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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2015)

                                    
                                        2015

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Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015
VORBLATT

Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Tilmann Petters

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Manfred Teufel

Leiter/in des Rechnungsprüfungsamtes

Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

43.603 Einwohner
43.914 Einwohner
44.445 Einwohner

30.06.2013
30.06.2014
30.06.2015

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2015

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H.
390 v.H.
390 v.H.

(jeweils seit 01.01.2011)

Steuerkraftsumme
2013
2014
2015

44.290.710 EUR
48.937.709 EUR
54.943.630 EUR

-2-

INHALTSVERZEICHNIS
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

22

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

23

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG

24

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2014

24

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015

25

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

25

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

28
30
49
51
52
54

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

56

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

57

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

58

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

59

3.9

Haushaltsreste

60

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

63

3.11

Kasseneinnahmereste

63

3.12

Kassenausgabereste

66

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

66

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

67

3.15

Erlasse

68

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

68

3.17

Vermögensrechnung

71

3.18

Rücklagen

72

3.19

Stand der Schulden

75

3.20

Beteiligungen

77

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

78

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

78

-34.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

79

4.3

Rahmenverträge für Bauleistungen

87

4.4

Prüfung von Verwendungsnachweisen

88

4.5

Abrechnung Projekt „Code 24“

88

4.6

Wiederkehrende Liefer- und Dienstleistungen Spital - Wohnen und Pflege -

89

4.7

Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv

90

4.8

Überprüfung von Doppelzahlungen

91

4.9

Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST Abrechnung für das HHJ 2015

91

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

94

5.1

Zusammenfassung

94

5.2

Beschlussvorschlag

94

ABKÜRZUNGEN

95

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die in dem zu prüfenden Haushaltsjahr vorgenommene, sehr zeitintensive, unterjährige Prüfungstätigkeit wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben
wie Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor
allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich
auch der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als Zeichen
einer modernen Prüfung.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Aus der Prüfung von abgeschlossenen nicht
mehr veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für
die Zukunft auf.
Alle unsere Tätigkeiten wollen wir im Sinne der Wesentlichkeit ausrichten und die
Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge behalten.

-5Rückblick
Im Rahmen der Beratungen und der Begleitung großer Projekte sowie bei der
Durchführung der Prüfungen erfolgte auch im Jahr 2015 eine gute Zusammenarbeit
und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung. Dafür bedanken
wir uns ausdrücklich.
Beim RPA waren im Jahr 2015 fast alle Stellen besetzt. In den Planstellen des
Rechnungsprüfungsamtes ist auch die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten
behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt.
Unter der neuen Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (seit September 2014) erfolgte im Jahr 2015 die Wiederbesetzung einer Prüferteilzeitstelle zum 01.04.2015.
Der fehlende Stellenanteil wurde im 1. Quartal noch durch eine früher im RPA tätige
Prüferin in Teilzeit aufgefangen.
Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Im Jahr 2015 wurden im RPA interne Schulungen und Workshops zu den Themen Prüfsoftware, Finanzverfahren SAP und neues kommunales
Haushaltsrecht (NKHR) durchgeführt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben sowie der Kurzlebigkeit rechtlicher Regelungen eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive, Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.
Aufgrund der zunehmenden Beratungs- und Prüfungsleistung im Zusammenhang
mit den laufenden großen Baumaßnahmen mussten allerdings auch Abstriche bei
den geplanten Schwerpunktprüfungen vorgenommen werden.
Ausblick
Die umfangreichen Baumaßnahmen, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018, stellt die Stadt Lahr vor große Herausforderungen. Die Maßnahmen
müssen von der Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, was
sich auch deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes, insbesondere in der Bau- und Vergabeprüfung, auswirkt.
Die Sachverhalte und Rechtsmaterien werden immer komplexer, was auch zeitlich
berücksichtigt werden muss. Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten
Jahren nicht nur wegen der Einführung des NKHR einen weiterhin hohen Stellenwert
einnehmen.
Neben den Pflichtaufgaben und weiteren übertragenen Aufgaben, gilt es auch künftig, die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe
im Rahmen von Schwerpunktprüfungen zu beleuchten.
Wir werden auch in Zukunft hochmotiviert unseren Beitrag leisten, um zu einem
bestmöglichen Gelingen der städtischen Aufgabenerfüllung beizutragen.

-6-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und
Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen
(§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren
(Programme).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und
die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst die in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung der begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Der Anlagenachweis ist gleichfalls
Gegenstand der Kontrolle in Bezug auf die Vermögensrechnung.
Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur
Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag
zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-7-

1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2
GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende
zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt
Lahr.

Die Betätigungsprüfung wurde in den mehrjährigen Prüfplan verankert.
Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der
Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO
durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen.

-8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Der Jahresabschluss 2015 und 2016 ist vom Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Lahr zu prüfen.

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften
Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die
benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2015
durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich, die Prüfungsplanung, beispielsweise aufgrund von Erkenntnissen aus der laufenden Belegprüfung oder anderweitig auftretender Erfordernisse,
anzupassen.
Beratung und begleitende Prüfung
Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten
Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner
täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion
Vorgänge neutral beurteilen und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur
Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der
Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen
uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen
wird.
Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen,
dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass dieser Spagat
zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag
regelmäßig gelingt.
Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband
alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung

-9zugeleitet. Diese Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden; das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden
Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2015 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt.
Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlagszahlungen gesichtet und
die Schlussrechnungen überprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die
Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission
oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen.
Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Vollständigkeit der vom Fachbereich bestätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 GemPro
sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im
Jahr 2015 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines
Jahres einer Prüfung unterzogen werden.
Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht
werden. Das RPA sieht sich als Berater und Partner der Fachämter. Durch die Vielzahl der auch in 2015 in Anspruch genommenen Beratungen ist für uns erkennbar,
dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird.
Während unserer Prüfungshandlungen werden direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit

- 10 betroffenen Facheinheiten / Querschnittsbereichen bezüglich der getroffenen Feststellungen. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst und zum
Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. In besonders schwierigen oder
sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren aus unserer
Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert.
Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit
von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand,
vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.
Jahresrechnung Stadt Lahr
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem
auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes
und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 10.06.2016 von der Kämmerei (Endfassung) vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht ist uns am 21.06.2016 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.

Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a)
b)

11.5
141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch
Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der
Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Darin sind auch
die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten. Insofern wird dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen.

- 11 Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO
Die nachstehende Tabelle mit den Prüfungsthemen gibt einen Überblick über die im
Berichtsjahr geprüften Schwerpunkte und Verwaltungsbereiche. Erstmals haben wir
die Tabelle auch um Hinweise und Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle ergänzt.
Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten
(PtB) oder auf andere geeignete Weise.
Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen der laufenden, begleitenden
Prüfung und der einzelnen Schwerpunktprüfungen findet sich unter Ziffer 4 des
Schlussberichtes.

- 12 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Abrechnung Projekt Code24
First Level Control EU-Förderung für den Zeitraum August 2014 - Januar 2015

01/2015



Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung
aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich wurden.
Die neuen förderfähigen Personalausgaben betragen 64.472,61 EUR statt ursprünglich berechnet 38.075,82 EUR. Entstandene Personalkosten für Januar 2015 konnten noch ergänzt werden. Außerdem erfolgte eine Nachberechnung der Versorgungsumlagen für die Jahre 2013 und 2014.



Einzelne Abrechnungsbelege des Bereichs „Travel & Accomodation“ mussten noch
aufgenommen bzw. überarbeitet werden.



Es wurden überdurchschnittlich hohe Zusatzleistungen ohne weitere formelle Vereinbarungen an Büros abgerechnet. Es stehen zum Prüfungszeitpunkt noch Forderungen von 15.000,- EUR aus, die förderfähig wären.



Gemeinkosten wurden aufwandsbedingt nicht geltend gemacht. Bereits geltend gemachte projektbezogene „Shared Costs“ wurden wieder abgesetzt.



Die Einnahmen der Payment Claims No 10 und 11 sind eingegangen.



Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Staff“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen hierüber sind bereits
erfolgt.



Ein inhaltlicher Abschlussbericht wurde von Seiten der IGZ erstellt.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung im Treffpunkt Stadtmühle am 27.1.2015

02/2015



Prüfungsteilbericht

Ableitung Oberflächenwasser BA 2
Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten

Der Handvorschuss wird regelmäßig mit der Stadtkasse abgerechnet. Kassensollund Kassenistbestand stimmen überein. Die Einnahmen wurden vollständig auf das
Konto der Stadtkasse einbezahlt.

03/2015



Die Nachtragsvereinbarung war nicht unterzeichnet.



Auf Grund fehlender Abrechnungsunterlagen wurde die Schlussrechnung gekürzt.
Nach dem Einspruch des Auftragnehmers und einer Nachlieferung von rechnungsbegründenden Unterlagen kam es zu einer Korrektur der Schlussrechnung. Es wurde empfohlen, nicht prüfbare Schlussrechnungen in Anbetracht der Prüffristen aus
der VOB/B an die Auftragnehmer zurück zu senden.

- 13 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kasseneinnahmereste (Einzelforderungen) 2014

04/2015

Die Kasseneinnahmereste beliefen sich zum 31.12.2014 (Stand 6.2.2015)
im VWH auf
2.477.274,86 EUR
im VMH auf
462.538,84 EUR
im ShV auf
31.324.347,54 EUR (einschl. Festgeld / Rücklage)
Anhand der Sachakten der Stadtkasse wurde den Stand der Beitreibung in stichprobeweise ausgewählten Forderungsfällen überprüft. In die Auswahl wurden insbesondere
Fälle einbezogen, welche 2011 und früher zur Zahlung fällig waren.


In 4 der 20 Fälle konnten aus unserer Sicht eine unbefristete Niederschlagung und
ein Sollabgang erfolgen; in 9 Fällen waren weitere Maßnahmen zu veranlassen.



Wir haben empfohlen für die Sachbearbeitung eine interne Regelung zu treffen, ab
wann eine befristete bzw. unbefristete Niederschlagung beantragt werden kann, insbesondere für die Fälle, in welchen die Beitreibungsmaßnahmen seit Jahren keinen
Erfolg brachten. Der Empfehlung wurde gefolgt.

Ziel ist eine zeitnahe Niederschlagung wenn die Einziehung der Forderung vorübergehend bzw. auf Dauer keinen Erfolg verspricht bzw. die Kosten außer Verhältnis zum Forderungsbetrag stehen.
Prüfungsteilbericht

Rahmenkonto OST- Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal

05/2015

Der Prüfungsteilbericht 5/2015 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2014 zusammen
(Ziffer 4.12 des Schlussberichts 2014). Im Folgenden werden bereits die Ergebnisse des
Prüfungsteilberichtes 6/2016, welcher das Prüfungsjahr 2015 als Grundlage hat, dargestellt:
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg
außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2015 auf
9.273.671,07 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend
nachgewiesen.
Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2015 seitens der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto angelegt.
 Im Rahmen der Prüfung haben wir innerhalb der Berechnung kleinere Differenzen im
Hinblick auf die ermittelten Zinsen bzw. den angenommenen Zeitraum festgestellt.
Bei den Ausgaben für Altlastenerkundung und -sanierung, Kostenart 12, wurden die
Schlussrechnungen für die gutachterliche Begleitung des Gleisrückbaus und für die Sohlbeprobungen nach dem Ausbau des Gleisschotters gestellt.
 Für die dabei entstandenen Zusatzleistungen wären grundsätzlich Nachtragsvereinbarungen zu schließen gewesen.

- 14 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu
05/2015

Im Jahr 2015 gab es drei Grundstücksverkäufe.
Die Einnahmen aus den Grundstückserlösen in Höhe von 805.808,- EUR wurden mit Anordnung vom 15.12.2015 der Rücklage zugeführt.
Die Abwasserbeiträge wurden dabei für zwei von drei Grundstücksverkäufen für 2015 an
den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgeführt.


Die Berechnung für das dritte Grundstück wird erstellt und soll in der Abrechnung
2016 berücksichtigt werden.

Die Mietanteile aus dem Überlassungsvertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren der Gebäude und Teilflächen B21, B22, B27 und A63 wurden umfangreich aufgearbeitet und einige Korrekturbuchungen vorgenommen. Außerdem wurde die Verbuchungssystematik
für 2015 und 2016 ebenfalls angepasst.

Prüfungsteilbericht
06/2015

Die erforderlichen Korrekturbuchungen wurden alle durchgeführt.

Entschädigungen an Jugendbegleiter und sonstige Entschädigungen im Bereich
des Amtes für Schulen, Soziales und Sport
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 116.435,64 EUR für Aufwandsentschädigungen und
Honorare von Jugendbegleitern und ehrenamtlichen Helfern (ohne Stadtranderholung) im
Bereich des Amtes für Schulen, Soziales und Sport ausgegeben.
Insgesamt ist sehr gut zu sehen, dass sich die Stadt Lahr auf viele ehrenamtliche Kräfte
stützen kann.


Insgesamt wurde festgestellt, dass für gleichartige Tätigkeiten, insbesondere für die
Jugendbegleiter an den Schulen, keine einheitlichen Sätze und bis zu 12 EUR / Std.
gewährt wurden.
In der Folge informierte das Amt 50 den Ausschuss für Soziales, Schule und Sport
mit der Vorlage vom 24.02.2016 umfassend und ließ Rahmen für die Stundensätze
an die ehrenamtlichen Helfer (z.B. Jugendbegleiter 6 – 9 EUR / Std.), wie auch an
die Honorarkräfte beschließen.

Ergebnis der Einzelfallprüfung:


Die mit den Kräften vereinbarten Stunden wurden teilweise überschritten.



In Einzelfällen wurde ein höherer Stundensatz wie vereinbart ausbezahlt.



Teilweise fehlten Vereinbarungen oder es fehlten in den Vereinbarungen Angaben
zur durchgeführten Tätigkeit, so dass die Höhe der Entschädigung / des Honorars
nicht beurteilt werden konnte.

- 15 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv

07/2015



Die Überprüfung am 18.03.2015 ergab zunächst einen Kassenüberschuss i.H. von
702,48 EUR; dies war darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen nicht in die
Nachweisungsliste eingetragen wurden. Die Nachweisungsliste musste daher bei
der Prüfung anhand des vorhandenen, laufenden Quittungsblockes erstellt werden.
Nach unserer weiteren Recherche bis ins Jahr 2003 verblieb ein Kassenüberschuss
von 135,23 EUR, welcher zu verbuchen war.



Die Einnahmen wurden offensichtlich nicht vollständig quittiert, weshalb sich der errechnete Überschuss ergab. Einnahmen aus dem Jahre 2007 und 2008 wurden quittiert, aber noch nicht abgerechnet.
Eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Einnahmen dieser Zahlstelle konnte
damit von unserer Seite nicht erteilt werden.



Die Einnahmen wurden seit dem 11.08.2010 nicht mehr abgerechnet, so dass ein
Barbetrag von 1.383,33 EUR vorhanden war.

Auf die Einhaltung der Dienstanweisung zur Zahlstelle wurde hingewiesen.
Prüfungsteilbericht
08/2015

Rahmenverträge Bauleistungen:
Ausschreibung 2015 / 2016 und Abrechnung der Verträge






Der Zuschlag für die 42 Rahmenverträge an die Unternehmen mit einer Summe von
ca. 1,47 Mio. EUR für den 2 Jahreszeitraum sieht nach einem guten Gesamtergebnis für die Stadt aus (geschätzte Auftragssumme ca. 1,77 Mio. EUR); tatsächlich
zeigt sich dies jedoch erst in der Abrechnung, da es im Wesentlichen darauf ankommt, ob die Leistungen auch vorrangig nach dem Standardleistungsbuch oder
nach Stunden und Material abgerechnet werden.
Im Ergebnis gab es bei 26 von den 42 (62 %) Verträgen nur ein Gebot; bei 5 Verträgen musste aufgrund fehlender Angebote erneut ausgeschrieben werden.
Bei 27 der 42 (64 %) ausgeschriebenen Verträge haben die Firmen den Zuschlag
erhalten, welche die Leistung bereits in den 2 Jahren zuvor erbracht haben.
Für eine bessere Bieterlage sollte der Ausschreibungszeitraum auf September/Oktober gelegt werden, durchgehend eine höhere Bieteranzahl angeschrieben
werden und weitere potentielle Bieter akquiriert werden.

Aufgrund bisheriger Prüfungserfahrungen wurde bzgl. der Abrechnung der Rahmenverträge auf folgendes hingewiesen:




Bei einem vorhersehbaren Einzelauftrag muss eine ausreichende Massenermittlung
durch das Fachamt erfolgen und dokumentiert werden.
Die Rechnungen sollten grundsätzlich als Rahmenvertragsabrechnung gekennzeichnet sein und die Positionen des Standardleistungsbuches benennen.
Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass vorrangig Leistungen nach dem
Standardleistungsbuch (Pos.1 des Leistungsverzeichnisses) und nicht nach Stunden
und Material abgerechnet werden.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung Spital

09/2015



Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.03.2015 überprüft. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen.



Kassensoll und -ist der Handkasse und Zahlstelle, sowie der Bargeldverwaltung
stimmten überein.



Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde überarbeitet und sollte zeitnah Anwendung finden.



Eine langfristige Liquiditätssicherung ist erforderlich.

Prüfungsteilbericht

Rathaus II; Sanierung der Heizungsanlage

10/2015



Der Kostenanschlag (Auftragssumme) i. H. v. 235.000,13 EUR lag ca. 45.000.- EUR
über der Kostenberechnung von 189.420,00 EUR (+ 24 %).
Die Kostenfeststellung lag dann bei 245.553,43 EUR.



Die Nachtragsleistungen waren noch zu begründen; die Herleitung der Einheitspreise auf Grundlage des Hauptauftrages war nicht nachvollziehbar. Durch Stellungnahmen der Fachabteilung und des Planungsbüros erfolgten entsprechende Begründungen.



In der Schlussrechnung vom 05.05.2014 hat sich eine geringe Überzahlung ergeben,
welche zurückzufordern war. Die Bautagesberichte haben gefehlt.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung Hauptkasse

11/2015

Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Versorgung und Verkehr sowie
Abwasserbeseitigung; der Stiftung Hospital- und Armenfonds und des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden.


Das auf dem Tagesabschluss vom 16.06.2015 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmte dies mit
dem Kassensoll überein. Diese werden bis zum Vollzug überwacht.



Kassensoll und Kassen-Ist beim Handvorschuss stimmten überein.



Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 21,5 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 4,05 Mio. EUR angelegt.



Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Auf den Vorrang der Überweisung wurde hingewiesen.



Vereinzelt waren zum Zeitpunkt der Prüfung auf den Technischen Debitoren
(T.UNBEK und T.KEINSOLL) noch Einzahlungen aus 2014 zur Verbuchung offen
(siehe auch GPA-Bericht vom 27.04.2015, A24). Bei den übrigen Debitoren waren
zum Zeitpunkt der Prüfung Überzahlungen bei von rund 432.000,- EUR zur Bearbeitung offen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung Terrassenbad (BVVL)

12/2015

Das Rechnungsprüfungsamt führte am 16.09.2015 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Terrassenbad, sowie der Handkasse und des Handvorschusses durch.
Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des
Terrassenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den
ständigen Wechselgeldvorschuss.


Prüfungsteilbericht
13/2015

Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände
stimmen mit dem Kassensoll überein.

Kassenprüfung beim Amt für Soziales, Schulen und Sport,
Abt. Schulen, Sport und Verwaltung (Abt. 501)
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.10.2015 eine unvermutete Prüfung der Handkasse und Zahlstelle beim Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Schulen, Sport und
Verwaltung durch.
 Eine ordentliche Abrechnung der Handkasse und Zahlstelle wurde bescheinigt.
 Die eingerichtete zentrale Zahlstelle funktioniert offensichtlich gut und bietet dem
Fachamt 50 einen Überblick über die Abrechnungstätigkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen und Schulen.
 In der Dienstanweisung zur Zahlstelle war die Abt. 502 mit den abrechnenden Einrichtungen noch aufzunehmen.

Prüfungsteilbericht
14/2015

Wiederkehrende Liefer- und Dienstleistungen Spital - Wohnen und Pflege Ziel der Prüfung war die vergaberechtliche Beurteilung von Zahlungen an externe Vertragspartner. Das Spital - Wohnen und Pflege - hat keine Kreditorenbuchhaltung.
Die Ausschreibungspflicht richtet sich nach der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (DA VOL) der Stadt Lahr. Es wurden 24 Liefer- und Dienstleistungen näher betrachtet und für die vergaberechtliche Beurteilung eine Laufzeit von
3 Jahren (2011-2013) zu Grunde gelegt.



8 der 24 untersuchten Leistungen, insbesondere Lieferungen für Lebensmittel und
Pflegemittel werden über den Einkaufsverbund der Altenhilfe Beratungs- GmbH
(ABG) beschafft. In den Jahren 2011-2013 ergab sich eine Gesamtsumme von ca.
360.000,- EUR brutto für diese Leistungen.

Die ABG verhandelt mit den Lieferanten die Konditionen für alle Mitglieder.




Es erfolgt in Abhängigkeit der Abnahmemenge bzw. des getätigten Jahresumsatzes
eine Jahresrückvergütung der Altenhilfe Beratungs- GmbH (1,95 %). Außerdem wird
von Seiten Edeka Union SB eine Rückvergütung gewährt (0,5-0,75 %).
Eine vertragliche Regelung über die Höhe der Rückerstattung konnte nicht ermittelt

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Zu
14/2015

werden. Diese war zum Prüfungszeitpunkt noch zu klären bzw. anzufordern.
Die übrigen Leistungen werden direkt durch das Spital vergeben.



3 der 24 Leistungen wären öffentlich (eventuell EU-weit) auszuschreiben
(ca. 560.000,- EUR brutto in 3 Jahren).
Für 4 der 24 Leistungen wäre eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen
(ca. 160.000,- EUR brutto in 3 Jahren).

Die übrigen Leistungen erfordern die Durchführung einer freihändigen Vergabe. Diese
bedarf einer Dokumentation in einem Vergabevermerk und einer regelmäßigen Überprüfung der Preise im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit.
Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung BGL

15/2015

Das Rechnungsprüfungsamt führte am 26.11.2015 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ und
„Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch.
Zudem erfolgte am 19.11.2015 die Überprüfung des Girokontos bei der Volksbank Lahr.



Prüfungsteilbericht
16/2015

Das Bankguthaben des Girokontos laut Kontoauszug der Volksbank Lahr stimmt mit
den gebuchten Werten in DATEV überein.
Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein.

Risikoorientierte Prüfung in SAP /
Überprüfung von Doppelzahlungen im Finanzverfahren SAP 2013 / 2014
Auch in der öffentlichen Verwaltung besteht das Risiko, dass Geschäftsvorfälle mehrfach
erfasst werden und die Auszahlung einer Rechnung bzw. eines Zahlungsvorganges
doppelt erfolgt. Um einen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, wurde überprüft, ob Zahlungen an externe Zahlungsempfänger (Kreditoren) versehentlich doppelt
geleistet und bisher noch nicht zurückgefordert wurden. Bei der Prüfung wurden zunächst 82 Buchungen aus den Haushaltsjahren 2013 und 2014 mit Hilfe einer Prüfsoftware in Bezug auf Mehrfachzahlungen identifiziert.


5 Zahlungen waren tatsächliche Doppelzahlungen mit einem Betrag in Höhe von
6.630,63 EUR. Von diesen 5 Doppelzahlungen wurden 4 bereits zurückerstattet,
nachdem dies bemerkt oder von den Zahlungsempfängern gemeldet wurde. Ein geringfügiger Betrag musste noch zurückgefordert werden.

Im Ergebnis zeigt dies, dass in der Regel eine versehentliche Doppelanweisung / Doppelzahlung einer Rechnung durch die Beteiligten erkannt wird.
Das gute Ergebnis ist sicherlich auch auf die umfangreiche laufende Belegprüfung durch
das RPA zurückzuführen; im Rahmen dieser werden auch Doppelanweisungen festgestellt und teilweise noch vor Erfassung in SAP an die Fachbereiche zurückgegeben.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Interne
Doku
/Tabellen

Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Im Jahr 2015 wurden 87 Verträge geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge
lag bei ca. 1,9 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende
Bereiche und ermöglichten eine Einsparung von ca. 28.000 EUR im Jahr 2015:












Trennung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Abgrenzung der Objekte nach HOAI
(insbesondere bei Freianlagen und Verkehrsanlagen)
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Maßnahmenbeschreibung
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen
Kalkulation von Pauschalen

Außerdem wurden mit dem zuständigen Fachbereich im Jahr 2015 allgemeine Themen,
wie allgemeine Vorgaben zu Teilleistungen, neue Empfehlungen zu Stundensätzen, Berücksichtigung von Entsorgungskosten, Haftpflichtsummen und beschreibbare Leistungen aufgearbeitet. Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt Lahr regelmäßig bei Anfragen im Rahmen der beratenden Tätigkeit.
b. Prüfung der Honorarschlussrechnungen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2015 ein Gesamtvolumen von 104 Schlussrechnungen mit einer Summe von ca. 4,0 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden u.a. folgende Problemstellungen aufgegriffen:






Vereinbarungen: Es wurde auf das Erfordernis, vor Beginn einer Maßnahme eine
schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen, hingewiesen, da in
ca. 17 % der Fälle kein schriftlicher Auftrag oder eine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde.
Kostenberechnungen: Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die
Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung der Massenansätze
und der gewählten Einheitspreise.
Zuschläge: Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden
bei den verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge
vereinbart, worauf zu achten ist.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Interne
Doku
/ Tabellen

Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung
a. Ausschreibungen / Angebotsöffnungen / Vergaben
Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe, sowie Teilnahme an
Angebotsöffnungen und formelle Sichtung der eingegangenen Angebote.



Eröffnungsergebnis lag teilweise deutlich über den Kostenberechnungen
Einige Firmen haben ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefügt,
was einen Ausschluss aus der Wertung zur Folge hat, da dies eine Änderung an den
Ausschreibungsbedingungen darstellt.

b. Nachträge
Die Fachbereiche werden im Laufe der Nachtragsbearbeitung durch Beratung unterstützt.
Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert
sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum –
Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung
zur Prüfung vorzulegen.
Folgende Feststellungen wurden bei den Nachträgen getroffen:





Nachtragsunterlagen sind teilweise unvollständig, da Kalkulationen fehlen und damit
der Nachweis, dass auf Grundlage des Hauptauftrages kalkuliert wurde.
Fachliche Begründung der Nachtragsforderung fehlt bzw. ist nur sehr gering beschrieben. Damit ist auch unklar, ob der Nachtrag durch eine zusätzlich gewünschte
Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich war.
Die Mengenangaben der Nachtragspositionen sind teilweise nicht genau berechnet.
Die Einheitspreise sind daher eventuell zu hoch kalkuliert.

c. Schlussrechnungen








Aufmaße, Abrechnungspläne bzw. Mengenberechnungen fehlen teilweise.
Stundenrapporte entsprechen nicht den vertraglichen Vorgaben.
Einhaltung der Prüffrist wird überschritten, wenn die Unterlagen unvollständig sind
und versucht wird die Massen selbst herzuleiten.
Massendifferenzen zwischen Aufmaß und Rechnung bestanden.
Zusätzliche Positionen wurden nicht in einem Nachtrag vereinbart und weder dem
Grunde nach noch kalkulatorisch nachgewiesen.
Im Einzelfall wurden Regelungen der internen Dienstanweisungen zur VOB bzw.
VOL nicht eingehalten.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben

Hinweis an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 auf die Möglichkeit künftige energetische Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe von Energiespar-Contracting* zu finanzieren.



Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle Machbarkeit anstehender energetischer
Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

*Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen und einem Gebäudeeigentümer. Der Contractor (Auftragnehmer) führt in dem Gebäude
Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung mit eigener Planung und auf eigene Kosten
durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen, also über die
reduzierten Energiekosten des Gebäudes, während der vereinbarten Laufzeit vergüten.
Die Stadt müsste als Gebäudeeigentümer nicht investieren und finanzieren, trägt kein Risiko und
ist trotzdem an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt.
Internes
Schreiben

Entgelterhebung für die Nutzung von Geo-Daten
Auf eine Anfrage vom 11.02.2015 zur Anfrage der Entgelterhebung bei der Nutzung von
Geo-Daten durch Dritte an das Dezernat III liegt bisher keine ausreichende Antwort vor.


Akten

Es gilt zu klären, in welchen Bereichen und in welcher Form Geo- und Plandaten
und Informationen aus dem Geoinformationssystem Dritten zur Verfügung gestellt
werden, um festzustellen, ob die städtischen Leistungen vollständig vergütet werden
bzw. die Regelungen zur Gebührenerhebung gegebenenfalls zu erweitern sind.

Abrechnung der auf den Schulkonten vereinnahmten Essensgelder
/ Abgleich Vorverfahren LEO
Im Nachgang zu den im Jahr 2012 mit Prüfungsteilberichten erfolgten Prüfungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde das grundsätzliche Thema Vereinnahmung von Essensgeldern in den Schulen über das Verfahren LEO und Abführung der Gelder von den
Schulkonten an die Stadt weiterhin prüfend begleitet.
Dabei wurde festgestellt, dass die Einnahmen auf den Schulkonten nicht regelmäßig an
die Stadt abgeführt wurden und sich erhebliche Beträge auf den Konten angesammelt
haben. Auf der anderen Seite wurden die Kontoführungsgebühren der Schulkonten über
Jahre nicht mit der Stadt abgerechnet.
Mittlerweile wurde dafür gesorgt, dass die Einnahmen von den Eltern und der Kommunalen Arbeitsförderung regelmäßig im städtischen Haushalt als Umsätze gebucht werden
und auch die Kontoführungsgebühren abgerechnet werden.
Die offenen Posten aus dem Vorverfahren LEO wurden ermittelt und im Jahresabschluss
2015 als Kassenreste aufgrund der Forderung des RPA ausgewiesen.
Der ebenfalls geforderte Abgleich der Umsätze im Vorverfahren LEO mit den tatsächlich
vereinnahmten Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfbestätigung

Verwendungsnachweisprüfungen
(Förderhöhe in EUR)








Sanierung Gaswerk (142.853,00 EUR)
Mobile Jugendsozialarbeit (11.000,00 EUR)
Wegweiser Migranten (5.820,00 EUR)
Sanierung Kalksteingrube (12.500,00 EUR)
Innenstadtumfahrung, BA IV
(208.711,67 EUR / Gesamtmaßnahme: 1.170.711,67 EUR)
Neubau Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Str. (238.300,00 EUR)
Abwasserverband Raumschaft Lahr: Adsorptionsstufe (3.532.125,60 EUR)

Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt.
Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich.
Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.
Der zuletzt noch offene Prüfungsteilbericht 25/2011, welcher sich mit der Sicherstellung der dienstlichen Mobilität bzw. der Bereitstellung von Dienstfahrzeugen beschäftigte, gilt als erledigt, nachdem zum 01.05.2016 eine neue Dienstanweisung zur
Beschaffung und dem Betrieb von Dienstfahrzeugen erlassen wurde.
Bei Erstellung des Schlussberichts 2015 war noch folgende Feststellung offen:
Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Der Bericht ist bei der Fachabteilung 102 in laufender Bearbeitung. Zunächst werden
Zeitaufschriebe beim BGL bzw. den Fachabteilungen für eine abschließende Bearbeitung vorgenommen.

1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt.

- 23 Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied:









Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung
Teilprojektgruppen zur Einführung NKHR
Koordinationsteam Landesgartenschau
Stellenbewertungskommission
Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge
Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / GVT (übergangsweise)
Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital
Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)

Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR hat Mitte 2015 erneut die Arbeit aufgenommen. Auch in dieser Arbeitsgruppe ist das RPA ständiges Mitglied.
Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg
Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,

- 24  die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.

Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit
Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.

Überörtliche Bauprüfung
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand erneut eine Prüfung der
Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014
durch die GPA statt. Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom
04.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde
nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch
das örtliche Rechnungsprüfungsamt.

3 Allgemeine Bemerkungen
und Rechnungsführung

zur

Haushalts-,

Kassen-

3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2014
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 26. Oktober 2015 dem Gemeinderat am 16. November 2015 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der
Jahresrechnung 2014 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 23. November 2015 entsprechend § 95 b Abs. 2
GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

- 25 -

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 11.07.2016 im Haupt- und
Personalausschuss vorberaten und am 25.07.2016 im Gemeinderat zur Kenntnis
genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert.
Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt.
Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
§ 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.
Haushaltsplan 2015
Gemeinderatsbeschluss

15.12.2014

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

26.01.2015

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

04.02.2015

- 26 Auslegung des Haushaltsplanes

05.02.2015 – 13.02.2015

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2015 waren:
„Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 erfüllt die Voraussetzungen für die
Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Aufgrund eines nach wie vor bestehenden grundsätzlich positiven gesamtwirtschaftlichen Umfelds, das sich u.a. in deutlich gestiegenen Steuerkraftsummen zeigt, kann die Stadt Lahr Zuführungsraten des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ausweisen, die zur Teilfinanzierung der
Investitionen herangezogen werden können und damit geplante Kreditaufnahmen
ganz oder zumindest teilweise entbehrlich machen. So kann wiederum, wie schon in
den Vorjahren, eine Netto-Neuverschuldung dargestellt und damit eine Ausweitung
der Verschuldung in 2015 noch vermieden werden. Aufgrund der, im Vergleich zum
Vorjahr ähnlichen Rahmenbedingungen haben sich die grundsätzlichen Einschätzungen des Regierungspräsidiums zum Haushalt der Stadt Lahr nicht wesentlich
geändert. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir daher zunächst auf die
Ausführungen im Haushaltserlass vom 16.01.2014, die nach wie vor Gültigkeit haben.
Abweichend von der noch im Haushalt 2014 abgebildeten Investitionsplanung mit
einem Volumen in Höhe von 52,390 Mio. Euro einschl. Planjahr 2014 sollen nunmehr in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 85,51 Mio. Euro investiert werden. Die
wesentlichen Bereiche werden dabei die Landesgartenschau 2018, das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sowie sanierungs- oder städtebaulich als notwendig
erachtete Maßnahmen sein.
Trotz des vollständigen Einsatzes der verfügbaren allgemeinen Rücklage sowie der
im Haushaltsplan und in der Finanzplanung weiterhin prognostizierten Nettoinvestitionsraten sind die jetzt beabsichtigten umfangreichen Investitionen nachvollziehbar
nicht ohne den Einsatz von Fremdmitteln umsetzbar. Nach den Finanzierungsprognosen der Stadt werden daher bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums voraussichtlich Kredite in Höhe von 24,985 Mio. Euro notwendig, die nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen die Verschuldung allein im Kernhaushalt voraussichtlich um 17,235 Mio. Euro auf dann 42,377 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 ansteigen
lassen. Die Zinsausgaben werden sich im gleichen Zeitraum nahezu verdoppeln.
Wir weisen daher auf die Risiken hin, die sich aus der Umsetzung des umfangreichen Investitionsprogramms für den Haushalt ergeben können.
In Anbetracht der bereits jetzt gegebenen reinen Kreditverschuldung im Kernhaushalt mit 25,142 Mio. Euro (ohne Verpflichtungen aus der außerhalb des Haushalts
angesiedelten Finanzierung des Flugplatzareals Ost) sowie weiterer Schulden der
Sondervermögen mit 48,547 Mio. Euro wäre ein solcher Verschuldungsanstieg
grundsätzlich nicht mehr mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts vereinbar und daher Kreditermächtigungen in der entsprechenden Höhe nicht genehmigungsfähig.

- 27 Die Stadt Lahr hat diesen Umstand und die damit verbundenen Konsequenzen für
den städtischen Haushalt in der weiteren Planung jedoch berücksichtigt und mit dem
vom Gemeinderat beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept verbindliche Maßnahmen für eine schnellstmögliche Schuldenrückführung festgeschrieben.
Angesichts der Sondersituation der Stadt Lahr im Hinblick auf die Durchführung der
Landesgartenschau 2018 und weiterer in diesem Zusammenhang anstehender städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen stellt das Regierungspräsidium daher seine Bedenken hinsichtlich der drastischen Ausweitung der Verschuldung unter
der Voraussetzung zurück, dass das vom Gemeinderat beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept konsequent eingehalten wird. Aufgrund
des hohen Kreditvolumens der kommenden Jahre und der damit einhergehenden
Verschuldung ergibt sich eine besondere Verpflichtung, diese finanziellen Vorgaben beim Haushaltsvollzug stringent einzuhalten. Dies wird in den kommenden Jahren ein Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Haushalts
insgesamt sein.
Ergänzend hierzu bedarf es weiterer Anstrengungen, den Verwaltungshaushalt
insgesamt nachhaltig zu stärken, damit über die entsprechenden Zuführungsraten
an den Vermögenshaushalt dauerhaft auch ein weiterer Abbau der Verschuldung
ermöglicht wird.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 05.05.2014.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Verwaltungshaushalts war es, über die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus auch eine
angemessene Netto-Investitionsrate zu erreichen. Für den Vermögenshaushalt galt
das seit 1998 praktizierte Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung und eine gedeckelte Rücklagenentnahme.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen
äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn
entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen
vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die
voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein
Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Außerdem wurde ein „Heilfastenjahr“ für das Jahr 2015 in Bezug auf die hohen
Haushaltsreste vorgegeben – neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden und vorrangig Haushaltsreste abgebaut werden.

- 28 Rahmenbedingungen
Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten:
Für das Jahr 2015 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2014 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,8 % projiziert (real +2,0 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2016 bis 2018 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,1 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2014 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2015 bis 2018 gegenüber der Vorjahresschätzung
November 2013 zunächst von 18,5 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen
allerdings lediglich 0,2 Mrd. EUR auf die Gemeinden.
Im November 2014 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der
Jahre 2015 bis 2018 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 23 Mrd. EUR nach unten verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für
2015 bis 2018 um 4,5 Mrd. EUR nach unten korrigiert.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2015 sah keine Netto-Neuverschuldung wie angestrebt vor. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 122,8 Mio. EUR ca. 5 % über dem des Vorjahres.

Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2015 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Das Ergebnis lag mit rd. 135,9 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+ 12,4 Mio.
EUR) und mit ca. 13,2 Mio. EUR über dem Planansatz (+11 %).
Die Abweichungen hatten wie immer vielfältige Gründe. Der Vermögenshaushalt hat
sich um rd. 6,0 Mio. EUR erhöht, das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd.
7,2 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca. 7,0 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 3,2 Mio. EUR), höhere Gebühreneinnahmen (+ 1,02 Mio. EUR), höhere
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ 1,17 Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-1,24 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der
Ausgabeseite, insbesondere bei den Umlagen (+1,07 Mio. EUR), auffangen.

- 29 Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass der Haushalt der Stadt Lahr und
somit auch der „gute Abschluss“ mit einer deutlich höheren Zuführung, sehr
stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken.
Nur durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur kann die Leistungsfähigkeit der
Stadtverwaltung dauerhaft erhalten werden. Aus diesem Grund halten wir es auch
weiterhin für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und
Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt.
Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat in 2015 im Frühjahr und Herbst
getagt; Thema war vor allem die Entwicklung des Haushalts und die Fortschreibung
der mittelfristigen Finanzplanung.
Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen müssen jedoch noch erarbeitet und
umgesetzt werden.

Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden
Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 27.07.2015 dargestellt.
Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2015 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 5,1 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und aus Grundstücksverkäufen resultiert. Insgesamt
wurde die Einschätzung vorgenommen, dass auf die geplante Rücklagenentnahme
verzichtet werden kann und eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage möglich sein
könnte.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2015 war der Haushalt planmäßig mit 122.810.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit über dem Gesamtansatz des Vorjahres. Der
Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:
Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

104.360.000
104.360.000

111.535.663,77
111.535.663,77

8.949.557
13.859.328

-1.773.893
-6.683.665

VMH
Einnahmen
Ausgaben

18.450.000
18.450.000

24.426.415,64
24.426.415,64

10.640.652
9.912.547

-4.664.236
-3.936.132

- 30 -

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen zu den
Inhalten des Rechenschaftsberichtes geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2015 hat das RPA die nachstehenden
Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle zusammengetragen.
Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
HHJ 2011

HHJ 2012

HHJ 2013

HHJ 2014

HHJ 2015

in EUR
Gesamtausgaben VWH

85.482.939,88

94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77

davon Personalkosten

22.600.709,50

23.272.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

27.057.526,66

26,44%

24,75%

23,52%

24,39%

24,26%

Prozentualer Anteil der
Personalkosten an den
Gesamtausgaben des VWH

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung
von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen
auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den
Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.

- 31 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen
10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2003 lag der Anteil beispielsweise bei 30 %).
Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 614 EUR je Einwohner. Diese letzte, aktualisierte Vergleichszahl bezieht sich auf das Jahr 2014; insofern ist immer nur ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr möglich.
Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das entsprechende Vorjahr 2014 zugrunde
(Stichtag 30.06.2014: 43.914 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von
589,59 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten im Vorjahr
2014 unter dem Landesdurchschnitt.
Die Durchschnittsberechnung mit den Personalkosten 2015 und der Einwohnerzahl
zum 30.06.2015 ergibt einen Wert von 608,79 EUR je Einwohner für Lahr.
Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 27.057.526,66 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:

- 32 -

HHJ 2014

HHJ 2015

Vorjahresvergleich +/-

in EUR
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

339.911,00

355.029,00

15.118,00

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

18.609.085,81

19.572.128,17

963.042,36

Versorgung + ZVK

3.145.836,25

3.139.715,99

-6.120,26

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

3.202.968,32

3.373.269,74

170.301,42

578.542,42

581.793,02

3.250,60

14.693,96

35.590,74

20.896,78

25.891.037,76

27.057.526,66

1.166.488,90

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 72,3 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband
machen einen Anteil von ca. 26,2 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre.
Im Jahr 2015 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,24 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 280.000,00 EUR bei weitem.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.
Die deutlich geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht
primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht
nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise war die Wiederbesetzung von
Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich.
2011

2012

2013

2014

2015

in EUR
Haushaltsansatz

23.066.200,00

23.920.600,00

25.029.200,00

27.076.950,00

28.300.300,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

22.600.709,50

23.272.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

27.057.526,66

-465.490,50

-648.264,62

-624.085,90

-1.185.912,24

-1.242.773,34

-2,02%

-2,71%

-2,49%

-4,38%

-4,39%

1.060.147,94

1.126.625,88

677.778,72

1.485.923,66

1.166.488,90

4,92%

4,98%

2,86%

6,09%

4,51%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

- 33 Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik:

Sachkosten
Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

Zur Übersicht über den Vollzug des Haushaltes in 2015 haben wir die Plandaten mit
dargestellt. Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl
auf der Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6

- 34 schließen 2015 mit einem Ergebnis von 29,14 Mio. EUR ab und liegen damit rd.
705.000 EUR unter der veranschlagten Summe.
Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen lag das Ergebnis mit ca. 4,37 Mio. EUR auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Gegenüber
dem Jahr 2014 ergab sich in 2015 eine Reduzierung des Aufwands. Es ist allerdings
davon auszugehen, dass sich die steigende Tendenz der letzten 10 Jahre aufgrund
weiterer Gebäude und Einrichtungen fortsetzt.

Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen
mit ca. 2,68 Mio. EUR erneut unter dem Haushaltsansatz (- 823 TEUR).
Seit 2008 liegen die Ausgaben regelmäßig unter dem Haushaltsansatz.
Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden
und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein.

- 35 Die Mieten und Pachten (Gruppe 53) lagen mit 1,33 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz; die steigende Tendenz ist jedoch auch hier deutlich zu erkennen.

Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 bis 63) von
ca. 5,5 Mio. EUR liegen rd. - 320 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2015. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Reduzierung von ca. 5,5 %. Im Vergleich der
Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in voller Höhe
wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind.

- 36 Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen geringfügig unter dem Haushaltsansatz und mit ca. 4% unter den Vorjahresausgaben.

Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Gruppe 672 bis
678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca.
6,76 Mio. EUR mit rd. 388 TEUR, insbesondere durch Mehrausgaben für Leistungen
der Grünpflege des BGL deutlich überschritten (Erläuterungen siehe S. 33 Vorbericht zum Rechenschaftsbericht).

- 37 Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Die Abschlusszahlen 2015 der Hauptkostengruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt.

Bereich

2010

2011

2012

2013

2014

2015

in EUR
1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)
Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a.,
Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

10.039,04

7.152,49

6.879,71

6.247,78

6.341,10

8.623,97

35.742,87

36.622,75

42.035,78

45.596,62

58.517,40

74.109,12

68.410,00

79.260,50

86.164,85

93.164,40

117.175,00

120.596,23

5.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

106.214,08

106.147,13

106.272,75

111.028,46

98.696,22

107.011,45

4

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

3.239,36

0,00

0,00

200,00

0,00

0,00

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

8.208,04

741,37

741,37

15.741,37

741,37

741,37

289.056,34

300.820,82

311.595,46

423.266,15

448.192,78

487.378,06

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

212.187,94

138.556,67

213.740,17

161.325,43

245.153,68

195.865,29

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

4.418.063,85

5.001.922,37

5.455.529,58

5.793.239,18

6.000.958,83

7.118.733,92

9.000,00

4.500,00

5.500,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

137.946,40

141.667,01

78.895,08

66.389,22

65.302,26

67.314,98

Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)

202.546,74

149.456,31

121.690,02

203.510,40

13.080,90

-27.747,67

38,35

38,35

377,96

38,35

38,35

38,35

176.514,63

184.080,39

183.730,40

237.029,61

186.026,57

160.847,72

0,00

5.000,00

54.840,00

55.000,00

55.000,00

0,00

8.100,00
5.690.307,64

-22,24
6.155.943,92

0,00
6.667.993,13

0,00
7.221.776,97

0,00
7.305.224,46

0,00
8.323.512,79

7

8

9

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

11 Feuerwehr

14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS
17 Wasserläufe und Wasserbau
Gesamt

Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2015 deutlich gegenüber dem
Vorjahr angestiegen (+ 13,9 %).
Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten (laufende
Nr. 10), die um rd. 1,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 6 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem
Bereich.

- 38 In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der
städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Der negative Betrag bei den Umlagen unter der laufenden Nr. 13 ergibt sich in 2015
aufgrund von Zinsumlagerückzahlungen des Zweckverbandes IGP aus den Vorjahren.
Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung angedacht sind.

Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
wird in nachfolgender Übersicht dargestellt:

Nettoausgaben des VWH

in TEUR

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

Ergebnis
2014

Ergebnis
2015

Ansatz
2016

FinPlan
2017

FinPlan
2018

FinPlan
2019

101.301

106.707

107.940

106.230

108.820

111.330

- 39 Einnahmen
Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt.

Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 23,28 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,16 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca.
3,28 Mio. EUR den Haushaltsansatz.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein
Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung
wurde von uns empfohlen und spiegelt sich dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wieder.
Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass der Bereich der Gewerbesteuer nur bedingt planbar ist.
Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise ab 2007 kann man deutlich
erkennen. Die Zahlen haben sich wieder dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise
angenähert.

- 40 -

Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des
Statistischen Landesamtes 25.05.2016 und des Finanzamtes Stuttgart vom
15.01.2016 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr
eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2015 sank aber das Ergebnis aus Zuweisungen und Umlagen um 2,05 Mio. EUR auf 22,93 Mio. EUR.
Grund waren die Erhöhungen bei den zu zahlenden Umlagen um 2,05 Mio. EUR.

- 41 in vollen EUR
Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Sicherheitsausstattung an Schulen

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Summe
abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

2013

2014

2015

2.348.538
20.172.334
1.926.430
1.226.298
2.424.123
2.577.396
156.623

2.904.807
22.481.669
2.192.248
1.274.643
2.413.343
1.859.256
155.271

3.088.707
21.838.899
1.677.055
1.258.531
2.321.322
2.590.549
155.500

741.897
328.304
951.212
256.750
11.250
27.324
0
139.674
15.129
250.526

696.192
351.528
941.872
244.020
11.625
31.060
0
140.451
10.358
248.917

737.344
391.902
1.041.080
274.635
11.250
26.864
0
138.701
5.376
249.483

14.871.232
2.410.900

15.500.172
2.487.659

15.783.330
2.787.865

50.835.940

53.945.090

54.378.393

9.788.247
3.844.219
13.287.214

10.815.234
3.462.290
14.681.313

12.142.542
4.194.455
15.109.498

23.916.260

24.986.253

22.931.898

Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach
wie vor auf einem hohen Niveau, auch wenn in 2015 ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist (- 0,64 Mio. EUR). Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohe Zuweisung auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen ist.
Aus der Aufstellung lässt sich erkennen, dass die Zuweisungen eine sehr bedeutende Säule im Haushalt darstellen. Im Jahr 2015 stellen diese laufenden Einnahmen
48,75 % des Verwaltungshaushaltes dar.
Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen,
können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches
Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.

- 42 Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
Einrichtung
Musikschule

Einnahmen
EUR
966.396,44

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
EUR
geplant % erreicht
1.485.367,67
518.971,23
65,8
65,1

Volkshochschule

1.267.576,99

1.498.451,33

230.874,34

75,6

84,6

9,0



74.274,55

583.135,95

508.861,40

14,5

12,7

1,7



Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße

761.670,88
466.970,56
615.585,77
123.830,01
129.901,53
141.580,83
256.095,49
350.949,92

1.530.248,62
1.060.225,81
1.055.898,80
306.827,97
323.552,11
324.976,50
683.950,28
1.191.387,10

768.577,74
593.255,25
440.313,03
182.997,96
193.650,58
183.395,67
427.854,79
840.437,18

45,2
41,2
50,0
41,6
38,7
39,4
30,6
24,4

49,8
44,0
58,3
40,4
40,1
43,6
37,4
29,5

4,6
2,9
8,3
1,3
1,4
4,2
6,8
5,0










Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

160.126,59
169.203,59

403.605,34
489.856,45

243.478,75
320.652,86

39,2
31,4

39,7
34,5

0,5
3,2




18.164,10

15.355,72

-2.808,38

98,5

118,3

19,8



Friedhöfe

924.049,61

1.133.813,29

209.763,68

69,9

81,5

11,6



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

59.457,76
58.468,00
58.234,96
59.797,00
11.397,00
37.300,30
247.879,16
13.707,28

282.082,30
88.792,18
99.364,06
75.329,94
164.169,91
104.143,06
345.970,86
32.901,89

222.624,54
30.324,18
41.129,10
15.532,94
152.772,91
66.842,76
98.091,70
19.194,61

17,2
57,9
53,8
62,8
2,1
25,1
68,7
27,1

21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

3,9
7,9
4,8
16,6
4,8
10,8
3,0
14,6










Mediathek

Märkte

besser /
schlechter
0,8





Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt der
Rechenschaftsbericht eine ausführliche Auskunft. In der vorstehenden Übersicht soll
ergänzend dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die
geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2015 in den meisten Bereichen erreicht
wurden.

- 43 Durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2013 wurden die Richtlinie für die
Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung für diese Räume mit Wirkung ab
1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen
waren im Jahr 2014 nur bedingt erkennbar. Im Jahr 2015 ist allerdings eine deutliche
Verbesserung der Kostendeckungsgrade zu erkennen; diese sind jedoch hauptsächlich auf geringere Ausgaben bei den Hallen zurückzuführen.
Die Kostendeckungsgrade im Bereich der Musikschule, der VHS, der Friedhöfe,
aber auch der Sulzberghalle liegen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Bei den Kindertagesstätten liegen die Einrichtungen Kuhbach, Kanadaring und Reichenbach im unteren Bereich. Bei den KiTas Alleestraße und Heiligenstraße ist zu
berücksichtigen, dass diese in 2014 neu in Betrieb genommen wurden.
Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:

Einrichtung
Musikschule

2011
67,5

Kostendeckungsgrad in %
2012
2013
2014
65,0
64,0
61,7

2015
65,1

Volkshochschule

80,3

82,9

79,5

83,7

84,6

9,0

10,7

12,2

14,4

12,7

Kindertagesstätten Ø
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße

39,7
31,9
40,1
49,8
36,4
38,6
41,3

49,6
50,7
40,2
57,8
55,5
47,7
45,4

49,7
55,3
49,3
57,0
48,0
50,8
49,2
38,0

40,7
49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

42,9
49,8
44,0
58,3
40,4
40,1
43,6
37,4
29,5

Kinderhorte Ø
Eichrodtschule
Luisenschule

41,2
44,8
37,5

44,6
48,0
41,2

42,1
46,4
37,7

37,6
41,2
33,9

37,1
39,7
34,5

Märkte

84,3

92,0

111,7

117,2

118,3

Friedhöfe

77,6

74,7

67,1

69,5

81,5

Hallen Ø
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

39,6
16,7
59,1
71,9
75,4
3,7
28,1
71,7
29,8

37,1
19,6
48,8
66,4
66,1
6,5
27,7
74,7
24,4

34,3
18,1
47,3
56,4
59,9
5,2
22,7
70,1
29,2

33,6
14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7

42,3
21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

Mediathek

- 44 Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2015 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:

Verwaltungshaushalt

Soziale Leistungen der Stadt
2011

in vollen EUR

Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

2012

2013

2014

2015

688.625
293.158
68.681

694.105
290.803
69.394

740.130
296.790
71.036

804.947
308.119
73.732

882.635
311.468
75.999

1.050.464

1.054.302

1.107.956

1.186.798

1.270.102

Hilfemaßnahmen, Projekte
5.245
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
53.312
Gemeinwesenarbeit
386.911
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
440.187
Zuschüsse Kindergärten
5.001.922
Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten 4.070.149
Eigene Einrichtungen - Horte
658.694
Weitere eigene Einrichtungen *
1.231.519

51.564
82.177
388.757
383.887
5.455.530
4.498.302
776.294
1.356.623

65.595
89.632
409.872
408.441
5.793.239
4.825.162
840.303
1.676.305

64.959
90.952
397.760
324.519
6.000.959
6.049.618
905.471
1.820.236

12.919
94.101
414.956
348.704
7.118.734
6.126.117
893.462
1.931.149

12.898.402

14.047.435

15.216.504

16.841.271

18.210.243

./. Einnahmen

4.645.656

6.598.950

7.271.920

6.780.033

7.843.081

Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4

8.252.747

7.448.484

7.944.584

10.061.239

10.367.162

*Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,3 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens.
Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die
Bruttoausgaben waren rd. 1,4 Mio. EUR höher als in 2014.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,05 Mio. EUR aufgrund höherer Zuschüsse des Landes für die Kleinkindbetreuung und erstmalige Zuschüsse
für Bereiche der KiTa Alleestraße und Heiligenstraße deutlich erhöht; der Nettoaufwand stieg trotzdem um rd. 3 % (2014: + 27 %; 2013: + 7 %; 2012: - 10 %).
Wesentliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den Zuschüssen an
Kindertageseinrichtungen anderer Träger ergeben (ca. + 1,1 Mio. EUR).
Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
Unterabschnitt
4648

Ausgaben
7.118.733,92

in EUR
Einnahmen

Zuschuss

3.379.888,27
Summe 2015
zum Vergleich Summe 2014

7.118.733,92
6.000.958,83

3.379.888,27
2.904.003,30

3.738.845,65
3.738.845,65
3.096.955,53

- 45 Eigene Kindertageseinrichtungen
UA
Am Schießrain

4640

in EUR
Ausgaben

Einnahmen

Zuschuss

1.530.248,62
761.670,88
768.577,74

Max-Planck-Straße 4641

1.060.225,81
466.970,56
593.255,25

Bottenbrunnenstraße

4642

Kanadaring

4643

1.055.898,80
615.585,77
440.313,03
306.827,97
123.830,01
182.997,96

Kuhbach

4644

323.552,11
129.901,53
193.650,58

Reichenbach

4645

324.976,50
141.580,83
183.395,67

Heiligenstraße

4650

683.950,28
256.095,49
427.854,79

Alleestraße

4651

1.191.387,10
350.949,92

Summe 2015
zum Vergleich Summe 2014

6.477.067,19
6.049.617,64

2.846.584,99
2.490.509,10

840.437,18
3.630.482,20
3.559.108,54

Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt.

Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.

- 46 Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:
a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

in EUR

2014
232.848,00
201.648,50
33.333,32
203.616,00
136.933,40
8.333,35
122.472,00
139.747,10
31.989,35
68.040,00
11.254,80
57.456,00
14.068,50
63.000,00
23.447,50
107.856,00
**
**
**
1.456.043,82

2015
223.706,05
210.894,30
24.999,96
209.121,89
101.130,60
107.774,40
205.961,10
24.999,96
68.224,16
8.633,10
65.257,90
18.499,50
56.359,09
41.932,20
85.033,02
18.499,50
24.224,52
139.362,90
1.634.614,15

1.522.662,00
1.329.994,20

1.462.832,61
1.846.711,80

4.308.700,02

4.944.158,56

** in 2015 noch zu vereinnahmen

Die Zuwendungen liegen damit mit rd. 636 TEUR über denen des Vorjahres.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen aus der Krippenförderung für die
„Heiligenstraße“ und „Alleestraße“ (U 3) bzw. für die „Alleestraße“ für die Kindertagesstätte auch die Einnahmen aus dem Kindergartenlastenausgleich aufgrund des
maßgeblichen Stichtages (01. März des Vorjahres) erstmals in 2015 zuflossen.
Außerdem hat das Land den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung
(U 3) nach § 29 c FAG gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (ca. 12.330 EUR /
Kind).
Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an
Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des
Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt:

- 47 in EUR
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

01.08.2013-31.07.2014 01.08.2014-31.07.2015
37.119,00
37.119,00
37.119,00
37.119,00

Zuweisungen nach dem FAG:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule:
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Schutterlindenbergschule
Soziale Gruppenarbeit:
Hort an der Luisenschule

18.648,00
15.120,00

4.943,78
13.842,58

6.870,00
6.870,00
9.847,00
2.290,00

7.251,66
7.251,66
9.541,68

11.229,00
145.112,00

11.229,00
128.298,36

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.
in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätten Kanadaring
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kindertagesstätte Alleestraße

2014

2015

5.040,00
2.297,92
13.258,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.596,25

3.836,18
5.414,00
39.809,83
94,25
706,88
0,00
0,00
122,67
49.983,81

Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinde-

- 48 rat zum 01.09.2012. Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen
des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert.
Ab dem Jahr 2015 werden die Familienförderungszuschüsse unter der Haushaltsstelle 1.4648.700000 im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen
und freien Träger abgerechnet. Mit der Umstellung auf die Betriebskostenförderung
(Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015) erfolgt ein Ausgleich über die festgesetzten Betriebskosten und keine direkte Erstattung mehr.
Der Betrag der Familienförderung, welcher durch die kirchlichen und freien Träger
gewährt wird, lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. Insofern ist ein Vergleich mit
dem Vorjahr an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Für den Besuch eigener Einrichtungen wurde für das Jahr 2015 ein Betrag von
2.215 EUR als Familienförderung verbucht.

Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die
bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte
und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

- 49 Seit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine deutliche Entlastung
beim Mittagstisch in den Schulen zu verzeichnen. Der Arbeitsaufwand für die Abrechnung mit der kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ist allerdings
nicht zu unterschätzen.

in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon
Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Mittagstisch in Schulen
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
erweiterte Betreuung / Ganztagsschule

2014

2015

45.000,00
57.331,06
25.387,81
1.194,00
1.048,25
0,00
5.219,10
786,00
23.695,90
0,00

53.000,00
65.718,76
30.752,31
563,00
1.062,25
0,00
7.819,70
775,00
24.570,50
0,00

Der Haushaltsansatz von 53.000,00 EUR wurde um 24 % (Vorjahr 19 %) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt erneut erhöht (+ ca. 8.400 EUR).
Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom
27.04.2016).

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen
Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2015 ergibt sich das folgende Bild.

- 50 Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)
Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)
zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2014

135.962.079,41

100,0%

78.625.537,09

57,8%

7.149.978,01

5,3%

50.186.564,31

36,9%

1.800.000,00

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2011
99.065.086
55.235.994
5.848.545
37.980.547
1.900.000

2012
107.325.128
59.417.350
6.503.980
41.403.798
1.850.000

2013
127.151.686
74.480.545
5.856.771
46.814.370
1.830.000

2014
123.476.318
71.291.606
6.026.971
46.157.741
1.900.000

2015
135.962.079
78.625.537
7.149.978
50.186.564
1.800.000

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.
Insgesamt ist bei den Leistungsentgelten festzustellen, dass der prozentuale Anteil
im Vergleich zu den Vorjahren leicht gestiegen ist (2014: 4,9 %; 2013: 4,6 %).

- 51 -

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts

in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2014
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2015
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt
Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
Gesamt

10.249.400
18.450.000
2.013.490
582.720
362.210

2.958.420
31.657.820

Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2015 liegen um rd. 4,8 Mio. EUR über
denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes haben
sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,0 Mio. EUR auf 9.242.750 EUR reduziert und
betragen somit ca. 50 % des Haushaltsansatzes. Ein umfangreicher Abbau der
Haushaltsreste ist entgegen der Zielsetzung nicht erfolgt.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen beim Ausbau der Kindertagesstätten, bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen bzw. des Schulsanierungsprogramms, dem
Ausbau der Straßen und der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik. Aufgrund
des guten Jahresergebnisses erfolgte außerdem eine Zuführung zur Rücklage.

- 52 -

Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat
soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt
wurden.
2015 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Gebäudemanagement
im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,5 Mio. EUR auf rd. 4,7 Mio. EUR. Der
Grunderwerb lag bei ca. 1,3 Mio. EUR.
Die Planabweichung unter „Sonstige“ ist hauptsächlich auf eingeplante, aber noch
nicht abgerufenen Mittel der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zurückzuführen.
Für die ca. 3 Mio. EUR wurde kein Haushaltsrest gebildet; es erfolgte eine Neuveranschlagung im Haushalt 2016. Für die Landesgartenschau (LGS) und das Zukunftsinvestitionsprogramm waren Ausgaben von 7,25 Mio. EUR eingeplant.

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2015 ca. 13,7 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 56 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Kredite wurden in Höhe von 1,8 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca.
6,86 Mio. EUR zugeführt. Eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts musste nicht wie geplant erfolgen.

- 53 -

In den Folgejahren ab 2016 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan
2016) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und
Investitionsförderungen (s. folgende Grafik), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2016 mit
47,09 Mio. EUR auf einem Rekordniveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse der
Vorjahre können zur Finanzierung in den Folgejahren Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind deutliche Kreditaufnahmen in den Jahren bis 2018 vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten werden. Diese liegt
immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte – der Verzicht auf eine Netto-Neuverschuldung
ist ein definiertes Ziel. Für eine nachhaltige Haushaltsführung muss das beschlossene Entschuldungskonzept konsequent umgesetzt werden, worauf in der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium ausdrücklich hingewiesen wurde.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes
und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung.
Unter anderem gilt es der Tendenz der letzten Jahre (steigende Personalkosten und
steigende sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) entgegenzuwirken,
welche die guten Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes gefährden.
Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nicht beeinflussen kann.
Es ist auch zu beachten, dass den Verbesserungen auf der Einnahmeseite auch im
laufenden Haushaltsjahr 2016 Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen.
Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in
Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt
zum einen von einer vorsichtigen Planung, von den externen Faktoren, aber
auch von einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung im Jahr 2016 und 2017 ein sehr hohes Niveau von bis zu 90% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr

- 54 2019 werden dies voraussichtlich nur noch ca. 38 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts sein.

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1
GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag unverzüglich anmelden.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:

- 55 in EUR
Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

VWH

VMH

13 Anträge

1.308.900,00

3.040.100,00

4 Anträge

90.520,00

41.275,00

-

0,00

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

398 Anträge

1.045.712,27

470.933,06

Gesamt

415 Anträge

2.445.132,27

3.552.308,06

Gesamthaushalt

Vorjahr
Gesamthaushalt Vorjahr

5.997.440,33

503 Anträge

2.770.273,30

1.732.379,82

4.502.653,12

Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf hohem Niveau. Die
genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt hat sich im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht und lag bei 5,99 Mio. EUR.
Diese 5,99 Mio. EUR wurden zu ca. 71 % aus Mehreinnahmen finanziert, welche
dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. die Zuführung zur Rücklage oder Schuldentilgung im
Vermögenshaushalt zur Verfügung standen. Die überplan-/außerplanmäßigen
Ausgaben sollten deutlich reduziert werden und auf eine vorrangige Deckung
durch Einsparungen an anderer Stelle (Wenigerausgaben) geachtet werden.
Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung
bzw. Zuständigkeitsordnung sowie eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die
Kämmerei gewährleistet werden.
Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie
möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen.

- 56 Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 76 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2016 genehmigt wurden.
In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Wie die gezogenen Stichproben zeigten, wurde diese Verfügung oft
nicht eingehalten.
Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im
Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen:
in EUR gerundet

50/51
52
54
57
65
67
70
84

Gebäude- und Anlagenunterhaltung
Inventarunterhaltung
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
Betriebsaufwand
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL
Zuweisungen / Zuschüsse *
Sonstige Finanzausgaben **

2015
372.790
129.896
48.670
187.989
157.555
491.595
545.775
324.000

* überwiegend Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse an KiTa-Einrichtungen
** Erstattungs- und Nachzahlungszinsen im Falle Gewerbesteuerrückzahlungen

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.

- 57 Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2015 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Vorrat

Vorgriff

12.789.474,35
769.114,24
1.743.611,20

15.302.199,79
./. Vorgriff 4.620.867,23
Gesamt-Vorrat 10.681.332,56

2.480.281,10
1.838.259,70
302.326,43
4.620.867,23

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und
„VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch
nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 15.04.2016 gem. § 11 Abs. 2
GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2015 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde
gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2015 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 EUR
750.000 EUR
7.500.000 EUR
2.000.000 EUR

- 58 Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2015 an einem Tag an. An weiteren neun einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein
negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an. Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten kleinere
Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 27.016,49 EUR (Vorjahr
27.104,46 EUR) geltend. Es fielen im Jahr 2015 erstmalig auch Kosten für Münzgeldzählungen an.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder beliefen sich auf 74.137,43 EUR (Vorjahr
69.677,41 EUR).
Unter anderem wurden Beträge zwischen 1,15 Mio. EUR und 1,8 Mio. EUR auf dem
städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber
dem Geldinstitut zu reduzieren. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung
erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage
von Festgeld. Der Sollzinssatz liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird auch in dieser Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohnehin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen.
Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine
fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 17.06.2015 statt.
Der hierüber erstellte Teilbericht 11/2015 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt.
Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband
Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und
Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen
gesonderte Kassenprüfungen.
Das auf dem Tagesabschluss vom 16.06.2015 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit
dem Kassensoll überein. Der Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt.
Die vorhandenen Schwebeposten wurden bis zum Vollzug überwacht.
Das Kassen-Soll und Kassen-Ist beim Handvorschuss stimmte bei der Prüfung
überein. Einige Handkassengelder der Fachabteilungen, die im Tresor verwahrt sind,
waren zum Prüfungszeitpunkt noch abzuholen.

- 59 Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Vorübergehend nicht
benötigte Guthaben wurden als Tages- und Festgelder angelegt. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 21,5 Mio. EUR vorhanden. Parallel
dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 4,05 Mio. EUR angelegt.
Die Überprüfung von offenen Forderungen (Einnahmekassenreste), sowie die damit
verbundenen Niederschlagungen bzw. Stundungen, erfolgten durch einen gesonderten Prüfungsteilbericht.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein.
Eine Entscheidung zum Konto für Instandhaltungsrücklagen mit der Nummer
3034441282 bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau stand zum Prüfungszeitpunkt
noch aus. Letztlich wurde das Konto zum 07.10.2015 auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft umgeschrieben, da die Gelder für die Instandhaltung dort verwaltet
werden.
Vereinzelt sind zum Zeitpunkt der Prüfung auf den Technischen Debitoren
(T.UNBEK und T.KEINSOLL) noch Einzahlungen aus 2014 zur Verbuchung offen,
ebenso wie Überzahlungen bei den übrigen Debitoren von rund 432.000,- EUR.
Abschließende Bestätigung
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz
von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit
mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in
größeren Zeitabständen einer Kontrolle (nicht prüfungspflichtig).
Im Jahr 2015 wurden 16 Zahlstellen und 24 Handvorschüsse geprüft.
Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die
Ablieferungspflicht betrachtet. Bis auf den im Prüfungsteilbericht 07/2016 dargestellten Fall, wurden teilweise lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Für die Führung der Handvorschüsse
und Zahlstellen werden im Rahmen der Prüfungen auch regelmäßig Abläufe in Frage gestellt bzw. mit den Fachbereichen optimiert.

- 60 -

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Der Gemeinderat hat am 02.05.2016 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

3.936.900 EUR
5.109.600 EUR
9.242.750 EUR.

Im Haushaltsjahr 2015 sind rd. 50 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins
nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste sind um ca. 1,2 Mio.
EUR angestiegen.
Haushaltsreste können vielfältige Hintergründe haben - der hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten ist jedoch ein deutliches Indiz dafür ist, dass die Verwaltung die
geplanten Projekte faktisch in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen kann.
Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und
Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt
bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten.

- 61 Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich
zum Jahresende daher auf insgesamt 13,2 Mio. EUR.
Dabei ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern.
Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli
2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden.
Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2015 vorgegeben.
Das Rechnungsergebnis zeigt, dass eine Umsetzung im Jahr 2015 nicht erfolgt ist.
Wir haben bereits im letzten Jahr empfohlen, mit geeigneten ControllingMaßnahmen den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet, sind jedoch in Bezug auf das Jahr 2017 seitens der Kämmerei geplant.
Entwicklung der Haushaltsreste in SAP
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

Einnahmereste
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Ausgabereste
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015

HHAnsatz
EUR

Vermögenshaushalt
%

78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000

1.298.000 78.400.000
1.505.350 78.260.000
1.836.200 79.305.000
2.041.450 80.085.000
2.378.800 88.970.000
3.511.000 96.800.000
3.495.000 102.815.000
3.936.900 104.360.000

1,66
1,92
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40
3,77

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

%

3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000
5.109.600

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000

32,27
30,85
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66
27,69

4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000

46,56
46,46
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28
50,10

*Abweichung um 1 EUR gegenüber dem GR-Beschluss aufgrund buchhalterischer Umsetzbarkeit

In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2015 von 13.179.649 EUR (VWH +
VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten:

- 62 Haushaltsreste im VWH in EUR (über 50.000 EUR)
553.500,00
260.000,00
219.300,00
159.050,00
154.400,00
151.500,00
141.750,00
114.400,00
97.700,00
93.000,00
67.150,00
64.600,00
63.800,00
63.400,00
54.550,00
52.450,00
50.600,00
50.000,00

Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Personalkostenzuschüsse
Denkmalpflege -Sanierung Storchenturm
Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle
Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Integr. Klimaschutzkonzept -Maßnahm.
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD)
Gemeindestraßen -Straßenunterhaltung (GD)
Gutenbergschule -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm
Luisenschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm- Industriehof 12
Otto-Hahn-Realschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Feuerschutz -Gebäudeunterhaltung
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik
Sportplätze/-anlagen -Gebäudeunterhaltung Stadion Dammenmühle (GD)
Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung
Datenverarbeitung -Miete Bürocomputer (GD)

Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR)

2.240.900,00
1.427.200,00
770.000,00
670.000,00
328.150,00
298.600,00
262.500,00
241.000,00
187.400,00
144.800,00
121.000,00
119.900,00
117.000,00
115.000,00
114.650,00
100.000,00
98.300,00
98.000,00
80.000,00
79.000,00
75.000,00
74.000,00
69.000,00
60.000,00
59.000,00
55.000,00
52.500,00
51.000,00
50.000,00
50.000,00
50.000,00

Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.)
Kita Lotzbeckstraße -Umbau
Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch.
Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken
Jugendbegegnungsstätte Schlachthof -bauliche Verbesserungen
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Ausbau der Gereutertalstraße
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Ber.
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße
Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Bau
Max-Planck-Gymnasium -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm (GD)
Kita Max-Planck-Straße -Erweiterung/Umbau
Öff. Grünanlagen -Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark
Sporthalle im Mauerfeld -bauliche Verbesserungen
Kita Lotzbeckstraße -bauliche Verbesserung Außenanlage
Stadtsanierung -Kanadaring -Kreisverkehr Schwarzwaldstraße
Erschließung Baugebiet Heubühl -Ausgleichsmaßnahmen
Stadthalle -bauliche Verbesserungen
Innerstädtischer Tangentenring -bauliche Verbesserungen der Grünanlage
Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentl. Frei- und Grünflächen
Sanierung Bergfriedhof
Öff. Grünanlagen -Vorhandene Einrichtungen -Sonst. Baumaß.
Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Herstellung Außenanl.
Kita Heiligenstraße -Herrichten der Außenanlage
Kita Heiligenstraße -Neubau Kindertagesstätte
Öff. Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest
Landesgartenschau 2018 -Planungsleistungen
Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen Außenanlage
Öff. Grünanlagen -Bau
Stadtpark -Erneuerung Tiergehege und Futterküche

- 63 -

Hohe Haushaltsreste bestehen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur
Ganztagsschule, für die Stadtsanierung Nördliche Altstadt, den Umbau der KiTa
Lotzbeckstraße, sowie für die Förderung von KiTas (Baukostenzuschüsse).

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2015 waren VE von 11.300.000 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die überwiegenden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2015 betrafen mit
6,5 Mio. EUR die Ausgaben für die Landesgartenschau 2018 bzw. für das Zukunftsinvestitionsprogramm. Weiter standen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule
zur Ganztagsschule 1,38 Mio. EUR zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben
sich die Verpflichtungsermächtigungen um 5,4 Mio. EUR erhöht.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 465 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 1.944.203,93 EUR. Damit wurden lediglich ca. 17 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen.
Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Landesgartenschau und das
Zukunftsinvestitionsprogramm (6,5 Mio. EUR) wurden vor allem bei der Stadtsanierungsmaßnahme nördliche Altstadt, der Baumaßnahme Otto-Hahn-Realschule und
Park Kleinfeld Süd die Ermächtigungen noch nicht wie geplant benötigt.

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also

- 64 Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht
ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.
Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2015:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

3.227.925,70 EUR (Vorjahr
863.479,13 EUR (Vorjahr

2.471.553,76 EUR)
459.350,47 EUR)

Entwicklung der Kasseneinnahmereste im 5 – Jahres Vergleich

in EUR

Verwaltungshaushalt – Aufgliederung

in EUR

2014

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2015

551.700,98
182.906,37
46.141,35
53.912,08
193.434,66
83.577,92
67.997,17
95.224,27
16.269,88
1.180.389,08
2.471.553,76

1.260.842,94
189.771,31
20.272,93
45.848,96
194.920,56
33.895,32
582.720,47
64.714,36
85.307,83
749.631,02
3.227.925,70

1.055.804,65

631.872,28

- 65 Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt
sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen.
Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen. Daraus ist ersichtlich, dass ca. 75 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2015 stammen. Von den restlichen 25 % sind ca. 6 % älter als 3 Jahre.
Auf den Forderungskonten sind im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur
geringfügig Überzahlungen enthalten.
Wie unter 3.14 dargestellt, werden uneinbringliche Forderungen regelmäßig unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR gilt es jedoch
auch die bilanzielle Werthaltigkeit des gesamten Forderungsbestandes zum 31.12.
festzustellen.
Die deutliche Erhöhung der Forderungen im Einzelplan 0 ist auf die noch auf das
Jahr 2015 gebuchten, zum 31.12. noch offenen Verwaltungskostenbeiträge 2015
von ca. 800 TEUR zurückzuführen. Im Einzelplan 0 sind außerdem hohe aufgelaufene Nebenforderungen enthalten.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 134.823,56 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1).
Nach Mitteilung der Stabstelle Feuerwehr im April 2016 wurden die im Jahresabschluss 2014 noch rückständigen Kostenersatzbescheide (EPL 1) nachgeholt.
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2)
wurden erstmals aus dem Vorverfahren LEO ermittelt und im Jahresabschluss 2015
als Kassenreste ausgewiesen. Diese Gelder waren bisher nicht in der Jahresrechnung enthalten, da eine Sollstellung bei der Stadt erst vorgenommen wurde, wenn
die Beträge tatsächlich eingegangen sind und eine Abrechnung mit der Stadt vom
Schulkonto erfolgte. Ein Abgleich der Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Die wesentliche Erhöhung im Einzelplan 6 ist auf eine im Dezember noch eingebuchte, hohe Verwaltungsgebührenforderung zurückzuführen, welche bereits ausgeglichen ist.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen
frühen Kassenabschluss (11. Dezember 2015), die Einnahme-Sollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch
Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet
werden.

- 66 Vermögenshaushalt – Aufgliederung
2014

2015

300.000,00
0,00
0,00
47.168,66
67.317,88
1.913,43
1.447,00
41.503,50
459.350,47

0,00
16.000,00
775.000,00
0,00
46.948,39
25.530,74
0,00
0,00
863.479,13

in EUR

Zuweisungen und Zuschüsse
- Kindertagesstätte Alleestraße
- Feuerschutz
- Landesgartenschau
Ersatzleistung für Sachschäden
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Kostenerstattung ökol. Ausgleichsmaßnahmen
Erlöse aus Erbbaugrundstücken

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

-37.183,62 EUR
9.191,23 EUR

(Vorjahr
(Vorjahr

23.068,26 EUR)
15.389,09 EUR)

Die Kassenausgabereste haben sich in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2015 gegenüber dem Vorjahr verringert. Der negative Kassenausgaberest im Verwaltungshaushalt ergibt sich aufgrund der Rückerstattung durch einen Zahlungsempfänger zum Jahresende.
Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2015.

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und
abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den
Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen
oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
78.482.602,36 EUR (Vorjahr 65.239.999,61 EUR) durchgebucht.
Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2015:
Kasseneinnahmereste
Kassenausgabereste

35.333.059,57 EUR
31.382.407,79 EUR

- 67 in EUR

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

6.356.112,03
73.520,98
1.262,40
206,22
78.404,10
33.231,39
848,10

217.368,17
55.791,40
6.058,41
12.959,41
75,00
78.219,26
126.625,63
6.329,40

28.789.474,35
35.333.059,57

30.878.981,11
31.382.407,79

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

16.000.000,00
12.789.474,35
30.878.981,11

Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.
Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
29.02.2016 aufgeschlüsselt:

- 68 Stand 1.1.2015

1.599.418,85 EUR

Abgänge
a) Zahlungen
5.418,08 EUR
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung 226.743,06 EUR
232.161,14 EUR
Zugänge
Stand 31.12.2015

7.988,83 EUR
1.375.246,54 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden außerdem 147.086,68 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen.

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 98,21 EUR (Vorjahr
2.174,91 EUR) ausgesprochen.

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.

- 69 Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

2.001.329,68
1.971.773,76
1.984.500,56
1.901.129,43
1.851.725,98
1.949.883,32
1.838.748,98

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**
2.001.329,28
1.765.579,15
1.866.361,21
1.757.700,92
1.704.894,38
1.372.827,28
1.838.748,98

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

750.000,00
410.000,00
200.000,00
3.845.000,00
8.435.000,00
8.140.000,00
6.760.000,00

Wirtschaftsüberschuss

Zuführungsrate
insgesamt

1.156.955,58 1.906.955,58
5.419.070,07 5.829.070,07
6.145.555,69 6.345.555,69
4.835.656,55 8.680.656,55
7.073.338,19 15.508.338,19
3.903.097,70 12.043.097,70
7.020.320,87 13.780.320,87

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 13,78 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt
zu 100 % die Kosten für die Investitionen.

- 70 Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung

2015
1.838.748,98

Kreditbeschaffungskosten

0,00

Summe Ausgaben

1.838.748,98

Rücklagenentnahme

0,00

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte

1.255,07
25.633,79
4.593.076,98
198.638,10

Zuweisungen und Zuschüsse

4.027.490,83

Ersatzdeckungsmittel

8.846.094,77

Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

-7.007.345,79

Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und war so ursprünglich nicht zu erwarten.
Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Ergebnis auch in diesem Jahr neben einer
deutlichen Einsparung bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen entstanden ist.
Die Zuführung wurde also nur bedingt aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales
Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.
Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO

Abschreibungen
davon erwirtschaftet

2015
765.258,11
234.295,65

- 71 Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR):
Haushaltsjahr

2011

2012

2013

2014

2015

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

6.345.555,69
1.285.721,10

8.680.656,55
1.197.736,18

15.508.338,19
1.166.507,91

12.043.097,70
1.037.337,59

13.780.320,87
921.838,71

Bruttoinvestitionsrate

7.631.276,79

9.878.392,73

16.674.846,10

13.080.435,29

14.702.159,58

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

8,93%
56,19%

10,51%
74,20%

16,07%
71,33%

12,32%
75,49%

13,18%
60,19%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

6.345.555,69

8.680.656,55

15.508.338,19

12.043.097,70

13.780.320,87

1.984.500,38

1.901.129,43

1.851.725,98

1.949.883,32

1.838.748,98

Nettoinvestitionsrate

4.361.055,31

6.779.527,12

13.656.612,21

10.093.214,38

11.941.571,89

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2015 mit 11,9 Mio. EUR ca. 18 % über dem
Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren
Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht
weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt §
43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.

- 72 Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen
und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die Bilanzsumme
hat sich von 265.933.897,85 EUR um 10.149.714,71 EUR auf 276.083.612,56 EUR
zum Jahresende 2015 erhöht.

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaus-

- 73 haltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

in EUR
2009
2010
2011
2012
2013
2014

Ausgaben
VWH

Durchschnitt

80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88 82.930.959,52
94.012.627,39 87.593.423,06
103.775.161,29 94.423.576,19
106.148.896,69 101.312.228,46

2 v.H.

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52
2.026.244,57

Mindestrücklage
für das HHJ

2012
2013
2014
2015

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.

Allgemeine Rücklage
Stand zum 31.12.2014
Zuführung
aus Ergebnis
zweckgebunden Flughafenareal Ost

in EUR
24.022.594,82
5.990.578,29
865.808,00
6.856.386,29

Stand zum 31.12.2015

30.878.981,11

Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.026.244,57 EUR und des
zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 6.610.083,02 EUR (Rechenschafts-bericht S. 69) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand von
22.242.653,53 EUR.
Im Haushaltsplan 2015 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v.
4.315.000 EUR veranschlagt. Aufgrund des Haushaltsergebnisses war eine Zuführung i. H. v. 6.856.386,29 EUR möglich.
Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum
31.12.2015 auf einem guten Niveau. Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan
2016 ist allerdings im Jahre 2016 eine Rücklageentnahme i. H. v. 18,33 Mio. EUR
aufgrund der geplanten Investitionen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau
2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant.
Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten.

- 74 Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:

Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage
Einlagen bei Geldinstituten u.a.
Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

in EUR
16.000.000,00

3.227.925,70
863.479,13
6.543.585,22
5.109.600,00
12.789.474,35

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
Stand zum 31.12.2015

-37.183,62
9.191,23
503.426,68

3.936.899,00
9.242.750,00
30.878.981,11

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 75 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen 2015

2.000.000 EUR
2.000.000 EUR
4.000.000 EUR

Tatsächliche
Darlehensaufnahme

1.800.000 EUR

auf 2016 übertragener neuer Haushaltsrest

2.000.000 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Schuldenstand
Stand zum 31.12.2014
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursverlust
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2015

in EUR
25.718.756,90
1.800.000,00
186.414,41
1.838.748,98
0,00
25.866.422,33

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2015 neu bewertet (+ 186.414,41 EUR),
nachdem diese in den Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

- 76 -

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 582 EUR/EW weit über dem Landesdurchschnitt
(409 EUR/EW zum 31.12.2015 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht
GPA 2016). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 66) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den
anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto
Ost zum 31.12.2015 bei 61.583.397,57 EUR. Dies entspricht einem Betrag von
1.386 EUR pro Einwohner.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2015
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

13.001.700,02 EUR
0,00 EUR
5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2015
gegenüber Stadt Lahr *

1.963.400,79
EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2015
gegenüber Stadt Lahr *

27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2015 *
11.363.162,68 EUR
(Anteil der Stadt zum 01.01.2015 78,88 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 66)
Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2015
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

9.273.671,07 EUR

- 77 -

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand Zunahme
01.01.2015
EUR
EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Wirtschaftsregion Ortenau
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Banken

10.031.896,00
375.000,00
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00

Abnahme
EUR

25.633,79

4.571,46
850,00

100,00

10.615.759,84

100,00

Endbestand
31.12.2015
EUR

10.031.896,00
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00
4.671,46
850,00

25.633,79

10.590.226,05

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2014 der
Stadtkämmerei vom Februar 2016.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 29.02.2016 wurde der Beteiligungsbericht
2014 am 14.05.2016 öffentlich bekannt gemacht und am 01.06.2016 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen.
Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Bestätigungsprüfung beurteilt.

- 78 -

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben
und einzelne Feststellungen darlegen.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen.
Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten alle Prüfungsfeststellungen aus
dem Vorjahr 2015 als erledigt betrachtet werden, so dass auf „B“ - Randbemerkungen in diesem Jahr verzichtet werden konnte.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor
der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte
es sich im Jahr 2015 um insgesamt ca. 47.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen).
Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch
materielle Gesichtspunkte.
Bei der Belegprüfung achten wir daher auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden.
Typische Feststellungen sind unter anderem fehlende Unterschriften („Vier-AugenPrinzip“), fehlende zahlungsbegründende Unterlagen, fehlende Originalbelege, fehlerhafte Verbuchungen, fehlende Inventareinträge, unrichtige Rechnungsbeträge
oder unrichtige Abrechnungen. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an
die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben.
Durch die Belegprüfung konnten auch in Einzelfällen Skontoabzüge noch erfolgen
und Doppelzahlungen verhindert werden.
Immer häufiger tauchten Fragestellungen im Zusammenhang mit EmailRechnungen, aber auch zum Thema Vorkasse bei Onlinebestellungen auf. Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr nur Originalrechnungen; eine Zahlung ist nur nach
Wareneingang zulässig.
Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt.

- 79 Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ
hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße
Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf.

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VOF), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen
dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein.
Das verabschiedete, laufende Zukunftsinvestitionsprogramm, das in 2013
begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen, Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in
Millionenhöhe (AVR), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen
der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen.
Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen in den Bereichen Kindertageseinrichtungen (u.a. Neubau)
und Schulen (z.B. Umbau Friedrichschule zu Gemeinschaftsschule) erforderlich
werden und vom RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen
sind.
Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im
nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende
Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Für die Stadt Lahr stand in 2015 ein technischer Prüfer mit einem Zeitanteil von
37,5 % im Rahmen des Kooperationsvertrages mit den Städten Kehl und Oberkirch
zur Verfügung. Zu seinen Aufgaben gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden
Verwaltungsvorgänge.
Aufgrund der umfassenden Bautätigkeit der Stadt Lahr wird diese Aufgabe derzeit
mit einem erheblichen Zeitanteil auch von den Finanz- und Verwaltungsprüfern
wahrgenommen.
Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe
dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen

- 80 der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen
sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, dass geltende Preisrecht einzuhalten und damit auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.

a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise, auf deren Kalkulationsgrundlage und Leistungsumfang.
Im Jahr 2015 wurden 87 Verträge geprüft. Hiervon wurden 24 Verträge erneut dem
Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Weitere 2 Vorgänge wurden ohne Vertragsentwurf zur Prüfung vorgelegt, so dass die Prüfung nur nachgehend erfolgen konnte.
Die Vertragsprüfung nimmt einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,9 Mio. EUR.
Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte:













Trennung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Abgrenzung der Objekte nach HOAI
(insbesondere bei Freianlagen und Verkehrsanlagen)
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Maßnahmenbeschreibung
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen
Kalkulation von Pauschalen

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren, einzelnen Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung im
Jahr 2015 ein Gesamtbetrag von ca. 28.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden.

- 81 Sofern dies die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls
auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein
müssen.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2015
unter anderem folgende Themen betroffen:
Allgemeine Vorgaben zu Teilleistungen
Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden die einzelnen Teilleistungen im Rahmen
der Gesamtbeauftragung an die Auftragnehmer übergeben und im Vertrag vereinbart. Oft ist dies jedoch nicht der volle vorgesehene Leistungsumfang, da die Fachabteilung oder insbesondere die Zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen
entsprechende Teilleistungen übernimmt. Gerade letztere Leistungen sind nahezu
bei jedem Auftragnehmer gleich, wurden in der Vergangenheit jedoch auch unterschiedlich übertragen. Im Rahmen einer gemeinsamen Festlegung wurden diese
Teilleistungen nun für alle Leistungsbilder der HOAI entsprechend definiert, sodass
alle Auftragnehmer an dieser Stelle die gleichen Teilleistungen übertragen bekommen. Betroffen sind in diesem Zusammenhang gerade die Teilleistungen der Leistungsphasen 6 und 7.
Neue Empfehlung zu Stundensätzen
In der HOAI in der Fassung 2009 und 2013 sind die Vorschriften über Zeithonorare
entfallen. Es gibt keine preisrechtliche Festlegung der Stundensätze mehr, wodurch
dem Auftraggeber mehr Verhandlungsspielraum und Flexibilität im Wettbewerb ermöglicht werden sollte. Deshalb sind auch die Orientierungswerte für Stundensätze
in den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung BadenWürttemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) entfallen.
Die mit der Übertragung einer Stundensatzkalkulation beauftragte Gütestelle schlägt
für Baden-Württemberg folgende Orientierungssätze vor:
Büroinhaber
90,00 EUR / Stunde
Diplomingenieur/ Bautechniker/ Vermessungstechniker
70,00 EUR / Stunde
Bauzeichner
55,00 EUR / Stunde.
Dabei stellen diese eine Orientierungshilfe und keine verbindliche Vorgabe für die
Vertragsparteien dar. Gerade den Forderungen nach höheren Stundensätzen von
Büros, die für die Stadt Lahr regelmäßig tätig sind, konnte damit nachgekommen
werden und die tägliche Arbeit erleichtert werden. Im Prüfungsteilbericht 22/2014
wurde dieses Thema erstmalig vom Rechnungsprüfungsamt aufgegriffen, mit der
Empfehlung, die neuen Stundensätze der Gütestelle nach Bekanntwerden für die
Stadt Lahr zu übernehmen. Die Umsetzung erfolgte im Mai 2015.

- 82 Berücksichtigung Entsorgungskosten
Die in 2014 beschriebene Vorgehensweise zum Aufstellen und Abrechnen von Ingenieurverträgen im Zusammenhang mit der Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch und kontaminiertem Bodenaushub musste nach Rücksprache mit der GPA
Baden-Württemberg in 2015 geändert werden. Bisher fand auf Grund des besonderen Entsorgungskonzeptes nur eine teilweise Berücksichtigung der Entsorgungskosten bei den anrechenbaren Kosten statt.
Künftig wird der verminderte Aufwand einheitlich durch Reduzierungen der Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) und der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) berücksichtigt. Hiermit soll dem Sachstand Rechnung getragen werden, dass
die Ingenieurbüros keinen Aufwand mit der Vergabe, der Abrechnung und der
Nachweisführung der Entsorgung haben. Ein entsprechendes Rundschreiben an die
zuständigen Fachbereiche vom 22.06.2015 informierte hierzu.
Haftpflichtsummen
Im Rahmen der Prüfung der Vertragsentwürfe wurde darauf hingewirkt, die mit den
RifT (Stand Dezember 2014) bekannt gemachten Mindesthaftpflichtsummen in den
Vertragsmustern der Stadt Lahr für 2015 zu übernehmen. Dies wurde sowohl für
Personenschäden, als auch sonstige Schäden empfohlen.
Beschreibbare Leistungen
Im Rahmen der Prüfung wurde die Problematik, bei der Abgrenzung von zu vergebenden Leistungen aufgegriffen. Grundsätzlich sind Dienstleistungen von freiberuflichen Leistungen abzugrenzen.
Die Abgrenzung selbst richtet sich danach, ob Leistungen vorab erschöpfend und
eindeutig beschreibbar sind oder nicht.
Dies sind meist „handwerkliche und mechanische Leistungen“. Bei „geistigschöpferischen, kreativen Leistungen“ liegen hingegen freiberufliche Leistungen vor.
Je nach gewählter Abgrenzung finden dann die unterschiedlichen Vergabe- und Vertragsordnungen Anwendung. Bei gemischter Vergabe der Leistungen (beschreibbaren und nicht beschreibbaren Leistungen) wird überwiegend der Schwerpunkt der
Leistung betrachtet und dann das entsprechende Verfahren gewählt. Im entsprechenden Rundschreiben vom 16.05.2015 informierten wir die zuständigen Fachbereiche hierüber und stellten auch mögliche Einzelfälle dar.
Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt
Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei Anfragen zu vertraglichen Punkten. Insbesondere können für 2015 hier auch die Wettbewerbe für die Vergabe der
Gebäudeplanung bzw. Tragwerksplanung der Projekte Kita+ und Sporthalle+ im
Rahmen der Landesgartenschau genannt werden.

- 83 b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2015 ein Gesamtvolumen von 104 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund
4,0 Mio. EUR. Ganzjährige Zahlen wurden erstmals für das Jahr 2015 erhoben. Im
Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen:
Vereinbarungen
Grundsätzlich ist es erforderlich, vor Beginn einer Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen, in welcher Leistungspflichten und
Honorare definiert werden. Diese Vereinbarung sollte dann ebenfalls schriftlich angepasst werden, wenn sich notwendige Änderungen bzw. Nachträge ankündigen. Im
Rahmen der Prüfung von Schlussrechnungen wurde festgestellt, dass in rund 17 %
der Fälle kein schriftlicher Auftrag oder eine Nachtragsvereinbarung geschlossen
wurde. Dies kann in der Folge zu Problemen, wie beispielsweise zu hohen Nebenkostenforderungen, etc. führen.
Kostenberechnungen
Wie bereits im letzten Jahr, galt auch der Thematik der Kostenberechnungen in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk. Gerade die Honorarordnungen 2009 und
2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den
beauftragten Architekten oder Ingenieur. Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung
der Massenansätze und der gewählten Einheitspreise. Eine Fortschreibung der Kostenberechnung ist nur in besonderen Fällen, wie beispielsweise Änderungen des
Leistungsumfangs durch den Auftraggeber statthaft.
In einzelnen Fällen zeigen sich zum Teil merkliche Abweichungen zwischen der Kostenberechnung und der späteren Kostenfeststellung. Gerade wenn der Toleranzrahmen von etwa 20 % tangiert oder überschritten wird, so hat dies spürbare Auswirkungen auf die Honorarhöhe. In einzelnen Fällen wurden daher Kostenberechnungen überarbeitet und teilweise mehrfach fortgeschrieben.
Zuschläge
Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für
Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden.
Diese gelten dann für alle Grundleistungen oder aber nur für Teile dieser Grundleistungen. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den
verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart. So wurden in Einzelfällen Zuschläge im Rahmen der Prüfung neu ermittelt,
wodurch Honorare, beispielsweise in einem Fall um 2.200,- EUR, niedriger ausfielen.

- 84 Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe
Auch im Jahr 2015 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt.
Stichprobenweise haben wir an Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle
Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Dabei war ersichtlich, dass in einigen Fällen die Ergebnisse der Angebotsöffnung deutlich über den
Kostenberechnungen lagen.
Immer wieder müssen Firmen leider auch wegen formellen Fehlern aus der Wertung
ausgeschlossen werden; unter anderem wegen der Änderung an den Ausschreibungsbedingungen beispielsweise durch Hinzufügen der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Nachträge
Die Fachbereiche werden in der laufenden Nachtragsbearbeitung durch Beratung
unterstützt.
Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem
RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen.
Zu den Nachträgen wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Nachtragsunterlagen
teilweise unvollständig sind. Es fehlten zum Teil Kalkulationen und damit der Nachweis, dass die Preise auf Grundlage des Hauptauftrages kalkuliert wurden.
Außerdem fehlte teilweise die fachliche Begründung der Nachtragsforderung oder
aber die Begründung war nicht ausreichend um festzustellen, weshalb der Nachtrag
entstanden ist. Damit war auch unklar, ob der Nachtrag durch eine zusätzlich gewünschte Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich
war.
Die Mengenangaben der Nachtragspositionen waren teilweise nicht genau berechnet. Die Einheitspreise sind daher eventuell zu hoch kalkuliert.
Nachträge werden auch im Rahmen der Schlussrechnungen im Nachgang geprüft.
c. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen
Ein großer Schwerpunkt liegt auch auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des
Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen

- 85 einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den
dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
2015 sind uns ca. 166 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
17,5 Mio. EUR in diesem Bereich vorgelegt worden, während der Wert im Vorjahr
noch bei rund 7,7 Mio. EUR lag. Seit dem Jahr 2016 werden Lieferungs- und Leistungsabrechnungen nun gesondert erfasst.
Häufige Feststellungen waren:

 teilweise unvollständige Nachtragsunterlagen im Bereich der Kalkulation und
der „Stellungnahme dem Grunde nach“ (ausreichende Begründung)
 Differenzen zwischen der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag
 Unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB
Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern
zur Stellungnahme vorgelegt.
Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv.
Bei den folgenden Einzelmaßnahmen wurde eine umfangreiche Schwerpunktprüfung durchgeführt:
Ableitung Oberflächenwasser BA 2; Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten
Die Stadt Lahr hatte mit dieser Maßnahme den bereits in der Tramplerstraße verlegten Regenwasserkanal über die Max-Reger-Straße, Straße „Im Sulzbachfeld“,
Beethovenstraße, Richard-Wagner-Straße bis zur Straße „Im Heidel“ verlängern lassen. Parallel dazu wurden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am bestehenden
Entwässerungskanalnetz, sowie zum Teil eine Sanierung der Straßenoberflächen
durchgeführt. Des Weiteren war im Sanierungsabschnitt die Erneuerung einer
Trinkwasserversorgungsleitung in der Straße „Im Sulzbachfeld“ durch die Badenova
vorgesehen.
Die Kostenfeststellung lag bei 755.069,33 EUR und somit 3,31 % unter der Auftragssumme einschließlich der Nachtragsangebote für die Entwässerungskanal- und
Straßenbauarbeiten.
Ein vom Auftragnehmer gegengezeichnetes Auftragsschreiben lag den vorliegenden
Unterlagen nicht bei. Der Fachbereich hatte die unterzeichneten Unterlagen nachgereicht.
Die Nachträge 2 und 4 bis 7 waren dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar
und umfänglich belegt und geprüft. Eine unterzeichnete Nachtragsvereinbarung lag
den vorliegenden Unterlagen allerdings nicht bei. Die Nachträge 1 und 3 wurden
vom Auftraggeber abgelehnt.

- 86 Bei der Abnahme wurden diverse kleine Mängel festgestellt. Für einzelne wurde
auch ein Termin der Erledigung festgehalten. Einige waren nach den vorliegenden
Unterlagen noch nicht behoben. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich wurden alle festgestellten Mängel jedoch zeitnah behoben.
Zur Prüfung der Schlussrechnung des Auftragnehmers fehlten bei einigen Positionen
entsprechende Unterlagen. Die entsprechenden Leistungen wurden nicht anerkannt
und vom Gesamtbetrag abgezogen. Gegen die angewiesene Schlusszahlung hatte
der Auftragnehmer Einspruch erhoben. Auf Grund von nachgelieferten Abrechnungsunterlagen und einem Termin zur Klärung der Widersprüche erfolgte eine erneute Prüfung. Hieraus entstand eine nachvollziehbare Korrektur der Schlussrechnung zu Gunsten des Auftragnehmers.
Rathaus II; Sanierung der Heizungsanlage
Im Rahmen einer energetischen Sanierung wurde die bestehende Heizungsanlage
im Rathaus II (ehem. Luisenschule) der Stadt Lahr saniert. Die beiden vorhandenen
Gaskessel waren alt und störanfällig. Sie wurden ausgebaut und durch einen
Holzpelletkessel ersetzt. Zudem mussten mehrere kleine Nebenarbeiten ausgeführt
werden, die allerdings nicht Bestandteil dieser Prüfung sind.
In diesem Zusammenhang wurde über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des
Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Zuschussantrag gestellt und auch bewilligt. Abschließend wurde die Maßnahme mit einem Betrag in Höhe von 71.950,00 EUR bezuschusst.
Eine detaillierte Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros lag nicht vor.
Lediglich die Summe war aus den Unterlagen des Ingenieurvertrages zu entnehmen.
Es war aufgefallen, dass der Kostenanschlag mit 235.000,13 EUR um ca.
45.000 EUR über der Kostenberechnung von 189.420,00 EUR lag (+ 24 %) und die
Leistung trotzdem beauftragt wurde. Dies war wohl dem zu erwartenden Zuschuss
geschuldet, durch den die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht überschritten wurde.
Die Kostenfeststellung lag dann bei 245.553,43 EUR und somit 7,91 % unter der gesamt beauftragten Summe (Angebotssumme + Nachträge) von 266.654,28 EUR für
die Heizungsbauarbeiten.
Bei den Nachtragsangeboten fehlten die Aufschlüsselungen der Einheitspreise. Einzelne Kleinstleistungen bzw. Materialien konnten sicherlich mit ortsüblichen Preisen
verglichen werden, allerdings war dies nicht bei allen vorliegenden Positionen möglich. Aus diesem Grund hätte eine Aufschlüsselung der Einheitspreise nachgefordert
werden müssen. Ohne diese Unterlagen war es nicht nachvollziehbar, wie geprüft
werden konnte, ob die Einheitspreise der Nachtragspositionen auf der Grundlage
des Hauptvertrages kalkuliert wurden.
Zudem war nicht klar, weshalb die doch umfangreichen zusätzlichen Leistungen
notwendig wurden. In der nachgereichten Stellungnahme des Planungsbüros erfolgte dann eine Begründung da die erforderlichen Begründungen fehlten.

- 87 In der Schlussrechnung wurde unter den Positionen 2.2.02 und 2.2.03 die Menge
aus dem Aufmaß vertauscht. Hierdurch bestand eine Überzahlung von 188,50 EUR.
Die Einheitspreise der Pos. 2.6.24 und 2.6.25 waren nicht beauftragt, erschienen
aber im Vergleich zur Pos. 2.6.07 plausibel. Ansonsten war die Schlussrechnung
nachvollziehbar.
Zur Masse der Pos. 2.7.03 fehlte im Aufmaß zur 3. Abschlagsrechnung ein Nachweis. In der Schlussrechnung wurde die Position dann allerdings abgerechnet. Es
war nicht klar wie die Leistung dann nachgewiesen wurde. Laut der Stellungnahme
des Planungsbüros wurde der Nachweis durch Vor-Ort-Begehung erbracht.
Laut Vertragsunterlagen wurden Tagesberichte gefordert, welche allerdings nicht
vorlagen. Dies hätte zu einem Einbehalt bei der Schlussrechnung berechtigt.
Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen weiterhin Verbesserungspotenzial vorhanden ist (u.a. Vollständigkeit
der Unterlagen, Aufschlüsselung von Einheitspreisen in Nachträgen für eine
wirksame Kontrolle, Begründung zu den Nachträgen und Abweichungen in der
Abrechnung).

4.3 Rahmenverträge für Bauleistungen
In einer Schwerpunktprüfung wurden die Ausschreibung 2015 / 2016 sowie die Abrechnung der Rahmenverträge für Bauleistungen geprüft.
Die Rahmenverträge für Bauleistungen der Handwerksfirmen wurden in den letzten
Jahren bereits mehrfach für einen 2-Jahreszeitraum ausgeschrieben; in Bezug auf
das vom Baudezernat durchgeführte vergaberechtliche Verfahren ist die Stadt damit
gut aufgestellt.
Der Zuschlag für die 42 Rahmenverträge an die Unternehmen mit einer Summe von
ca. 1,47 Mio. EUR für den 2 Jahreszeitraum sieht nach einem guten Gesamtergebnis für die Stadt aus (geschätzte Auftragssumme ca. 1,77 Mio. EUR). Tatsächlich
wird sich dies jedoch erst in der Abrechnung zeigen, da es im Wesentlichen darauf
ankommt, ob die Leistungen nach dem Standardleistungsbuch oder nach Stunden
und Material abgerechnet werden.
Im Ergebnis gab es bei 26 von den 42 (62 %) Verträgen nur ein Gebot; bei 5 Verträgen musste aufgrund fehlender Angebote erneut ausgeschrieben werden.
Bei 27 der 42 (64 %) ausgeschriebenen Verträge haben die Firmen den Zuschlag
erhalten, welche die Leistung bereits in den 2 Jahren zuvor erbracht haben.

- 88 Es wurde empfohlen, für eine bessere Bieterlage den Ausschreibungszeitraum auf
September/Oktober zu legen, durchgehend eine höhere Bieteranzahl anzuschreiben
und weitere potentielle Bieter zu akquirieren.
Im Leistungsverzeichnis unter Position 2 wurden die geschätzten Stunden pro Jahr
für die Berechnung des Angebots angegeben und entsprechend gewertet; diese Definition entspricht jedoch nicht der 2-jährigen Ausschreibungsdauer.
Die im e-Vergabeverfahren dargestellten Angebotssummen im Preisspiegel stimmen
nicht mit den tatsächlichen Angeboten überein, da die Zu- und Abschläge nicht berücksichtigt wurden.
Aufgrund bisheriger Prüfungserfahrungen haben wir bzgl. der Abrechnung der
Rahmenverträge auf folgendes hingewiesen:
Bei einem vorhersehbaren Einzelauftrag muss eine ausreichende Massenermittlung
durch das Fachamt erfolgen und dokumentiert werden.
Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass vorrangig Leistungen nach dem
Standardleistungsbuch (Pos.1 des Leistungsverzeichnisses) und nicht nach Stunden
und Material abgerechnet werden. Die Rechnungen sollten grundsätzlich als Rahmenvertragsabrechnung gekennzeichnet sein und die Positionen des Standardleistungsbuches benennen.
Bei der Abrechnung von Materialkosten ist ein Vergleich mit Erfahrungswerten bzw.
den marktüblichen Preisen vorzunehmen.
Nach den erfolgten Antworten auf den Prüfungsteilbericht erfolgte eine weitere Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen, welche die Feststellungen im Wesentlichen berücksichtigt. Die Firmen werden durch das Gebäudemanagement darauf hingewiesen, dass die Leistungen vorrangig nach dem Standardleistungsbuch
abzurechnen sind.

4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Auch im Jahr 2015 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen
wurden direkt in den Verwendungsnachweisen durch die Fachbereiche berichtigt.
Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen wir, uns die Prüfung rechtzeitig vorab bekannt zu geben und die
Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorzulegen. Die geprüften Maßnahmen
sind unter Ziffer 1.5 am Ende der Tabelle dargestellt.

4.5 Abrechnung Projekt „Code 24“
Im Jahr 2015 nahm das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der übertragenen First
Level Control für „Code 24“ die Prüfung des Abrechnungszeitraumes August 2014

- 89 bis Januar 2015 vor. Das Projekt endete zum 31.12.2014. Ausgaben aus dem Monat
Januar mit Bezug auf den Projektzeitraum konnten aber in der Abrechnung noch geltend gemacht werden. Bei der Prüfung wurden zum dortigen Zeitpunkt folgende
Feststellungen getroffen:
Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung
aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich wurden.
Die neuen förderfähigen Personalausgaben betragen 64.472,61 EUR statt ursprünglich berechnet 38.075,82 EUR. Entstandene Personalkosten für den Monat Januar
2015 konnten noch ergänzt werden. Außerdem erfolgte eine Nachberechnung der
Versorgungsumlagen für die Jahre 2013 und 2014.
Einzelne Abrechnungsbelege des Bereichs „Travel & Accomodation“ mussten noch
für die Abrechnung aufgenommen bzw. überarbeitet werden.
Es wurden überdurchschnittlich hohe Zusatzleistungen ohne weitere formelle Vereinbarungen an Büros abgerechnet. Es stehen zum Prüfungszeitpunkt noch Forderungen von 15.000,- EUR aus, die förderfähig wären.
Gemeinkosten wurden im Projekt aufwandsbedingt nicht geltend gemacht. Bereits
geltend gemachte projektbezogene Shared Costs wurden bei dieser letzten Abrechnung wieder abgesetzt. Im Übrigen sind die Einnahmen der Payment Claims No 10
und 11 eingegangen.
Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Staff“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen hierüber sind bereits
erfolgt.
Ein inhaltlicher Abschlussbericht dieses Projektes wird von Seiten der IGZ erstellt.

4.6 Wiederkehrende
Liefer- Wohnen und Pflege -

und

Dienstleistungen

Spital

Ziel der Prüfung war die vergaberechtliche Beurteilung von Zahlungen an externe
Vertragspartner. Das Spital - Wohnen und Pflege - hat keine Kreditorenbuchhaltung.
Die Ausschreibungspflicht richtet sich nach der Dienstanweisung für die Vergabe
von Lieferungen und Leistungen (DA VOL) der Stadt Lahr. Es wurden 24 Liefer- und
Dienstleistungen näher betrachtet und für die vergaberechtliche Beurteilung eine
Laufzeit von 3 Jahren (2011-2013) zu Grunde gelegt.
8 der 24 untersuchten Leistungen, insbesondere Lieferungen für Lebensmittel und
Pflegemittel werden über den Einkaufsverbund der Altenhilfe Beratungs-GmbH
(ABG) beschafft. In den Jahren 2011-2013 ergab sich eine Gesamtsumme von ca.
360.000,- EUR brutto für diese Leistungen.

- 90 Die ABG verhandelt mit den Lieferanten die Konditionen für alle Mitglieder. Es erfolgt
in Abhängigkeit der Abnahmemenge bzw. des getätigten Jahresumsatzes eine Jahresrückvergütung der Altenhilfe Beratungs-GmbH (1,95 %). Außerdem wird von Seiten Edeka Union SB eine Rückvergütung gewährt (0,5-0,75 %). Es handelt sich um
freiwillige Rückvergütungen, welche nicht auf einer vertraglichen Regelung basieren.
Ob die Preise des Einkaufsverbundes wirtschaftlich sind, haben wir nicht beurteilt.
Die übrigen Leistungen werden direkt durch das Spital vergeben. Dabei wurde festgestellt, dass 3 der 24 Leistungen öffentlich (eventuell EU-weit) auszuschreiben wären (ca. 560.000,- EUR brutto in 3 Jahren). Für 4 der 24 Leistungen wäre eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen (ca. 160.000,- EUR brutto in 3 Jahren).
Die übrigen Leistungen erfordern die Durchführung einer freihändigen Vergabe. Diese bedarf einer Dokumentation in einem Vergabevermerk und einer regelmäßigen
Überprüfung der Preise im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit.

4.7 Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv
Die Kassenprüfung am 18.03.2015 ergab zunächst einen Kassenüberschuss i.H.
von 702,48 EUR. Die Höhe des Überschusses war darauf zurückzuführen, dass die
Einnahmen nicht in die Nachweisungsliste eingetragen wurden. Die Nachweisungsliste musste daher bei der Prüfung anhand des vorhandenen, laufenden Quittungsblockes nachträglich erstellt werden. Nach unserer weiteren Recherche bis ins Jahr
2003 verblieb ein Kassenüberschuss von 135,23 EUR.
Im Nachhinein konnte nicht mehr eindeutig festgestellt werden, wie dieser Kassenüberschuss i. H. v. 135,23 EUR entstanden ist. Offensichtlich wurden die Einnahmen
nicht vollständig quittiert, weshalb sich der errechnete Überschuss ergab. Einnahmen aus dem Jahre 2007 und 2008 wurden quittiert, aber noch nicht abgerechnet.
Die Einnahmen wurden seit dem 11.08.2010 entgegen der Dienstanweisung nicht
mehr abgerechnet, so dass ein Barbetrag von 1.383,33 EUR vorhanden war.
Eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Einnahmen dieser Zahlstelle konnte
damit von unserer Seite nicht erteilt werden.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Ausgabebelege nicht in die Geldkassette
der Zahlstelle gehören, da es sich um eine reine Zahlstelle handelt. Ausgaben für
das Stadtarchiv, sind über das Kulturamt abzuwickeln.
Auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der Dienstanweisung zur Zahlstelle des Stadtarchivs wurde hingewiesen.

- 91 -

4.8 Überprüfung von Doppelzahlungen
Auch in der öffentlichen Verwaltung besteht das Risiko, dass Geschäftsvorfälle
mehrfach erfasst werden und die Auszahlung einer Rechnung bzw. eines Zahlungsvorganges doppelt erfolgt. Um einen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden,
wurde daher im Jahr 2015 für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 im Finanzverfahren
SAP überprüft, ob Zahlungen an externe Zahlungsempfänger (Kreditoren) versehentlich doppelt geleistet und bisher noch nicht zurückgefordert wurden.
Mögliche Doppelzahlungen wurden elektronisch ausgewertet und danach einer weiteren manuellen Überprüfung unterzogen.
Bei 8 Zahlungen handelt es sich um keine Doppelzahlung, sondern um Umbuchungen auf eine andere Haushaltsstelle, welche nicht mit einer üblichen Umbuchungsanordnung getätigt wurden. 5 Zahlungen waren tatsächliche Doppelzahlungen mit
einem Betrag von 6.630,63 EUR. Von diesen 5 Doppelzahlungen wurden 4 bereits
zurückerstattet, so dass letztendlich nur ein geringfügiger Betrag noch zurückzufordern war.
Damit wurde festgestellt, dass in der Regel eine versehentliche Doppelanweisung
einer Rechnung vom Fachamt, dem RPA oder der Stadtkasse erkannt wird.
Das gute Ergebnis ist sicherlich auch auf die umfangreiche, laufende Belegprüfung
durch das RPA zurückzuführen; im Rahmen dieser werden auch Doppelanweisungen festgestellt und teilweise noch vor Erfassung in SAP an die Fachbereiche zurückgegeben.
Auf eine einheitliche Eingabe der Rechnungsdaten in SAP sowie die Bereinigung
von mehrfach angelegten Zahlungsempfängern (Kreditoren) wurde hingewiesen.

4.9 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg
Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2015

Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2015 auf 9.273.671,07 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen
wurden entsprechend nachgewiesen.
Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2015 seitens der Stadt Lahr
Festgeld auf dem Rahmenkonto angelegt. Im Rahmen der Prüfung haben wir innerhalb der Berechnung kleinere Differenzen im Hinblick auf die ermittelten Zinsen bzw.
den angenommenen Zeitraum festgestellt.

- 92 -

Bei den Ausgaben für Altlastenerkundung und -sanierung, Kostenart 12, wurden die
Schlussrechnungen für die gutachterliche Begleitung des Gleisrückbaus und für die
Sohlbeprobungen nach dem Ausbau des Gleisschotters gestellt. Für die dabei entstandenen Zusatzleistungen wären grundsätzlich Nachtragsvereinbarungen zu
schließen gewesen.
Es gab im Jahr 2015 drei Grundstücksverkäufe. Die Einnahmen aus den Grundstückserlösen in Höhe von 805.808,- EUR wurden mit Anordnung vom 15.12.2015
der Rücklage zugeführt.
Die Abwasserbeiträge wurden dabei für zwei von drei Grundstücksverkäufen für
2015 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgeführt. Die Berechnung für das
dritte Grundstück wird noch erstellt und soll in der Abrechnung 2016 berücksichtigt
werden.
Die Mietanteile aus dem Überlassungsvertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren der
Gebäude und Teilflächen B21, B22, B27 und A63 wurden umfangreich aufgearbeitet
und einige Korrekturbuchungen vorgenommen. Außerdem wurde die Verbuchungssystematik für 2015 und 2016 ebenfalls angepasst. Die erforderlichen Korrekturbuchungen wurden alle durchgeführt. Die Anweisungen für das III. und IV. Quartal
wurden erst zum 14.12.2015 angewiesen und sind künftig im entsprechenden Quartal zu tätigen. Die Zuführung an die Rücklage in Höhe von 60.000,- EUR ist mit Anordnung vom 15.12.2015 erfolgt.
Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land:

Zinsen in EUR
Zinsaufwendungen und
Gebühren

2015

1997 bis 2014

Gesamt

108.720,12

6.322.861,86

6.431.581,98

Stundungszinsen
Bundesvermögensamt

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

Gesamt Zinsaufwand

108.720,12

7.390.469,00

7.499.189,12

Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt Zinsübernahme

0,00
110.635,92
110.635,92

4.601.626,93
2.413.912,98
7.015.539,91

4.601.626,93
2.524.548,90
7.126.175,83

- 93 Der aktuelle Abrechnungsstand stellt sich wie folgt dar:

Flugplatzareal OST
Ausgaben in EUR
0 Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten
1
2
3
4

5
6
7
8

1997 bis 2014

Gesamt

0,00
3.816,43
0,00
0,00

17.989.740,29
199.157,87
418.962,84
4.308.530,96

17.989.740,29
202.974,30
418.962,84
4.308.530,96

0,00
-3.576,03
0,00
0,00

0,00
85.638,02
0,00
0,00

0,00
82.061,99
0,00
0,00

25.634,90
0,00
0,00

142.817,48
3.947.213,36
0,00

168.452,38
3.947.213,36
0,00

0,00
5.468,10

0,00
246.868,24

0,00
252.336,34

0,00
28.498,91

0,00
1.830.321,30

0,00
1.858.820,21

108.720,12
0,00
168.562,43
2015
805.808,00
73.775,11
0,00
0,00
0,00
-255.645,94
0,00
0,00
110.635,92
734.573,09

6.322.861,86
0,01
35.492.112,23
1997 bis 2014
8.384.845,76
4.318.209,30
4.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
511.291,88
24.746,56
573.590,97
2.413.912,98
25.652.430,50

6.431.581,98
0,01
35.660.674,66
Gesamt
9.190.653,76
4.391.984,41
4.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
255.645,94
24.746,56
573.590,97
2.524.548,90
26.387.003,59

Stand Rahmenkonto 31.12.2015 in EUR
Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 -

Soll

9.273.671,07

Soll

8.000.000,00

Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR

Soll

1.273.671,07

Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und
Hebewerke)
Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude

9 Straßen
10 Kanalisation und Hebewerke
11 Regenwasserbehandlungsanlagen und
Pumpwerke
12 Altlastenerkundung und -sanierung
13 Wasserversorgung
14 Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren
ohne Zinsen für Grunderwerb
Rundungsdifferenz
Gesamt
0
1
2
3
4
5
6
7

2015

Einnahmen in EUR
Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt

- 94 -

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2015 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2015 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2015 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 111.535.663,77 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 24.426.415,64 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Lahr, 27. Juli 2016

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

Gez.
Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

- 95 -

Abkürzungen
AGB-Gesetz
AO
BAB
BAT
BestattG
BestattVO
BGB
BGBl
BiRiliG
EigBG
EigBVO
EP
EUR/EW
FAG
GABl
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GBl
GIS
GkZ
GPA
GR
GVFG
HGrG
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KA
KGSt
KAG
KEVM
KLR
KVHB
kWh
LGebG
LRKG
LV
NKHR
ÖPNV
PtB
RP
RPA
ShV
StiftG
SZR
UE
VE
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VwV-VmR

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ZVK

=

Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Abgabenordnung
Betriebsabrechnungsbogen
Bundesangestelltentarif
Bestattungsgesetzt
Bestattungsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgesetzblatt
Bilanzrichtlinien-Gesetz
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetzblatt Baden-Württemberg
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Haushaltsgrundsätzegesetz
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Konzessionsabgabengesetz
Kommunale Gemeinschaftsstelle
Kommunalabgabengesetz
Kommunale einheitliche Verdingungsmuster
Kosten- und Leistungsrechnung
Kommunales Vergabehandbuch
Kilowattstunde
Landesgebührengesetz
Landesreisekostengesetz
Leistungsverzeichnis
Neues kommunales Haushaltsrecht
Öffentlicher Personennahverkehr
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen)
Unterrichtseinheit
Verpflichtungsermächtigung
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zusatzversorgungskasse