Informationsvorlage (Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr)
25. Juli 2016
Information Abt: 20/201 Wurth Datum: 20.06.2016 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 159/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2016 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 25.07.2016 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. Anlage(n): Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 159/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 135.962.079,41 € aus. Davon entfallen 111.535.663,77 € auf den Verwaltungshaushalt und 24.426.415,64 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 13.780.320,87 €. Im Haushaltsplan 2015 war eine Zuführung in Höhe von 6.760.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 7.020.320,87 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 7,17 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmebeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 3,28 Mio. €), auf die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ rd. 1,17 Mio. €), auf die Gebühren und ähnlichen Entgelte (+ rd. 1,02 Mio.) und auf die Finanzausgleichsleistungen sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer (+ rd. 0,92 Mio.). Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2015 ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 5.990.578,29 € zugeführt worden (= Ergebniszuführung 2015). Unter Berücksichtigung dieser (ergebnisbezogenen) Zuführung sowie im Weiteren einer zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 865.808,00 € (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost, Zweckbindung „Rahmenkonto Ost“) beläuft sich die Gesamtzuführung 2015 auf 6.856.386,29 € und damit der kumulierte Rücklagenbestand zum 31.12.2015 auf 30.878.981,11 €. Im Haushaltsplan 2015 war eine (ergebnisbezogene) Rücklagenentnahme in Höhe von 4.315.000,00 € veranschlagt, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 10.305.578,29 € zu verzeichnen ist. Nach Abzug der für das Jahr 2015 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.026.244,56 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 6.610.083,02 € (davon entfallen 6.187.969,13 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 22.242.653,53 €. Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2015 ist anzumerken, dass die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmenund Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 nur für diejenigen Maßnahmen und ggf. nur jeweils in der Höhe vorgenommen wurde, bei denen im Jahr 2016 noch eine Restabwicklung über den städtischen Haushalt zu erfolgen hat. Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher Haushaltsausgabereste 2015 in Gesamthöhe von rd. 2,98 Mio. € hat zu einer entsprechenden Entlastung geführt und damit in der Folge auch wesentlich zur Ergebnisverbesserung 2015 beigetragen. Der Haushaltsplan 2016 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 18.333.450,-- € und damit aus damaliger Sicht (unter Einrechnung einer vorläufigen Ergebnisverbesserung 2015 in Höhe von 2.150.000,-- €) den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahme verbliebe zum 31.12.2015 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 3,9 Mio. €. Drucksache 159/2016 Seite - 3 - Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 vom 26.06.2015, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2015 zur Kenntnis gegeben wurde sowie im Zuge der Einbringung (16.11.2015), Vorberatung (30.11.2015) und Verabschiedung (14.12.2015) des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2015 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach nicht nur die im Planwerk 2015 veranschlagte Rücklagenentnahme in voller Höhe entbehrlich werden, sondern sich darüber hinaus eine ansehnliche Rücklagenzuführung ergeben dürfte. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2015 verwiesen. Anmerkung: Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer