Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt-)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
29. Februar 2016
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Abt: 602 / 201 Sottru / Wurth Datum: 27.01.2016 Az.: 902.24/2015 Drucksache Nr.: 34/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt- Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 410.900,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-. Anlage(n): Übersicht der Finanzpositionen im Deckungskreis „GD36606755“ BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 34/2016 Seite - 2 - Begründung: In den Unterabschnitten 3660 „Denkmalpflege“, 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2015 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 36606755“ belief sich auf € 2.007.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2015 vom 22.01.2016 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 410.882,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 36606755“). Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Weiteren ist festzustellen, dass neben einer intensiveren Nutzung der (Grün-)Anlagen auch von der Bürgerschaft und Politik ein höherer Anspruch an die Pflegequalität bisher -zugegebenermaßen- vernachlässigter Flächen gestellt wird. Aber auch aufgrund einer Vielzahl an sich kleinerer Mehrleistungen wie z.B. erhöhter Reinigungsaufwand am Schutterlindenberg, Striegel, der Beseitigung zunehmender Vandalismusschäden sowie der Wartung unzähliger neuer Hundestationen und Abfallbehälter etc. resultieren deutliche Mehraufwendungen. Gleichzeitig hat der ungemein milde Winter dazu geführt, dass zwar so gut wie kein Winterdienst angefallen ist, das Personal dafür durchgängig in der Grünpflege im Einsatz war und die Kosten dort auch verbucht wurden. Nach einem milden Winter verlangte das verregnete Frühjahr Mehrarbeiten bei der Sportplatzentwässerung. Die folgende, langanhaltende Dürre der Sommermonate bis weit in den Herbst hinein, hat dazu geführt, dass zunächst im Wasser stehende Bäume nun zu vertrocknen drohten. Hier war ein immenser Aufwand zur Bewässerung neugepflanzter und auch bereits eingewachsener Bäume zu erbringen. Nicht zuletzt bedingt durch die Witterungsextreme verbreiten sich auch bestimmte Baumkrankheiten stärker (Massaria), was wiederum erhöhten Aufwand bei der Kontrolle zur Verkehrssicherheit nach sich zieht. Im Übrigen machte sich auch die Anhebung des BGL-Stundenverrechnungssatzes im Jahr 2015 stark bemerkbar. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 410.900,-- kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-- erfolgen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer