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Beschlussvorlage (Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 17.03.2016 Az.: 922.5321

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

11.04.2016

Gemeinderat

02.05.2016

Drucksache Nr.: 47/2016

Beratung

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich
beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über
Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr und der Stadt Lahr.

Anlage(n):
Vereinbarung über Verwaltungsleihe
Anlage zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 47/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2015 (Beschlussvorlage Nr.
194/2015) die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) zum 01.01.2016 beschlossen. Mit dem Beschluss
war die Übertragung der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung der Stadt
Lahr und der Gemeinde Friesenheim auf den ZV IGP verbunden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2015 (Beschlussvorlage
Nr.262 /2015) auch die Übertragung des bislang im Bereich des Verbandsgebiets
geschaffenen Anlagevermögens beschlossen.
Die Verbandsversammlung des ZV IGP hat in der Sitzung am 31.07.2015 der Änderung der Verbandssatzung und damit der Aufgabenübernahme zugestimmt. In der
Folge hat die Verbandsversammlung am 04.12.2015 die Abwassersatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird bestimmt, dass der Zweckverband die Abwasserbeseitigung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Er ist dabei berechtigt satzungsgemäß Abwasserbeiträge und-gebühren zu erheben.
Die Abwasserbeseitigungseinrichtungen wurden bislang von der Tiefbauabteilung
sowie dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb (BGL) betreut. Die Betreuung der
Abwasserpumpwerke erfolgte durch den Abwasserverband Raumschaft Lahr. Die
Erhebung der Abwassergebühren der im Zweckverbandsgebiet ansässigen Abgabenpflichtigen erfolgte durch die Stadtkämmerei. Mit der Aufgabenübertragung und
der Übertragung des Anlagevermögens ist seit 01.01.2016 nunmehr der ZV IGP für
die Betreuung und Abgabenerhebung zuständig. Der ZV IGP hat hierzu bislang keine
eigenen Mitarbeitende. Ebenso wenig hat die mit der Verbandsverwaltung betraute
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) hierfür geeignetes
Personal. Der ZVIGP beabsichtigt daher zur Aufgabenerfüllung auf Personal der
Stadt Lahr zurückzugreifen.
In § 2 der Verbandssatzung (VS) werden die Aufgaben des ZV IGP definiert. Dort ist
auch die Zuständigkeit für die öffentliche Abwasserbeseitigung aufgelistet (§ 2 Abs.
3a VS). In § 2 Abs. 4 VS ist ausgeführt, dass sich der ZV IGP bei der Aufgabenerfüllung Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen kann. Für die Inanspruchnahme von
Personal der Stadt Lahr ist dies im Rahmen einer Vereinbarung zur Verwaltungsleihe
zu regeln. Für die Inanspruchnahme des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr ist
dies über eine Direktbeauftragung zu regeln, da der Abwasserverband kein Verbandsmitglied des ZV IGP ist.
Konkret ist vom ZV IGP beabsichtigt, die Tiefbauabteilung, den Eigenbetrieb BGL
und die Stadtkämmerei bei der Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Die Kanalaufseher sollen dabei im Rahmen von eingehenden Bauanträgen die Entwässerungsgesuche auf Basis der Abwassersatzung des ZV IGP bearbeiten. Die
hierfür anfallenden Aufwendungen werden über die Baugenehmigungsgebühr abgedeckt. Des Weiteren sollen die Kanalaufseher bei Änderungen an den bestehenden
Hausentwässerungsanlagen eingebunden werden. Die Personaleinbindung wird voraussichtlich dauerhaft, zumindest über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Zusätzlich soll die Tiefbauabteilung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Entwässerungsplanungen im Zuge der jeweiligen Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke
eingebunden werden. Die Einbindung soll nach Abschluss der aktuellen Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Großansiedlung enden.
…

Drucksache 47/2016

Seite - 3 -

Der Eigenbetrieb BGL soll im Rahmen der Pflege und Betreuung der Entwässerungsmulden und Versickerungsflächen eingesetzt werden. Diese stellen Biotope dar
und erfordern daher eine fachlich fundierte Bereuung, welche vom BGL gewährleistet
werden kann. Die tatsächlichen Mäh- und Pflegearbeiten erfolgen dann von einem
Lohnunternehmer im direkten Auftrag des ZV IGP. Auch diese Personaleinbindung
wird voraussichtlich dauerhaft, zumindest über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Die Kanalreinigung, welche bislang vom BGL übernommen wurde, wird im Verbandsgebiet künftig fremdvergeben. Der BGL unterliegt bei Drittaufträgen einer steuerunschädlichen Umsatzgrenze, die ggfs. bei der weiteren Aufgabenübernahme gefährdet wäre. Die Überschreitung würde Umsatzsteuerfolgen nach sich ziehen.
Die Stadtkämmerei soll beim Aufbau und der laufenden Abgabenerhebung eingebunden werden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Einbindung ebenfalls nur
von vorübergehender Dauer ist.
Die jeweilige Personalinanspruchnahme wird über zu erstellende Zeitaufschriebe mit
dem ZV IGP abgerechnet, es sei denn, dass diese über die Baugenehmigungsgebühren bereits abgegolten sind.
Der ZV IGP hat für die Personalinanspruchnahme der Stadt Lahr eine ausreichende
Haftpflichtversicherung sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte und mit der Verbandsverwaltung abgestimmte Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem ZV IGP und
der Stadt Lahr zu beschließen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer