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Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)

                                    
                                        Erläuterungsbericht

12.10.2015

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Änderungen im Bereich der Stadt Lahr
Flächenausweisungen
1 Gemarkung Lahr
1. Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlagen (ca.
6,6 ha), Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke (ca. 0,5 ha), Fläche
für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk (ca. 0,6 ha), Fläche
Sondergebiet, Zweckbestimmung Sport- und Freizeit-anlagen, (ca. 4,2 ha).
Der zu ändernde Bereich (Gesamtfläche 11,9 ha) wird im Norden durch den
Mauerweg, im Osten durch die Otto-Hahn-Straße, durch die B 3 im Westen und im
Süden durch die B 415 begrenzt. Für diesen Bereich weist der wirksame
Flächennutzungsplan von 1998 im östlichen Teil eine Sonderbaufläche mit
Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage (ca. 2,9 ha) und Versorgungsanlage
(Trafostation) aus. Im westlichen Teil werden eine Wohnbaufläche und eine
Mischbaufläche (zusammen ca. 5,4 ha) entlang der B 3 dargestellt. Zwischen diesen
Flächen ist eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage und
Versorgungsanlage (Fernheizkraftwerk) ausgewiesen (ca. 3,6 ha).
Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann
„Mauerfeld“ ein wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die
im April 2009 eingereichte Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren
2015 - 2025. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den
Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt.
Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und
Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen.
Um die im Rahmenplan mit Stadtgarten und Baumsaum benannten Flächen zur
Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, sollen sie als Grünfläche mit
Zweckbestimmung
Parkanlagen
dargestellt
werden.
Gemäß
dem
im
Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren aufgestellten
Bebauungsplan BÜRGERPARK werden eine Grünfläche mit Zweckbestimmung
Sportanlagen und eine Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke
dargestellt. Da im südlichen Teil eine weitere Sporthalle entstehen soll, wird die
Sonderbaufläche entlang der Otto-Hahn-Straße erweitert. Zwischen der Grünfläche
und dem Sondergebiet wird für das bestehende Fernheizkraftwerk eine Fläche für
Versorgungsanlagen dargestellt. Diese war bisher in die Grünfläche integriert und
erhält jetzt eine Signatur als Versorgungsanlage. Die genaue räumliche Abgrenzung
ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.

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Im westlichen Teil des Änderungsbereichs befindet sich ein Grabungsschutzgebiet
gemäß § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Abgrenzung des Schutzgebietes ist
bereits im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellt, allerdings mit
eingeschränkter Lesbarkeit. Zur Verdeutlichung wird im Änderungsbereich die
Umgrenzung des Schutzgebietes mit einer entsprechenden Signatur und
Bezeichnung ausgewiesen. Die möglichen Eingriffsintensitäten sind dem
rechtskräftigen Bebauungsplan BÜRGERPARK zu entnehmen.
Bürgerpark
Sonderbaufläche Sport und Freizeit
Wohnbaufläche
Mischbaufläche
Grünfläche Parkanlage/Sport
Versorgungsanlage Fernheizwerk
Gemeinbedarfsfläche (sozial + kulturell)

Bestand
2,9 ha

Planung
4,2 ha

5,4 ha

-----

3,6 ha
-----

6,6 ha
0,6 ha
0,5 ha

Summe

11,9 ha

11,9 ha

2. Bereich Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 16,2 ha), einer
Waldfläche (ca. 2,3 ha), einer Wasserfläche (ca. 2,8 ha), einer Sonderbaufläche
Gastronomie (ca. 0,1 ha), und einer Fläche Versorgungsanlage, Zweckbestimmung
Abwasser (ca 0,1 ha).
Das Gewann „Stegmatten“ ist Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für
die Landesgartenschau 2018. Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich südlich
der B 36, eingefasst durch die B 3 im Osten, den Wässermattengraben im Süden
und die Vogesenstraße im Westen.
Der zu ändernde Bereich südlich der B 36 ist entsprechend dem wirksamen
Flächennutzungsplan als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, (ca. 18,2 ha), als
Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage (ca. 2,4 ha) und im Westen zu einem
geringen Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt (ca. 0,9 ha).
Der Rahmenplan für die Landesgartenschau 2018 sieht für diese Fläche eine
großzügige Parkanlage mit Liegewiese, Schilfflächen, See und Auenwäldchen vor.
Gemäß dem im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
aufgestellten Bebauungsplan SEEPARK wird der größte Teil der Fläche in eine
Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 16,2 ha) umgewidmet. Mittig in
der Parkanlage wird eine Wasserfläche (ca. 2,8 ha) und südlich an den See
angrenzend eine Waldfläche (ca. 2,3 ha) dargestellt. Für die Umsetzung des im
Rahmenplan vorgesehenen Hauses am See wird eine Sonderbaufläche mit
Zweckbestimmung Gastronomie (ca. 0,1 ha) dargestellt sowie eine
Versorgungsfläche, Zweckbestimmung Abwasser (ca. 0,1 ha). Die genaue räumliche
Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu
entnehmen.

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Seepark
Fläche für die Landwirtschaft
Gewerbliche Baufläche
Grünfläche Sportanlage
Grünfläche Parkanlage
Versorgungsfläche Abwasser
Wasserfläche
Waldfläche

Bestand
18,2 ha
0,9 ha
2,4 ha
--------------------21,5 ha

Sonderbaufläche Gastronomie
Summe

Planung
------------16,2 ha
0,1 ha
2,8 ha
2,3 ha
0,1 ha
0,1 ha
21,5 ha

3. Bereich Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und
MOSCHEE
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (ca. 1,7 ha)
und einer Gemeinbedarfsfläche für kirchliche und kulturelle Zwecke (ca. 0,3 ha).
Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich nördlich der B 36, begrenzt durch die
Vogesen- und die Römerstraße. Für diesen Bereich stellt der wirksame Flächennutzungsplan im östlichen Teil eine Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,7 ha) und im
westlichen Teil eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (ca. 0,3 ha)
dar.
Bei der städtischen Kleingartenverwaltung gibt es ca. 400 Interessenten für
Kleingärten in der Stadt. Um dem gerecht zu werden, sieht der
landschaftsplanerische Entwurf für die neuen dauerhaften Grünanlagen im Gewann
„Unteres Brüchle“ eine Kleingartenanlage vor. Als Beitrag zur Ausstellung sollen dort
etwa 30 modellhafte Kleingärten entstehen. Nach 2018 können weitere ca. 40
Gartenparzellen geschaffen werden. Der Erweiterungsbereich kann temporär für die
Landesgartenschau im Jahr 2018 verwendet werden. Die Konzeption für die
Ausstellung wird derzeit erarbeitet. Gemäß dem parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE wird die Grünfläche mit Zweckbestimmung Landwirtschaft
in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten umgewidmet, sodass
zusammen mit der bestehenden Fläche für Dauerkleingärten eine Fläche von ca. 3,0
ha dargestellt wird. Die nördliche Fläche, zwischen Vogesen-, Römerstraße und dem
Radweg, soll für den Bau einer Moschee genutzt werden. Auf Grund der geplanten
Bebauung soll die als Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten
festgesetzte Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (ca. 0,3 ha)
umgewidmet werden.
Kleingartenpark (insgesamt)
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche – Dauerkleingärten
Gemeinbedarfsfläche – kirchlich/kulturell
Summe

Bestand
1,7 ha
1,6 ha
----3,3 ha

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Planung
----3,0 ha
0,3 ha
3,3 ha

4. Bereich Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung
Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,3 ha), einer Gewerblichen Baufläche (ca. 0,7
ha) einer Grünfläche (ca. 3,7 ha) und die Zweckänderung der Gemeinbedarfsfläche
(ca. 0,3 ha)
Der zu ändernde Bereich umfasst die Fläche zwischen dem Königsberger Ring im
Norden, der Breslauer Straße im Osten, dem Weggrundstück mit der Flst.Nr. 8398
mit anschließender Wohnbebauung im Süden und dem Fußweg zwischen
Römerstraße und Königsberger Ring. Der wirksame Flächennutzungsplan weist für
diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule/Kindergarten (Fläche ca. 3,0 ha) und eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage
(Fläche ca. 3,0 ha) aus.
Anlass für die Flächenänderung im östlichen Teil des Kleinfeldparks entlang der
Breslauer Straße ist die durch die Landesgartenschau erforderlich gewordene
Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric Automation aus dem
Gewann Mauerfeld. Gegenüber dem Firmengebäude unmittelbar westlich der
Breslauer Straße wird mit einem Parkplatz für 250 Fahrzeuge dafür Ersatz
geschaffen. Dies ist Gegenstand der 6. Änderung des Bebauungsplanes
KLEINFELD-SÜD. Hier war bereits ein Parkplatz für die Firma vorgesehen, der jetzt
aber vergrößert werden muss.
Da der Ursprungsbebauungsplan KLEINFELD-SÜD 1972 rechtsverbindlich wurde,
hätte die Flächennutzungsplanfortschreibung Mitte der 90er Jahre diese Fläche für
Nebenanlage (Parkplatz) aufnehmen müssen. Dies ist nicht erfolgt. Neben der
bauplanungsrechtlichen Sicherung des Firmenparkplatzes soll auch die Möglichkeit
eingeräumt werden, den künftigen Parkplatz, unter weitgehender Beibehaltung der
Stellplätze, mit einem Verwaltungsgebäude überbauen zu können. Aus diesem
Grund wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche in eine gewerbliche
Fläche (ca. 0,7 ha) umgewandelt.
Für den nordwestlichen Teil des Kleinfeldparks beabsichtigt der Träger von
Pflegeeinrichtungen, die bereits geschlossen sind bzw. in absehbarer Zeit wegen
Brandschutzauflagen geschlossen werden, ein Seniorenzentrum mit Pflegeheim,
Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen zu entwickeln. Ein
Teil der Gemeinbedarfsfläche soll, gemäß der parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren aufgestellten Bebauungsplanänderung KLEINFELD-SÜD, 7.
Änderung, in eine Wohnbaufläche (ca. 1,3 ha) umgewandelt werden. An diesem
Standort entsteht im Zusammenspiel zwischen Wohngebäuden und dem Pflegeheim
ein Mehrgenerationen-Quartier. Der südliche Teil der im wirksamen
Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche wird als Ausgleich für die
neu entstehende gewerbliche Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage geändert. Mit insgesamt ca. 3,7 ha entsteht so eine Grünfläche, die 0,7
ha größer ist als die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche.
Auf dem Grundstück 8402/1 wurde 2006 das Gemeindezentrum der Evangelischmethodistischen Kirche Lahr errichtet. Für dieses Grundstück wird die
Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule in eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kirche umgewandelt.
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Im Bereich KLEINFELD-SÜD befindet sich die Altablagerung „Im Kleinfeld –
Lettlöcher“. Die Fläche wird in der Planzeichnung mit der entsprechenden Signatur
versehen. Der Sachstand und das weitere Vorgehen zu der Altlastenfläche im
Plangebiet ist im parallel aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
beschrieben.
Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend
geändert.
Kleinfeld-Süd, 6. + 7. Änderung
Gemeinbedarfsfläche Schule/Kindergarten
Gemeinbedarfsfläche Kirche
Grünfläche
Gewerbliche Baufläche
Wohnbaufläche
Summe

Bestand
3,0 ha
----3,0 ha
--------6,0 ha

Planung
----0,3 ha
3,7 ha
0,7 ha
1,3 ha
6,0 ha

Bestand
5,4 ha
0,9 ha

Planung
1,3 ha
0,7 ha
1,1 ha

5. Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung

Wohn-/Mischbaufläche
Gewerbliche Baufläche
Gemeinbedarfsfläche
(kirchlich/sozial/kulturell)
Sonderbaufläche Sport + Freizeit
Sonderbaufläche Gastronomie
Versorgungsanlage Fernheizwerk
Landwirtschaft
Grünfläche
Waldfläche
Wasserfläche
Summe

3,0 ha
2,9 ha
----0,6 ha
19,2 ha
10,0 ha
------42,7 ha

4,2 ha
0,1 ha
0,6 ha
---29,6 ha
2,3 ha
2,8 ha
42,7 ha

Die Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung zeigt, dass sich die Bauflächen von 12,8 ha
auf 8 ha und somit um 4,8 ha deutlich reduzieren. (Diesen Aspekt wird die Stadt bei
Verhandlungen um künftige Flächenausweisungen argumentativ gegenüber dem
Regierungspräsidium einbringen.)
Entsprechend vergrößern sich die (laut Plan) nicht versiegelbaren Flächen von 29,9
ha auf 34,7 ha. Unter diesen Flächen war bislang der Anteil an landwirtschaftlicher
Nutzung sehr groß. Dieser verändert sich jetzt in Grünfläche, Zweckbestimmung
Parkanlage.

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6. Umweltbericht zur 7. FNP-Änderung
Für die Bereiche 1. BÜRGERPARK, 2. SEEPARK, 3. KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE und MOSCHEE und 4. Teilbereich KLEINFELD-SÜD 6. Änderung
wurden im Rahmen der parallel aufgestellten bzw. sich noch im
Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne entsprechende Umweltberichte
erarbeitet. Deren Ergebnisse sind in einer Kurzzusammenfassung als sog.
Steckbriefe dem Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung beigefügt.
Für den Bereich 4, Teilfläche KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung wurde auf einen
Umweltbericht verzichtet, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans innerhalb
einer im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche liegt und hier im
Rahmen der 7. Flächennutzungsplanänderung lediglich eine Anpassung von
Gemeinbedarfsfläche zu Wohnbaufläche erfolgt.

Stefan Löhr
Dipl.-Ing.

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