Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. November 2016
Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Neufassung RICHTLINIEN für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat am xx.xx.2016 die Neufassung der folgenden Richtlinien beschlossen: 1. Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben Schülerinnen und Schüler - der öffentlichen Schulen in Lahr - der Städtischen Musikschule Lahr - der privaten Musikschulen und privaten Musiklehrkräfte in Lahr - von sonstigen musikpädagogischen Einrichtungen in Lahr sowie - Mitglieder von Lahrer Musik- und Gesangvereinen - einzelne Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr durch die Verleihung einer Musikmedaille und/oder Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald. 2. Die Musikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald in Gold oder Silber wird an Solisten und Kammermusikensembles bis zur Größe eines Nonetts verliehen. Jedes einzelne Mitglied eines Kammermusikensembles wird mit einer Musikmedaille ausgezeichnet. Es erhalten a) die goldene Musikmedaille: - 1., 2.und 3. Preisträgerinnen und Preisträger beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“; - 1., 2.und 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben, wenn das Leistungsniveau mit dem des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ vergleichbar ist. b) die silberne Musikmedaille: - 1., und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Landeswettbewerben „Jugend musiziert“; - 1., und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene, wenn das Leistungsniveau mit dem eines Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ vergleichbar ist. 3. Die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald in Gold oder in Silber wird an alle Mitglieder von Orchestern, Chören, Bands und Formationen im Bereich der U-Musik sowie sonstige Ensembles der E-Musik ab zehn Musizierenden verliehen. Es erhalten a) die goldene Ensemblemusikmedaille: - 1. und 2. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben; b) die silberne Ensemblemusikmedaille: - 3. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben; - 1. und 2. Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene. 4. Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird nur eine Medaille vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt. Wenn eine Person die Voraussetzungen für die Ehrung mit einer Musikmedaille sowie einer Ensemblemusikmedaille erfüllt, wird er mit beiden Medaillen aus-gezeichnet. Bei Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für die Ensemblemusikmedaille in unterschiedlichen Ensembles wird nur eine Medaille vergeben, und zwar die höchste Auszeichung. Die anderen Wettbewerbspreise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt. 5. Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an Wettbewerben, die von einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden oder Institutionen getragen oder anerkannt werden. Die Prüfung der Ehrungsvoraussetzugen erfolgt durch das Kulturamt der Stadt Lahr, ggf. unter Einbeziehung von Musikfachleuten/Institutionen. 6. Die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald wird grundsätzlich einmal im Jahr für Wettbewerbserfolge im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung und Nachweisen jeweils bis zum 01. März eines jeden Jahres beim Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen. Die Vorschläge werden vom Kulturausschuss beraten. Der Gemeinderat entscheidet auf Vorschlag des Kulturausschusses über die Ehrungen und über die Art der Durchführung. 7. In besonders gelagerten Fällen können Kulturausschuss, Oberbürgermeister oder der zuständige Dezernent, in Abstimmung mit dem Kulturausschuss, dem Gemeinderat auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 2 und 3 dieser Richtlinien vorschlagen. Die Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.