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Informationsvorlage (Haushalt 2016 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)

                                    
                                        Information
Abt: 20/201
Wurth

Datum: 27.06.2016

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer: 160/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2016

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.07.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushalt 2016
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2016.

Anlage(n):
Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 160/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von
€ 159.850.000,--. Hiervon entfallen € 112.760.000,-- auf den Verwaltungshaushalt
und € 47.090.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2016 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 9.130.000,-- ausgewiesen.
Für den Gesamthaushalt 2016 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,0 Mio. € ab.
Die erwartete Verbesserung resultiert dabei im Wesentlichen aus Mehreinnahmen
des Verwaltungshaushaltes in Höhe von über 0,9 Mio. € und des Vermögenshaushaltes in Höhe von über 1,0 Mio. €.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen
bis zum Jahresende 2016 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch
noch weiter erhöhen.
Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2016, bei der
Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im weiteren
Jahresverlauf noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten können.
Im Haushaltsplan 2016 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 18.333.450,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare
Haushaltsentwicklung für 2016 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die
grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage nicht in voller, sondern in entsprechend reduzierter Höhe
zum Tragen kommen dürfte.
Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 einen Bestand von rd. 30,88 Mio. €
aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 22,24 Mio. € beläuft.
Der bisherige Haushaltsvollzug 2016 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig
gemacht.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung
2016 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer