Beschlussvorlage (Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
2. Mai 2016
2. Mai 2016
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 17.03.2016 Az.: 922.5321 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 11.04.2016 Gemeinderat 02.05.2016 Drucksache Nr.: 47/2016 Beratung Kennung Abstimmung nichtöffentlich beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr. Anlage(n): Vereinbarung über Verwaltungsleihe Anlage zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 47/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2015 (Beschlussvorlage Nr. 194/2015) die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) zum 01.01.2016 beschlossen. Mit dem Beschluss war die Übertragung der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim auf den ZV IGP verbunden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2015 (Beschlussvorlage Nr.262 /2015) auch die Übertragung des bislang im Bereich des Verbandsgebiets geschaffenen Anlagevermögens beschlossen. Die Verbandsversammlung des ZV IGP hat in der Sitzung am 31.07.2015 der Änderung der Verbandssatzung und damit der Aufgabenübernahme zugestimmt. In der Folge hat die Verbandsversammlung am 04.12.2015 die Abwassersatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird bestimmt, dass der Zweckverband die Abwasserbeseitigung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Er ist dabei berechtigt satzungsgemäß Abwasserbeiträge und-gebühren zu erheben. Die Abwasserbeseitigungseinrichtungen wurden bislang von der Tiefbauabteilung sowie dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb (BGL) betreut. Die Betreuung der Abwasserpumpwerke erfolgte durch den Abwasserverband Raumschaft Lahr. Die Erhebung der Abwassergebühren der im Zweckverbandsgebiet ansässigen Abgabenpflichtigen erfolgte durch die Stadtkämmerei. Mit der Aufgabenübertragung und der Übertragung des Anlagevermögens ist seit 01.01.2016 nunmehr der ZV IGP für die Betreuung und Abgabenerhebung zuständig. Der ZV IGP hat hierzu bislang keine eigenen Mitarbeitende. Ebenso wenig hat die mit der Verbandsverwaltung betraute Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) hierfür geeignetes Personal. Der ZVIGP beabsichtigt daher zur Aufgabenerfüllung auf Personal der Stadt Lahr zurückzugreifen. In § 2 der Verbandssatzung (VS) werden die Aufgaben des ZV IGP definiert. Dort ist auch die Zuständigkeit für die öffentliche Abwasserbeseitigung aufgelistet (§ 2 Abs. 3a VS). In § 2 Abs. 4 VS ist ausgeführt, dass sich der ZV IGP bei der Aufgabenerfüllung Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen kann. Für die Inanspruchnahme von Personal der Stadt Lahr ist dies im Rahmen einer Vereinbarung zur Verwaltungsleihe zu regeln. Für die Inanspruchnahme des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr ist dies über eine Direktbeauftragung zu regeln, da der Abwasserverband kein Verbandsmitglied des ZV IGP ist. Konkret ist vom ZV IGP beabsichtigt, die Tiefbauabteilung, den Eigenbetrieb BGL und die Stadtkämmerei bei der Aufgabenerfüllung einzusetzen. Die Kanalaufseher sollen dabei im Rahmen von eingehenden Bauanträgen die Entwässerungsgesuche auf Basis der Abwassersatzung des ZV IGP bearbeiten. Die hierfür anfallenden Aufwendungen werden über die Baugenehmigungsgebühr abgedeckt. Des Weiteren sollen die Kanalaufseher bei Änderungen an den bestehenden Hausentwässerungsanlagen eingebunden werden. Die Personaleinbindung wird voraussichtlich dauerhaft, zumindest über einen längeren Zeitraum erfolgen. Zusätzlich soll die Tiefbauabteilung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Entwässerungsplanungen im Zuge der jeweiligen Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke eingebunden werden. Die Einbindung soll nach Abschluss der aktuellen Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Großansiedlung enden. … Drucksache 47/2016 Seite - 3 - Der Eigenbetrieb BGL soll im Rahmen der Pflege und Betreuung der Entwässerungsmulden und Versickerungsflächen eingesetzt werden. Diese stellen Biotope dar und erfordern daher eine fachlich fundierte Bereuung, welche vom BGL gewährleistet werden kann. Die tatsächlichen Mäh- und Pflegearbeiten erfolgen dann von einem Lohnunternehmer im direkten Auftrag des ZV IGP. Auch diese Personaleinbindung wird voraussichtlich dauerhaft, zumindest über einen längeren Zeitraum erfolgen. Die Kanalreinigung, welche bislang vom BGL übernommen wurde, wird im Verbandsgebiet künftig fremdvergeben. Der BGL unterliegt bei Drittaufträgen einer steuerunschädlichen Umsatzgrenze, die ggfs. bei der weiteren Aufgabenübernahme gefährdet wäre. Die Überschreitung würde Umsatzsteuerfolgen nach sich ziehen. Die Stadtkämmerei soll beim Aufbau und der laufenden Abgabenerhebung eingebunden werden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Einbindung ebenfalls nur von vorübergehender Dauer ist. Die jeweilige Personalinanspruchnahme wird über zu erstellende Zeitaufschriebe mit dem ZV IGP abgerechnet, es sei denn, dass diese über die Baugenehmigungsgebühren bereits abgegolten sind. Der ZV IGP hat für die Personalinanspruchnahme der Stadt Lahr eine ausreichende Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte und mit der Verbandsverwaltung abgestimmte Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem ZV IGP und der Stadt Lahr zu beschließen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer