Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbanden - Vereinbarung gemäß § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
2. Mai 2016
Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunen)
Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbanden - Vereinbarung gemäß § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)
Beschlussvorlage (Unterstützende Erklärung der Stadt Lahr zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)
2. Mai 2016
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Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunen)
Beschlussvorlage (Unterstützende Erklärung der Stadt Lahr zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbanden - Vereinbarung gemäß § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)
Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden Vereinbarung gemäß § 7 Abs.4 Klimaschutzgesetz Vereinbarung gemäß § 7 Abs.4 Klimaschutzgesetz- Baden-Württemberg Klimaschutzpakt Die Landesregierung - vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, der Gemeindetag, der Städtetag und der Landkreistag schließen folgende Vereinbarung ab: Handlungsauftrag Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 23. Juli 2013 mit breiter Mehrheit das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verabschiedet. Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden. Diese allgemeine Vorbildfunktion wird für das Land durch die Vorgabe konkretisiert, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren. Für die Kommunen regelt das Klimaschutzgesetz, dass diese ihre Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen und vom Land hierbei unterstützt werden. § 7 Abs. 4 KSG BW bestimmt, dass Näheres in einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden beschlossen werden soll. Die nachfolgende Vereinbarung dient der Umsetzung dieses gesetzlichen Handlungsauftrags (Abschnitt A). Die Umsetzung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes. Die Vereinbarung befasst sich deshalb auch mit der wichtigen Rolle der Kommunen für den Klimaschutz insgesamt (Abschnitt B). Aufgrund ihrer Kompetenzen, Sachnähe und Steuerungsmöglichkeiten vor Ort sind die Kommunen unverzichtbare Partner bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Strategien, wie sie u.a. im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) des Landes benannt sind. A. Vorbildfunktion der Kommunalverwaltung Handlungsbereich Die kommunalen Landesverbände und das Land bekennen sich zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihrem Organisationsbereich und zu den klimapolitischen Zielen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Die Kommunen in Baden-Württemberg sehen den Klimaschutz als wichtiges Anliegen und nehmen ihre Vorbildfunktion durch Maßnahmen im Bereich der internen Aufgabenerledigung wahr. Dies geschieht beispielsweise durch die vorbildliche energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung kommunaler Einrichtungen, den Einsatz energiesparender Computertechnik oder Beleuchtung sowie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Dienstreisen oder Dienstwagen mit geringen CO2-Emissionen bzw. mit alternativem Antrieb. Das Land und die kommunalen Landesverbände sind sich einig, dass solche Maßnahmen fortgesetzt und ausgebaut werden müssen, damit die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im ganzen Land möglichst flächendeckend sichtbar wird. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen stellt vor allem kleinere bzw. finanzschwache Gemeinden vor große Herausforderungen, weshalb insbesondere diese entsprechender Unterstützung bedürfen. Ziele: Das Land und die kommunalen Landesverbände verfolgen das gemeinsame Ziel, bis zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen. Ein in der Regel wichtiger Schritt für das Erreichen dieses Zieles ist ein Konzept, das sich mit den Fragen der Energieeinsparung, der Energieeffizienz bzw. dem Einsatz erneuerbarer Energien in der jeweiligen Kommunalverwaltung befasst. Ein solches Konzept kann beispielsweise auch Teil eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sein oder im Rahmen eines handlungsorientierten Energiemanagementprozesses wie dem European Energy Award® (eea) erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage können die Gremien der Kommunen darüber entscheiden, wie sie ihrer Vorbildfunktion künftig weiterhin und systematisch nachkommen wollen. 2 Die Partner dieser Vereinbarung stimmen daher darin überein, dass möglichst viele Kommunen sich mit den Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorbildfunktion nach dem Klimaschutzgesetz befassen sollen. Dabei werden die Kommunen von den Partnern unterstützt. B. Kommunaler Klimaschutz Handlungsbereich Die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzziele und –maßnahmen ist für das Erreichen der ambitionierten Ziele des Klimaschutzgesetzes notwendig. Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, sollen daher möglichst viele Kommunen systematische Ansätze im kommunalen Klimaschutz verfolgen, die sich nach Möglichkeit in das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Landesregierung einfügen. Ziele: Die Partner wollen gemeinsam dazu beitragen, dass deutlich mehr Kommunen in Baden-Württemberg integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte erarbeiten oder an handlungsorientierten Energiemanagementprozessen wie dem eea teilnehmen. Sie streben eine möglichst flächendeckende Befassung kommunaler Gremien und Entscheidungsträger mit Themen des kommunalen Klimaschutzes an. Die Partner streben an, die folgenden Werte zu erreichen: (1) Anzahl der Kommunen mit systematischen Ansätzen (integrierte Klimaschutzkonzepte, Klimaschutz-Teilkonzepte, Teilnahme am eea oder vergleichbaren Systemen): Bis Ende des Jahres 2020 wird eine Steigerung um 20% gegenüber dem Stand zum Ende des Jahres 2014 (rund 250 Kommunen) angestrebt. Als erstes Zwischenziel sollen bis Ende 2017 mindestens 20 Kommunen mit systematischem Ansatz hinzukommen. (2) Inanspruchnahme von Beratungsleistungen Als erstes Zwischenziel wird bis Ende 2017 eine Zahl von 400 Kommunen angestrebt, in denen die neu konzipierten Beratungsleistungen zum Klimaschutz und zu Themen der Energiewende in Anspruch genommen werden. 3 C. Unterstützungsmaßnahmen 1. Maßnahmen, die vorrangig auf die Vorbildfunktion der Kommunalverwaltung gem. Abschnitt A abzielen: Das Land unterstützt seit Längerem Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen. Seit 2011 wurden die Mittel aus dem Landeshaushalt um 3,4 Mio. € erhöht. Ein zentrales Unterstützungsinstrument für die Wahrnehmung der Vorbildfunktion ist das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Mit diesem Programm werden jährlich mehr als 200 Vorhaben gefördert, die während ihrer Nutzungsdauer zu einer CO2-Minderung von ca. 215.000 Tonnen führen. Insgesamt stehen in diesem Programm bislang jährlich rd. 10 Mio. € an Zuschüssen zur Verfügung. Im Beratungsteil von „Klimaschutz Plus“ wird die Teilnahme der Kommunen am European Energy Award® (eea) gefördert. Des Weiteren werden die Beratung bei der Erstellung von CO2-Bilanzen, Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme von BundesFörderprogrammen für Kommunen (Coaching kommunaler Klimaschutz), Energieberatung bei kommunalen Nichtwohngebäuden sowie Projekte in kommunalen Bildungseinrichtungen unterstützt. Das Land trägt mit der Förderung von Umweltschutz in der Kommunalverwaltung durch die Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi ebenfalls zur Realisierung der Vorbildwirkung bei. Mit Hilfe des Förderprogramms ECOfit werden Unternehmen und Organisationen zu einem strukturierten Umweltmanagement ermutigt. Seit Anfang 2014 sind auch Kommunen und deren kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe ausdrücklich förderfähig. ECOfit zielt nicht nur auf die Einhaltung der Umweltvorschriften ab, sondern setzt auf freiwillige Verbesserungen der Umweltleistung mit Hilfe eines strukturierten Vorgehens. Mit dem Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi können Kommunen bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der EG Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und der Zertifizierung nach der international eingeführten DIN EN ISO 14001 unterstützt werden. 4 Im Rahmen der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit unterstützt das Land Kommunen, die sich eine nachhaltige Kommunalentwicklung zum Ziel gesetzt haben. Seit dem Jahr 2015 fördert das „Büro für kommunale Nachhaltigkeit der LUBW“ Beratungen in Kommunen zur Unterstützung strategischer Maßnahmen und Prozesse im Bereich der Nachhaltigkeit in folgenden vier Bereichen: - Beratung zur Nutzung und Abstimmung von Leitsätzen, Zielen und Indikatoren, - Beratung zur Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verwaltung, - Beratung und Begleitung umfassender N!-Prozesse sowie -Beratung und Begleitung von N!-Regionen bzw. regionaler N!-Prozesse. Darüber hinaus werden örtliche Nachhaltigkeitswerkstätten gefördert. 2. Allgemeine Maßnahmen zur Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes Mit dem neuen Förderprogramm Klimaschutz mit System werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und darüber hinausgehende Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene gefördert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist ein konzeptionelles Vorgehen der Kommune, also die Einbindung der Maßnahme in ein Klimaschutzkonzept oder den eea-Prozess. Hierfür stehen bis zum Jahr 2020 rund 27 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, die durch Landesmittel um bis zu 3 Mio. € ergänzt werden. In Anknüpfung an das o.g. Förderprogramm Klimaschutz mit System, legt das Land im Jahr 2015/2016 ein ergänzendes Förderprogramm Klimaschutz mit System Extra mit gleicher Zielrichtung für Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner auf, dessen Förderbedingungen an die Bedürfnisse kleinerer Gemeinden angepasst sind und im nicht investiven Bereich z.B. auch die Förderung von Maßnahmen wie Informationskampagnen zur CO2-Reduzierung in Stadtteilen vorsieht. Im Rahmen des Wettbewerbs Leitstern Energieeffizienz werden die Erfolge der Stadt- und Landkreise im Bereich Energieeffizienz vergleichend dargestellt und prämiert. Darüber hinaus wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisen angeregt und unterstützt, um Impulse für weitere Aktivitäten zu setzen und eine Multiplikation der Erfolgsbeispiele zu erreichen. Zur Unterstützung des Aufwandes, der den Kommunen durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht, werden jährlich bis zu 100.000 € zur Verfügung gestellt. 5 Darüber hinaus fließen in den Jahren 2015-2018 aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes rund 248 Mio. Euro an baden-württembergische Kommunen. Davon sollen rund 168 Mio. Euro u.a. für notwendige Investitionen in die energetische Sanierung von Schulgebäuden oder anderen Bildungseinrichtungen verwendet werden. 3. Zusätzliche Fördertatbestände zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes Das Land will darüber hinaus die Angebote zur Beratung und Information von Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausbauen. Hierbei sollen insbesondere auch die mit den regionalen Energieagenturen geschaffenen Strukturen berücksichtigt werden. Das Umweltministerium wird deshalb neue Fördertatbestände zur Vernetzung und Beratung in folgenden Bereichen schaffen und die Förderbedingungen mit den kommunalen Landesverbänden eng abstimmen: a) Impulsberatung und Information für Kommunale Mandatsträger und Multiplikatoren Kommunale Mandatsträger und andere Multiplikatoren sollen über Prozesse und Zusammenhänge sowie die kommunale Vorbildfunktion beim Klimaschutz und im Energiebereich informiert und beraten werden, einschließlich der Auswirkungen des novellierten EWärmeG. Beratungen können in Form von Vorträgen, Workshops oder Beratungsgesprächen erfolgen. b) Impulsberatung und Information einzelner Zielgruppen von Bürgerinnen und Bürgern Einzelne Zielgruppen sollen in ihrer besonderen Betroffenheit in Fragen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung über Sanierungswege und Förderangebote informiert und beraten werden. In Betracht kommen beispielsweise potenzielle Bauherren, Bau- und Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Gewerbetreibende und kleine Dienstleister. Information und Beratung können in Form von Vorträgen, Workshops oder Beratungsgesprächen mit mehreren Teilnehmern erfolgen. Doppelförderungen sollen vermieden werden. 6 c) Förderung des kommunalen Energiemanagements Durch Beratung und Begleitung bei der Einführung von kommunalem Energiemanagement (KEM), durch die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 und durch Zuschüsse zur Beschaffung von Messeinrichtungen und Software. d) Förderprogramm für energieeffiziente Wärmenetze Das Umweltministerium bereitet ein neues Programm zur Investitionsförderung für energieeffiziente Wärmenetze vor, das im Jahr 2016 auch für Kommunen aufgelegt werden soll. Dieses soll neben investiven Maßnahmen auch die Beratung und Information von Kommunen und Bürgern umfassen, um neue Wärmenetzprojekte anzustoßen. Die Akteursunterstützung im Vorfeld von Investitionen soll besondere Unterstützung erfahren. e) Qualitätsnetzwerk Bau Darüber hinaus sollen zur Sicherung der Qualität bei der energetischen Gebäudesanierung auf regionaler Ebene Netzwerke im Rahmen von Klimaschutz-Plus unterstützt werden, welche durch Fortbildung und fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren, diese Aufgabe wahrnehmen. Das Land stellt für die neuen Fördertatbestände a)-d) (im Wesentlichen nicht investive Maßnahmen) zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes im Haushaltsjahr 2016 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,1 Mio. € bereit. Für das Jahr 2017 werden ebenfalls Mittel in entsprechender Höhe eingeplant und in die Haushaltsberatung eingebracht. Für das Qualitätsnetzwerk Bau stellt das Land im Rahmen von Klimaschutz-Plus im Jahr 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro (Bewilligungsrahmen) bereit. Für 2017 werden Mittel in entsprechender Höhe eingeplant und in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Klimaschutzpakt umfasst damit für die Jahre 2016 und 2017 ein Volumen von insgesamt 3 Millionen Euro. 7 Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel die Übernahme eines angemessenen Eigenanteils durch die kommunale Seite. Die Einzelheiten werden im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen über die Fortentwicklung der Förderprogramme des kommunalen Klimaschutzes festgelegt. Die mit den regionalen Energieagenturen geschaffenen Strukturen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Dabei werden auch Vorlagen und Muster verwendet, um ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der Beratungstatbestände zu gewährleisten. D. Umsetzung Die Partner vereinbaren, die Umsetzung der unter den Abschnitten A und B genannten Zielsetzungen gemeinsam voranzutreiben und den Stand alle 2 Jahre gemeinsam anhand von Kennzahlen zu erörtern. Änderungen an den Förderprogrammen können in bewährter Weise in Abstimmung zwischen den Partnern auch zwischenzeitlich vorgenommen werden. Als Grundlage für die Evaluierung der gemeinsamen Ziele erheben die kommunalen Landesverbände · die Zahl ihrer Mitglieder, die diese Vereinbarung unterstützen. Das Land erhebt · die Zahl der Kommunen, welche ein Klimaschutzkonzept erarbeiten, · die Zahl der Kommunen, die an einem handlungsorientierten Energiemanagementprozess wie z.B. dem eea® teilnehmen, · die Zahl der Kommunen, die geförderte Vernetzungs- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Aktuelle Entwicklungen des kommunalen Klimaschutzes sollen regelmäßig im Rahmen einer öffentlichen Tagung erörtert werden, die das Land ausrichtet. E. Inkrafttreten und unterstützende Erklärung Land und kommunale Landesverbände sind an diese Vereinbarung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, zunächst bis Ende 2017 gebunden. Sie haben die Absicht, den Pakt für die Zeit danach fortzuschreiben; die Partner werden über die Inhalte der Fortschreibung im Jahr 2017 Gespräche aufnehmen. 8 Es ist das Ziel der Partner dieser Vereinbarung, dass möglichst viele Kommunen in Baden-Württemberg über die im Anhang 1 angefügte Erklärung diese Vereinbarung unterstützen. Die kommunalen Landesverbände werden bei ihren Mitgliedern für eine unterstützende Erklärung werben. Stuttgart, den 8.12.2015 Für die Landesregierung Für den Städtetag Baden-Württemberg _________________________________ _________________________________ Franz Untersteller Gudrun Heute-Bluhm Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Oberbürgermeisterin a.D. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Für den Gemeindetag Baden-Württemberg Für den Landkreistag Baden-Württemberg ________________________________ _________________________________ Roger Kehle Prof. Eberhard Trumpp Präsident Hauptgeschäftsführer 9