Beschlussvorlage (Abschlussbericht)
19. Dezember 2016
Lahr Gebäudemanagement Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Klimaschutz in den eigenen Liegenschaften © Ortenauer Energieagentur Seite 1 Stadt Lahr Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Klimaschutzteilkonzept der Stadt Lahr Klimaschutz in den eigenen Liegenschaften Abschlussbericht 30. September 2016 Eine Studie der Ortenauer Energieagentur GmbH Okenstraße 23a, 77652 Offenburg Telefon 0781 / 924619-0 info@ortenauer-energieagentur.de www.ortenauer-energieagentur.de © Stadt Lahr Seite 2 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03K01245 Gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags durch: Auftraggeber: Stadt Lahr Rathausplatz 4 77933 Lahr www.lahr.de Erstellt durch: Ortenauer Energieagentur GmbH Udo Benz, Manuel Birk, Manuel Braun, Christian Dunker und Christian Franzke Okenstraße 23a, 77652 Offenburg Telefon 0781 / 924619-0 info@ortenauer-energieagentur.de www.ortenauer-energieagentur.de © Stadt Lahr Seite 3 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung und Verzeichnisse 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 3 4 5 7 6 6 8 9 9 10 Aufgabenstellung 11 2.1 2.2 2.3 11 12 14 Hintergrund Zielsetzung: Klimaneutraler Gebäudebestand Bausteine Betrachtete Liegenschaften Baustein 1: Klimaschutz-Management - Basisdatenbewertung 15 18 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 18 19 20 21 21 21 21 22 22 23 23 23 Gesamtverbräuche Flächenbezogene Kennwerte Gesamtkosten Wärmeverbrauch der einzelnen Liegenschaften kWh Wasserverbrauch der einzelnen Liegenschaften in Litern Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften kWh Emissionen Sonstige Gebäudedaten Kennzahlen und Gebäudestandards Minderungspotenziale Bewertung der mittelfristigen Nutzungssicherheit Fazit zur Basisdatenbewertung Baustein 1: Klimaschutz-Management - Organisationskonzept 25 5.1 5.2 25 25 26 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 6 Zusammenfassung Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Ist-Situation Ämterübergreifendes Energieteam 5.2.1 Geplante Verantwortlichkeiten und Aufgaben 5.2.2 Aufnahme der Arbeit des Energieteams als Planungs- und Entscheidungsgremium Vorstellung der Teilkonzeptergebnisse Management der Daten und der IT Nutzeranpassungen/Nutzerschulungen/Nutzermotivation Contracting und Intracting als Finanzierungsinstrumente notwendiger zusätzlicher Personalbedarf Bedarf an technischen Einrichtungen 5.8.1 Wärmemengen-, Strom- und Wasserzähler 5.8.2 Gebäudeleittechnik 5.8.3 Datenübertragung 29 29 29 29 30 31 32 32 32 32 Baustein 1: Klimaschutz-Management - Controlling-Konzept 33 6.1 6.2 33 34 Verbrauchscontrolling Sanierungscontrolling Baustein 2: Gebäudebewertung 35 7.1 35 35 Der zukunftsfähige Gebäudestandard 7.1.1 Alte und zukunftsfähige Gebäudestandards © Stadt Lahr Seite 4 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.2 7.3 7.5 8 9 10 11 7.1.2 Heizenergiebedarfe alter und zukunftsfähiger Gebäudestandards 7.1.3 Der Passivhausstandard 7.1.4 Der Nullenergiehausstandard 7.1.5 Ist „weniger gut“ auch gut? 7.1.6 Sanieren mit Passivhausbauteilen 7.1.7 Rebound-Effekt 7.1.8 Lüftungsanlage 7.1.9 Heizungstausch 7.1.10 Bauleitung Fördermittel Kriterien zur Bewertung der Gebäude 7.3.1 Vorgehensweise 7.3.2 Gebäudesteckbriefe 7.3.3 Mindestanforderungen und Sanierungskosten der Gebäudehülle 7.3.4 Weitere Festlegungen 7.3.5 CO2-Emissionsfaktoren Grundsätze zum Sanierungszeitplan 7.5.1 Integrale Sanierungen 7.5.2 Maßnahmenkombinationen 7.5.3 Einzelmaßnahmen 36 36 37 38 39 39 39 40 40 41 42 42 43 44 45 46 47 47 47 48 Sanierungszeitplan 2050 50 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 50 50 50 51 51 52 52 54 57 Sofortmaßnahme Pumpentausch Sofortmaßnahme: Einsatz erneuerbarer Energien - Photovoltaik Querschnittsmaßnahme: Dämmung der oberste Geschossdecken Querschnittsmaßnahme: Dämmung der Kellerdecken Querschnittsmaßnahme: Heizungstausch mit erneuerbaren Energien Sanierungspaket 1 Sanierungspaket 2 Sanierungszeitplan 2050 Einsparpotenziale aus dem Sanierungsplan 2050 Kommunikationsstrategie Baustein 3 Feinanalysen Anhang: 60 62 64 11.1 11.2 11.4 11.5 64 72 76 85 Zahlen zu den Gebäudesanierungen mit Bauteildetails Die vorgesehenen Datenfelder in der Facility Management Software: Kostenrichtwerte der Stadt Lahr Bezugsgrößen © Stadt Lahr Seite 5 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 1 Zusammenfassung und Verzeichnisse 1.1 Zusammenfassung Der Klimawandel und seine Folgen zwingen zum weltweiten Handeln. Um den Wärmeverbrauch zu begrenzen, dürfen kommunale Neubauten nach dem Energieeinspargesetz EnEG ab 2019 nur noch im Niedrigstenergiestandard errichtet werden, also nahe am Passivhausniveau. Hinsichtlich der Energiewendeziele des Bundes kommt den Wärmebedarfen von Bestandsgebäuden eine wichtige Rolle zu, da es viel mehr Gebäude im Bestand gibt, als neu gebaut werden, und die Bestandgebäude zudem viel Heizenergie verbrauchen. Entsprechend verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebereich zu erreichen. Es wird angestrebt, dass die Gebäude im Vergleich zum Jahr 2008 nur noch einen um ca. 80 % reduzierten Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Wenn heute ein Bauteil ersetzt wird, sollte es wieder für mehr als 35 Jahre seine Funktion erfüllen, viele Bauteile halten auch 50 oder mehr Jahre. Dies bedeutet aber, dass alle Baumaßnahmen, die heute getätigt werden, den Gebäudezustand von 2050 bestimmen werden. Sollte heute ein Bauteil schlechter als nach den strengen energetischen Vorgaben saniert werden, so muss es bis zum Jahr 2050 noch ein zweites Mal saniert werden. Zwei Sanierungen auf den geforderten Dämmstandard werden mit Sicherheit teurer werden, als eine anspruchsvolle Sanierung, wie in den Analysen dieses Berichts vorgesehen. Mit einer unzureichenden Sanierung wird in der Zukunft ein Dilemma provoziert. In ca. 30 Jahren bleibt dann die Wahl, entweder eine zweite teure Sanierung umzusetzen oder die Klimaschutzziele zu verfehlen. Der untersuchte Gebäudebestand hat heute einen Bedarf von derzeit 9.670 MWh Heizwärme. Dies verursacht jährliche Energiekosten von ca. 550.000 Euro und einen CO2-Ausstoß von 1.900 t. Mit einem Investitionsbedarf von rund 1,24 Mio. Euro pro Jahr kann dieser Bedarf bis 2050 auf ca. 2.360 MWh gesenkt werden. Dadurch lassen sich jährlich ca. 410.000 Euro an Heizkosten sparen. Der CO2-Ausstoß reduziert sich bei einer Beibehaltung der Energieträger um rund 77 %. Durch den Einsatz von Holzpellets, Hackschnitzeln oder Fernwärme beim Heizungstausch würde der CO2Ausststoß sogar um 98 % sinken. Dies kommt nicht nur den Erwartungen der Bundesregierung sehr nahe, sondern ist ein konkreter Beitrag zur Begrenzung der Klimaerwärmung. Heizenergie Energiekosten CO2-Emissionen Tabelle 1: 2015 2050 Minderung absolut Minderung in Prozent 9.670 MWh 2.360 MWh 7.310 MWh - 75,6 % 549.400 € 141.390 € 408.000 € - 74,3 % 1.901 t 428 t 1.473 t - 77,5 % Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen bis 2050 © Stadt Lahr Seite 6 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Die Sanierung von Gebäuden erfordert heute eine weit aufmerksamere Betrachtung der Anschlussdetails. Besonderes Augenmerk verlangen die Luftdichtheitsebene und die Wärmebrücken. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Gewerken. Um diese so zu gestalten, dass keine unnötigen Luft- und Wärmeverluste entstehen, empfiehlt es sich generell, alle erforderlichen Maßnahmen zeitgleich zu planen und umzusetzen. So kann auf die jeweiligen Anforderungen der Gewerke Rücksicht genommen werden. Dies betrifft zum Beispiel die Außenwandanschlüsse zum Dach, zu den Fenstern, zur Dämmschürze und zur Lüftungsanlage. Manche Maßnahmen können jedoch auch einzeln vorgenommen werden, weil sie keine weiteren Bauteile berühren. Dies betrifft in erster Linie die Dämmung der Obersten Geschossdecke, sowie der Kellerdecke. Bei vorausschauender Planung kann u.U. auch die Dämmung von Steildächern vor der Außenwanddämmung geschehen. Der Heizungstausch ist zunächst auch unabhängig von anderen Dämmmaßnahmen. Da sich mit einer Sanierung der Gebäudehülle die Heizlast deutlich verringert, ist es jedoch sinnvoll, die Heizung nach der Dämmung der Gebäudehülle zu tauschen, da dann eine viel geringere Heizleistung erforderlich ist. Dies trifft auch für den Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Da bei technischen Ausfällen Heizungen mitunter sehr zeitnah ausgetauscht werden müssen, empfiehlt es sich, vorbeugend Planungen anzustellen, damit nicht aufgrund von Zeitnot einfach nur der Kessel erneuert wird und die Chance auf ein klimafreundlicheres Heizsystem für viele Jahre vertan ist. Die noch verbliebenen ungeregelten Heizungspumpen lassen sich jederzeit durch Hocheffizienzpumpen ersetzen. Diese können bei einem anschließenden Heizungstausch erhalten bleiben. Photovoltaik-Anlagen können installiert werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und die Dächer nicht in den nächsten Jahren saniert werden sollen. Dies würde zu einer teuren Demontage und erneuter Montage der Anlagen führen. Diese unabhängigen Maßnahmen lassen sich somit überall zeitnah umsetzen. Für die anderen Maßnahmen ergeben sich oft gute Chancen durch anfallende Reparaturen oder andere Situationen, in denen die Bauteile ohnehin bearbeitet oder erneuert werden. Andernfalls werden sie im Zuge der Gesamtsanierung des Gebäudes umgesetzt. Zur gebäudespezifischen Erfassung der Verbräuche fehlen noch etliche Unterzähler, die eine exakte Zuordnung der Verbräche bringen würden. Diese sollten in den nächsten zwei bis drei Jahren nachgerüstet werden. Zudem ist das Sammeln der Zählerablesezahlen mit einigem Aufwand verbunden. Die in einigen Gebäuden eingebaute Gebäudeleittechnik (GLT) steuert die Gebäudetechnik, kann aber keine Verbrauchszahlen zurückmelden. Hier könnten Funkzähler oder eine IT-gestützte Zählerstandübermittlung Abhilfe schaffen. Schnellere aktuelle Zahlen können z.B. Rohrbrüche anzeigen und auch für eine schnelle Reparatur sorgen. Diese Studie zeigt mit welchen Maßnahmen die untersuchten Gebäude bis 2050 in einen vorbildlichen Zustand gebracht werden können. Wenn der aufgezeigte "Sanierungsplan 2050" konsequent geplant und umgesetzt wird und wenn nach der Sanierung der einzelnen Gebäude der Sanierungsplan fortgeschrieben wird, hat das Gebäudemanagement, aber auch der Gemeinderat eine Übersicht über die erforderlichen Arbeiten und über den Erfolg der getanen Sanierungen. Im Rahmen der regelmäßigen Energieberichte sollte auch die Planmäßigkeit der erfolgten Sanierungen aufgeführt sein und ob zukünftig vermehrte Anstrengungen notwendig sind, um die Ziele des Sanierungsfahrplans 2050 zu erreichen. © Stadt Lahr Seite 7 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 1.2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verbleibender Raum zur Zielerreichung des Einsparziels .......................................... 12 Abbildung 2: Überblick über die absoluten Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen aller Liegenschaften 2000 bis 2014 im Vergleich zum Vorjahr. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. .................................................................................................... 18 Abbildung 3: Überblick über den absoluten Stromverbrauch, Heizenergieverbrauch und Wasserverbrauch aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ............................................................................................................. 19 Abbildung 4: Flächenbezogene Energiekennwerte aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ............................................................................ 20 Abbildung 5: Verbrauchsgebundene Gesamtkosten für Energie und Wasser aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ................................ 20 Abbildung 6: Entwicklung des Wärmeverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in kWh Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ............................................................................ 21 Abbildung 7: Entwicklung des Wasserverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in Litern Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ............................................................................ 21 Abbildung 8: Entwicklung des Stromverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in kWh. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ............................................................................ 21 Abbildung 9: Emissionen aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ................................................................................................................... 22 Abbildung 10: Beispiel eines Vergleichs der Verbrauchskennwerte (hier Altes Rathaus) mit den AGES-Kennwerten. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. ...................... 23 Abbildung 11: Organigramm der Stadtverwaltung Lahr ..................................................................... 25 Abbildung 12: Mitglieder des Energieteams der Stadt Lahr .............................................................. 26 Abbildung 13: Verantwortlichkeiten und Aufgaben Klimaschutzmanagement der Stadt Lahr (Empfehlung) ............................................................................................................... 28 Abbildung 14: alte und zukunftsfähige Gebäudestandards ............................................................... 35 Abbildung 15: der Heizenergiebedarf alter und zukunftsfähiger Gebäudestandards ........................ 36 Abbildung 16: Qualitätsanforderungen für den Bau von Passivhäusern. Passivhausinstitut Darmstadt, www.passiv.de ..................................................................................... 37 Abbildung 17: Nur geringe finanzielle Gewinnunterschiede durch veränderte Dämmstoffdicken...... 38 Abbildung 18: Luftqualitätsmessungen der Stadt Frankfurt, Bettina-Schule mit Fensterlüftung Aus: Faktencheck zum Passivhaus-Standard, 14.7.2016, Mathias Linder, Hochbauamt Frankfurt Main .............................................................................................................. 40 Abbildung 19: Luftqualitätsmessungen der Stadt Frankfurt, Valentin-Senger-Schule mit Lüftungsanlage Aus: Faktencheck zum Passivhaus-Standard, 14.7.2016, Mathias Linder, Hochbauamt Frankfurt Main .............................................................. 40 © Stadt Lahr Seite 8 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 1.3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen bis 2050 .................................................... 6 Tabelle 2: Betrachtete Liegenschaften der Stadt Lahr im Rahmen des Klimaschutz-Teilkonzeptes ..................................................................................................................................... 17 Tabelle 3: Liegenschaftsliste, unterteilt nach Größenklassen ...................................................... 17 Tabelle 4: U-Werte für die Sanierung .......................................................................................... 44 Tabelle 5: Energiepreise .............................................................................................................. 45 Tabelle 6: Parameter für die Rahmenbedingungen .................................................................... 46 Tabelle 7: CO2-Äquivalente der Energieträger ............................................................................ 46 Tabelle 8: geeignete Gebäude für die Sofortmaßnahme Pumpentausch .................................... 50 Tabelle 9: geeignete Gebäude für die vorgezogene Dämmung der obersten Geschossdecke .. 51 Tabelle 10: geeignete Gebäude für die vorgezogene Dämmung der Kellerdecke ........................ 51 Tabelle 11: Sanierungsplan 2050 als Ergebnisse der Priorisierung............................................... 55 Tabelle 12: Einsparpotenziale aus dem Sanierungsplan 2050 ...................................................... 58 Tabelle 13: geeignete Gebäude für die Sofortmaßnahme Pumpentausch .................................... 61 Tabelle 14: Zahlen zu den Gebäudesanierungen mit Bauteildetails .............................................. 64 Tabelle 15: Bezugsgrößen.............................................................................................................. 85 1.4 Abkürzungsverzeichnis BGF Bruttogrundfläche AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. BHKW Blockheizkraftwerke BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie EEA European Energy Award-Projekt EnEG Energieeinspargesetz EnEV Energieeinsparverordnung GLT Gebäudeleittechnik KWK Kraft-Wärme-Kopplung UBA Umweltbundesamt KSTK Klimaschutz-Teilkonzept © Stadt Lahr Seite 9 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 1.5 Literaturverzeichnis 1. Ökoinstitut e.V. Freiburg. „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“. s.l. : Umweltbundesamt, 2016. 2. BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. „Eckpunktepapier Energieeffizienz“. 3. „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ www.bmwi.de : s.n., 2015. 4. Prognos / IEFU / IWU. 2015. 5. BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Sanierungsbedarf im Gebäudebestand. 2014. S. 10. 6. Passivhausinstitut. „Planerhandbuch“. Darmstadt : s.n., 2012. S. 17. 7. Bundesgesundheitsblatt. „Gesundheitliche Bewertung von Kohlenmonoxid in der Innenluft“. s.l. Springer Medizin Verlag, 2008. 8. Mathias Linder, Hochbauamt Frankfurt. „Faktencheck zum Passivhausstandard“. 2016. 9. BMUB Bundesministerium für Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit „Merkblatt Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten“. 2014. 10. Land Hessen. „Richtlinien de s Landes Hessen zur Förderung der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden...“. www.energieland.hessen.de/pdf/121130_Anlage1_Kostenrichtwerte_KFA_Richtlinie_Energetische_Modernisierung-1.pdf. 11. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. „Sanierungsbedarf im Gebäudebestand“. 2014 . S. 10. 12. BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand“. 2015. © Stadt Lahr Seite 10 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 2 Aufgabenstellung 2.1 Hintergrund Die Stadt Lahr liegt am Westrand des Schwarzwaldes zwischen Rheinebene und den Ausläufern des Schuttertals. Das Stadtgebiet umfasst neben der Kernstadt sieben Stadteile. Die Lahrer Gemarkung, mit einer Fläche von 69,8 km², erstreckt sich im östlichen Teil über mittelgebirgstypische Schwarzwaldlandschaften und Vorgebirgszonen und hat im Westen Anteile an der Oberrheinischen Tiefebene. Lahr ist, mit 43.315 Einwohnern, die zweitgrößte Stadt im Ortenaukreis und erfüllt für die umliegenden Gemeinden die Funktion eines Mittelzentrums. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 626 Einwohnern pro km². Der Branchenmix besteht vorwiegend aus Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, Zulieferern der Automobilindustrie und der Büro-, Wohnungs- und Sanitärausstattung. Die Stadt Lahr weist eine hohe Anzahl von Berufseinpendlern und Berufsauspendlern auf, mit einem deutlichen Überschuss bei den Berufsauspendlern, nicht nur in der Nord-Süd-Verbindung, sondern auch in der West-Ost-Achse entlang des Schuttertals. Für die jüngere Entwicklung der Stadt Lahr waren drei Aspekte verantwortlich: 1. Konversion durch den Abzug der kanadischen Streitkräfte Der Abzug der kanadischen Streitkräfte im Jahr 1994 beendete eine langjährige Tradition der Stadt als Militärstandort. Der wirtschaftliche Einbruch war jedoch begleitet von neuen Chancen, die die 1.000 freien Wohnungen und neue Gewerbeflächen auf dem bis dahin militärisch genutzten Flughafengelände und dem Kasernenareal brachten. 2. Rasante Bevölkerungsentwicklung Mit der Konversion ging ein starker Einwohnerzuwachs von rund 9.000 Personen einher, vor allem durch Spätaussiedlerfamilien aus der ehemaligen Sowjetunion. Dieser Bevölkerungszuwachs erfordert erhebliche kommunale Investitionen, z. B. in Schulen, Kindergärten, Horte und Wohnungen, sowie eine umfassende und gezielte Integrationsarbeit. Betrug die Einwohnerzahl von Lahr im Jahr 1990 rund 34.000 Einwohner, waren es im Jahr 2010 rund 44.000. Mittelfristig wird die Entwicklung der Lahrer Bevölkerung relativ konstant bleiben. Das Statistische Landesamt rechnet für das Jahr 2030 mit einer Abnahme der Wohnbevölkerung von lediglich 400 Personen. 3. Wirtschaftlicher Strukturwandel Die Stadt besaß bereits im 19. Jahrhundert einen für die Region hohen Industrialisierungsgrad. Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einem wirtschaftlichen Strukturwandel, der beispielsweise auch den Niedergang der Tabakindustrie umfasste. Gerade bei den industriellen Arbeitsplätzen war in den letzten 20 Jahren ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen. Dieser negativen Entwicklung konnte die Stadt mit der Ansiedlung neuer Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung neuer Arbeitsplätze auf den Konversionsflächen im Lahrer Westen entgegenwirken. Die oben genannten drei Faktoren führten nicht nur zu Problemlagen und Defiziten, sondern haben in wirtschaftlicher, sozialer und klimaschutzrelevanter Hinsicht auch neue Chancen und große Entwicklungspotenziale eröffnet. Mit der städtebaulichen Neuorientierung in den neunziger Jahren kam es in Lahr zu einem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gegenwärtig werden rund 12 % des Strombedarfs in der Gemeinde aus Erneuerbaren Energien gedeckt. Dabei steht die Stromerzeugung aus Wind, Sonne und aus Biomasse im Vordergrund. © Stadt Lahr Seite 11 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Aufgrund notwendiger Infrastrukturmaßnahmen bei gleichzeitig allgemein schlechten öffentlichen Einnahmen, wurde nicht nur in Lahr die Erhaltung des Gebäudebestands aufgrund knapper Kassen vernachlässigt. Dieser Sanierungsstau soll nun sukzessive abgebaut werden. 2.2 Zielsetzung: Klimaneutraler Gebäudebestand Das Umweltbundesamtes UBA (1) schreibt 2016 in seiner Veröffentlichung „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“: Hinsichtlich der Energiewendeziele kommen den Bestandsgebäuden eine wichtige Rolle zu. Entsprechend verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Es wird angestrebt, „dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird“. Im „Eckpunktepapier Energieeffizienz“ (2) schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi, dass zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes, eine Minderung des Primärenergiebedarfs bis 2050, in der Größenordnung von 80 % angestrebt wird. Der verbleibende Energiebedarf sollte zum überwiegenden Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Bundesregierung hat im November 2015 die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ (3) verabschiedet. Sie beschreibt mit welchen Mitteln die langfristigen Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreicht werden sollen. In der Studie wird davon ausgegangen, dass eine Reduktion des Endenergiebedarfs des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland um mehr als 54% aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erwarten ist. Andererseits sind die Ressourcen an erneuerbaren Energien, nach heutigem Stand, nur in der Lage, ca. 50% des Energieverbrauchs zu decken. Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich ein relativ enger Bereich (grün) in dem realistische Lösungen möglich sind: CO2-Reduktion des Energieverbrauchs 100 % fehlendes Potenzial an erneuerbaren Energien 80 % 60 % 40 % 20 % nicht erreichbare Endenergiereduktion im Gebäudebestand (> 54%) verbleibender Raum zur Zielerreichung Zielerreichung einer Reduktion von Primärenergie um 80% Einsparziel von -80% Primärenergie nicht erreicht Quelle: Prognos/IEFU/IWU 2015 (4) 0% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Reduktion des Endenergieverbrauchs des Gebäudebestandes gegenüber 2008 Abbildung 1: Verbleibender Raum zur Zielerreichung des Einsparziels © Stadt Lahr Seite 12 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Aus der resultierenden grünen Fläche wird schnell ersichtlich, dass die Zielerreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands, ausschließlich durch den Einsatz von erneuerbaren Energien (gelbe Fläche) oder ausschließlich durch die Verbesserung der Gebäudehülle nicht möglich ist, da beide Wege für sich allein zu wenig Potenzial haben, um die 80% Primärenergiereduktion zu erreichen. Es muss also eine energieeffiziente Gebäudehülle mit dem Einsatz erneuerbarer Energien kombiniert werden. In Deutschland entfallen rund vierzig Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich. Deshalb hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzkonzept von 2010 die Umsetzung von Maßnahmen zur Gebäudesanierung beschlossen. In der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ist festgelegt, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen, die öffentliche Hand muss dies schon ab 2019 erfüllen. Die vielen Bestandsgebäude sollen alle bis zum Jahr 2050 so gut energetisch saniert werden, dass sie nahezu keine Energie mehr verbrauchen. Das Ziel der Bundesregierung ist, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu beheizen. Das heißt, dass alle Bestandsgebäude so gut saniert werden, dass der Primärenergieverbrauch im Mittel um mindestens 80% sinkt. Um dies zu erreichen entsprechen die Gebäude bis 2050 im Durchschnitt einem heutigen KfW-Effizienzhaus 55. Aber auch die KfW-Effizienzhäuser 40 und KfW-Effizienzhäuser Plus werden notwendig sein, um die geringeren Einsparungen in denkmalgeschützten Gebäuden etc. zu kompensieren. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi (5) spielen 2050 weniger anspruchsvolle heutige „Standards“ keine Rolle mehr. Damit wird insbesondere ausgedrückt, dass eine Beibehaltung energetisch schlechter Gebäude bei ausschließlicher Versorgung durch erneuerbare Energien gerade nicht angedacht ist. Wir werden nicht in der Lage sein, bis 2050 alle derzeitigen Verbräuche an Öl und Gas zu Heizungszwecken allein durch erneuerbare Energien zu substituieren. Deshalb liegt ein großes Augenmerk auf der energetischen Gebäudesanierung. Ausnahmen sind selten beheizte Gebäude, bei denen aufwändige Optimierungen der Gebäudehülle aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sind. Den Energieverbrauch zu minimieren und den restlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken ist eine historisch große Aufgabe, an der sich alle Gebäudeeigentümer beteiligen müssen, deren Umsetzung aber auch durch Fördermittel erleichtert wird. Wenn bei Privatpersonen häufig persönliche Aspekte, wie Alter, Wegzug oder keine Übernahme des Gebäudes durch die eigenen Kinder, Gründe sein können, die gegen eine baldige Sanierung sprechen, so trifft dies bei kommunalen Liegenschaften nicht zu. Viele Rathäuser werden auch in 35 Jahren noch Rathäuser sein und viele Schulen werden in 35 Jahren noch als Schulen genutzt, sodass eine zukunftsfähige Sanierung und die Reduktion von Heizenergiekosten eine sehr sichere Chance auf Wirtschaftlichkeit haben. Wohl auch deshalb sollen die Kommunen bei der Schaffung von „klimaneutralen Gebäuden“ eine Vorbildfunktion ausüben. Nun haben die Kommunen also eine klare Vorgabe. Der Gebäudebestand soll in den nächsten 35 Jahren komplett saniert werden. Durch die damit einhergehenden großen Energiekosteneinsparungen und die Unterstützung mit Fördermitteln, ist dies für die Kommunen eine gute Chance, ihren Gebäudebestand nachhaltig und kostengünstig zu sanieren. Wichtig ist hierbei allerdings, dass jedes Gebäude in den nächsten 35 Jahren nur einmal saniert wird, das heißt alle Sanierungsmaßnahmen müssen in einer Güte erstellt werden, der dem zukünftigen Standard (mindestens KfW 55; s.o.) von 2050 genügt. Heute halbherzig gemachte energetische Maßnahmen haben unwillkürlich zur Folge, © Stadt Lahr Seite 13 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr dass eine zweite vorzeitige Sanierung notwendig wird und zwei Sanierungen sind sicher immer die teurere Option. Nicht vergessen werden dürfen die Neubauten. Bereits bei der Errichtung neuer Gebäude sollte deren Zukunftsfähigkeit gewährleistet sein, damit sie nicht die Sanierungsfälle von Morgen werden. Um diese große Aufgabe anzugehen, sollten die Kommunen alle relevanten Gebäude eingehend betrachten und einen Sanierungsfahrplan erstellen, in dem festgelegt wird, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, und in dem auch ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung, zumindest für die nächsten Jahre, gefunden wird. Zudem sollen Kosten ermittelt werden, die für eine seriöse Planung unerlässlich sind. Dieses Teilkonzept unterstützt die planerischen Überlegungen der Stadt Lahr und liefert durch die energetische Analyse der betrachteten Gebäude eine wertvolle Grundlage für die konkrete Sanierungsplanung des Gebäudebestandes. 2.3 Bausteine Das Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung von Maßnahmen zur Verringerung der Energiekosten, des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen für 45 ausgewählte Gebäude in der Zuständigkeit der Stadt Lahr. Dieses Teilkonzept gliedert sich in folgende Bausteine. Baustein 1 - Energiemanagement: Die Erfassung des Ist-Zustands und die kontinuierliche Überprüfung der Energieverbräuche, Treibhausgasemissionen und Energiekosten sind die Grundlagen für ein Energiemanagement in den eigenen Liegenschaften. Basisdatenbewertung - Basisdaten erheben für die Schaffung einer Gebäudemanagement-Software - Optimierung des Energieberichts - Bewertung der mittelfristigen Nutzungssicherheit Organisationskonzept - Definition einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe - Festlegen der Aufgaben und Zuständigkeiten Controlling-Konzept - Verbrauchscontrolling - Sanierungscontrolling Baustein 2 - Gebäudebewertung - Der zukünftige Gebäudestandard - Fördermittel - Festlegung der Kriterien für die Bewertung - Grundsätze zum Sanierungszeitplan - Sanierungszeitplan 2050 - 45 Gebäudeanalysen (als Anlagen) Baustein 3 - Feinanalysen - 6 Gebäude-Feinanalysen (als Anlagen) © Stadt Lahr Seite 14 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 3 Betrachtete Liegenschaften Das Klimaschutz-Teilkonzept umfasst die folgenden 45 Liegenschaften, die aufgrund ihrer Energierelevanz durch die Stadt Lahr ausgewählt wurden: Nr. Name des Gebäudes Adresse Nutzung in 77933 Lahr Baujahr BGF (beheizt) 1 Rathaus 1 Rathausplatz 4 Verwaltungsgebäude 1809 2.698 m² 2 Rathaus Südflügel Rathausplatz 4 Verwaltungsgebäude 1812 1.020 m² 3 Rathaus 2 Rathausplatz 7 Verwaltungsgebäude 1877 3.748 m² Schillerstraße 23 Verwaltungsgebäude 1885 1.100 m² 4 Städtisches Vermessungsamt 5 Eichrodtschule Altbau Kaiserstraße 64/1 Grundschule 1818 1.278 m² 6 Eichrodtschule Erweiterungsbau Kaiserstraße 64/1 Grundschule 1965 740 m² 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle Kaiserstraße 64/1 Mehrzweckhalle 1889 556 m² 8 Friedrichschule Stefanienstraße 33 Grundschule 1889 5.655 m² 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle Stefanienstraße 33 Mehrzweckhalle 1904 535 m² 10 Gutenbergschule Ahornweg 21 Grundschule 1954 3.242 m² 11 Gutenbergschule Mehrzweckhalle Ahornweg 21 Mehrzweckhalle 1980 385 m² 12 Johann-Peter-Hebel-Schule Flugplatzstraße 21 Grundschule 1973 1.093 m² 13 Luisenschule Neuwerkhof 6 Grundschule 1902 2.455 m² 14 Luisenschule Außenstelle Industriehof 12 Grundschule 1953 2.032 m² 15 Max-Planck-Gymnasium mit Turnhalle Max-Planck-Straße 12 Gymnasium und Turnhalle 1958 11.669 m² 16 Max-Planck-Gymnasium Bio-Anbau Max-Planck-Straße 12 Gymnasium 1958 1.058 m² 17 Otto-Hahn-Realschule Hauptgebäude Otto-Hahn-Straße 5 Realschule 1972 5.244 m² 18 Scheffel-Gymnasium Hauptgebäude (Altbau) Otto-Hahn-Straße 7 Gymnasium 1976 7.596 m² © Stadt Lahr Seite 15 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Nr. Name des Gebäudes Adresse Nutzung in 77933 Lahr Baujahr BGF (beheizt) 19 Schutterlindenbergschule Schulgebäude Dinglinger Hauptstraße 65 Grundschule 1967 2.623 m² 20 Schutterlindenbergschule ehem. Schwimmhalle Dinglinger Hauptstraße 65 Grundschule und Hallenbad 1967 405 m² 21 Theodor-Heuss-Schule Trakt 1 Altbau Dinglinger Hauptstraße 63 Werkrealschule 1874 1.771 m² 22 Theodor-Heuss-Schule Trakt 2 Mittelbau 1 Dinglinger Hauptstraße 65 Werkrealschule 1962 2.328 m² 23 Theodor-Heuss-Schule Trakt 3 Mittelbau 2 Dinglinger Hauptstraße 65 Werkrealschule 1962 1.460 m² 24 Theodor-Heuss-Schule Mehrzweckhalle Dinglinger Hauptstraße 65 Mehrzweckhalle 1962 2.060 m² Kindertagesstätte Max-Planck- Max-Planck Straße 8 -10 Kindergarten 1954 1.081 m² Kindergarten 1992 1.861 m² 1919 6.160 m² 25 26 27 Kindertagesstätte Schießrain Am Schießrain 1 Städtischer Kindergarten Kindergarten Pinocchio-Kindergarten Kindergarten Hort an der Eichrodtschule Lotzbeckstraße 20 Hort Musikschule Musikschule Vereine Vereinsheim 28 Haus zum Pflug VHS, Mediathek Kaiserstraße 41 Verwaltungsgebäude 1855 2.700 m² 29 Stadthalle Kaiserstraße 107 Mehrzweckhalle 1935 2.188 m² 30 Hallensportzentrum Mehrzweckhalle 1973 5.473 m² 31 Kindergarten Hugsweier Kleinfeldeleweg 10 Kindergarten 1953 1.085 m² Elisabeth-Walter-Grundschule Wylerter Kippenheimweiler Hauptstraße 539 Grundschule 1907 893 m² 33 Grundschule und Kindergarten Kuhbach Schulstraße 4 Grundschule u. Kindergarten 1984 1.185 m² 34 Grundschule Langenwinkel Langenwinkler Hauptstraße 4 Grundschule 1970 976 m² 35 Grundschule Langenwinkel Mehrzweckhalle Langenwinkler Hauptstraße 4 Mehrzweckhalle 1970 634 m² 32 Martin-LutherStraße 22a © Stadt Lahr Seite 16 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Nr. Name des Gebäudes Adresse Nutzung Bau- in 77933 Lahr BGF (beheizt) jahr 36 Kindergarten Langenwinkel Eichholzstraße 3 Kindergarten 1969 389 m² 37 Grundschule Mietersheim Am Gänsberg 4 Grundschule 1965 1.037 m² 38 Grundschule Mietersheim Mehrzweckhalle Am Gänsberg 4 Mehrzweckhalle 1981 940 m² 39 Grundschule Reichenbach Neue Schule Gereutertalstraße 26 Grundschule 1962 1.578 m² 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle Gereutertalstraße 26 Mehrzweckhalle 1963 537 m² 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule Gereutertalstraße 28 Grundschule 1888 1.964 m² 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil Waldstraße 7 Grundschule 1876 739 m² 43 Grundschule Sulz Nebengebäudeteil Waldstraße 7 Grundschule 1966 1.073 m² 44 Grundschule Sulz Dreigeschossiger Gebäudeteil Waldstraße 7 Grundschule 1966 1.806 m² 45 Grundschule Sulz Mehrzweckhalle Waldstraße 7 Mehrzweckhalle 1974 691 m² Tabelle 2: Betrachtete Liegenschaften der Stadt Lahr im Rahmen des Klimaschutz-Teilkonzeptes BGF Anzahl Gebäude Anzahl Gebäude Anzahl Gebäude für Baustein 1 für Baustein 2 für Baustein 3 < 1.000 m² 13 13 0 1.000 - 3.000 m² 24 24 1 > 3.000 m² 8 8 5 Tabelle 3: Liegenschaftsliste, unterteilt nach Größenklassen © Stadt Lahr Seite 17 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 4 Baustein 1: Klimaschutz-Management - Basisdatenbewertung Der Energiebericht der Stadt Lahr wird vom Gebäudemanagement alle zwei Jahre aus den Rechnungen der Energie- und Wasserversorgerversorger erhoben. Er wird zweijährig für 65 energetisch intensiv überwachte Liegenschaften der Stadt Lahr erhoben, die zum Teil aus mehreren Gebäuden bestehen. Er beinhaltet Angaben zu baulichen Veränderungen oder Nutzungsveränderungen der Liegenschaften. Dieser Bericht stellt nur einen, wenn auch wesentlichen, Teil des Gesamtgebäudebestands dar, der aus 298 Gebäuden besteht, von denen 154 beheizt werden. 4.1 Gesamtverbräuche Der Energiebericht zeigt die Gesamtverbräuche und deren Veränderungen zum Vorjahr, sowie die daraus resultierenden CO2-Belastungen. Die Heizenergieverbräche wurden witterungsbereinigt. Abbildung 2: Überblick über die absoluten Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen aller Liegenschaften 2000 bis 2014 im Vergleich zum Vorjahr. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. © Stadt Lahr Seite 18 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Die Entwicklung des Strom- und Wasserverbrauch sowie des witterungsbereinigten Wärmeverbrauchs in den vergangenen Jahren stellt sich im Energiebericht 2014 der Stadt Lahr wie folgt dar: Abbildung 3: 4.2 Überblick über den absoluten Stromverbrauch, Heizenergieverbrauch und Wasserverbrauch aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Flächenbezogene Kennwerte Um den Zubau von genutzten Flächen oder deren Reduktion bei der Bewertung der Verbräuche zu berücksichtigen, werden flächenbezogene Kennwerte erstellt und im Energiebericht dargestellt. © Stadt Lahr Seite 19 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Abbildung 4: 4.3 Flächenbezogene Energiekennwerte aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Gesamtkosten Die verbrauchsgebundenen Gesamtkosten für Energie und Wasser der Objekte, für die Vergleiche mit den Vorjahren angestellt werden können, belaufen sich im Berichtsjahr 2014 auf 1.754.584,- EUR. Abbildung 5: Verbrauchsgebundene Gesamtkosten für Energie und Wasser aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. © Stadt Lahr Seite 20 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 4.4 Wärmeverbrauch der einzelnen Liegenschaften kWh Abbildung 6: 4.5 Wasserverbrauch der einzelnen Liegenschaften in Litern Abbildung 7: 4.6 Entwicklung des Wasserverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in Litern Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften kWh Abbildung 8: 4.7 Entwicklung des Wärmeverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in kWh Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Entwicklung des Stromverbrauchs der einzelnen Liegenschaften in kWh. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Emissionen Die zeitliche Entwicklung der Treibhausgasemissionen über die vergangenen Jahre sind im Energiebericht 2014 wie folgt dargestellt: © Stadt Lahr Seite 21 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Abbildung 9: 4.8 Emissionen aller Liegenschaften 2000 bis 2014. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. Sonstige Gebäudedaten Zum Management der Gebäude sind weitere Daten erforderlich, wie die Größe der zu reinigenden Flächen, der Zustand der Gebäudehüllflächen, Zählernummern oder Ansprechpartner wie Hausmeister oder Heizungsbaufirmen. Diese Daten sind, je nachdem wie stark sie bisher nachgefragt wurden, vollständig oder weniger vollständig vorhanden. Zudem sind diese Daten, wenn vorhanden, nicht zentral gesammelt, sondern sie befinden sich verstreut in den Unterlagen der zuständigen Mitarbeiter des Gebäudemanagements. Ein schnelles und übersichtliches Auffinden der Daten ist so erschwert. Das Gebäudemanagement hat sich eine Computer Aided Facility Management Software (CAFM) angeschafft und hat nun damit begonnen, das Softwaretool mit Inhalten zu füllen. 4.9 Kennzahlen und Gebäudestandards Die flächenbezogenen Kennwerte der einzelnen Gebäude werden im Energiebericht mit AGESKennwerten verglichen. Die AGES GmbH ist seit mehr als 15 Jahren vorwiegend für öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Energieberatung und Planung tätig. Der AGES-VerbrauchsKennwertebericht hat auf der Datengrundlage von 25.000 Nichtwohngebäuden Verbrauchskennwerte für Wärme, Strom und Wasser für 48 Gebäudegruppen und 180 Gebäudearten ermitteln können. Die AGES-Zielwerte sind Verbrauchskennwerte, die auf einen Quadratmeter bezogen sind, so dass sie unter gleichen Gebäudearten verglichen werden können. Sie erlauben einen groben Vergleich des derzeitigen energetischen Zustands und des Wasserverbrauchs eines Gebäudes. Durch sie können Einsparpotentiale z.B. durch Sanierungsmaßnahmen aber auch durch das Verhalten der Nutzer aufgezeigt werden. Diese Vorgehensweise war in der Vergangenheit ein guter Vergleich, um die eigenen Liegenschaften mit statistischen Werten zu vergleichen. Im Energiebericht der Stadt Lahr von 2014 sah der Vergleich so aus, wie in folgendem Beispiel dargestellt. © Stadt Lahr Seite 22 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Abbildung 10: Beispiel eines Vergleichs der Verbrauchskennwerte (hier Altes Rathaus) mit den AGES-Kennwerten. Aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr. 4.10 Minderungspotenziale Die AGES-Kennwerte geben nur einen Vergleich mit früheren Verbräuchen anderer Gebäude, ohne deren energetische Güte zu berücksichtigen. Sie geben also keinen Hinweis auf die Zukunftsfähigkeit eines Gebäudes und können die Minderung auf einen technisch und wirtschaftlich sinnvollen Zielwert nicht zeigen. Wie viel von den eingesetzten Energien ist nun aber tatsächlich notwendig? Die angestrebte Minderung auf einen anspruchsvollen Gebäude-Standard wie zum Beispiel den Passivhausstandard (siehe 7.1.3), bzw. die Sanierung mit Passivhausbauteilen (siehe 7.1.6) kann hier eine viel konkretere Auskunft geben. Hierzu befinden sich die Einsparpotenziale von Wärmemengen, Wärmekosten und resultierender Treibhausgasen unter Kapitel 8.8. 4.11 Bewertung der mittelfristigen Nutzungssicherheit Prinzipiell sind alle energetischen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich. Die Wirtschaftlichkeit kann jedoch durch eine reduzierte Nutzungszeit gefährdet werden. Dies kann der Falls ein, wenn die aktuelle Nutzung nicht mehr erforderlich ist. So können zum Beispiel Schulen verlagert werden oder durch Schulreformen überflüssig werden. Wenn nun das entsprechende Gebäude keine adäquate Nutzung mehr aufweist, können aufwändige Sanierungen überflüssig werden. Sollte ein Gebäude einen zu schlechten baulichen Zustand haben, kann eine Veräußerung oder gar Abriss und Neubau wirtschaftlicher werden, als eine aufwändige Sanierung. Dies gilt es rechtzeitig zu untersuchen. Die betrachteten Gebäude wurden bereits vor deren Auswahl in dieses Teilkonzept durch das Gebäudemanagement auf ihre langfristige Nutzung untersucht. Gebäude, die von der Stadt Lahr unter Umständen nicht mehr langfristig genutzt werden können, wurden nicht in dieses Teilkonzept aufgenommen. 4.12 Fazit zur Basisdatenbewertung Größere Teile der Anforderung an einen aussagekräftigen Energiebericht, sind im bestehenden Lahrer Energiebericht bereits vorhanden. Wohingegen eine strukturierte zentrale Sammlung aller relevanten Gebäudedaten noch nicht gegeben ist. Doch ist bereits eine leistungsfähige FacilityManagement-Software der Firma IMSWARE aus Dinslaken angeschafft worden, die modular an die Anforderungen des Gebäudemanagements angepasst werden kann. © Stadt Lahr Seite 23 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Gebäudemanagements wurden die Datenfelder identifiziert, die für die zukünftigen Auswertungen wichtig sind. Diese sind in Anhang 11.1 aufgeführt. Weiterhin wurden im Rahmen des Teilkonzeptes alle relevanten Daten gesammelt und werden dem Gebäudemanagement als Excel-Datei zur Verfügung gestellt. © Stadt Lahr Seite 24 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 5 Baustein 1: Klimaschutz-Management - Organisationskonzept 5.1 Ist-Situation Bau und Erhaltung der kommunalen Liegenschaften wird in Lahr vom Gebäudemanagement wahrgenommen. Das Gebäudemanagement ist verantwortlich für die Erfassung, Auswertung und Kostenzuordnung der Energieverbräuche. Des Weiteren unterliegen dem Gebäudemanagement die Planung und Steuerung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen. Abbildung 11: Organigramm der Stadtverwaltung Lahr Das Gebäudemanagement koordiniert zudem die Hausmeister für die einzelnen Liegenschaften. Um sich ständig zu qualifizieren, nehmen die Hausmeister regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen teil, zum Beispiel an Hausmeisterschulungen der Ortenauer Energieagentur. Diese Angebote wurden in der Vergangenheit durch die Hausmeister sehr gut angenommen. Ein Austausch mit den anderen Fachbereichen zum Thema Klimaschutz oder Energiemanagement findet statt. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden je nach Haushaltsbeschluss bzw. Ratsentschluss durchgeführt. 5.2 Ämterübergreifendes Energieteam Die Stadt Lahr nimmt seit 2006 am European Energy Award® teil. Im Rahmen dieses Energie- und Klimaschutzmanagements wurde aus Verwaltungsmitarbeitern ein ämterübergreifendes Energieteam gebildet, das sich regelmäßig trifft und Energie- und Klimaschutzthemen bespricht. Das Energieteam in Lahr wird von der Stabsstelle Umwelt organisiert und geleitet. Es besteht im Wesentlichen aus Vertretern der Bereiche: Gebäudemanagement, Tiefbau, Stadtplanung, Bauordnung, Haupt- und Personalamt und Stadtkämmerei. Je nach Themen oder Projekten können weitere Personen aus anderen Organisationseinheiten hinzugezogen werden. © Stadt Lahr Seite 25 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Stabstelle Umwelt Leitung des Energieteams Haupt- und Personalamt Stadtkämmerei Rechts- und Ordnungsamt Personal, Organisation und Datenverarbeitung Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Bauordnung Abbildung 12: Stadtbauamt Gebäudemanagement Stadtplanungsamt Tiefbau Mitglieder des Energieteams der Stadt Lahr Mit dem Energieteam gibt es ein ämterübergreifendes Gremium, in dem die Sanierung des Gebäudebestandes geplant und ihre Zielerreichung kontrolliert werden kann. 5.2.1 Geplante Verantwortlichkeiten und Aufgaben Dieses Teilkonzept liefert eine gute Grundlage zur langfristigen Planung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. In den folgenden Abbildungen sind als Empfehlung die Verantwortlichkeiten und die Aufgaben für die Gestaltung und Umsetzung im Klimaschutzmanagement der Stadt Lahr dargestellt. Die Hauptverantwortlichkeit der Organisation und Steuerung des Klimaschutzmanagements obliegt der Stabsstelle Umwelt. Damit wird ein nachhaltiger Prozess zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen generiert. © Stadt Lahr Seite 26 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Modul Aufgaben Verantwortlich in der kommunalen Verwaltung Beteiligte wird informiert wird informiert wird informiert unterstützt Organisation Steuerungsgruppe Gebäudemanagement Stabsstelle Umwelt Energiemanagement Datenerfassung und Datenpflege Gebäudemanagement Aufbau und Pflege der Datenbank Gebäudemanagement IT - Hauptamt Verbrauchscontrolling Gebäudemanagement Entscheidungsgrundlagen Gebäudemanagement Sofortmaßnahmen Gebäudemanagement Berichterstattung Gebäudemanagement Fortschreiben der Energie- und CO2Bilanz der kommunalen Liegenschaften Gebäudemanagement Nutzerdialog Gebäudemanagement Hauptamt Stabsstelle Umwelt Amt für Soziales, Schulen und Sport Investive Maßnahmen Verwaltungsmitarbeiter Schüler und Lehrer Sportvereine Gemeinderat Hausmeister Nutzer Externe Dienstleister unterstützt unterstützt wird informiert wird informiert unterstützt Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen Gebäudemanagement wird informiert Zuarbeit Erstellen von Maßnahmenpakete Gebäudemanagement wird informiert Priorisierung der Maßnahmenpakete Gebäudemanagement Entscheidung Entscheidungshilfen zur Umsetzung Gebäudemanagement Entscheidung Umsetzungsbegleitung und Gebäudemanagement Entscheidung Zuarbeit unterstützt unterstützt beratend beratend unterstützt unterstützt unterstützt © Stadt Lahr Seite 27 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Umsetzungsüberwachung Abbildung: Verantwortlichkeiten und Aufgaben Klimaschutzmanagement der Stadt Lahr (Empfehlung) Modul Aufgaben Verantwortliche in der kommunalen Verwaltung Beteiligte Gebäudemanagement wird informiert ausführend Gebäudemanagement Hauptamt Stabsstelle Umwelt wird informiert unterstützt Dienstanweisungen Gebäudemanagement Hauptamt Entscheidung ausführend Energiesparprojekte an Schulen Gebäudemanagement Amt für Soziales, Schulen und Sport Entscheidung unterstützt ausführend Laufende Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt Stabsstelle Umwelt wird informiert Ausdehnung Klimaschutzmanagement auf andere Sektoren Gebäudemanagement Amt für Soziales, Schulen und Sport Hauptamt wird informiert Nutzersensibilisierung Hausmeisterschulungen und flankierende Maßnahmen; Nutzerschulungen Nutzeranweisungen Öffentlichkeitsarbeit Energieleitlinie Abbildung 13: Gemeinderat Hausmeister Nutzer Externe Dienstleister unterstützt ausführend unterstützt unterstützt ausführend unterstützt Verantwortlichkeiten und Aufgaben Klimaschutzmanagement der Stadt Lahr (Empfehlung) © Stadt Lahr Seite 28 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 5.2.2 Aufnahme der Arbeit des Energieteams als Planungs- und Entscheidungsgremium Das Energieteam soll seine Tätigkeit zum Thema „klimaneutraler Gebäudebestand“ aktiv aufnehmen. Dieses Gremium soll genutzt werden, um die anstehenden Planungen und Sachverhalte über die Ämter hinweg zu diskutieren. Das Ziel ist ein höheres Verständnis für die Belange anderer Ämter, über die rein finanzielle Situation hinaus. So entsteht eine Grundlage für eine optimierte Zusammenarbeit. 5.3 Vorstellung der Teilkonzeptergebnisse 5.3.1 Zur Information der Verwaltungsmitarbeiter und als Auftakt zu weiterer und steter Mitarbeit soll dieses Teilkonzept zunächst dem Energieteam und dem Gebäudemanagement vorgestellt werden und die Inhalte diskutiert werden. 5.3.2 Im Anschluss sollte das Konzept im Umweltausschuss und im Technischen Ausschuss des Gemeinderats vorgestellt werden und im Gemeinderat beschlossen werden. Damit ist die strukturierte und zukunftsfähige Sanierung weiter Teile des Gebäudebestands vom Umfang und vom zeitlichen Ablauf her beschlossen. 5.3.3 Als Bekenntnis zu den Inhalten und als Motivation von Entscheidungsträgern unter den Bürgern und anderen Entscheidungsträgern, sollten die Inhalte des Teilkonzeptes im Internet veröffentlicht werden. Aktuelle Planungen und erfolgreich umgesetzte Maßnahmen sollen dort regelmäßig aktualisiert eingestellt werden und so das Verfahren und den Umsetzungsstand transparent machen. 5.4 Management der Daten und der IT Die vorhandenen Daten und die Ergebnisse dieses Teilkonzeptes sollen in die vorhandene Energiemanagement-Software übernommen werden. Um den Datenbestand aktuell zu halten sollten die Daten dort für alle Gebäudemanagement-Mitarbeiter stets aktualisiert zur Verfügung stehen. Veränderung im Liegenschaftsbestand wie zum Beispiel Sanierungsmaßnahmen sollen umgehend dort eingepflegt werden. Wenn notwendig kann hierzu auch externe Hilfe hinzugezogen werden. Z.B. zur Aktualisierung der Heizenergiebedarfe nach Sanierungsmaßnahmen o.ä. 5.5 Nutzeranpassungen/Nutzerschulungen/Nutzermotivation 5.5.1 Hausmeisterschulungen Regelmäßig finden in Lahr Hausmeisterschulungen statt, die u.a. die Ortenauer Energieagentur GmbH durchführt. Alle Hausmeister sollen unterstützt werden, Energiesparziele umzusetzen und aktiv Einfluss auf die Energieeinsparungen zu nehmen. Diese Hausmeisterschulungen sollen in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. 5.5.2 Fifty/Fifty-Schulprojekte An 11 Lahrer Schulen sind eben die ersten 3 Jahre Fifty/Fifty-Schulprojekte ausgelaufen. Schüler, Lehrer und ganz besonders Hausmeister waren eingebunden. Die Stadt Lahr ist dabei die Aktionen zu verlängern. Eine Ausweitung auf weitere Schulen ist wünschenswert. 5.5.3 Energiespar-Unterrichtseinheiten Die Ortenauer Energieagentur hält jährlich in 7 Schulen mit 15 Klassen EnergiesparUnterrichtseinheiten. Regelmäßig sollten Lahrer Schüler im Unterricht mit dem Thema Klimaschutz und Energiesparen konfrontiert sein. © Ortenauer Energieagentur Seite 29 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 5.6 Contracting und Intracting als Finanzierungsinstrumente 5.6.1 Contracting Contracting wird seit vielen Jahren eingesetzt, um Heizungsanlagen ohne eigene Investitionen zu modernisieren. Zudem fördert es den Einsatz innovativer, hocheffizienter Technologien. Contracting ist nicht neu. Es wird seit Jahren von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von privaten Unternehmen und Privatpersonen genutzt, besonders in Krankenhäusern, Schwimmbädern, Schulen oder Produktionsstätten. Beim Contracting kauft der Kunde nicht mehr Brennstoff ein, den er in seiner Heizung in Wärme verwandelt, sondern er kauft gleich die Wärme ein. Wie die Wärme dann bereitgestellt wird, liegt ausschließlich in den Händen des Contractors. Der wiederum ist sehr daran interessiert, dass er effiziente Techniken einsetzt, weil er damit Geld verdienen kann. Die Heizungsanlage gehört also nicht mehr dem Hausbesitzer, sondern dem Wärmelieferanten. Die Investition in eine neue Heizung und deren effizienter Betrieb, liegen also nicht mehr in den Händen des Kunden, sondern in denen des Cortractors. So gehen auch Reparaturen und Wartungskosten zu Lasten des Contractors. Der Contractor erwirtschaftet die Investition in die Heizungsanlage innerhalb von 7 bis 15 Jahren. Danach veräußert er die Anlage zu einem kleinen Betrag an den Gebäudeeigentümer, der sie dann auch wieder betreibt. Das Kompetenzzentrum Contracting der DENA www.kompetenzzentrum-contracting.de beschreibt die Vorteile so: - Sie erhalten ein Rundum-sorglos-Paket und müssen sich um nichts mehr kümmern - Sie erhalten eine moderne, effiziente Anlage, die wirtschaftlich und ökologisch auf dem neuesten Stand ist - Sie erhalten eine garantiert zuverlässige Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasser - Sie erhalten einen Komplettservice: Alle Serviceleistungen kommen aus einer Hand, d. h., - Sie haben nur noch einen Ansprechpartner, der alles für Sie regelt: den Ausbau der Altanlage, den Einbau der Neuanlage, Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, Schornsteinfeger(- kosten) usw. - Sie sparen sich Zeit und Ärger: Bei anfallenden Reparaturen o. Ä. müssen Sie weder unterschiedliche Angebote einholen noch verschiedene Handwerker koordinieren - Sie bleiben sorgenfrei, denn das Risiko der Betriebsführung liegt beim Contractor. Er sorgt für langfristige Betriebssicherheit - Sie benötigen kein spezielles Wissen: Denn Contractoren sind die Spezialisten mit dem Know-how, um für Sie und Ihre Immobilie die passende Lösung zu finden - Sie zahlen lediglich, meist monatlich, für Ihren Wärmeverbrauch einen vertraglich vereinbarten Betrag an den Contractor. So haben Sie Kostensicherheit und können langfristig planen. - Sämtliche Dienstleistungen rund um die Heizungsanlage sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten. - Sie behalten Ihre Rücklagen und Ihre Liquidität bleibt erhalten. - Sie müssen keinen Kredit aufnehmen. 5.6.2 Intracting Das Intracting beschreibt eine Finanzierung aus sich selbst heraus. Notwendige Investitionen in Energieeffizienz sollen nicht mehr vermieden werden, weil kein Etat und kein Haushaltsposten hierfür zur Verfügung steht. Die Kommune beschließt einen gesonderten Haushaltsposten, aus dem heraus Energieeffizienzmaßnahmen finanziert werden. Die eingesparten Heizungskosten fließen anschließend wieder auf diesen Posten zurück. Die Stadt Stuttgart, Vorreiter im Intracting, erhöht das Budget © Ortenauer Energieagentur Seite 30 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr regelmäßig, weil inzwischen die jährlich eingesparten Gelder höher sind, als die Ausgaben in Effizienzmaßnahmen. Dr. Kora Kristof, vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Wuppertal, beschreibt 1998 die Vorteile des Contracting in der Studie „Kommunales Intracting“, http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/kommunales_intracting.pdf - Know-how bleibt bei der Kommune - einfache Handhabung - auch Kleinprojekte sind interessant - betriebswirtschaftliches Denken in der Verwaltung - Teilfinanzierungen möglich - kostengünstig, da zinsloses Darlehen - Energiekosteneinsparungen verbleiben unmittelbar bei der Kommune - Gewinn bleibt bei der Kommune - Wagnis- und Gewinnzuschlag entfallen - dauerhafte Entlastung des Haushalts bei Investitionen zum frühestmöglichen Zeitpunkt - Anschubfinanzierung und Refinanzierung setzen Kreislaufprozess in Gang - bei klaren Kompetenzdefinitionen gute Zusammenarbeit zwischen den Ämtern - keine personalrechtlichen Problembereiche 5.6.3 Fördermittel zur Planung von Contracting und Intracting Contracting und Intracting sind vor allem für technische Anlagen interessant, weil hier die Laufzeiten und die Amortisationszeiten geringer sind als bei Maßnahmen zur Effizienzsteigerung an der Gebäudehülle. Mit dem Förderprogramm „InEECo“ der KEA, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, können Beratungs- und Dienstleistungen zur Entwicklung von Energie-Contracting-Projekten gefördert werden - von der Erstberatung bis zur Ausarbeitung des Contracting-Vertrags. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der Projektierungs- und Vorbereitungskosten. www.ineeco.org Zusätzlich können Mittel aus der BAFA-Förderung beantragt werden, bis zu 2.000 Euro für Orientierungsberatung und bis zu 12.500 Euro für Umsetzungsberatung oder bis zu 2.000 Euro für Ausschreibungsberatung. 5.7 optimaler Personalbedarf Ingenieur oder Techniker Der Ingenieur ist der Hauptverantwortliche für die Weiterführung des begonnenen Energiecontrollings. Zusätzlich liegen seine Aufgabenschwerpunkte im Bereich des Energiemanagements, der Entwicklung von Energieeinsparmaßnahmen, Erstellung/Fortführung von Gebäudesteckbriefen, der Kontrolle der berechneten Energieeinsparung nach Sanierungen, der Mithilfe bei der Ausschreibungserstellung und der Auftragsvergabe. Er sichert ebenso die Aktualität der gespeicherten Gebäudedaten. Gleichzeitig ist er für die Mitarbeitersensibilisierung in Bezug auf Energieeinsparung zuständig. Arbeitsaufwand: volle Stelle, Eingruppierung ca. E11. Wenn Personalkapazitäten zur Fortschreibung dieses Teilkonzeptes fehlen, kann statt eigener Personalstellen auch die qualifizierte Unterstützung der Ortenauer Energieagentur herangezogen werden. © Ortenauer Energieagentur Seite 31 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 5.8 Bedarf an technischen Einrichtungen 5.8.1 Wärmemengen-, Strom- und Wasserzähler Noch sind nicht an allen Liegenschaften die Gebäudeteile messtechnisch so getrennt, dass alle Verbrauchs-Zuordnungen exakt gewährleistet sind. Deshalb sollten in den nächsten Jahren die erforderlichen Wärmemengen-, Strom- und Wasserzähler eingebaut werden. 5.8.2 Gebäudeleittechnik In diversen Gebäuden ist bereits Gebäudeleittechnik (GLT) installiert. Der Ausbau der Gebäudeleittechnik für weiter relevante Liegenschaften soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. So könnten in den nächsten 10 Jahren jährlich ca. 5 weitere Liegenschaften aufgeschaltet werden. Dies erfordert einen finanziellen Aufwand von ca. 10.000 Euro pro Gebäude und für externe Arbeiten und Wartung am System zusätzlich insgesamt ca. 15.000 Euro pro Jahr. 5.8.3 Datenübertragung Zurzeit übermitteln die Hausmeister die Verbrauchsdaten per Fax oder telefonisch. Eine große Erleichterung wäre eine digitale Übermittlung über übertragungsfähige Zähler oder entsprechende Handy-Apps. Dies hätte zudem den Vorteil, dass die Daten automatisch gesammelt werden würden und schnelle Auswertungen möglich wären. Solcherlei Technik erfordert bei den 45 untersuchten Gebäuden Kosten von einmalig ca. 3.500 Euro pro Gebäude. © Ortenauer Energieagentur Seite 32 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 6 Baustein 1: Klimaschutz-Management - Controlling-Konzept 6.1 Verbrauchscontrolling 6.1.1 Kurzfristiges Verbrauchscontrolling Engagierte Hausmeister sind sehr wichtig, wenn es um die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude geht. Zurzeit erheben die Hausmeister die Verbräuche an Wärme, Strom und Wasser bei größeren Gebäuden wöchentlich. Durch den Vergleich der aktuellen Zahlen mit Verbräuchen vorangegangener Perioden können die Hausmeister schnell Abweichungen erkennen. Verbrauchszahlen und Abweichungen werden dem Gebäudemanagement (Herrn Otto) per Fax oder online gemeldet. Das Gebäudemanagement sammelt die Zahlen und veranlasst notwenige Reparaturen. In Gebäude mit geringen Verbräuchen werden keine Zahlen erhoben. Unregelmäßigkeiten lassen sich beim Wasserverbrauch sehr schnell feststellen. Deshalb kann eine tägliche Ablesung der Wasseruhren zu einer schnellen Behebung von Fehlern sorgen. Stromverbräuche unterliegen bereits größeren Schwankungen. Hierbei kann sich ein mutmaßlicher Fehler auch als eine größere Nutzung von Maschinen in Werkunterricht o.ä. herausstellen. Solche unnützen Fehlersuchen sollten dem Hausmeister erspart bleiben. Längere Ablesezeiträume nivellieren einzelne Spitzen. Auch beim Heizenergieverbrauch können starke wetter- und nutzerbedingte Schwankungen auftreten. Deshalb ist eine Ablesefrequenz von einem Monat für Strom und Wärme sinnvoll. Häufig werden mehrere Gebäude von einer Heizzentrale versorgt. Oft sind dann keine separaten Wärmemengenzähler für die Erfassung der gebäudebezogenen Kennwerte vorhanden. Für die richtige Einschätzung der Gebäude bei Energiebilanzen wie z.B. Energieausweisen, aber vor allem auch für Investitionsentscheidungen und die Erfolgskontrolle bei Sanierungsmaßnahmen wäre eine klare Zuordnung bzw. Aufteilung des Verbrauchs nach Gebäuden von großer Bedeutung. Eine zeitnahe Verbrauchserfassung hat die Aufgabe, Abweichungen der Verbräuche zu identifizieren und deren Abhilfe schnell in die Wege zu leiten. Diese Aufgabe nehmen zurzeit die Hausmeister wahr. Sie schicken ihre Zählerstände mit Fax-Nachrichten an das Gebäudemanagement. Dort wird diese Vorgehensweise als sehr aufwändig empfunden. Deshalb wünscht sich das Gebäudemanagement eine automatisierte Übertragung der Verbräuche. Die Übertragung könnte mit funkunterstützten Messgeräten vollständig automatisch erfolgen oder die Hausmeister könnten die Zählerstände über eine Handy-App versenden. Diese Vorgehensweise entbindet jedoch nicht, dass das Gebäudemanagement oder die Hausmeister die Zahlen auf Abweichungen untersuchen. Hier bleibt zu untersuchen, ob eine automatisierte Alarmfunktionen bei einer automatischen Verbrauchserfassung die Aufmerksamkeit eines Hausmeisters ersetzen kann. Abweichungen und Reparaturen sollten vom Hausmeister schriftlich kommentiert werden, so dass das Gebäudemanagement auch noch am Monats- oder Jahresende nachvollziehen kann, warum Verbräuche erhöht waren. Die realen Jahreszahlen sollten zudem der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, wo die erhobenen Verbräuche mit den Angaben in den Rechnungen der Versorger abgeglichen werden. So ergibt sich die Möglichkeit, Unstimmigkeiten in den Rechnungen aufzudecken und gegebenenfalls zu viel berechnete Versorgungsleistungen zu vermeiden. 6.1.2 Energiebericht Das Gebäudemanagement erstellt bereits einen umfangreichen Energiebericht aus den Rechnungen der EVUs. Der Energiebericht in der jetzigen Form ist, was die Verbräuche anbelangt, bereits © Ortenauer Energieagentur Seite 33 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr weitgehend vollständig. Die Vergleiche mit den AGES-Kennzahlen sollten durch Vergleiche mit den Ziel-Verbräuchen aus den Gebäudesteckbriefen ersetzt werden. 6.2 Sanierungscontrolling 6.2.1 Bisherige Arbeitsweise des Gebäudemanagements Bei der Sanierungsplanung werden heute bei jährlichen Begehungen die Liegenschaften festgelegt, die den augenscheinlich dringendsten Sanierungsbedarf haben. Diese Liegenschaften werden dann vom Gebäudemanagement in die Sanierungsplanung aufgenommen, notwendige Maßnahmen werden ermittelt und die Kosten errechnet. Dabei können die erwarteten Investitionskosten den Umfang und die Güte der durchzuführenden Maßnahmen stark beeinflussen. Der Rat entscheidet dann anhand der Planungen und der zur Verfügung stehenden Mittel über die Durchführung von Maßnahmen oder Teilmaßnahmen. Die Qualität der Sanierungen wird nicht explizit erhoben, ein strukturiertes Vorgehen fand bisher nur selten statt wie beim derzeit laufenden Schulsanierungsprogramm. Die Angaben aus dem Energiebericht zu den vergangenen und geplanten Sanierungen, sollten erweitert werden zu einem Sanierungsplan, der den Fortschritt aller Sanierungen aufzeigt. 6.2.2 Sanierungsplan 2050 Der Sanierungsplan 2050 soll anhand des Sanierungsziels für 2050 aufzeigen, welche Sanierungsmaßnahen geplant sind und welche Maßnahmen schon erledigt sind. Das Ziel ist, bis 2050 die hier aufgeführten 45 Gebäude auf ein klimaneutrales Niveau zu sanieren. Aufbauend auf den unter Baustein 2 erhobenen Gebäude- und Sanierungsdaten soll jederzeit oder zumindest jährlich der Stand der Maßnahmen ersichtlich sein und die bereits erreichten Einsparungen dargestellt werden. Mit diesem Bericht wurde auch die Excel-Tabelle „Sanierungsplan 2050 Stadt Lahr“ an das Gebäudemanagement übergeben. Mit ihrer Hilfe kann das Gebäudemanagement anhand der eingesetzten Bauteile näherungsweise die bis 2050 verbleibenden Potenziale und Kosten für jedes Gebäude errechnen. Im fortschreibbaren Sanierungsplan 2050 werden sowohl die Investitionen und die Einsparungen aufgezeigt, wie auch die resultierende CO2-Einsparung. So weit als möglich finden diese Daten Eingang in das Facility-Management-Tool des Gebäudemanagements. Der Sanierungsplan soll mit dem bestehenden Energiemanagement verschmolzen werden und so das Planungsinstrument des Gebäudemanagements sein. Es sollte auch vorgesehen werden, dass zur Aktualisierung des Sanierungsplans 2050 gegebenenfalls externe Fachberater hinzugezogen werden, wenn dies aus Kapazitätsgründen o.ä. vom Gebäudemanagement nicht zu leisten ist. Sinnvoll wäre, auch weitere Gebäude der Stadt Lahr in diesen Sanierungsplan aufzunehmen, damit das Gebäudemanagement, die gesamte Stadtverwaltung und der Gemeinderat ein Gesamtkonzept in Händen haben, dessen Erfüllung gemeinsam getragen wird. 6.2.3 Erfolgsindikatoren In den verbleibenden 33 Jahren bis zum Jahr 2050 sollten jährlich Gelder in Höhe eines 33stel der Gesamtinvestition in die Sanierung des Gebäudebestands fließen. Steigende Preise oder zusätzliche Aufgaben sollten jährlich eingerechnet werden. So kann sichergestellt werden, dass auch in 20 oder 30 Jahren die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen kann. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele ist mithilfe eines jährlichen Abgleichs mit den Zahlen aus dem Energiebericht gut möglich. © Ortenauer Energieagentur Seite 34 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7 Baustein 2: Gebäudebewertung Die Gebäudebewertung gibt einen Überblick über den Zustand der Gebäude. Sie macht deutlich, bei welchen Liegenschaften dringender Handlungsbedarf besteht und enthält eine Schätzung der Investitionskosten. Daraus wird eine Prioritätenliste abgeleitet, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind. Bei der Darstellung der Sanierungsmaßnahmen ist die Zielsetzung eines Gebäudebestands im Niedrigstenergiehaus-Standard gemäß EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden bis zum Jahr 2050 zu berücksichtigen. Niedrigstenergiehäuser haben einen Energiebedarf in der Größenordnung von Passiv- oder Nullenergiehäusern, der zu großen Teilen durch Erneuerbare Energien der näheren Umgebung gedeckt wird. 7.1 Der zukunftsfähige Gebäudestandard Die Vorgaben des Klimaschutzteilkonzeptes verlangen, alle Planungen auf einen Gebäudestandard zu beziehen, der sich zwischen dem Passivhausstandard und dem Nullenergiehaus bewegt. 7.1.1 Alte und zukunftsfähige Gebäudestandards Abbildung 14: alte und zukunftsfähige Gebäudestandards Bis zum KFW-Effizienzhaus 40 betrachten die Gebäudestandards nur die Heizenergiebedarfe der Gebäude, inklusive dem Betriebsstrom der Heizung. Ab dem Passivhaus wird zusätzlich der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes mit berücksichtigt, hier blau dargestellt. Hierbei werden zur Heizenergie der Haushaltsstrom und gegebenenfalls die Energie für Kühlung summiert. Deutlich zeichnet sich ab dem Nullenergiehaus ab, dass die Gebäude mehr Energie erzeugen, als sie bilanziell im gleichen Zeitraum verbrauchen. © Ortenauer Energieagentur Seite 35 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.1.2 Heizenergiebedarfe alter und zukunftsfähiger Gebäudestandards Abbildung 15: der Heizenergiebedarf alter und zukunftsfähiger Gebäudestandards Werden nur die Heizenergiebedarfe der Gebäudestandards betrachtet, stellt sich heraus, dass die Heizwärmebedarfe ab dem Passivhaus nicht mehr geringer werden. Dies resultiert aus den Kosten und Qualitäten heutiger Dämmstoffe, die es derzeit technisch und wirtschaftlich kaum zulassen, die Gebäudehüllen noch wärmedämmender zu bauen. Dies zeigt also die zurzeit optimale energetische Güte der Gebäudehülle auf. Weil nicht absehbar ist, ob eine Verbesserung der Gebäudehülle je sinnvoll wäre, ist eine Gebäudehülle in Anlehnung an den Passivhausstandard ein sehr zukunftsfähiger Gebäudestandard. 7.1.3 Der Passivhausstandard Um unnötige Energieverluste über die Lüftung und über Undichtigkeiten zu vermeiden, werden heutige Häuser viel luftdichter gebaut als früher. Der nun zwingende Einsatz von Lüftungsanlagen veranlassten Dr. Wolfgang Feist vom Darmstädter Passivhausinstitut einen kostengünstigen Gebäudestandard zu entwickeln, bei dem ein Haus keine „aktive“ Heizungsanlage mehr braucht und über die Lüftungsanlage beheizt werden kann. Da technisch sinnvoll über die Zuluft nur maximal 10 W/m² Heizleistung möglich sind, resultierte ein Gebäudestandard der maximal 15 kWh/m²/a Heizwärme erfordern durfte. Die zusätzlich notwendige Wärmemenge stammt „passiv“ aus externer Sonneneinstrahlung und internen Quellen, die beim Nutzen des Gebäudes ohnehin entstehen, wie kochen, backen, Licht etc. Weiterhin darf im Passivhaus der gesamte spezifische Primärenergieeinsatz für alle Haushaltsanwendungen, wie Heizung, Warmwasserbereitung und Haushaltsstrom, nicht höher sein als 120 kWh/(m²a). © Ortenauer Energieagentur Seite 36 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Abbildung 16: Qualitätsanforderungen für den Bau von Passivhäusern. Passivhausinstitut Darmstadt, www.passiv.de Im Neubau ist der Passivhausstandard leicht zu erreichen, da alle Bauteile und Bauteilanschlüsse optimal geplant werden können. In der Sanierung lassen sich in der Fläche ebenfalls leicht Passivhauskomponenten installieren, doch manche Bauteile und Bauteilanschlüsse könnten nur mit großem Aufwand optimiert werden oder deren Erhalt ist aus architektonischen Gründen angezeigt. Deshalb ist es oft sinnvoll, ein Bestandsgebäude überall dort mit Dämmmaßnahmen oder Fenstern in Passivhausqualität zu sanieren, wo dies möglich ist, und überall dort darauf zu verzichten, wo pragmatische Gründe dagegen sprechen. Eine Endenergiereduktion von ca. 80% sollte dennoch immer angestrebt werden. 7.1.4 Der Nullenergiehausstandard Ein Nullenergiehaus ist ein Gebäude, für das im Jahresmittel nicht mehr Primärenergie bezogen wird, wie es durch die eigene Energieproduktion gewinnt. Damit dies möglich ist, entspricht die energetische Güte der Gebäudehülle des Nullenergiehauses annähernd der eines Passivhauses. Ebenso wie im Passivhaus wird meist die Lüftungswärme zurückgewonnen und oft wird ebenso mit einer thermischen Solaranlage das Brauchwasser erwärmt. Zusätzlich zum Passivhausstandard wird mit einer Photovoltaik-Anlage elektrischer Strom erzeugt. Bei der Sanierung kann der Nullenergiestandard mitunter leichter erreicht werden, als der Passivhausstandard. Da der Ersatz von Strom aus dem deutschen Stromnetz durch die eigene PVStromproduktion primärenergetisch viel stärker zählt, können in Kombination mit einer Holzpelletheizung Unzulänglichkeiten bei der Sanierung der Gebäudehülle, zum Beispiel bei historischen Fassaden, ausgeglichen werden. © Ortenauer Energieagentur Seite 37 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.1.5 Ist „weniger gut“ auch gut? Aus heutiger Sicht wird sich die energetische Qualität der Gebäudehüllen der Zukunft nicht wesentlich verbessern (siehe oben). Dies hat zur Folge, dass ein Heizwärmebedarf von ca. 15 bis maximal 30 kWh/m²/a heute und voraussichtlich auch in Zukunft der optimale Standard sein wird. Mit Blick auf das Jahr 2050 sollen alle Gebäude annähernd diesem Standard entsprechen. Die Bauteile der Gebäudehülle sind langlebig. Dach und Außenputz können leicht 50 Jahre überdauern. Selbst Fenster erreichen mitunter eine solche Lebensdauer. Wenn aus Kostengründen heute Gebäude mit schlechteren Standards, wie zum Beispiel dem der EnEV 2009/2014, gebaut oder saniert werden, so ist davon auszugehen, dass die Bauteile bis 2050 nochmals verbessert werden müssen. Dies ist aus Kostengründen unbedingt zu vermeiden, denn zweimal sanieren ist immer teurer als einmal. Energetisch anspruchsvoller ausgeführte Sanierungsmaßnahmen sind über die Jahre oft kostengünstiger. Beispielhaft wurde der jährliche Gewinn pro Quadratmeter Fassadenfläche bei der Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems untersucht. Der Gewinn ergibt sich aus den Mehrkosten des WDVS gegenüber einer reinen Putzerneuerung, verrechnet mit der resultierenden Heizkosteneinsparung: Dämmstärke Wärmedämmverbundsystem in cm WLG 040 8 0 Jährlicher Gewinn [Euro/m²] 7 4 8 12 14 cm 6 16 20 24 28 Optimum bei 22 cm 36 40 32 cm 44 Betrachtungszeitraum: 20 Jahre, Restwert berücksichtigt. Energiepreis: 6,56 cent/kWh Nahezu gleicher Gewinn am oberen Ende des optimalen Bereichs 5 4 3 2 1 ökonomisch optimaler Bereich 0 -1 -2 -55 % CO2 Abbildung 17: 32 Werte aus einer Studie im Auftrag des BBR Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des BMUB Bundesministerium für Umwelt, Bau, Reaktorsicherheit Quelle: „Planerhandbuch“ (6) Seite 17, PassivhausInstitut, Darmstadt 2012 Nur geringe finanzielle Gewinnunterschiede durch veränderte Dämmstoffdicken Hier zeigt sich, dass der höchste Gewinn von knapp 4 Euro je m² bei 22 cm Dämmstärke zu erreichen ist. Im gesamten Bereich von 14 cm bis 32 cm weicht der Gewinn aus der Maßnahme kaum ab, das heißt, eine 32 cm dicke Dämmung ist fast ebenso wirtschaftlich wie mit 14 cm – dann sollte man mit der ebenso wirtschaftlichen dickeren Dämmung mehr Energie sparen und das Klima schützen, indem die CO2-Ausstoß im Vergleich zur dünneren Dämmung um 55% reduziert wird. Das errechnete Optimum beschreibt ungefähr die Dämmstärke, die für das Erreichen eines Passivhaus-Bauteils notwendig ist. © Ortenauer Energieagentur Seite 38 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.1.6 Sanieren mit Passivhausbauteilen Gerade bei historischen Gebäuden mit Sandstein-, Stuck- oder Fachwerkfassaden darf der architektonische Charakter des Gebäudes der Energieeinsparung nicht zum Opfer fallen. Hier sind Lösungen gefragt, die eine möglichst große Energieeinsparung bei gleichzeitigem Erhalt der Optik gewährleisten. Den Passivhausstandard im Gebäudebestand exakt umzusetzen ist oft aufwändig, da sich zum Beispiel die Reduktion von Wärmebrücken in bestehenden Bauteilen nur mit erheblichem Aufwand umsetzen lässt. Bei der angestrebten Sanierung der kommunalen Gebäude sollten die angestrebten Dämmwerte daher, wo immer möglich, eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann aber auch davon abgewichen werden, gerade bei Wärmebrücken. Dabei sollte beachtet werden, dass Wärmebrücken nicht nur den Energiebedarf, sondern auch die Schimmelgefahr erhöhen können. 7.1.7 Rebound-Effekt Der Rebound-Effekt beschreibt hier das Nichterreichen von Einsparzielen, weil infolge der Verbesserung der Technik und der Gebäudehülle bei den Nutzern das Gefühl aufkommt, dass man in diesen Gebäuden mit Energie nicht mehr sparsam umgehen muss, weil der Verbrauch ohnehin so niedrig ist. Die Praxis zeigt, dass genau das Gegenteil der Fall ist, schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass der sehr geringe Energieverbrauch sich verhältnismäßig stark erhöht. So resultiert aus einem schräg gestellten Fenster in einer Passivhaus-Etagenwohnung schnell eine Verdoppelung des Heizenergieverbrauchs. Deshalb ist unbedingt auf eine Schulung der Nutzer und eine Aufklärung über die energetischen Zusammenhänge im Gebäude erforderlich. Dieser Rebound-Effekt kann auch bei schlechteren Gebäudestandards auftreten, nur dass hier die absoluten zusätzlichen Verbräuche viel höher ausfallen. 7.1.8 Lüftungsanlage Um große Lüftungswärmeverluste zu vermeiden, werden moderne Gebäude deutlich luftdichter gebaut und ältere Gebäude deutlich luftdichter saniert, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Um dennoch Schimmel und Feuchteschäden zu vermeiden und CO2, Feuchte und Schadstoffe zuverlässig aus dem Haus zu befördern, ist der Einsatz von mechanischen Lüftungsanlagen ratsam. Nur so kann der Lüftungsbedarf exakt geregelt und durch eine Wärmerückgewinnung die Wärmeverluste minimiert werden. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes und die Obersten Landesgesundheitsbehörden (7) leiteten aus der Bewertung von Interventionsstudien, gesundheitlichhygienisch begründete Leitwerte für Kohlendioxid in der Raumluft ab. Danach gelten Konzentrationen unter 1000 ppm Kohlendioxid in der Raumluft als unbedenklich, Konzentrationen zwischen 1000 und 2000 ppm als auffällig und Konzentrationen über 2000 ppm als inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt hat Luftqualitäten in ihren Schulen gemessen und festgestellt, dass die CO2Konzentrationen bei Fensterlüftung vor allem bei kalten Außentemperaturen leicht auf über 4500 ppm steigen können. Die Folge sind Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme. Hier wird deutlich, dass der Lernerfolg in Phasen zu hoher CO2-Konzentrationen nicht mehr voll gegeben sein kann. © Ortenauer Energieagentur Seite 39 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Abbildung 18: Luftqualitätsmessungen der Stadt Frankfurt, Bettina-Schule mit Fensterlüftung Aus: Faktencheck zum Passivhaus-Standard, 14.7.2016, Mathias Linder, Hochbauamt Frankfurt Main (8) Abbildung 19: Luftqualitätsmessungen der Stadt Frankfurt, Valentin-Senger-Schule mit Lüftungsanlage Aus: Faktencheck zum Passivhaus-Standard, 14.7.2016, Mathias Linder, Hochbauamt Frankfurt Main (8) 7.1.9 Heizungstausch Schnell findet man Zahlen, die von 20% bis zu 30% Einsparungen durch einen Heizungstausch berichten. Diese Angaben beziehen sich jedoch auf den aktuellen Heizenergieverbrauch. Ist die Gebäudehülle fertig saniert, sinkt der Verbrauch um 80%. Also sinken auch die möglichen Einsparungen über den Heizungstausch um diese 80%. Da Einsparungen aus der Gebäudehülle die Einsparungen beim Heizungstausch reduzieren, dürfen diese Einsparungen nicht einfach addiert werden. 7.1.10 Bauleitung Nur wenige Handwerker und Planer haben umfangreiches Know-how zu energieeffizientem Bauen. Baumängel, kleine und große Unachtsamkeiten und Schlampereien bei der Bauausführung, gerade bei der Luftdichtigkeit etc., waren früher kein großes Problem, weil die Energieverluste über die Bauteilflächen viel zu groß waren, als dass diese ins Gewicht fielen. Energetisch optimierte Gebäude haben so wenig Energiebedarf, dass Wärmebrücken und Undichtigkeiten schnell so viel Energieverbrauch nach sich ziehen können, wie der gesamte restliche Bau. Damit ist zudem die Gefahr von Bauschäden verbunden. Deshalb ist ganz besonders darauf zu achten, dass die Bauleitung ihre Aufgaben sehr gewissenhaft ausführt. Ein extra beauftragter Bauleiter, der im Bauen von Passivhäusern fortgebildet ist, kann sehr stark dazu beitragen, dass die geplanten Einsparungen auch wirklich erreicht werden. © Ortenauer Energieagentur Seite 40 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.2 Fördermittel Für die Förderung der Sanierung von Nichtwohngebäuden kommunaler Gebietskörperschaften bieten sich in Baden-Württemberg zwei Förderprogramme an. Zum einen das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Landes und zum anderen das Förderprogramm „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW-Bank im Rahmen des „CO2Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes. Bei beiden Förderprogrammen wird die Heizungserneuerung auf Basis fossiler Energieträger als Einzelmaßnahme nicht gefördert! Die beiden Programme sind nicht kumulierbar. 7.2.1 Klimaschutz-Plus, Im Programmteil A, CO2-Minderungsprogramm, werden die energetische Sanierung und der Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert. Förderfähig sind: • Ersatz von Elektroheizungen • Nutzung von Abwärme • baulicher Wärmeschutz gemäß KfW-Anforderungen (!) • Sanierung von Beleuchtungsanlagen • Sanierung von Lüftungs- und Klimaanlagen • Holzpelletheizungen • Holzhackschnitzelheizungen • Wärmepumpen-Anlagen • Solarthermische Anlagen Die Förderung besteht in einem Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent über die rechnerische Lebensdauer der Maßnahme von 15 bzw. 30 Jahren. Die Förderung ist bei maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. 200.000 Euro gedeckelt. Der Zuschuss wird um 15 Prozent gemindert, wenn die Maßnahme auch der Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem EWärmeG dient. Kann der Antragsteller u.a. ein Energiemanagement, Klimaschutz(-Teil)konzepte u.a. vorweisen erhöht sich der Zuschuss wieder um 5% je Kriterium. 7.2.2 KfW-Programm Im KfW-Programm Nr. 217/218, IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren werden die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Denkmal, KfW-Effizienzhaus-100, KfW-Effizienzhaus-70 oder besser gefördert, zudem folgende Einzelmaßnahmen • • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. Ladestellen) • • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inklusive Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung © Ortenauer Energieagentur Seite 41 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Kredit mit 10, 20 oder 30 Jahren Laufzeit und einer Zinsbindung von 10 Jahren bei derzeit 0,05% Zinsen, sowie einem Tilgungszuschuss von: • 17,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70; maximal 175 Euro/m² NGF • 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100; maximal 100 Euro/m² NGF • 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal; maximal 75 Euro/m² NGF • 5,0 % bei Einzelmaßnahmen; maximal 50 Euro/m² NGF Da die CO2-Einsparung bei einer umfassenden Gebäudesanierung enorm ist, und zumindest der Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreicht werden sollte, setzen wir in diesem Bericht einen Zuschuss von 17,5% an. Bei Einzelmaßnahmen variieren die Förderzuschüsse. Welches der beiden Förderprogramme die besseren Konditionen bietet muss von Fall zu Fall entschieden werden. 7.2.3 Pumpentausch und Hydraulischer Abgleich Das BAFA hat zum 1. August 2016 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt und mit Mitteln in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro ausgestattet. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden 1) Der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen; 2) Die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen wie z.B. voreinstellbare Thermostatventile, Pufferspeicher oder die Einstellung er Heizkurve mit gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten höchstens jedoch 25.000 Euro. 7.3 Kriterien zur Bewertung der Gebäude Der Baustein 2 im Klimaschutzteilkonzept der Stadt Lahr umfasst die Bewertung von 45 Liegenschaften. Die Gebäudebewertung gibt einen Überblick über den Zustand der Gebäude. Sie macht deutlich, bei welchen Liegenschaften dringender Handlungsbedarf besteht und enthält eine Schätzung der Investitionskosten und CO2-Einsparungen. Daraus wird eine Prioritätenliste abgeleitet, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind. Bei der Darstellung der Sanierungsmaßnahmen ist die Zielsetzung eines Gebäudebestands im Niedrigstenergiehaus-Standard gemäß EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden bis zum Jahr 2050 berücksichtigt. (9) 7.3.1 Vorgehensweise Bei allen 45 Liegenschaften fand eine Vor-Ort-Begehung statt, bei der die Gebäudehülle analysiert wurde. Die Gebäudekubatur wurde mittels Energiebilanzierungs-Software erfasst und die Hüllflächen anhand von Gebäudetypologien bewertet. Wenn es bei Bauteilen aufgrund von Veränderungen am © Ortenauer Energieagentur Seite 42 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Gebäude augenscheinliche Abweichungen vom vorgeschlagenen Wärmedurchgangskoeffizienten nach Gebäudetypologie gab, wurde dies dokumentiert und der U-Wert entsprechend angepasst. Der berechnete Energie-Bedarfswert wurde dem gemessenen und witterungsbereinigten Energieverbrauch jedes einzelnen Objekts gegenübergestellt. Der Energieverbrauch der einzelnen Objekte stammt aus dem Energiebericht 2014 der Stadt Lahr und ist witterungsbereinigt. Aus der Differenz lassen sich unter anderem Erkenntnisse zur Auslastung und dem Nutzerverhalten gewinnen. Allein die Angabe des Energieverbrauchs ober Energiebedarfs eines Gebäudes erlaubt noch keine Beurteilung seiner Energieeffizienz. Erst durch die Bildung eines flächenbezogenen Kennwerts und durch den Vergleich mit anderen, ähnlich genutzten Gebäuden kann beurteilt werden, ob das betrachtete Gebäude einen eher geringen oder erhöhten Energieverbrauch aufweist. Für den Vergleich mit anderen Gebäuden wurden die ages-Verbrauchskennwerte herangezogen. Es wurden spezifische, auf die BGF bezogene Kennzahlen für den Endenergieverbrauch und -bedarf, die Wärmeenergiekosten und Treibhausgasemissionen gebildet. Der Zielwert für den Endenergiebedarf bezieht sich auf den Zustand nach der mit Passivhausbauteilen vollständigen Sanierung des Gebäudes. Die Treibhausgasemissionen wurden über den Endenergiebedarf errechnet. 7.3.2 Gebäudesteckbriefe Um die Dokumentation der Gebäude praktikabel und übersichtlich zu gestalten, wurde für jede in Baustein 2 und 3 betrachtete Liegenschaft ein „Gebäudesteckbrief“ angelegt. Die Steckbriefe haben folgende Aufgaben: - Eigenständige Dokumentation jeder Liegenschaft - Einfache Fortschreibbarkeit nach Projektende durch Mitarbeiter/innen des Auftraggebers - Übersichtliche Darstellung im Projektbericht Die Steckbriefe haben folgenden Inhalt 1 Einleitung und Gebäudevorstellung 2 Bauliche Bestandsanalyse 2.1 Gebäudeansichten 2.2 Hüllflächenbewertung nach Typologien 2.3 Schwachstellen 3 Heizungs- und Lüftungstechnik 3.1 Heizungstechnik 4 Gebäudeenergieverluste 4.1 Energiebedarfsberechnung nach einem vereinfachten Verfahren 4.2 Analyse der Energieverluste durch Ableiten von Energiekennzahlen 5 Sanierungsmöglichkeiten 5.1 Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle 5.2 Sanierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik 5.3 Energiebilanz des IST-Zustands und der Sanierung 5.4 Einsparungen des Energiebedarfs und CO2-Emissionen 5.5 Nutzung der Dachflächen 5.6 Geringinvestive Maßnahmen 6 Sanierungsfahrplan Die Gebäudesteckbriefe sind als eigenständige Berichte Teil dieses Klimaschutz-Teilkonzeptes. © Ortenauer Energieagentur Seite 43 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.3.3 Mindestanforderungen und Sanierungskosten der Gebäudehülle Die folgende Tabelle gibt in der zweiten Spalte eine bauteilspezifische Übersicht der Anforderungen der EnEV bei einer Sanierung des jeweiligen Bauteils an. Die dritte Spalte zeigt die, mit dem Gebäudemanagement vereinbarte, angestrebte Sanierung mit Passivhausbauteilen als Zielwert. Die U-Werte sind als Mindestanforderungswerte zu verstehen. Da der Passivhausstandard nicht für einzelne Bauteile definiert ist, wurde für den verwendeten Sanierungsstandard auf die Vorgaben des Hochbauamts der Stadt Frankfurt am Main für Passivhauskomponenten, bei der Sanierung von städtischen Gebäuden, zurückgegriffen. Die in der rechten Spalte dargestellten U-Werte sind zudem mit den aktuellen technischen Mindestanforderungen der KfW für die Förderung von Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden konform. Bauteil Mindestanforderung nach EnEV Sanierung mit Passivhausbauteilen Spezifische Sanierungskosten U-Werte in in W/(m²K) U-Werte in W/(m²K) in Euro je m² Flachdach 0,20 0,14 350,- Aufsparrendämmung von außen 0,24 0,14 330,- Dachdämmung von innen 0,24 0,14 90,- Oberste Geschossdecke 0,24 0,14 70,- Außenwand mit WDVS 0,24 0,16 170,- Außenwand mit WDVS + Putz abschlagen 0,24 0,16 190,- Außenwand mit Vorhangfassade 0,24 0,16 230,- - 0,24 230,- Kellerdecke / Kellerwand zu unbeheizt 0,30 0,25 50,- Perimeterdämmung gegen Erdreich 0,30 0,25 375,- Wärmeschutzfenster Holz 1,30 0,80 Wärmeschutzfenster Metall 1,30 0,80 700,950,- 4: Tabelle 3 - 4,- für U-Werte Luftdichtheitstest (n50-Wert) [3,0] 0,60 [h ] Außenwand von innen -1 die Sanierung Sanierungskosten der Anlagentechnik Es wird davon ausgegangen, dass dieselbe Art und Größe der Heizungsanlagen erneut eingesetzt wird, da nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass das Gebäude vor der Heizungserneuerung vollständig saniert ist. Analog zur Kostenermittlung der Sanierung der Gebäudehülle sind auch in den Sanierungskosten der Anlagentechnik 25% Planungskosten enthalten. Das EWärmeG Baden-Württemberg kann unter anderem mit einem Sanierungsfahrplan erfüllt werden. Die dafür anfallenden Kosten sind in den Planungskosten enthalten. Durch den Einbau neuer Fenster und die Dachsanierung werden die Gebäude besonders luftdicht. Um weiterhin eine gute Luftqualität zu gewährleisten wird in jedem Sanierungsvorhaben eine Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung von 80% vorgeschlagen. Die Sanierungskosten der Anlagentechnik sind im Anhang 11.3 „Kostenrichtwerte der Stadt Lahr“ aufgelistet. © Ortenauer Energieagentur Seite 44 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Energiepreise Das Gebäudemanagement gab die aktuellen Energiekosten wie folgt an: Energiepreise (brutto inkl. Grundgebühr) Strom 21 ct/kWh 1 Gas 5,105 ct/kWh Heizwert Pellets 211 €/t + 33 € Einblaspauschale Fernwärme Scheffelgymnasium: 10,133 ct/kWh Tabelle 5: Energiepreise 7.3.4 Weitere Festlegungen Kosten für zusätzliche Innenraumsanierungen sowie für sanitäre Anlagen etc. wurden nicht berücksichtigt. Der Einbau einer Lüftungsanlage mit einer effizienten Wärmerückgewinnung ist obligatorisch. Die Sanierungsmaßnahmen werden, soweit möglich, wärmebrückenfrei ausgeführt. Die angesetzten Kosten orientieren sich an den Kostenrichtwerten des Landes Hessen (10) und wurden mit dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr abgestimmt. Die Sanierungskosten stammen ursprünglich aus den Jahren 2012 und früher und wurden pauschal mit 15% Kostensteigerung bis zum Jahr 2016 auszugleichen. Zudem wurden regionale Gegebenheiten berücksichtigt. In den Sanierungskosten sind zusätzlich pauschal 25% Planungskosten enthalten. Die Kosten für die Sanierung der Gebäudehülle sind im Anhang 11.3 Kostenrichtwerte der Stadt Lahr aufgelistet. Die jährlichen Heizenergiebedarfe aller untersuchten Gebäude werden mit einem vereinfachten, softwaregestützten Verfahren berechnet. Sie werden mit den, dem Energiebericht entnommenen Heizenergieverbräuchen der letzten 3 Jahre, verglichen und plausibilisiert. Anschließend wurde für jedes Gebäude der Bedarf nach einer Komplettsanierung mit Passivhauskomponenten (siehe 6.1.6) bilanziert. Für die Berechnung des Energiebedarfs der einzelnen Objekte wurden u.a. die folgenden Annahmen getroffen. 1 Der Verbrauchspreis für Erdgas wird in den Rechnungen der Energieversorger auf den Brennwert bezogen. Der von den Erdgasversorgungsunternehmen in der Regel abgerechnete Brennwert ist etwa um den Faktor 1,1 höher als der Heizwert. Daher ergibt sich in den Rechnungen ein günstigerer Preis pro kWh. Der von der Stadt Lahr angegebene Preis liegt bei 4,641 Ct/kWh Brennwert. In unseren Berechnungen wird zur besseren Vergleichbarkeit der Energieträger der Heizwert zugrunde gelegt. Kommt das Erdgas in einem Brennwertgerät zum Einsatz so findet der Brennwerteffekt beim besseren Wirkungsgrad Berücksichtigung. © Ortenauer Energieagentur Seite 45 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Parameter Wert Begründung/Regelwerk Innenraumtemperatur Schulen Kiga Sporthallen Absenktemperatur 4 K unter Soll-Innentemperatur Üblicher Absenkungswert Nachtabsenkung i.d.R. 12 Std. je Nacht Durchschnittliche Absenkungszeit Wochenendabsenkung Schule/Kiga Verwaltung 72 h / Woche 48 h / Woche Wochenende + Ferienzeit 20°C 22°C; 17°C Orientiert an den Vorgaben des Deutschen Städtetags Luftwechselrate i.d.R. 0,50 pro Std. Abhängig vom Baualter unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung WärmebrückenBerücksichtigung unsaniert saniert 0,10 W/(m²K) 0,05 W/(m²K) Pauschale Standardwerte Tabelle 6: Parameter für die Rahmenbedingungen 7.3.5 CO2-Emissionsfaktoren In der untenstehenden Tabelle sind die Emissionsfaktoren verschiedener Energieträger zusammengestellt, wie sie von der OEA verwendet werden; diese Werte kommen auch im Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Anwendung. Die Werte sind der jeweils aktuellen Version der GEMIS-Datenbank des Internationalen Instituts für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien (IINAS) entnommen (www.iinas.org, derzeit Version 4.9). Das IINAS hat die Betreuung des GEMIS-Projekts vom Öko-Institut übernommen. Es handelt sich um CO2Äquivalente, in welchen auch andere Treibhausgase wie Methan, Lachgas u.a. berücksichtigt sind, jeweils einschließlich sämtlicher Vorketten wie Förderung, Aufbereitung, Transport etc. Energieträger CO2-Äquivalent [kg/kWh] Heizöl 0,319 Erdgas 0,247 Strom 0,606 Holzpellets 0,027 Flüssiggas 0,267 Fernwärme 0,000 (laut Berechnungen der Badenova nach AGFW) Tabelle 7: CO2-Äquivalente der Energieträger © Ortenauer Energieagentur Seite 46 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.4 Grundsätze zum Sanierungszeitplan Für die Sanierung der Gebäude gilt generell: 7.4.1 Integrale Sanierungen Um unnötige Wärmebrücken zu vermeiden und Bauteilanschlüsse zu optimieren, ist es oft sinnvoll, die Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle zusammen umzusetzen. Dies betrifft zum Beispiel die Anschlüsse vom Dach zur Außenwand, von der Außenwand zu den Fenstern, von der Außenwand zur Dämmschürze und von der Außenwand zur Lüftungsanlage. Daher empfehlen wir integrale Sanierungen, also das zeitgleiche Sanieren des ganzen Gebäudes. 7.4.2 Maßnahmenkombinationen Abweichend von den integralen Sanierungen sind bestimmte Maßnahmenkombinationen ebenso sinnvoll: 7.4.2.1 Außenwanddämmung und Fenster Die Erneuerung von Fenstern und Türen einerseits und die Dämmung der Außenwände andererseits, sollten aus bautechnischen und bauphysikalischen Gründen kombiniert und spätestens dann umgesetzt werden, wenn bei den betroffenen Bauteilen sowieso Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden. Erhaltungsmaßnahmen sind z.B. die Fenstererneuerung oder ein neuer Anstrich bzw. eine Putzausbesserung auf der Außenwand. Eine energetische Sanierung im Zuge ohnehin geplanter Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Renovierung des Gebäudes ist vorteilhaft, da hohe Sowiesokosten anfallen und die energetischen Maßnahmen zumindest einen Teil der Kosten durch Energieeinsparungen refinanzieren. Wird diese Gelegenheit nicht genutzt, verstreichen oft Jahrzehnte bis sich wieder eine ähnlich günstige Ausgangslage ergibt. Die Kombination von Fenstertausch und Außenwanddämmung hat nicht nur bauphysikalische sondern auch bautechnische Vorteile, da die anspruchsvollen Anschlussdetails an Sturz, Rollläden/Jalousie, Leibung und Fensterbank in einem Zuge konstruktiv besser gelöst werden können. Bauphysikalisch ist der Fenstertausch ohne Außenwand-Dämmung immer problematisch, da sich die die Luftdichtigkeit des Gebäudes dramatisch verbessert und der verringerte Luftwechsel das Risiko von Tauwasserausfall an den Wärmebrücken der Gebäudehülle, wie Leibungen, Raumecken, einbindende Massivdecken etc., erhöht, falls diese Maßnahme nicht durch ein angepasstes Nutzerverhalten oder lüftungstechnische Maßnahmen bzw. eine Dämmung der Wärmebrücken flankiert wird. 7.4.2.2 Außenwand und Dämmschürze Die Kombination der Außenwand-Dämmung mit der Maßnahme Dämmschürze bietet sich an, wenn die Außenwand-Dämmung ohnehin als Perimeterdämmung bis zum Fuß der Bodenplatte verlängert wird. Die Dämmschürze bewirkt die Ausbildung eines „Wärmesees“ unter der Bodenplatte und ist eine Alternative zur aufwendigen Sanierung der Bodenplatte von oben. Diese erfordert in der Regel einen erheblichen Mehraufwand für die Anpassung der Türen bzw. Türhöhen, Schwellen, Treppenabgängen und ggf. der Heizkörper. Falls jedoch der Fußbodenbelag erneuert werden sollte, kommt auch diese Maßnahme in Frage. Wenn der vorhandene Fußbodenaufbau bis zur Rohdecke entfernt wird ergeben sich Spielräume bei der Höhenanpassung. 7.4.2.3 Lüftungsanlagen und Gebäudehülle Der Einbau von zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erfordert das Verlegen von Lüftungsrohren. Diese können bei guter Planung in einer Außenwanddämmung verlegt werden. Mitunter sind auch Rohrführungen über Keller und Dachgeschoße sinnvoll. Deshalb sollte bei der © Ortenauer Energieagentur Seite 47 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Planung von Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, der Einbau einer Lüftungsanlage in den Planungen berücksichtigt werden. Dezentrale Lüftungsgeräte erfordern keine Verlegung von Lüftungsrohren, aber viele Durchdringungen der Gebäudehülle. 7.4.3 Einzelmaßnahmen Bestimmte Maßnahmen können auch einzeln erfolgen: 7.4.3.1 Dachdämmung der Steildächer Steildächer lassen sich auch sinnvoll vor der Außenwanddämmung sanieren. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass ein ausreichender Dachüberstand die spätere Außenwanddämmung gut überdecken kann. Außerdem muss die Konstruktion so gewählt werden, dass die luftdichte Ebene und die Dämmebene später lückenlos an die Außenwanddämmung angeschlossen werden können. 7.4.3.2 Dämmung der obersten Geschossdecke Oberste Geschossdecken lassen sich kostengünstiger Dämmen als Steildächer. Dies ist nur sinnvoll, wenn das Dachgeschoss aktuell und zukünftig nicht beheizt wird. Durch den Einbau eines stabilen Bodens, bleibt der Raum auch weiterhin begehbar. Höhenunterschiede zwischen dem altem Treppenniveau und dem neuem Boden sollten bei der Planung ebenso berücksichtigt werden, wie die Höhe der Zugangstüre zum Dachgeschoss. Ein wärmebrückenfreier Anschluss an eine Außenwanddämmung lässt sich leider kaum erreichen. 7.4.3.3 Dämmung der Kellerdecke Bei der Dämmung der Kellerdecke sind meist keine anderen Bauteile involviert. Deshalb können diese Maßnahmen auch unabhängig von anderen Maßnahmen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein späterer Ausbau des Kellers ausgeschlossen werden kann. Unter der Decke verlaufende elektrische und wasserführende Leitungen sollten vor dem Einbau der Dämmung überprüft werden. 7.4.3.4 Heizungstausch Auch wenn der Heizungstausch zunächst keine direkte Beziehung zu anderen Sanierungsmaßnahmen hat, so richtet sich die Größe der Heizung doch sehr stark nach dem Wärmebedarf des Gebäudes. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst die Gebäudehülle zu sanieren und erst dann die Heizung zu erneuern. Aufgrund der zum Teil sehr alten Heizungen im Gebäudebestand, kann jedoch ein vorzeitiger Heizungstausch unumgänglich werden. Dem Einsatz erneuerbarer Energien ist grundsätzlich Vorrang zu geben. Da der Heizungstausch, finanziert über Contracting, grundsätzlich kostenneutral sein kann, ist der Austausch alter Kessel über 30 Jahre dringend zu empfehlen. Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle während der üblichen 15 Jahre Laufzeit können jedoch die im Altbaubestand die Wirtschaftlichkeit des Contracting gefährden. Da in vielen öffentlichen Gebäuden der Warmwasserverbrauch sehr gering ist, ist zu prüfen, ob an allen Zapfstellen warmes Wasser notwendig ist. Aufgrund von Vorgaben zur Legionellenvermeidung und Aufgrund von mitunter hohen Energieverlusten durch die großen Leitungslängen, ist der Einsatz von dezentralen Wasserbereitern in Form von elektrischen Durchlauferhitzern zu prüfen. © Ortenauer Energieagentur Seite 48 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 7.4.3.5 Heizungspumpen tauschen Ungeregelte alte Heizungspumpen lassen sich jederzeit durch Hocheffizienzpumpen ersetzen. Diese können bei einem anschließenden Heizungstausch erhalten bleiben. 7.4.3.6 Photovoltaik Grundsätzlich sind die großen Dachflächen der kommunalen Liegenschaften gut geeignet, um solaren Strom zu produzieren. Es finden sich auch, wenn die Stadt Lahr nicht selbst investieren will, Interessenten, die die Dachflächen nutzen wollen. Grundsätzlich sollte Bürgerenergiegenossenschaften oder andere Bürgerorganisationen vor privaten Investoren der Vorrang gegeben werden. Vor jeglicher Planung bleibt zu prüfen, ob die Dächer nicht in den nächsten Jahren saniert werden, was zu einer teuren Demontage und erneuter Montage der Anlagen führen würde. Die Wirtschaftlichkeit sollte vorab detailliert anhand des möglichen Solarertrags und des möglichen Verbrauchs an Eigenstrom überprüft werden. 7.4.3.7 Blockheizkraftwerke In Verbindung mit der Heizung ist die dezentrale Erzeugung von Strom eine effiziente Nutzung von Primärenergie. Auch hier sollte die Wirtschaftlichkeit vorab detailliert anhand der möglichen Stromproduktion und vor allem des möglichen Verbrauchs an Eigenstrom überprüft werden. Wenn Dämmmaßnahmen die Vorgaben nicht erfüllen können, so kann in Einzelfällen ein BHKW auch eine kostengünstige Erfüllungsoption des EWärmeG sein. Dies sollte mit bedacht werden. BHKWs können auch als Einzelmaßnahme installiert werden. 7.4.3.8 Solarthermie-Anlagen In vielen öffentlichen Gebäuden ist der Warmwasserbedarf nicht sehr groß. Deshalb sind thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung grundsätzlich oft nicht wirtschaftlich. Dennoch sollte der Solarthermie in einem gut geplanten Heizungssystem die Chance gegeben werden, einen nennenswerten Anteil der Heizwärme solar zu erzeugen. In Kombination mit einem Solarspeicher können Solaranlagen auch als Einzelmaßnahme installiert werden. © Ortenauer Energieagentur Seite 49 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 8 Sanierungszeitplan 2050 Für die Liegenschaften im Klimaschutzteilkonzept empfehlen wir folgenden Sanierungszeitplan: 8.1 Sofortmaßnahme Pumpentausch Eine schnelle und stets kostengünstige Sofortmaßnahme ist der Ersatz alter Heizungspumpen mit Asynchronmotor durch drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen der neusten Generation. Diese passen sich dem aktuellen Wärmebedarf automatisch an und senken die Leistungsaufnahme durch ihren Synchronmotor. Damit verringert sich der Stromverbrauch drastisch um 50 bis 80 % gegenüber einer Pumpe mit veralteter Antriebstechnik. Durch die langen Laufzeiten rechnet sich der Ersatz der Pumpen innerhalb weniger Jahre. Der Pumpentausch sollte daher vorrangig und parallel zu allen anderen Maßnahmen in Angriff genommen werden. Er ist die Voraussetzung für einen hydraulischen Abgleich der Heizflächen. In den Gebäuden, in denen die Heizkessel bereits älter als 25 Jahre sind, wird in den nächsten ohnehin ein Kesseltausch anstehen. Deshalb wurden diese Gebäude aus den Sofortmaßnahmen herausgenommen. Damit bleiben für die Sofortmaßnahme Pumpentausch folgende Gebäude. Die Nummern geben keine Reihenfolge an. Bei Gebäuden mit nur zum Teil erneuerten Pumpen, sollten nur die ineffizienten Pumpen getauscht werden. Anzahl Gebäude: 32 Nr. Gebäude Nr. Gebäude 1 Rathaus 1 17 Scheffel-Gymnasium Hauptgebäude (Altbau) 2 Rathaus Südflügel 18 Kindertagesstätte Max-Planck 3 Rathaus 2 25 Kindertagesstätte Schießrain 4 Städtisches Vermessungsamt 26 Lotzbeckstraße 20 Mischnutzung 5 Eichrodtschule Altbau 27 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung 6 Eichrodtschule Erweiterungsbau 28 Hallensportzentrum 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle 30 Kindergarten Hugsweier 8 Friedrichschule 31 Grundschule und Kindergarten Kuhbach 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle 33 Grundschule Langenwinkel Schule 10 Gutenbergschule 34 Grundschule Langenwinkel Mehrzweckhalle 11 Gutenbergschule Mehrzweckhalle 35 Kindergarten Langenwinkel 12 Johann-Peter-Hebel-Schule 36 Grundschule Mietersheim Mehrzweckhalle 13 Max-Planck-Gymnasium (inkl. Turnhalle) 38 Grundschule Reichenbach Neue Schule 15 Max-Planck-Gymnasium Bio-Anbau 39 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle 16 Otto-Hahn-Realschule Hauptgebäude 40 Grundschule Reichenbach Alte Schule Tabelle 8: 8.2 geeignete Gebäude für die Sofortmaßnahme Pumpentausch Sofortmaßnahme: Einsatz erneuerbarer Energien - Photovoltaik Photovoltaikanlagen rechnen sich auch ohne Startkapital. Die Dachflächen können hierfür aber auch anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Sie können unter den in Absatz 7.4.3.6 genannten Voraussetzungen schnell installiert werden. 8.3 Querschnittsmaßnahme: Dämmung der oberste Geschossdecken Die Dämmung der Obersten Geschoßdecken zum unbeheizten Dachboden ist in der Regel jederzeit ohne aufwendige Anschlussdetails an andere Bauteile durchführbar. Deshalb kann die Dämmung der © Ortenauer Energieagentur Seite 50 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Obersten Geschoßdecken zum unbeheizten Dachboden vorgezogen werden. Geeignet sind folgende Gebäude. Anzahl Gebäude: 23 Nr. Gebäude Nr. Gebäude 1 Rathaus 1 21 Theodor-Heuss-Schule Trakt 1 Altbau 2 Rathaus Südflügel 27 Lotzbeckstraße 20 Mischnutzung 3 Rathaus 2 28 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung 4 Städtisches Vermessungsamt 30 Hallensportzentrum 5 Eichrodtschule Altbau 32 Elisabeth-Walter-Schulhaus 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle 36 Kindergarten Langenwinkel 8 Friedrichschule 39 Grundschule Reichenbach Neue Schule 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle 10 Gutenbergschule 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule 14 Luisenschule Außenstelle 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil 19 Schutterlindenbergschule Schulgebäude 44 Grundschule Sulz Dreigeschossiger Gebäudeteil 20 Schutterlindenbergschule ehem. Schwimmhalle Tabelle 9: 8.4 geeignete Gebäude für die vorgezogene Dämmung der obersten Geschossdecke Querschnittsmaßnahme: Dämmung der Kellerdecken Die Dämmung der Kellerdecken unbeheizter Keller ist in der Regel jederzeit ohne aufwendige Anschlussdetails an andere Bauteile durchführbar. Deshalb kann die Dämmung der Kellerdecken vorgezogen werden. Geeignet sind folgende Gebäude. Anzahl Gebäude: 19 Nr. Gebäude Nr. Gebäude 1 Rathaus 1 28 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung 3 Rathaus 2 31 Kindergarten Hugsweier 4 Städtisches Vermessungsamt 33 Grundschule und Kindergarten Kuhbach 5 Eichrodtschule Altbau 34 Grundschule Langenwinkel Schule 8 Friedrichschule 36 Kindergarten Langenwinkel 13 Luisenschule 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle 14 Luisenschule Außenstelle 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule 15 Max-Planck-Gymnasium (inkl. Turnhalle) 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil 20 Schutterlindenbergschule ehem. Schwimmhalle 43 Grundschule Sulz Nebengebäudeteil 27 Lotzbeckstraße 20 Mischnutzung Tabelle 10: 8.5 geeignete Gebäude für die vorgezogene Dämmung der Kellerdecke Querschnittsmaßnahme: Heizungstausch mit erneuerbaren Energien Der kommunale Gebäudebestand wird in Lahr überwiegend mit Erdgas beheizt. In den Berechnungen zu den Sanierungsmaßnahmen wurde bei einem fälligen Heizungstausch kein Wechsel der © Ortenauer Energieagentur Seite 51 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Energieträger vorgesehen. Dies liegt zunächst nicht in der Intention des Klimaschutzteilkonzeptes. Weil aber davon ausgegangen werden muss, dass in vielen Fällen zurzeit noch keine erneuerbaren Energien eingesetzt werden, wurde mit der Variante gerechnet, die die schlechteren CO2-Werte bringt. Dennoch ist das Ziel, bis 2050 möglichst alle Gebäude ohne fossile Brennstoffe zu beheizen. Bei jedem Heizungswechsel sollte deshalb, wie zurzeit oft praktiziert, sehr wohlwollend überprüft werden, ob der Einsatz von erneuerbaren Energien möglich ist. Durch das Heizen mit erneuerbaren Energien wird der Primärenergiebedarf noch einmal deutlich reduziert. Anders als bei den Gebäudehüllen ist bei den Wärmeerzeugern bis 2050 noch von 2 Kesseltauschen auszugehen. 8.6 Sanierungspaket 1 Die 6 zur Sanierung identifizierten Gebäude, für die im Anschluss auch Feinanalysen erstellt wurden, bilden bei der Priorisierung die Spitze. Aus der Sicht der Stadt Lahr besteht, aufgrund zusätzlicher nicht-energetischer Kriterien, für diese Gebäude unmittelbarer Handlungsbedarf. Es liegen zusätzliche Feinanalysen im Sinne der KSTK-Richtlinie vor, die ein aufeinander abgestimmtes Paket von Sanierungsmaßnahmen aus energetischer Sicht beinhalten. Diese Gebäude sollten in den nächsten 5 Jahren saniert werden. Anzahl Gebäude: 6 (Auflistung in Tabelle Sanierungspaket 2) 8.7 Sanierungspaket 2 Priorisierung der integralen Sanierungsmaßnahmen Auch wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen möglich sind, sollten integrale, also das ganze Gebäude umfassende, Sanierungsmaßnahmen der Vorzug gegeben werden. Dafür sprechen: - optimale Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander - bessere Lösungen für Bauteilanschlüsse möglich - Synergien, durch Mehrfachnutzung von Gerüsten, Kränen etc. - deutlich höhere Fördermittel © Ortenauer Energieagentur Seite 52 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Zur zeitlichen Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen wurden folgende Kriterien betrachtet: Baualter der Gebäude Die bis zum Jahr 1968 gebauten Gebäude zeigen auf Grund der energetischen Qualität der Außenwände, der massiven Geschoßdecken und der Dachflächen einen deutlich erhöhten Wärmeverbrauch. Diese Gebäude, stellen die Baualtersklasse der energetisch schlechteren Gebäudehüllen dar. Ab 1978 wurden die Gebäude dann nach der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und sind deshalb effizienter als ältere Gebäude. Diese Gebäude wurden der Baualtersklasse mit den energetisch besseren Gebäudehüllen zugeordnet. Die Gebäude zwischen 1968 und 1978 wurden als Baualtersklasse zwischen die schlechteren und die besseren Gebäudehüllen eingestuft. Alter der Heizkessel Im Idealfall werden Heizkessel erst nach der Sanierung der Gebäudehülle ersetzt, damit ihre Leistung an den geringeren Bedarf des sanierten Gebäudes angepasst werden kann. Die Investitions- und Betriebskosten sinken entsprechend. Gebäude, deren Heizkessel bereits ihre technische Lebensdauer von 25 Jahren überschritten haben, wurden höher gewichtet, weil bald ein Heizungstausch ansteht. absolutes Einsparpotenzial in Euro Mit Blick auf die Öffentlichkeit und damit ein stärkerer Anreiz geschaffen wird, sollten Gebäude mit großen Einsparpotenzialen bessere Chancen auf eine schnelle Umsetzung haben, als die mit kleineren. CO2-Einsparung je m² Bruttogrundfläche Dieses Kriterium soll die Gebäude priorisieren, die heute, bezogen auf die beheizte Grundfläche, hohe Verbräuche haben, und die dadurch auch hohe relative Einsparpotenziale bieten. Einsparungspotenzial je Euro Investitionskosten In Baustein 2 wurde keine Wirtschaftlichkeit berechnet. Doch soll die jährliche Energiekosteneinsparung in ct je Euro Investitionskosten als einfacher Indikator für die Kosteneffizienz dienen. Die Faktoren für die Priorisierung wurden auf Prozentwerte umgerechnet und dann jeweils zu gleichen Anteilen in die Priorisierung aufgenommen. Anzahl Gebäude: 40 Die folgende Tabelle gibt die Ergebnisse der Priorisierung als Sanierungsplan 2050 wieder: © Ortenauer Energieagentur Seite 53 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 8.8 Sanierungszeitplan 2050 Nach Anwendung der Prioritätskriterien 1) Gebäudealter, 2) Alter des Heizungskessels, 3) absolutes Einsparpotenzial in Euro, 4) Einsparpotenzial in ct pro investierten Euro und 5) CO2-Einsparung in kg je m² Bruttogrundfläche ergibt sich folgender „Sanierungsplan 2050“: Sanierungspaket 2 Sanierungspaket 1 Nr. Name des Gebäudes Baujahr Gebäude Alter Heizkessel Einsparpotenziale Ranking in Euro in ct je Invest CO2 in kg je m² Invest in Euro abgeschlossen bis zum Jahr 29 Stadthalle 1935 1965 19.713,- 1,845 0,044 100,00 % 1.068.500,- 2020 15 Max-Planck-Gymnasium mit Turnhalle 1958 1992 31.789,- 0,969 0,013 73,35 % 3.280.500,- 2023 8 Friedrichschule 1889 2007 24.953,- 1,055 0,021 72,47 % 2.366.200,- 2024 10 Gutenbergschule 1954 2005 16.455,- 1,520 0,025 67,96 % 1.082.300,- 2025 2 Rathaus Südflügel 1812 1998 4.654,- 0,933 0,022 56,90 % 499.000,- 2025 18 Scheffel-Gymnasium Hauptgebäude (Altbau) 1976 0 27.738,- 0,811 0,000 53,68 % 3.421.800,- 2028 21 Theodor-Heuss-Schule Trakt 1 Altbau 1874 1988 11.601,- 1,414 0,032 90,30 % 820.600,- 2028 20 Schutterlindenbergschule, ehem. Schwimmhalle 1967 1988 3.778,- 1,334 0,045 86,18 % 283.200,- 2029 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil 1876 1984 4.488,- 1,337 0,029 85,48 % 335.600,- 2029 22 Theodor-Heuss-Schule Trakt 2 Mittelbau 1 1962 1988 9.522,- 1,083 0,020 84,78 % 879.600,- 2030 43 Grundschule Sulz Nebengebäudeteil 1966 1984 4.831,- 1,349 0,022 84,19 % 358.200,- 2030 24 Theodor-Heuss-Schule Mehrzweckhalle 1962 1988 8.379,- 1,041 0,020 83,50 % 805.200,- 2030 14 Luisenschule Außenstelle 1953 1989 9.702,- 1,238 0,023 82,58 % 783.400,- 2031 23 Theodor-Heuss-Schule Trakt 3 Mittelbau 2 1962 1988 7.368,- 1,010 0,024 82,38 % 729.600,- 2031 19 Schutterlindenbergschule Schulgebäude 1967 1988 9.123,- 0,976 0,017 80,67 % 934.600,- 2032 1 Rathaus 1 1809 1998 13.529,- 1,327 0,024 70,18 % 1.019.200,- 2033 28 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung 1855 2014 14.723,- 1,250 0,026 70,08 % 1.177.500,- 2034 44 Grundschule Sulz, Hauptgebäude 1966 1984 3.626,- 0,359 0,010 69,52 % 1.010.200,- 2034 5 Eichrodtschule Altbau 1818 2002 5.930,- 1,562 0,022 68,88 % 379.600,- 2035 30 Hallensportzentrum 1973 0 43.519,- 1,261 0,000 66,84 % 3.450.500,- 2037 32 Elisabeth-Walter-Schulhaus 1907 0 6.302,- 1,036 0,034 65,23 % 608.500,- 2038 27 Kigas, Musikschule, Vereine; Lotzbeckstraße 20 1919 2002 19.704,- 0,896 0,015 64,62 % 2.200.200,- 2039 © Ortenauer Energieagentur Seite 54 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Nr. Name des Gebäudes Sanierungspaket 2 25 Kindertagesstätte Max-Planck Baujahr Gebäude Alter Heizkessel 1954 2008 Einsparpotenziale Ranking CO2 in kg je m² Invest in Euro abgeschlossen bis zum Jahr in Euro in ct je Invest 5.162,- 0,611 0,023 61,11 % 844.800,- 2040 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle 1904 2007 3.241,- 0,967 0,029 58,98 % 335.200,- 2040 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule 1888 0 6.419,- 0,871 0,016 54,95 % 737.200,- 2040 31 Kindergarten Hugsweier 1953 0 5.222,- 0,681 0,023 54,93 % 766.500,- 2041 39 Grundschule Reichenbach Neue Schule 1962 0 6.282,- 0,633 0,019 54,04 % 992.200,- 2042 13 Luisenschule 1902 0 9.986,- 0,898 0,020 53,61 % 1.111.400,- 2043 4 Städtisches Vermessungsamt 1885 0 6.467,- 1,884 0,004 53,36 % 343.200,- 2043 3 Rathaus 2 1877 0 15.094,- 1,154 0,003 53,33 % 1.308.200,- 2044 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle 1963 0 1.876,- 0,494 0,017 47,59 % 379.600,- 2044 16 Max-Planck-Gymnasium Bio-Anbau 1958 1992 3.551,- 0,479 0,016 47,28 % 741.600,- 2045 37 Grundschule Mietersheim 1965 1990 3.616,- 0,602 0,017 46,90 % 600.800,- 2045 36 Kindergarten Langenwinkel 1969 0 1.577,- 0,960 0,020 46,54 % 164.300,- 2045 45 Grundschule Sulz Mehrzweckhalle 1974 0 3.602,- 0,550 0,025 41,47 % 655.400,- 2046 12 Johann-Peter-Hebel-Schule 1973 0 4.125,- 0,470 0,018 41,12 % 877.500,- 2046 17 Otto-Hahn-Realschule Hauptgebäude 1972 0 13.634,- 1,487 0,000 41,01 % 916.600,- 2047 34 Grundschule Langenwinkel Schule 1970 0 2.250,- 0,768 0,011 40,65 % 293.200,- 2047 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle 1889 2002 1.225,- 0,426 0,011 40,43 % 287.700,- 2047 6 Eichrodtschule Erweiterungsbau 1965 2002 580,- 0,250 0,004 33,78 % 231.600,- 2047 35 Grundschule Langenwinkel Mehrzweckhalle 1970 0 1.162,- 0,301 0,009 30,91 % 386.600,- 2048 33 Grundschule und Kindergarten Kuhbach 1984 0 4.628,- 0,882 0,019 29,98 % 524.800,- 2048 26 Kindertagesstätte Schießrain 1992 0 3.630,- 0,335 0,009 16,15 % 1.083.700,- 2049 11 Gutenbergschule Mehrzweckhalle 1980 0 1.422,- 0,352 0,018 14,58 % 403.700,- 2049 38 Grundschule Mietersheim Mehrzweckhalle 1981 0 1.866,- 0,327 0,010 10,96 % 571.000,- 2050 gesamt Tabelle 11: 408.045,- 42.050.800,- Sanierungsplan 2050 als Ergebnisse der Priorisierung © Ortenauer Energieagentur Seite 55 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Die veranschlagten Gesamtinvestitionen des Sanierungsplans 2050 belaufen sich auf rund 42 Mio. Euro. Wenn diese Investitionen bis zum Jahr 2050 erfolgen, ist eine jährliche Investition von knapp 1,3 Mio. Euro notwendig. Dem gegenüber steht zunächst ein komplett sanierter Bestand der wichtigsten Gebäude in Lahr, die zum einen ein viel höheres Maß an Komfort und Werthaltigkeit bieten, andererseits sind mit den Investitionen auch jährliche Brennstoffeinsparungen in Höhe von ca. 408.000 Euro und 1.473 Tonnen Treibhausgase verbunden. Beachtlich ist, dass bereits bei den hier betrachteten Sanierungen der CO2-Ausstoß bereits um rund 77% reduziert wurde. Wenn dann parallel dazu bis 2050 die fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden, dann werden von den heutigen Emissionen bereits 97 % eingespart sein. Damit kommt dieser Gebäudebestand dem Ziel nach Klimaneutralität sehr nahe. © Ortenauer Energieagentur Seite 56 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 8.9 Einsparpotenziale aus dem Sanierungsplan 2050 Die aus dem Sanierungsplan resultierenden Einsparpotenziale von Wärmemengen, Wärmekosten und resultierender Treibhausgasen sind in folgender Tabelle beschrieben: Sanierungspaket 1 Nr. Name des Gebäudes Wärmemengen IST Saniert in kWh in kWh 29 Stadthalle 453.559 Emissionen IST Saniert In t CO2 In t CO2 Einsparpotenziale kWh in % in Euro in t CO2 95,4 t 23.154,- 3.441,- 112,0 t 16,6 t 85,1 % 19.713,- 15 Max-Planck-Gymnasium mit Turnhalle 877.600 254.900 44.801,- 13.013,- 216,8 t 63,0 t 71,0 % 31.789,- 153,8 t 8 Friedrichschule 607.098 118.300 30.992,- 6.039,- 150,0 t 29,2 t 80,5 % 24.953,- 120,7 t 10 Gutenbergschule 413.339 91.000 21.101,- 4.646,- 102,1 t 22,5 t 78,0 % 16.455,- 79,6 t 2 Rathaus Südflügel 113.464 22.300 5.792,- 1.138,- 28,0 t 5,5 t 80,3 % 4.654,- 22,5 t 18 Scheffel-Gymnasium Hauptgebäude (Altbau) 359.235 85.500 36.401,- 8.664,- 0,0 t 0,0 t 76,2 % 27.738,- 0,0 t 21 Theodor-Heuss-Schule Trakt 1 Altbau 256.057 28.800 13.072,- 1.470,- 63,2 t 7,1 t 88,8 % 11.601,- 56,1 t 20 Schutterlindenbergschule, ehem. Schwimmhalle Sanierungspaket 2 67.400 Wärmekosten IST Saniert in Euro In Euro 89.700 15.700 4.579,- 801,- 22,2 t 3,9 t 82,5 % 3.778,- 18,3 t 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil 103.915 16.000 5.305,- 817,- 25,7 t 4,0 t 84,6 % 4.488,- 21,7 t 22 Theodor-Heuss-Schule Trakt 2 Mittelbau 1 232.921 46.400 11.891,- 2.369,- 57,5 t 11,5 t 80,1 % 9.522,- 46,1 t 43 Grundschule Sulz Nebengebäudeteil 111.735 17.100 5.704,- 873,- 27,6 t 4,2 t 84,7 % 4.831,- 23,4 t 24 Theodor-Heuss-Schule Mehrzweckhalle 213.440 49.300 10.896,- 2.517,- 52,7 t 12,2 t 76,9 % 8.379,- 40,5 t 14 Luisenschule Außenstelle 215.852 25.800 11.019,- 1.317,- 53,3 t 6,4 t 88,0 % 9.702,- 46,9 t 23 Theodor-Heuss-Schule Trakt 3 Mittelbau 2 169.827 25.500 8.670,- 1.302,- 41,9 t 6,3 t 85,0 % 7.368,- 35,6 t 19 Schutterlindenbergschule Schulgebäude 245.900 67.200 12.553,- 3.431,- 60,7 t 16,6 t 72,7 % 9.123,- 44,1 t 1 Rathaus 1 322.313 57.300 16.454,- 2.925,- 79,6 t 14,2 t 82,2 % 13.529,- 65,5 t 28 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung 363.600 75.200 18.562,- 3.839,- 89,8 t 18,6 t 79,3 % 14.723,- 71,2 t 44 Grundschule Sulz, Hauptgebäude 101.030 30.000 5.158,- 1.532,- 25,0 t 7,4 t 70,3 % 3.626,- 17,5 t 5 Eichrodtschule Altbau 145.965 29.800 7.452,- 1.521,- 36,1 t 7,4 t 79,6 % 5.930,- 28,7 t 30 Hallensportzentrum 853.080 359.500 75.216,- 31.697,- 0,0 t 0,0 t 57,9 % 43.519,- 0,0 t 32 Elisabeth-Walter-Schulhaus 145.547 22.100 7.430,- 1.128,- 36,0 t 5,5 t 84,8 % 6.302,- 30,5 t 27 Kigas, Musikschule, Vereine; Lotzbeckstraße 20 478.380 92.400 24.421,- 4.717,- 118,2 t 22,8 t 80,7 % 19.704,- 95,3 t © Ortenauer Energieagentur Seite 57 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Nr. Name des Gebäudes 25 Kindertagesstätte Max-Planck Sanierungspaket 2 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle Wärmemengen IST Saniert in kWh in kWh 127.717 26.600 Wärmekosten IST Saniert in Euro In Euro 6.520,- 1.358,- Emissionen IST Saniert In t CO2 In t CO2 31,5 t 6,6 t Einsparpotenziale kWh in % in Euro in t CO2 79,2 % 5.162,- 25,0 t 95.792 32.300 4.890,- 1.649,- 23,7 t 8,0 t 66,3 % 3.241,- 15,7 t 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule 146.233 20.500 7.465,- 1.047,- 36,1 t 5,1 t 86,0 % 6.419,- 31,1 t 31 Kindergarten Hugsweier 145.700 43.400 7.438,- 2.216,- 36,0 t 10,7 t 70,2 % 5.222,- 25,3 t 39 Grundschule Reichenbach Neue Schule 167.254 44.200 8.538,- 2.256,- 41,3 t 10,9 t 73,6 % 6.282,- 30,4 t 13 Luisenschule 231.410 35.800 11.813,- 1.828,- 57,2 t 8,8 t 84,5 % 9.986,- 48,3 t 4 Städtisches Vermessungsamt 182.633 32.300 7.857,- 1.390,- 4,9 t 0,9 t 82,3 % 6.467,- 4,1 t 3 Rathaus 2 434.249 83.400 18.681,- 3.588,- 11,7 t 2,3 t 80,8 % 15.094,- 9,5 t 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle 52.843 16.100 2.698,- 822,- 13,1 t 4,0 t 69,5 % 1.876,- 9,1 t 16 Max-Planck-Gymnasium Bio-Anbau 95.264 25.700 4.863,- 1.312,- 23,5 t 6,3 t 73,0 % 3.551,- 17,2 t 37 Grundschule Mietersheim 90.237 19.400 4.607,- 990,- 22,3 t 4,8 t 78,5 % 3.616,- 17,5 t 36 Kindergarten Langenwinkel 50.486 19.600 2.577,- 1.001,- 12,5 t 4,8 t 61,2 % 1.577,- 7,6 t 45 Grundschule Sulz Mehrzweckhalle 106.666 36.100 5.445,- 1.843,- 26,3 t 8,9 t 66,2 % 3.602,- 17,4 t 12 Johann-Peter-Hebel-Schule 101.301 20.500 5.171,- 1.047,- 25,0 t 5,1 t 79,8 % 4.125,- 20,0 t 17 Otto-Hahn-Realschule Hauptgebäude 209.919 78.900 21.844,- 8.210,- 0,0 t 0,0 t 62,4 % 13.634,- 0,0 t 34 Grundschule Langenwinkel Schule 75.081 31.000 3.833,- 1.583,- 18,5 t 7,7 t 58,7 % 2.250,- 10,9 t 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle 54.201 30.200 2.767,- 1.542,- 13,4 t 7,5 t 44,3 % 1.225,- 5,9 t 6 Eichrodtschule Erweiterungsbau 24.552 13.200 1.253,- 674,- 6,1 t 3,3 t 46,2 % 580,- 2,8 t 35 Grundschule Langenwinkel Mehrzweckhalle 44.065 21.300 2.250,- 1.087,- 10,9 t 5,3 t 51,7 % 1.162,- 5,6 t 33 Grundschule und Kindergarten Kuhbach 117.156 26.500 5.981,- 1.353,- 28,9 t 6,5 t 77,4 % 4.628,- 22,4 t 26 Kindertagesstätte Schießrain 111.513 40.400 5.693,- 2.062,- 27,5 t 10,0 t 63,8 % 3.630,- 17,6 t 11 Gutenbergschule Mehrzweckhalle 49.952 22.100 2.550,- 1.128,- 12,3 t 5,5 t 55,8 % 1.422,- 6,9 t 38 Grundschule Mietersheim Mehrzweckhalle 79.845 43.300 4.076,- 2.210,- 19,7 t 10,7 t 45,8 % 1.866,- 9,0 t 9.667.626 2.360.300 549.435,- 141.390,- 1900,9 t 428,1 t 75,6 % 408.045,- 1.472,8 t gesamt Tabelle 12: Einsparpotenziale aus dem Sanierungsplan 2050 © Ortenauer Energieagentur Seite 58 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Nach dieser Auswertung können allein bei den betrachteten kommunalen Liegenschaften nach Abschluss der geplanten Sanierungsmaßnahmen von den derzeit rund 9,7 Mio. kWh Wärme 76 %, also 7,3 Mio. kWh eingespart werden. Damit können von den derzeit rund 550.000 Euro jährliche Brennstoffkosten rund 410.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Für die Einsparungspotenziale bei Strom und Wasser sind die Ziele im Gegensatz zu den Wärmeeinsparungspotenzialen viel schwieriger zu benennen. So erhöhen sich mitunter die Stromverbräuche noch immer, trotz des Einsatzes von LED-Lampen und stromsparender Geräte, weil die Anzahl der genutzten Geräte immer noch zunimmt. Zielsetzungen, die eine deutliche Reduktion des Stromverbrauchs vorsehen, sind leider kaum zu erreichen, dennoch sollte alles Sinnvolle getan werden, um zumindest einen weiteren Anstieg der Stromverbräuche zu verhindern, bestenfalls aber Einsparungen zu erzielen. © Ortenauer Energieagentur Seite 59 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 9 Kommunikationsstrategie Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes von 2012 wurde in Kapitel 12 ein umfangreiches Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Darin sind Zielgruppen und Kommunikationswege etc. dargestellt. © Ortenauer Energieagentur Seite Über dieses Kommunikationskonzept für den allgemeinen Energie und Klimaschutz hinaus, sind hier die im Rahmen dieses Klimaschutzteilkonzeptes notwendigen und im Zusammenhang stehenden Kommunikationsschienen in tabellarisch aufgelistet: 60 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Tabelle 13: geeignete Gebäude für die Sofortmaßnahme Pumpentausch Die Stadt Lahr hat bereits heute einen umfangreichen Abschnitt zu Energie und Klimaschutz auf ihrer Internetpräsenz. Die Informationen zu Planung, Umsetzung und die aktuellen Überblicke zu diesem Teilkonzept sollten unbedingt in diesem Rahmen veröffentlicht werden. Die konsequente Umsetzung anspruchsvoller kommunaler Sanierungen ist ein überzeugendes Beispiel und Ansporn für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen der Bürger, Vereine und Unternehmen in Lahr. © Ortenauer Energieagentur Das Gebäudemanagement nahm bereits an architektonischen Wettbewerben teil. Dort wurde der energetischen Güte der Gebäude, wie bei fast allen Teilnehmern, selten eine Priorität eingeräumt. Gerade an solch exponierter Stelle sollte der Stolz der Stadt Lahr auf ihren hohen Anspruch deutlich werden. Informationstafeln sollten die Besuchern von Rathäusern und Schulen über die erfolgte Sanierung und die entsprechenden Energieeinsparungen nahe bringen. Seite 61 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 10 Baustein 3 Feinanalysen Die Feinanalyse beinhaltet eine detaillierte Analyse der untersuchten Gebäude zur Festlegung konkreter Sanierungsmaßnahmen. Sie umfasst folgende Punkte: 1 Einleitung und Gebäudevorstellung 2 Ergebnisse und Empfehlungen 3 4 5 6 7 2.1 Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen 2.2 Kosten 2.3 Energiebilanz 2.4 CO2-Bilanz Ist-Zustand Gebäudehülle 3.1 Gebäudeansichten 3.2 Baulicher und wärmetechnischer Zustand der Bauteile 3.3 Schwachstellen an der Gebäudehülle 3.4 Wärmeschutztechnische Einstufung des Gebäudes Ist-Zustand Anlagentechnik 4.1 Heizungsanlage 4.2 Warmwasserbereitung 4.3 Raumlufttechnische Anlagen 4.4 Beleuchtung Gebäudeenergiebilanz 5.1 Energiebedarfsberechnung 5.2 Analyse der Energieverluste und Vergleich mit Energiekennzahlen 5.3 Heizlastberechnung Sanierung der Gebäudehülle 6.1 Dämmung der obersten Geschossdecke 6.2 Dämmung des Steildachs oder Flachdachs 6.3 Dämmung der Außenwand 6.4 Perimeterdämmung und/oder Dämmung der Kellerdecke 6.5 Austausch von Fenstern und Türen 6.6 Maßnahmenkombination 6.7 Maßnahmenkombination mit Lüftungsanlage Sanierung Heizungsanlage 7.1 Heizvariantenvergleich und/oder Heizungsoptimierung 8 Nutzung der Dachflächen - Photovoltaik 9 Geringinvestive Maßnahmen 10 Fördermittel für Kommunen Für die Feinanalysen gelten die gleichen Vereinbarungen insbesondere die gleichen Sanierungsziele wie für die Gebäudebewertungen in Baustein 2. © Ortenauer Energieagentur Seite 62 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Hinzu kommt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit der Annuitätenmethode. Dabei werden die Kapitalkosten der investiven Maßnahmen den Energieeinsparungen gegenüberstellt. Der daraus resultierende Kapitalrückfluss gibt an, welcher Prozentsatz des eingesetzten Kapitals über die Nutzungsdauer voraussichtlich erwirtschaftet werden kann. Er wird einmal mit und einmal ohne Berücksichtigung von Sowiesokosten gerechnet. Sowiesokosten sind Kosten die für Maßnahmen anfallen, die zum technischen Erhalt eines Gebäudes sowieso notwendig sind. So lässt sich herausfinden, ob die Kosten für den energetischen Mehraufwand bei der Sanierung durch die Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können. Zum Vergleich von Heizvarianten bei der Heizungserneuerung wird eine Vollkostenrechnung in Anlehnung an die VDI 2067 angestellt. Für die Jahreskosten verschiedener Heizvarianten sind sowohl die Anfangsinvestitionen maßgebend, als auch in besonderem Maße die voraussichtlichen Kosten für den Brennstoffverbrauch. Ausgehend vom Ist-Zustand der Gebäudehülle und dem damit einhergehenden Wärmebedarf werden die Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten der untersuchten Wärmeversorgungsvarianten verglichen. Es werden folgende Annahmen getroffen: • • • • • Nutzungsdauer für alle Teile der Gebäudehülle: 40 Jahre Nutzungsdauer Anlagentechnik: detailliert nach VDI 2067 Blatt 1 Energiepreissteigerung: 3% Kreditlaufzeit: 20 Jahre Zinssatz: 2% effektiv © Ortenauer Energieagentur Seite 63 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 11 Anhang: 11.1 Zahlen zu den Gebäudesanierungen mit Bauteildetails 1.019.200,- 404.393 kWh 20.644,- 99,9 t Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 220.000,42.000,212.000,211.000,51.000,42.200,241.000,- 50.628 kWh 44.582 kWh 88.020 kWh 33.990 kWh 34.990 kWh 64.463 kWh 87.720 kWh 2.585,2.276,4.493,1.735,1.786,3.291,4.478,- 12,5 t 11,0 t 21,7 t 8,4 t 8,6 t 15,9 t 21,7 t 2 Rathaus Südflügel Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 499.000,86.000,11.000,158.000,85.000,68.000,0,91.000,- 146.433 kWh 16.495 kWh 7.055 kWh 49.060 kWh 13.360 kWh 1.690 kWh 22.693 kWh 36.080 kWh 7.475,842,360,2.505,682,86,1.158,1.842,- 36,2 t 4,1 t 1,7 t 12,1 t 3,3 t 0,0 t 0,4 t 5,6 t 8,9 t 3 Rathaus 2 Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 1.308.200,124.000,304.000,247.000,87.000,211.200,335.000,- 422.006 kWh 68.870 kWh 88.350 kWh 43.740 kWh 53.900 kWh 86.850 kWh 80.296 kWh 18.155,2.963,3.801,1.882,2.319,3.736,3.454,- 11,4 t 0,0 t 1,9 t 2,4 t 1,2 t 1,5 t 2,3 t 2,2 t 4 Städtisches Vermessungsamt Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 343.200,39.000,160.000,16.000,27.000,3.200,98.000,- 158.397 kWh 21.090 kWh 45.400 kWh 5.370 kWh 16.530 kWh 36.527 kWh 33.480 kWh 6.814,907,1.953,231,711,1.571,1.440,- 4,3 t 0,0 t 0,6 t 1,2 t 0,1 t 0,4 t 1,0 t 0,9 t 5 Eichrodtschule Altbau Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 379.600,48.000,155.000,34.000,1.600,141.000,- 170.467 kWh 27.930 kWh 58.150 kWh 25.450 kWh 29.193 kWh 29.744 kWh 8.702,1.426,2.969,0,1.299,1.490,1.518,- 42,1 t 0,0 t 6,9 t 14,4 t 0,0 t 6,3 t 7,2 t 7,3 t 6 Eichrodtschule Erweiterungsbau 231.600,- 29.802 kWh 1.521,- 7,4 t 1 Rathaus 1 © Ortenauer Energieagentur Seite 64 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 7 Eichrodtschule Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 8 Friedrichschule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 9 Friedrichschule Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 10 Gutenbergschule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 11 Gutenbergschule Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze © Ortenauer Energieagentur 96.000,53.000,1.600,81.000,- 8.960 kWh 1.700 kWh 4.910 kWh 14.232 kWh 457,0,0,0,87,251,727,- 2,2 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,4 t 1,2 t 3,5 t 287.700,6.000,24.000,86.000,34.000,66.000,4.700,67.000,- 45.850 kWh 390 kWh 10.250 kWh 6.010 kWh 1.560 kWh 4.480 kWh 10.840 kWh 12.320 kWh 2.341,20,523,307,80,229,553,629,- 11,3 t 0,1 t 2,5 t 1,5 t 0,4 t 0,0 t 1,1 t 2,7 t 3,0 t 2.366.200,18.000,99.000,781.000,606.000,79.000,161.200,622.000,- 817.482 kWh 16.987 kWh 51.613 kWh 307.080 kWh 95.880 kWh 24.030 kWh 121.420 kWh 200.472 kWh 41.732,867,2.635,15.676,4.895,1.227,6.198,10.234,- 201,9 t 4,2 t 12,7 t 75,8 t 23,7 t 5,9 t 30,0 t 49,5 t 335.200,40.000,20.000,95.000,49.000,64.000,3.200,64.000,- 91.618 kWh 11.817 kWh 9.553 kWh 25.960 kWh 5.100 kWh 5.070 kWh 19.158 kWh 14.960 kWh 4.677,603,488,1.325,260,259,978,764,- 22,6 t 2,9 t 2,4 t 6,4 t 1,3 t 0,0 t 1,3 t 4,7 t 3,7 t 1.082.300,185.000,234.000,263.000,44.300,356.000,- 394.130 kWh 82.590 kWh 99.150 kWh 37.290 kWh 82.668 kWh 92.432 kWh 20.120,4.216,5.062,0,1.904,4.220,4.719,- 97,4 t 0,0 t 20,4 t 24,5 t 0,0 t 0,0 t 9,2 t 20,4 t 22,8 t 403.700,132.000,84.000,14.000,56.000,- 50.192 kWh 8.500 kWh 11.140 kWh 800 kWh 2.970 kWh 2.562,434,0,569,41,152,- 12,4 t 2,1 t 0,0 t 2,8 t 0,2 t 0,0 t 0,7 t Seite 65 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Heizung Lüftung 12 Johann-Peter-Hebel-Schule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 13 Luisenschule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 14 Luisenschule Außenstelle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 15 Max-Planck-Gymnasium mit Turnhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 17.700,100.000,- 9.990 kWh 16.792 kWh 510,857,- 2,5 t 4,1 t 877.500,279.000,60.000,332.000,68.000,18.500,120.000,- 143.240 kWh 23.230 kWh 17.460 kWh 42.630 kWh 6.460 kWh 20.260 kWh 33.200 kWh 7.312,1.186,0,891,2.176,330,1.034,1.695,- 35,4 t 5,7 t 0,0 t 4,3 t 10,5 t 0,0 t 1,6 t 5,0 t 8,2 t 1.111.400,284.000,306.000,197.000,31.000,24.400,269.000,- 239.732 kWh 7.840 kWh 68.980 kWh 29.630 kWh 22.760 kWh 46.282 kWh 64.240 kWh 12.238,400,0,3.521,1.513,1.162,2.363,3.279,- 59,2 t 1,9 t 0,0 t 17,0 t 7,3 t 5,6 t 11,4 t 15,9 t 783.400,99.000,20.000,181.000,148.000,20.000,56.000,36.400,223.000,- 240.090 kWh 10.821 kWh 10.099 kWh 68.630 kWh 30.930 kWh 8.873 kWh 3.327 kWh 43.170 kWh 64.240 kWh 12.257,552,516,3.504,1.579,453,170,2.204,3.279,- 59,3 t 2,7 t 2,5 t 17,0 t 7,6 t 2,2 t 0,8 t 10,7 t 15,9 t 3.280.500,- 1.248.036 kWh 1.297.000,182.320 kWh 223.000,102.980 kWh 140.000,346.810 kWh 38.000,37.661 kWh 225.000,30.129 kWh 175.520 kWh 74.500,372.616 kWh 1.283.000,- 63.712,9.307,0,5.257,17.705,1.923,1.538,8.960,19.022,- 308,3 t 45,0 t 0,0 t 25,4 t 85,7 t 9,3 t 7,4 t 43,4 t 92,0 t 16 Max-Planck-Gymnasium Bio-Anbau Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 741.600,174.000,50.000,327.000,70.000,1.600,119.000,- 129.373 kWh 14.750 kWh 21.740 kWh 38.130 kWh 6.140 kWh 19.053 kWh 29.560 kWh 6.604,753,0,1.110,1.947,313,973,1.509,- 32,0 t 3,6 t 0,0 t 5,4 t 9,4 t 0,0 t 1,5 t 4,7 t 7,3 t 17 Otto-Hahn-Realschule Hauptgebäude Dach Oberste Geschossdecke 916.600,- 272.566 kWh - 28.363,0,- 0,0 t 0,0 t 0,0 t © Ortenauer Energieagentur Seite 66 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 140.000,159.000,40.600,577.000,- 37.750 kWh 19.720 kWh 41.984 kWh 173.112 kWh 3.928,0,2.052,4.369,18.014,- 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 3.421.800,983.000,269.000,1.148.000,126.000,59.800,836.000,- 591.571 kWh 75.890 kWh 71.880 kWh 121.360 kWh 21.690 kWh 71.847 kWh 228.904 kWh 59.944,7.690,0,7.284,12.297,2.198,7.280,23.195,- 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 934.600,152.000,28.000,166.000,209.000,90.000,1.600,288.000,- 229.008 kWh 12.810 kWh 12.810 kWh 50.930 kWh 36.660 kWh 11.090 kWh 49.180 kWh 55.528 kWh 11.691,654,654,2.600,1.871,566,2.511,2.835,- 56,6 t 3,2 t 3,2 t 12,6 t 9,1 t 0,0 t 2,7 t 12,1 t 13,7 t 283.200,- 81.008 kWh 4.135,- 20,0 t 28.000,41.000,87.000,20.000,62.200,45.000,- 12.130 kWh 17.200 kWh 9.640 kWh 11.610 kWh 17.940 kWh 12.488 kWh 619,878,492,593,916,638,- 0,0 t 3,0 t 4,2 t 2,4 t 2,9 t 4,4 t 3,1 t 21 Theodor-Heuss-Schule Trakt 1 Altbau Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 820.600,159.000,12.000,212.000,155.000,86.000,1.600,195.000,- 263.325 kWh 53.361 kWh 18.899 kWh 71.870 kWh 23.280 kWh 3.480 kWh 51.211 kWh 41.224 kWh 13.443,2.724,965,3.669,1.188,178,2.614,2.104,- 65,0 t 13,2 t 4,7 t 17,8 t 5,8 t 0,0 t 0,9 t 12,6 t 10,2 t 22 Theodor-Heuss-Schule Trakt 2 Mittelbau 1 Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung 879.600,271.000,216.000,135.000,1.600,- 227.276 kWh 61.340 kWh 74.730 kWh 4.390 kWh 46.584 kWh 11.602,3.131,0,3.815,0,224,2.378,- 56,1 t 15,2 t 0,0 t 18,5 t 0,0 t 0,0 t 1,1 t 11,5 t 18 Scheffel-Gymnasium Hauptgebäude (Altbau) Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 19 Schutterlindenbergschule Schulgebäude Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 20 Schutterlindenbergschule, ehem. Schwimmhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung © Ortenauer Energieagentur Seite 67 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Lüftung 256.000,- 40.232 kWh 2.054,- 9,9 t 23 Theodor-Heuss-Schule Trakt 3 Mittelbau 2 Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 729.600,175.000,131.000,171.000,90.000,1.600,161.000,- 191.185 kWh 39.770 kWh 56.300 kWh 27.590 kWh 7.240 kWh 33.965 kWh 26.320 kWh 9.760,2.030,0,2.874,1.408,370,1.734,1.344,- 47,2 t 9,8 t 0,0 t 13,9 t 6,8 t 0,0 t 1,8 t 8,4 t 6,5 t 24 Theodor-Heuss-Schule Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 805.200,354.000,178.000,90.000,3.200,180.000,- 210.042 kWh 55.800 kWh 53.100 kWh 5.140 kWh 10.090 kWh 42.688 kWh 43.224 kWh 10.723,2.849,0,2.711,262,515,2.179,2.207,- 51,9 t 13,8 t 0,0 t 13,1 t 1,3 t 0,0 t 2,5 t 10,5 t 10,7 t 25 Kindertagesstätte Max-Planck Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 844.800,280.000,122.000,132.000,140.000,69.800,101.000,- 265.797 kWh 72.810 kWh 69.370 kWh 26.600 kWh 10.610 kWh 25.543 kWh 60.864 kWh 13.569,3.717,0,3.541,1.358,542,1.304,3.107,- 65,7 t 18,0 t 0,0 t 17,1 t 6,6 t 0,0 t 2,6 t 6,3 t 15,0 t 1.083.700,314.000,170.000,273.000,128.000,25.700,173.000,- 180.247 kWh 24.750 kWh 23.980 kWh 50.060 kWh 11.610 kWh 22.303 kWh 47.544 kWh 9.202,1.263,0,1.224,2.556,593,1.139,2.427,- 44,5 t 6,1 t 0,0 t 5,9 t 12,4 t 0,0 t 2,9 t 5,5 t 11,7 t 2.200.200,- 680.856 kWh 34.758,- 168,2 t 13.000,144.000,692.000,486.000,108.000,80.200,677.000,- 8.321 kWh 75.729 kWh 196.400 kWh 71.280 kWh 65.890 kWh 95.676 kWh 167.560 kWh 425,3.866,10.026,3.639,3.364,4.884,8.554,- 2,1 t 18,7 t 48,5 t 17,6 t 16,3 t 23,6 t 41,4 t 1.177.500,104.000,- 472.436 kWh 66.190 kWh 24.118,3.379,- 116,7 t 0,0 t 16,3 t 26 Kindertagesstätte Schießrain Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 27 Kigas, Musikschule, Vereine; Lotzbeckstraße 20 Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 28 Haus zum Pflug öffentliche Einrichtung Dach Oberste Geschossdecke © Ortenauer Energieagentur Seite 68 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 396.000,162.000,33.000,109.000,76.500,297.000,- 131.960 kWh 29.180 kWh 28.275 kWh 12.615 kWh 72.720 kWh 131.496 kWh 6.737,1.490,1.443,644,3.712,6.713,- 32,6 t 7,2 t 7,0 t 3,1 t 18,0 t 32,5 t 29 Stadthalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 1.068.500,380.000,265.000,49.000,75.000,38.500,261.000,- 329.760 kWh 31.560 kWh 94.170 kWh 12.940 kWh 6.370 kWh 90.712 kWh 94.008 kWh 16.834,1.611,0,4.807,661,325,4.631,4.799,- 81,5 t 7,8 t 0,0 t 23,3 t 3,2 t 0,0 t 1,6 t 22,4 t 23,2 t 30 Hallensportzentrum Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 3.450.500,- 1.120.034 kWh 1.249.000,155.123 kWh 65.000,38.567 kWh 305.000,130.400 kWh 816.000,196.040 kWh 222.000,60.920 kWh 170.616 kWh 68.500,368.368 kWh 725.000,- 98.753,13.677,3.400,11.497,17.285,5.371,15.043,32.479,- 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 31 Kindergarten Hugsweier Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 766.500,377.000,103.000,127.000,39.000,18.500,102.000,- 189.130 kWh 44.170 kWh 24.110 kWh 22.530 kWh 20.060 kWh 29.140 kWh 49.120 kWh 9.655,2.255,0,1.231,1.150,1.024,1.488,2.508,- 46,7 t 10,9 t 0,0 t 6,0 t 5,6 t 5,0 t 7,2 t 12,1 t 32 Elisabeth-Walter-Schulhaus Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 608.500,40.000,112.000,256.000,83.000,19.500,98.000,- 168.953 kWh 23.000 kWh 57.480 kWh 28.730 kWh 8.770 kWh 29.109 kWh 21.864 kWh 8.625,1.174,2.934,1.467,448,1.486,1.116,- 41,7 t 0,0 t 5,7 t 14,2 t 7,1 t 0,0 t 2,2 t 7,2 t 5,4 t 33 Grundschule und Kindergarten Kuhbach Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 524.800,210.000,114.000,30.000,32.000,18.800,120.000,- 162.733 kWh 8.410 kWh 57.540 kWh 5.450 kWh 31.750 kWh 23.431 kWh 36.152 kWh 8.308,429,0,2.937,278,1.621,1.196,1.846,- 40,2 t 2,1 t 0,0 t 14,2 t 1,3 t 7,8 t 5,8 t 8,9 t © Ortenauer Energieagentur Seite 69 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 34 Grundschule Langenwinkel Schule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 293.200,70.000,23.000,69.000,23.200,108.000,- 78.614 kWh 21.770 kWh 14.754 kWh 6.066 kWh 15.016 kWh 21.008 kWh 4.013,1.111,0,0,0,753,310,767,1.072,- 19,4 t 5,4 t 0,0 t 0,0 t 0,0 t 3,6 t 1,5 t 3,7 t 5,2 t 35 Grundschule Langenwinkel Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 386.600,103.000,43.000,99.000,65.000,1.600,75.000,- 43.519 kWh 5.905 kWh 1.055 kWh 9.550 kWh 2.980 kWh 3.480 kWh 8.813 kWh 11.736 kWh 2.222,301,54,488,152,178,450,599,- 10,7 t 1,5 t 0,3 t 2,4 t 0,7 t 0,0 t 0,9 t 2,2 t 2,9 t 36 Kindergarten Langenwinkel Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 164.300,35.000,13.000,50.000,14.000,16.300,36.000,- 50.491 kWh 2.850 kWh 5.130 kWh 12.300 kWh 7.810 kWh 10.097 kWh 12.304 kWh 2.578,145,262,628,0,399,515,628,- 12,5 t 0,7 t 1,3 t 3,0 t 0,0 t 1,9 t 2,5 t 3,0 t 37 Grundschule Mietersheim Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 600.800,204.000,46.000,134.000,83.000,19.800,114.000,- 107.465 kWh 16.840 kWh 23.330 kWh 17.800 kWh 2.880 kWh 18.047 kWh 28.568 kWh 5.486,860,0,1.191,909,147,921,1.458,- 26,5 t 4,2 t 0,0 t 5,8 t 4,4 t 0,0 t 0,7 t 4,5 t 7,1 t 38 Grundschule Mietersheim Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 571.000,166.000,85.000,140.000,68.000,0,112.000,- 72.909 kWh 8.250 kWh 14.310 kWh 5.900 kWh 4.200 kWh 15.969 kWh 24.280 kWh 3.722,421,0,731,301,214,815,1.239,- 18,0 t 2,0 t 0,0 t 3,5 t 1,5 t 0,0 t 1,0 t 3,9 t 6,0 t 39 Grundschule Reichenbach Neue Schule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster 992.200,150.000,42.000,207.000,266.000,- 234.783 kWh 11.238 kWh 21.622 kWh 74.880 kWh 31.670 kWh 11.986,574,1.104,3.823,1.617,- 58,0 t 2,8 t 5,3 t 18,5 t 7,8 t © Ortenauer Energieagentur Seite 70 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 150.000,3.200,174.000,- 7.410 kWh 33.451 kWh 54.512 kWh 378,1.708,2.783,- 0,0 t 1,8 t 8,3 t 13,5 t 40 Grundschule Reichenbach Mehrzweckhalle Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 379.600,24.000,24.000,65.000,152.000,21.000,29.600,64.000,- 70.685 kWh 1.153 kWh 7.797 kWh 16.490 kWh 12.640 kWh 7.580 kWh 10.569 kWh 14.456 kWh 3.608,59,398,842,645,387,540,738,- 17,5 t 0,3 t 1,9 t 4,1 t 3,1 t 1,9 t 2,6 t 3,6 t 41 Grundschule Reichenbach Alte Schule Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 737.200,136.000,38.000,153.000,155.000,36.000,3.200,216.000,- 194.009 kWh 11.096 kWh 14.344 kWh 61.700 kWh 19.230 kWh 21.920 kWh 29.247 kWh 36.472 kWh 9.904,566,732,3.150,982,1.119,1.493,1.862,- 47,9 t 2,7 t 3,5 t 15,2 t 4,7 t 5,4 t 7,2 t 9,0 t 42 Grundschule Sulz Verwaltungsgebäudeteil Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 335.600,25.000,92.000,95.000,18.000,39.600,66.000,- 116.695 kWh 14.740 kWh 34.950 kWh 10.520 kWh 13.430 kWh 20.783 kWh 22.272 kWh 5.957,752,1.784,537,686,1.061,1.137,- 28,8 t 0,0 t 3,6 t 8,6 t 2,6 t 3,3 t 5,1 t 5,5 t 43 Grundschule Sulz Nebengebäudeteil Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 358.200,74.000,142.000,25.000,3.200,114.000,- 113.077 kWh 31.500 kWh 16.110 kWh 15.120 kWh 22.347 kWh 28.000 kWh 5.773,0,1.608,822,772,1.141,1.429,- 27,9 t 0,0 t 0,0 t 7,8 t 4,0 t 3,7 t 5,5 t 6,9 t 1.010.200,114.000,30.000,116.000,465.000,83.000,3.200,199.000,- 151.468 kWh 1.557 kWh 3.303 kWh 14.440 kWh 57.310 kWh 10.140 kWh 20.206 kWh 44.512 kWh 7.732,79,169,737,2.926,518,1.032,2.272,- 37,4 t 0,4 t 0,8 t 3,6 t 14,2 t 0,0 t 2,5 t 5,0 t 11,0 t 655.400,- 85.555 kWh 4.368,- 21,1 t 44 Grundschule Sulz, Hauptgebäude Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung 45 Grundschule Sulz Mehrzweckhalle © Ortenauer Energieagentur Seite 71 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Fenster Kellerdecke Dämmschürze Heizung Lüftung Tabelle 14: 238.000,64.000,199.000,65.000,19.400,70.000,- 13.880 kWh 12.660 kWh 15.920 kWh 6.610 kWh 21.333 kWh 15.152 kWh 709,0,646,813,337,1.089,774,- 3,4 t 0,0 t 3,1 t 3,9 t 0,0 t 1,6 t 5,3 t 3,7 t Zahlen zu den Gebäudesanierungen mit Bauteildetails 11.2 Die vorgesehenen Datenfelder in der Facility Management Software: Angaben aus Software energetisch relevant Attributwerte Bezeichnung (Name) Attributwerte Beschreibung Attributwerte Eigentümer Attributwerte Nutzer Attributwerte Mieter/Nutzer Attributwerte Straße Hausnummer X Attributwerte Postleitzahl X Attributwerte Ort X Attributwerte Bauart Attributwerte Baujahr Attributwerte Denkmalsschutz Attributwerte Sachbearbeiter Attributwerte Hausmeister Attributwerte Verwaltet von Nutzung Gebäudeart Nutzung Tatsächliche Nutzung Nutzung Mögliche Nutzung Nutzung Bauwerkszuordnung Nutzung Anzahl Vollgeschosse X Nutzung Anzahl Geschosse X Nutzung Anzahl Stellplätze Nutzung Anzahl Wohnungen Kaufm. Daten Stand Buchwert Kaufm. Daten Buchwert Kaufm. Daten Bemerkung zum Buchwert Kaufm. Daten Versicherungswert Kaufm. Daten Kostenstelle Kaufm. Daten Flurstück Kaufm. Daten Warmwasseranteil [m³] X Kaufm. Daten Mittlere Warmwassertemperatur X Kaufm. Daten Wirtschaftseinheit Kaufm. Daten Anlagennummer Kaufm. Daten Instandhaltungsrückstau © Ortenauer Energieagentur X X X Seite 72 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Angaben aus Software energetisch relevant Gebäudebewertung Technikanteil Gebäudebewertung Zeitwert Gebäudebewertung Gebäudealter Gebäudebewertung Zeitwert ermittelt durch Gebäudebewertung Zeitwert ermittelt am Gebäudebewertung Sachwert Gebäudebewertung Sachwert ermittelt durch Gebäudebewertung Sachwert ermittelt am Flächenmanagement HNF Hauptnutzungsfläche Flächenmanagement NNF Nebennutzungsfläche Flächenmanagement NF Nettofläche Flächenmanagement FF Funktionsfläche Flächenmanagement VF Verkehrsfläche Flächenmanagement NGF Nettogrundfläche Flächenmanagement KF Flächenmanagement BGF Bruttogrundfläche Flächenmanagement BRI Bruttorauminhalt Flächenmanagement EBF Energiebezugsfläche Flächenmanagement Grundstücksgröße Mietmanagement Raumnummer Mietmanagement Raumbezeichnung Mietmanagement DIN 277-2 Mietmanagement Nutzer Mietmanagement zurzeit genutzt Mietmanagement MF-B Mietmanagement Flächennutzungskennzahl Mietmanagement Gemeinschaftsflächenverteilung Mietmanagement St BA-Raumcode nach DIN 277 (alt) Mietmanagement SIA Norm 416 Mietmanagement Funktion nach DIN 13080 Mietmanagement Kostenstelle Mietmanagement Fläche [m²] Mietmanagement Nettofläche [m²] Mietmanagement Höhe [m] Mietmanagement Umfang [m] Mietmanagement IST-Belegung Mietmanagement Max. Belegung Mietmanagement Belegungsdifferenz Mietmanagement Raumbelegungstyp Mietmanagement Beheizt Mietmanagement Sprinkleranlage Mietmanagement Anzahl Fenster X Mietmanagement Anzahl Leuchten X © Ortenauer Energieagentur siehe Baujahr Konstruktionsfläche X X Seite 73 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Angaben aus Software energetisch relevant Mietmanagement Wandbelag Mietmanagement Wandfläche [m²) Mietmanagement Deckenbelag Mietmanagement Deckenlast [N/m²] Mietmanagement Bodenlast [N/m²] Mietmanagement FertigBodenKote Mietmanagement RohBodenKote Mietmanagement Terminplanung Mietdaten Mietfläche Mietdaten Mietvertrag Vermietung Mietdaten Mietvertrag Anmietung Mietdaten Flächenart Mietdaten PK-Nummer Mietdaten Mieter Reinigungsmanagement Bodenbelag Reinigungsmanagement Boden Fremdreinigung Reinigungsmanagement Boden Reinigungsfläche [m³] Reinigungsmanagement Boden Reinigungsgruppe Reinigungsmanagement Boden Reinigungsrhythmus Reinigungsmanagement Boden Reinigungsrevier Reinigungsmanagement Boden RF Berechnungsart Reinigungsmanagement Boden Flächenfaktor Reinigungsmanagement Boden Bonus % Reinigungsmanagement Boden Rüstzuschlag % Reinigungsmanagement Boden Nutzungstage pro jahr Reinigungsmanagement Boden Grundreinigung Reinigungsmanagement Boden Firma Reinigungsmanagement Boden Tage/a Reinigungsmanagement Boden Leistung/h Reinigungsmanagement Boden Ausführungszeit/a Reinigungsmanagement Boden Verrechnungssatz Reinigungsmanagement Boden Preis/a Reinigungsmanagement Fenster Fremdreinigung Reinigungsmanagement Fenster Reinigungsfläche Reinigungsmanagement Fenster Reinigungsgruppe Reinigungsmanagement Fenster Reinigungsrhythmus Reinigungsmanagement Fenster Reinigungsrevier Reinigungsmanagement Fenster Flächenfaktor Reinigungsmanagement Sonderflächen Reinigungsrevier Reinigungsmanagement Lager Reinigungsmanagement Fenster Firma Reinigungsmanagement Fenster Tage/a Reinigungsmanagement Fenster Leistung/h © Ortenauer Energieagentur X Seite 74 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr Angaben aus Software energetisch relevant Reinigungsmanagement Fenster Ausführungszeit/a Reinigungsmanagement Fenster Verrechnungssatz Reinigungsmanagement Fenster Preis/a Reinigungsmanagement Bemerkung Reinigungsmanagement Reinigungspriorität Strom / Wärme Zählernummer X Strom / Wärme Zählerstand X Strom / Wärme Energieart X Strom / Wärme Erfassungsart X Strom / Wärme Alte Gebäudenummer X Strom / Wärme Ableseeinheit X Strom / Wärme Faktor X Strom / Wärme Abbrechnungseinheit X Strom / Wärme Energieverantwortlicher X Strom / Wärme Max. Abweichung (%) X Strom / Wärme Ableseintervall (Monate) X Strom / Wärme Auswertung X Strom / Wärme Einbaudatum X Strom / Wärme Einbaustand X Strom / Wärme Alte Zählernummer X Strom / Wärme Ausbaudatum X Strom / Wärme Ausbaustand X Strom / Wärme Kurzbezeichnung X Strom / Wärme Information X Strom / Wärme Vertragsnummer X Strom / Wärme Sortiernummer X Strom / Wärme Zählpunkt X Strom / Wärme Ableser X Strom Verbrauchsstelle X Strom Anschlussleistung X Wärme Tankanlage X Wärme Brennwert X Wärme Ohne Witterungsbereinigung X Strom / Wärme Energiezählertyp X Strom / Wärme Einbaujahr X Strom / Wärme Datenquelle Zähler X Strom / Wärme Eichfrist X Strom / Wärme Standort/Einheit X Strom / Wärme Prognosekosten/Einheit X Strom / Wärme Einbauort X Tabelle 2: Datenfelder in der Facillity-Software © Ortenauer Energieagentur Seite 75 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 11.3 Kostenrichtwerte der Stadt Lahr für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäuden In den angegebenen Kostenrichtwerten sind pauschal 25% Planungskosten enthalten. Bei den Kostenrichtwerten handelt es sich um Bruttoangaben, die einen Umsatzsteuersatz von 19 % einschließen. A Wärmedämmung der Außenwände A 1.1 Außendämmung mit Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Wärmedämmverbundsystem Betreiben, Räumen); Gerüste, Lieferung aller auf Altputz Materialien, Abbruch und Entsorgung kleinerer Bauteile (z.B. Fensterbänke), (Putzfassade neu) Vorbereitung des Untergrundes bei Beibehaltung vorhandenen Putzes, Anbringen Dämmmaterial und von Stützstrukturen (Gewebe/Eckwinkel u.a.m.), Anbringen von Schutzschichten, Anschlüsse, Kostenrichtwert 175 €/m² Herstellung neuer Putzoberflächen, Lohnkosten Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche A 1.2 Außendämmung mit Wärmedämmverbundsystem unter Abschlagung Altputz bzw. Abnahme der Vorhangfassade (Putzfassade neu) Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen); Gerüste, Lieferung aller Materialien, Abbruch und Entsorgung kleinerer Bauteile (z.B. Fensterbänke), Vorbereitung des Untergrundes bei Abschlagung abgängigen Putzes, Anbringen Dämmmaterial und von Stützstrukturen (Gewebe/Eckwinkel u.a.m.), Anbringen von Schutzschichten, Anschlüsse, Herstellung neuer Putzoberflächen, Lohnkosten Kostenrichtwert 185 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche © Ortenauer Energieagentur Seite 76 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr A2 Außendämmung mit Vorhangfassade Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen); Gerüste, Lieferung aller Materialien, Abbruch vorhandener Vorhangfassade und sonstiger Bauteile incl. eventuell vorhandener Dämmung, Entsorgung des Abbruchs, Vorbereitung des Untergrundes, Anbringen Dämmmaterial und von Stützstrukturen (Halterungen), Anschlüsse, Herstellung neuer Metall- oder Kunststofffassaden, Lohnkosten Kostenrichtwert 230 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche A3 Außenwand von innen Baustelleneinrichtung, objektspezifische bauphysikalische Analyse der Anschlussdetails (Balkenköpfe) durch einen Sachverständigen, Heizkörper abnehmen und neu anschließen, Tapeten entfernen und entsorgen, Untergrund vorbereiten, vollflächige Verklebung der Dämmplatten in Klebebett, Leibungsplatten, Dämmkeile, flankierende Bauteile, Abglätten, Spachteln, Anstrich, Planungs- und Lohnkosten. Kostenrichtwert 225 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche © Ortenauer Energieagentur Seite 77 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr B Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke B1 Geneigte Dächer B 1.1 Dämmung zwischen / unter den Sparren von innen Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen), Lieferung aller Materialien, notwendige Teilabbrüche im Dachraum incl. Entsorgung, Vorbereitungen, Anbringung Dämmmaterial, ggf. Luftdichtungsbahnen/ Dampfbremsen, Befestigungen, Anschlüsse, Herstellung Dachuntersicht (Trockenbau-weise), Lohnkosten Kostenrichtwert 85 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche B 1.2 Dämmung auf den Sparren mit von außen 1.2.1 Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen), Lieferung aller Materialien, Abbruch Dacheindeckung incl. Entsorgung, Vorbereitungen, Anbringung Dämmmaterial, ggf. Luftdichtungsbahnen/ Dampfbremsen, Befestigungen, Anschlüsse, Herstellung neue Dacheindeckung, Abbruch, Entsorgung vorhandener abgängiger Dachschalung, Lieferung und Herstellung neue Dachschalung Lohnkosten Kostenrichtwert 330 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche B 1.3 Wärmedämmung der Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, obersten Geschossdecke Betreiben, Räumen), Lieferung aller (Dachraum nicht ausgebaut) Materialien, notwendige Teilabbrüche im Dachraum incl. Entsorgung, Vorbereitungen, Verlegung Dämmmaterial, ggf. von Dampfbremsen, Befestigungen, Anschlüsse, Herstellung Fußboden (einfache Ausführung), Lohnkosten Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche © Ortenauer Energieagentur Kostenrichtwert 70 €/m² Seite 78 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr B2 Flachdächer Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen), Lieferung aller Materialien, Abbruch vorhandene Dacheindeckung incl. ggf. vorhandener Kiesschüttungen, Entsorgung des Abbruchs, Vorbereitungen, Aufbringung Dämmmaterial, ggf. von Dampfbremsen, Befestigungen, Anschlüsse, Herstellung neuer Dachbeläge einschließlich Schutzschichten, Laufbahnen, Änderungen umlaufender Attiken, Lohnkosten Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche Kostenrichtwert 345 €/m² C Wärmedämmung der Kellerdecke oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen C1 Dämmung der Kellerdecke Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, von unten/ Wände zwischen Betreiben, Räumen), Lieferung aller beheizten und unbeheizten Materialien, Vorbereitung des Untergrundes, Anbringung Dämmmaterial, Befestigungen, Räumen Anschlüsse, Lohnkosten Kostenrichtwert 50 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche C2 Perimeterdämmung Baustelleneinrichtung, Pflasterbelag aufnehmen und seitlich lagern, Graben 1,5 m breit, 2 m tief, Aushub seitlich lagern, Dämmung, Wiederverfüllen, Pflasterbelag wiederherstellen, Planungs- und Lohnkosten. Kostenrichtwert 375 €/m² Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche © Ortenauer Energieagentur Seite 79 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr D Ersatz der Fenster durch Wärmeschutzfenster (gilt nicht für den Austausch der Verglasung in vorhandene Rahmen) D2 Einbau von Wärmeschutzfenstern und -türen (Holz - Standard) Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen), Lieferung aller Materialien, Ausbau vorh. Türen/Fenster, Entsorgung Abbruch, Einbau neuer Fenster/Türen incl. Kostenrichtwert 705 €/m² Fensterbänke, Befestigungen, Beiarbeiten Wandanschlüsse, Lohnkosten Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche D3 Einbau von Wärmeschutzfenstern und -türen (Metall - Standard) Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen), Lieferung aller Materialien, Ausbau vorh. Türen/Fenster, Entsorgung Abbruch, Einbau neuer Fenster/Türen incl. Fensterbänke, Befestigungen, Beiarbeiten Wandanschlüsse, Lohnkosten Bezugsgröße: jeweilige Bauteilfläche Kostenrichtwert 950 €/m² E Durchführung eines Luftdichtheitstests E1 Durchführung des Luftdichtheitstests Qualitätskontrolle zur Luftdichtheit, Kostenrichtwert: Leckagesuche, Ergebnisdokumentation Bezugsgröße: Netto-Grundfläche Berechnung: a x Bezugsgröße + b © Ortenauer Energieagentur a = 3,- €/m² b = 305 € Seite 80 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr G Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung G0 Fernwärmeübergabestation Wärmetauscher, Schieber, Lieferung, Kostenrichtwert Montage, Einbindung, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, a = 72 €/kW Planungs- und Lohnkosten. Bezugsgröße: Thermische Leistung b = 7.190 € Berechnung: a x Bezugsgröße + b G1 Austausch des Wärmeerzeugers einer zentralen Heizungsanlage gegen einen mit Brennwertnutzung (Gas, Öl) Wärmeerzeuger, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, Einbindung, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, hydraulischen Abgleich, Anpassung der Heizkurven, Messung der erzeugten Wärmemenge, Lohnkosten. Kostenrichtwert a = 3,75 €/m² b = 15.810 € Bezugsgröße: Netto-Grundfläche Berechnung: a x Bezugsgröße + b G2 Einsatz von Klein-KWK (1 – 30 kWel) Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, Einbindung, Inbetriebnahme, Lohnkosten (ausgenommen ist der Einsatz von Palmöl). Kostenrichtwert a = 2.300 €/kWel b = 21.560 € Bezugsgröße: Elektrische Leistung des BHKW (kW el) Berechnung: © Ortenauer Energieagentur a x Bezugsgröße + b Seite 81 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr G Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung G3 Austausch des Wärmeerzeugers einer zentralen Heizungsanlage gegen einen mit Holzhackschnitzelnutzung Wärmeerzeuger, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, Einbindung, Speicher, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, hydraulischem Abgleich, Anpassung der Heizkurven, Messung der erzeugten Wärmemenge, Lohnkosten. Kostenrichtwert 1.005 €/kW Bezugsgröße: Thermische Leistung des Wärmeerzeugers G4 Austausch des Wärmeerzeugers einer zentralen Heizungsanlage gegen einen mit Pelletnutzung Wärmeerzeuger, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, Einbindung, Speicher, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, hydraulischem Abgleich, Anpassung der Heizkurven, Messung der erzeugten Wärmemenge, Lohnkosten. Kostenrichtwert a = 650 €/kW b = 14.380 € Bezugsgröße: Thermische Leistung des Wärmeerzeugers Berechnung: G5 Austausch des Wärmeerzeugers einer zentralen Heizungsanlage gegen eine Sole-/ Wasser- oder Wasser-/ Wasser- Wärmepumpe a x Bezugsgröße + b Wärmeerzeuger, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, thermische und elektrische Einbindung, Speicher, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, hydraulischen Abgleich, Anpassung der Heizkurven, Messung des Stromverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge, Lohnkosten. Kostenrichtwert a = 590 €/kW b = 10.060 € Bezugsgröße: Thermische Leistung des Wärmeerzeugers Berechnung: © Ortenauer Energieagentur a x Bezugsgröße + b Seite 82 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr G Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung G 5.1 Verlegung eines Erdkollektors zum Betrieb einer Sole-/ WasserWärmepumpe Lieferung und Montag der Erdkollektoren, Durchführung der Erdarbeiten, Hilfsaggregate, Anschluss an die Wärmepumpe, Inbetriebnahme, Lohnkosten. Kostenrichtwert Bezugsgröße: Fläche des Erdkollektors b = 720 € a = 86 €/m Berechnung: a x Bezugsgröße + b G 5.2 Verlegung eines Erdkollektors zum Betrieb einer Sole-/ WasserWärmepumpe Lieferung und Montag der Erdkollektoren, Durchführung der Erdarbeiten, Hilfsaggregate, Anschluss an die Wärmepumpe, Inbetriebnahme, Lohnkosten. Kostenrichtwert 50 €/m² Bezugsgröße: Fläche des Erdkollektors G 5.3 Errichtung von Brunnen zum Betrieb einer Wasser-/WasserWärmepumpe Durchführung der Bohrarbeiten, Lieferung und Montage der Verrohrung, Förderpumpe, Hilfsaggregate, Anschluss an die Wärmepumpe, Inbetriebnahme, Lohnkosten. Kostenrichtwert Bezugsgröße: Länge der Bohrungen b = 4.310 € Berechnung: G6 a x Bezugsgröße + b Austausch des Wärmeerzeugers einer zentralen Heizungsanlage gegen eine Wärmeerzeuger, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, thermische und elektrische Einbindung, Speicher, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, hydraulischen Abgleich, Anpassung der Heizkurven, Messung Luft-/Wasser-Wärmepumpe des Stromverbrauchs und der erzeugten mit einer Wärmemenge, Lohnkosten thermischen Leistung von maximal 20 kW. Bezugsgröße: Thermische Leistung des Wärmeerzeugers Berechnung: © Ortenauer Energieagentur a = 86 €/m Kostenrichtwert a = 934 €/kW b = 10.060 € a x Bezugsgröße + b Seite 83 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr G Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung G7 Einbau einer solarthermischen Kollektoranlage mit einer Kollektorfläche von maxi mal 50 m² Kollektor, Lieferung, Montage, Kostenrichtwert Einbindung, Hilfsaggregate, Speicher, Inbetriebnahme, Lohnkosten a = 503 €/m² Bezugsgröße: b = 5.750 € Solarkollektorfläche [m²] Berechnung: a x Bezugsgröße + b G8 Austausch der Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen Pumpe, Lieferung, Montage, Einbindung, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung, Lohnkosten, Kostenrichtwert pro Pumpe Anschlussnennweite bis 25 mm 860 € Die Pumpen müssen die Effizienzanforderungen >25 - 40 mm 1.580 € gemäß jeweils aktueller BAFA-Liste: größer 40 mm 3.595 € „Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse-A und Solarpumpen in EC-Bauweise“ erfüllen. AN = Anschlussnennweite H Sonstige Anlagentechnik H1 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) Lüftungsanlage mit WRG, Lieferung, Kostenrichtwert Montage, Einbindung, Hilfsaggregate, Schulen 110 €/m² Inbetriebnahme, Lohnkosten. Kindergarten 95 €/m² Bezugsgröße: Verwaltung 90 €/m² Sporthallen 120 €/m² Brutto-Grundfläche H2 Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtfunktion Verschattungseinrichtung, Lieferung, Montage, Hilfsaggregate, Inbetriebnahme, ggf. Ausbau und Entsorgung, Lohnkosten. Kostenrichtwert 330 €/m² Bezugsgröße: Zu verschattende Fensterfläche (m²) H3 Austausch der Beleuchtung Leuchte, Lieferung, Montage, gegen ein energieoptimier- Inbetriebnahme, Demontage und tes Beleuchtungssystem Entsorgung, Präsenzmelder, Tageslichtsensoren, evtl. Szenarienschaltung, Lohnkosten. Kostenrichtwert 430 € je Leuchte Bezugsgröße: Anzahl der neu installierten Leuchten © Ortenauer Energieagentur Seite 84 Klimaschutz in eigenen Liegenschaften – Stadt Lahr 11.4 Bezugsgrößen Für die einzelnen Maßnahmen ist die jeweils anzugebende Bezugsgröße wie folgt zu ermitteln: Bauteilfläche Fläche des zu modernisierenden Bauteils Netto-Grundfläche Netto-Grundfläche nach DIN 277. Sofern nur ein Teil dieser Fläche energetisch konditioniert oder mechanisch belüftet wird, ist nur diese Teilfläche anzusetzen. Thermische Leistung des Wärmeerzeugers Thermische Nennleistung in Kilowatt [kW th] nach Herstellerangabe Elektrische Leistung des BHKW Elektrische Nennleistung in Kilowatt [kW el] nach Herstellerangabe Länge der Erdsonden Gesamtlänge aller Erdwärmesonden. Fläche des Erdkollektors Gesamtfläche auf der Erdkollektoren verlegt werden. Länge der Brunnenbohrungen Gesamtlänge aller Brunnenbohrungen für eine Wasser-/WasserWärmepumpe. Solarkollektorfläche Summe der Brutto-Kollektorflächen aller Solarkollektormodule. Anschlussnennweite Anschlussnennweite der neu installierten Heizungspumpe. Zu verschattende Fensterfläche Summe der Flächen aller zu verschattenden Fenster. Tabelle 15: Bezugsgrößen © Ortenauer Energieagentur Seite 85