZ GmbH 1. Vorteile eines DLV zur Übertragung von Aufgaben Die Aufgabenstellung im Rahmen von ERFLS dient der Entwicklung als Gewerbe- und Industriestandort und entspricht somit dem Gesellschaftszweck der IGZ GmbH. Sie ist zuständig für die Entwicklung des Flughafengeländes und kann hierzu sämtliche Maßnahmen ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Die IGZ GmbH war beim Projekt Code 24 Subpartnerin der Stadt Lahr und hat die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie für ein Güterverkehrsterminal durch Ernst Basler + Partner gemeinsam mit der Stadtverwaltung laufend mitbegleitet. Das Kommunikationsnetzwerk der IGZ GmbH im Rahmen der allgemeinen Flächenentwicklung umfasst wesentlich den Bereich Logistik und Mobilität, der im europäischen Entwicklungskorridor 24 auch für das Projekt ERFLS große Schnittmengen hat. Regelmäßig sind Repräsentanten der Regionen der Mitgliedsländer, Unternehmen im allgemeinen und die Logistikbranche im speziellen sowie Regierungsvertreter Adressaten und Partner in diesem Netzwerk. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb aus Effizienzgründen vor, die von der Stadt Lahr im Rahmen von ERFLS übernommenen Aufgaben durch einen Dienstleistungsvertrag -DLV- auf die IGZ GmbH zu übertragen. Die Stadt behält sich jedoch alle Steuerungsmöglichkeiten als offizielles Mitglied des Projekts gegenüber der IGZ GmbH vor. Die Zulässigkeit einer Inhouse-Vergabe an die IGZ GmbH wurde geprüft. Kommt es im Verlauf des Projekts zu einer Fortschreibung der Aufgaben, so passt sich die Aufgabenstellung der IGZ GmbH aus dem DLV entsprechend an. Drucksache 91/2016 Seite - 4 - Im Ergebnis soll die IGZ GmbH als Dienstleister für die Stadt Lahr das Projekt ERFLS und GVT voranbringen. 2. Regelungen des DLV Laufzeit Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am 01.06.2016 und ist auf die Laufzeit des Projektes befristet. Auftraggeber und Auftragnehmer gehen entsprechend Grant Agreement davon aus, dass das Projekt am 30.11.2018 endet. Zwecks Schlussarbeiten (Final Report) wird das Ende des Vertrages auf 3 Monate nach Projektende festgelegt. Kosten des DLV Die Stadt erstattet der IGZ GmbH für die Aufgabenwahrnehmung einen pauschaliert ermittelten Kostenansatz in Höhe von € 30.000 p.a.. Der Betrag soll in etwa eine 50% - Sachbearbeiterstelle, Raumkosten, Verwaltungskosten sowie Reisekosten der IGZ GmbH einschließen. Weitere Kosten, etwa anteilige Geschäftsführer-Kosten werden nicht erstattet, da die Mitarbeit der IGZ GmbH an ERFLS insoweit Teil der Entwicklungsaufgaben der IGZ GmbH ist. Information und Einbindung Die laufende Information und Einbindung der Stadtverwaltung wird von der IGZ GmbH sichergestellt (siehe DLV § 3 Informations- und Mitwirkungspflichten). Es ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die Dezernate I, II und III der Stadtverwaltung beteiligt sind. Diese wird geschäftsführend von der IGZ GmbH geleitet. Bewirtschaftung/Abwicklung von Kassengeschäften Der DLV sieht auch eine Übertragung der Bewirtschaftung/Feststellung, Anordnung und Zahlung von Haushaltsmitteln sowie Abwicklung von Kassengeschäften im Rahmen des Projekts von der Stadt Lahr auf die IGZ GmbH im Rahmen von § 94 GemO vor. Hinsichtlich der Bewirtschaftungsmittel ist die IGZ GmbH an Vorgaben gebunden. Zum einen an die Vorgaben des Fördergebers/ERFLS-Projektbüros und zum anderen an die Festsetzungen des Haushaltsplanes der Stadt Lahr. Projektbudget Mit der Projektgenehmigung sind der Stadt Lahr für die Projektlaufzeit bis 30.11.2018 von dem Projektvolumen von insgesamt 1,25 Mio. Euro Finanzmittel in Höhe von 250.000 Euro zur Bearbeitung der Aufgabe zugewiesen. Daran sind die IGZ GmbH und die Stadt Lahr gebunden. Dieses Budget teilt sich wie folgt auf den Projektzeitraum auf: 2016 2017 2018 30.000 Euro (Fördersumme 15.000 Euro) 85.000 Euro (Fördersumme 42.500 Euro) 135.000 Euro (Fördersumme 67.500 Euro) Teil dieses Budgets sind sowohl die Kosten für den Dienstleistungsvertrag als auch die städtischen Personalkostenanteile, der mit dem Projekt befassten Mitarbeiter, einschließlich dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister. Sonstige Bestimmungen Eventuelle Abweichungen bedürfen der Genehmigung der Projektgenehmigungsbehörde sowie der einzelnen Projektteilnehmer, im Sinne des DLV der Genehmigung der Stadt Lahr. Drucksache 91/2016 Seite - 5 - Die Übertragung der Aufgabe per DLV auf die IGZ GmbH bedarf der Zustimmung der IGZGesellschafterversammlung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Tilman Petters Bürgermeister