Informationsvorlage (Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015)
25. Juli 2016
Rechenschaftsbericht 2015 - Vorlage für den Haupt- und Personalausschuss - RECHENSCHAFTSBERICHT der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Rechnungsjahr 2015 (01.01.2015 – 31.12.2015) Einwohnerzahl: Volkszählung 25.05.1987 33.047 Nach dem Stand vom 30.06.2015 (fortgeschriebene Einwohnerzahl auf Basis Zensus 2011) 44.445 Größe der Gemarkungsfläche: Steuerkraft: 6.980 ha Bedarfsmesszahl 2015 € 64.052.209 Steuerkraftmesszahl 2015 € 32.844.866 Schlüsselzahl 2015 € 31.207.343 Steuerkraftsumme 2015 € 54.943.630 Rechenschaftsbericht 2015 Inhaltsverzeichnis -Informationsvorlage -Vorbericht -Rechnungsgruppierungsübersicht -Gesamtvermögensrechnung -Grafiken I Informationsvorlage an den Gemeinderat Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr/Schwarzwald liegt vor. Dem Gemeinderat wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Jahresrechnung 2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt: 1. Aufgrund der Jahresrechnung 2015 belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2015 auf € 111.535.663,77. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 13.780.320,87. 2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich zum 31.12.2015 auf € 24.426.415,64. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von € 5.990.578,29 zugeführt (= Ergebniszuführung 2015). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum Jahresende 2015 auf einen Gesamtbestand in Höhe von € 30.878.981,11. 3. Die in das Rechnungsjahr 2016 übertragenen Haushaltsausgabereste betragen im Verwaltungshaushalt € 3.936.899,-- und im Vermögenshaushalt € 9.242.750,--. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt belaufen sich auf € 5.109.600,--. Die Haushaltsreste sind vom Gemeinderat bereits am 02.05.2016 beschlossen worden. 4. Die Jahresrechnung 2015 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden. 5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen. Lahr/Schwarzwald, im Juni 2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2016 die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis genommen. Vorbericht zum Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2015 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gesamthaushalt 3 1.1 Haushaltsplan 2015 ......................................................................................... 3 1.2 Jahresrechnung 2015 ...................................................................................... 4 2. Verwaltungshaushalt 6 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen .............................. 9 2.2 Gebühren und Entgelte .................................................................................. 20 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke ........... 22 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen............................................................................ 25 2.5 Personalausgaben ......................................................................................... 26 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand .............................................. 31 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ................................... 34 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen ......................................................... 37 2.9 Zinsaufwendungen ......................................................................................... 38 2.10 Globale Minderausgabe ................................................................................ 39 2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ..................................................... 40 2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt ................................... 44 2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ......................................... 52 3. Vermögenshaushalt 54 3.1 Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses .............................................. 54 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt...................................... 56 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2015 ........................................ 62 4. Schulden 64 5. Vermögensrechnung 67 6. Allgemeine Rücklage 68 7. Kassenbestand 69 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung ............................. 5 Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 .......................... 6 Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes ............ 8 Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt .............................. 9 Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens ............................................. 11 Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015 .... 13 Tabelle 7: Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............... 13 Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2015....................... 17 Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) ..... 18 Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen .......... 19 Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte ....................... 21 Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ............................... 22 Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen ........................... 25 Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben ....................................................... 30 Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ................... 34 Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ........ 37 Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen ....................................................... 39 Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten ab dem Jahr 2000............................. 43 Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ................................. 53 Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes ................................................. 55 Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände ............................................................ 66 Tabelle 22: Vermögensrechnung.............................................................................. 67 3 1. Gesamthaushalt 1.1 Haushaltsplan 2015 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2015 am 15.12.2014 verabschiedet. Das Volumen des Haushaltsplanes 2015 wies aus: Verwaltungshaushalt € 104.360.000,00 Vermögenshaushalt € 18.450.000,00 Gesamt € 122.810.000,00 Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt € 6.760.000,00. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,00 vorgesehen. Einzelne Daten der Aufstellung des Haushaltsplans 2015: Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2014 Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 26.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 04.02.2015 Offenlegung des Haushaltsplanes vom 05.02.2015 bis 13.02.2015 Da zu Beginn des Jahres 2015 noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vorlag, waren die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO zu beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wurde auf die einschränkenden Vorschriften zur Fortführung der Haushaltswirtschaft hingewiesen. In öffentlicher Sitzung am 27.07.2015 ist der Gemeinderat über die Haushaltsentwicklung 2015 unterrichtet worden. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war im Haushaltsjahr 2015 nicht notwendig. 4 1.2 Jahresrechnung 2015 Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Jahresrechnung bilden § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie die §§ 39 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der jeweils anzuwendenden Fassung. Nach § 95 GemO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Endes des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Bestandteile der Jahresrechnung sind (§ 39 Abs. 1 GemHVO): o der kassenmäßige Abschluss o die Haushaltsrechnung o die Vermögensrechnung. Der Jahresrechnung sind beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO): o eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten Anlagevermögens, soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen ist (Vermögensübersicht) o ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht o ein Rechenschaftsbericht. Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen darzustellen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. 5 Ergebnis der Jahresrechnung 2015 Das Ergebnis der Jahresrechnung wird durch die Gegenüberstellung der SollEinnahmen und der Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres, jeweils zuzüglich der Haushaltsreste und abzüglich abgängiger Haushaltsreste vom Vorjahr, ermittelt. Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Jahresrechnung 2015 zeigt folgendes Gesamtergebnis: Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Verw.-Haushalt € 1. Soll-Einnahmen 111.535.663,77 2. zuzügl. neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 111.535.663,77 4. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres Verm.-Haushalt € Gesamthaushalt € 23.219.015,64 134.754.679,41 5.109.600,00 5.109.600,00 28.328.615,64 139.864.279,41 3.902.200,00 3.902.200,00 5. bereinigte Soll-Einnahmen 111.535.663,77 24.426.415,64 135.962.079,41 6. Soll-Ausgaben 111.093.764,77 25.433.065,64 136.526.830,41 3.936.899,00 9.242.750,00 13.179.649,00 115.030.663,77 34.675.815,64 149.706.479,41 3.495.000,00 10.249.400,00 13.744.400,00 111.535.663,77 24.426.415,64 135.962.079,41 7. zuzügl. neue Haushaltsausgabereste 8. Zwischensumme 9. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres 10. bereinigte Soll-Ausgaben Nachdem im Haushaltsplan 2015 ein Gesamtvolumen von € 122.810.000,-ausgewiesen war, weist die Jahresrechnung 2015 ein tatsächliches Volumina in Höhe von € 135.962.079,41 und damit einen Anstieg um € 13.152.079,41 aus. Dies entspricht einer Steigerung von + 10,71 % (im Vorjahr + 6,05 %). Im Verwaltungshaushalt beträgt die Abweichung zum Planansatz + 6,87 % (im Vorjahr + 3,24 %), im Vermögenshaushalt liegt die Abweichung zur Veranschlagung bei + 32,39 % (im Vorjahr + 27,27 %). 6 Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 Rechnungsjahr VerwHH 2000 70.447.327,09 2001 2002 Volumen in € VermHH Veränderung ggü. VJ +/- GesamtHH 13.104.098,53 83.551.425,62 70.609.056,16 9.617.676,93 80.226.733,09 -3.324.692,53 72.827.596,52 10.167.913,60 82.995.510,12 2.768.777,03 2003 66.172.676,24 17.328.109,25 83.500.785,49 505.275,37 2004 70.400.211,42 13.964.406,50 84.364.617,92 863.832,43 2005 77.211.878,70 20.394.310,87 97.606.189,57 13.241.571,65 2006 79.163.900,81 16.279.546,45 95.443.447,26 -2.162.742,31 2007 80.555.957,64 15.345.244,30 95.901.201,94 457.754,68 2008 78.682.730,05 15.124.937,55 93.807.667,60 -2.093.534,34 2009 80.025.236,77 19.099.219,82 99.124.456,59 5.316.788,99 2010 83.284.701,91 16.922.233,29 100.206.935,20 1.082.478,61 2011 85.482.939,88 13.582.145,84 99.065.085,72 -1.141.849,48 2012 94.012.627,39 13.312.500,18 107.325.127,57 8.260.041,85 2013 2014 103.775.161,29 106.148.896,69 23.376.525,17 17.327.421,54 127.151.686,46 123.476.318,23 19.826.558,89 -3.675.368,23 2015 111.535.663,77 24.426.415,64 135.962.079,41 12.485.761,18 2. Verwaltungshaushalt In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt gemäß Haushaltsplan 2015 wie folgt festgesetzt: Einnahmen € 104.360.000,00 Ausgaben € 97.600.000,00 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt € 6.760.000,00 Die Jahresrechnung 2015 weist demgegenüber im Verwaltungshaushalt aus: Einnahmen € 111.535.663,77 Ausgaben € 97.755.342,90 Zuführungsrate somit € 13.780.320,87 im Haushaltsplan veranschlagt waren € 6.760.000,00 € 7.020.320,87 dies ergibt eine Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt von 7 Die ausgewiesene Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt entstand im Wesentlichen durch folgende (ger.) Abweichungen (Abkürzung T€ = Tausend Euro): Einnahmen: Grundsteuer A und B + 93 T€ Gewerbesteuer + 3.284 T€ Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 110 T€ Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer + 314 T€ Vergnügungs- und Hundesteuer + 246 T€ Finanzausgleichszuweisungen + 491 T€ Gebühren und ähnliche Entgelte + 1.017 T€ Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten + 338 T€ Erstattungen f. Ausgaben d. Verwaltungshaushaltes + 333 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke + 1.171 T€ Sonstige Finanzeinnahmen - 221 T€ + 7.176 T€ Personalausgaben - 1.243 T€ Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand - 676 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse + 425 T€ Zinsausgaben - 165 T€ Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage + 1.071 T€ Weitere Finanzausgaben + 324 T€ Deckungsreserve - 100 T€ Globale Minderausgabe + 520 T€ + 156 T€ 7.020 T€ Ausgaben: Verbesserung 8 Die Aufstellung zeigt, dass die um € 7.020.320,87 verbesserte Zuführung an den Vermögenshaushalt zu rd. 102 % (rd. € 7.176.000--) auf saldierte Mehreinnahmen zurückzuführen ist. Davon entfallen rd. € 4.538.000,-- (rd. 63 %) auf Steuer- und Finanzausgleichsmehreinnahmen. Die verbleibende einnahmeseitige Verbesserung in Höhe von saldiert rd. € 2.638.000,-- (rd. 37 %) begründet sich im Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Gebühren und ähnlichen Entgelten und den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke. Auf der Ausgabenseite haben sich wesentliche Einsparungen im Personalkostenbereich (- € 1.243.000,--) und beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- € 676.000,--) ergeben. Im Gegensatz hierzu sind bei der Gewerbesteuerumlage (+ € 1.071.000,--) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen (+ € 425.000,--) deutliche Mehrausgaben zu verzeichnen. Im Saldo haben sich im Vergleich zur Planung Mehrausgaben in Höhe von rd. € 156.000,-- ergeben, die sich mit rd. - 2 % auf die verbesserte Zuführungsrate auswirken. Der Vergleich der Ergebnisse der Einzelpläne mit den Haushaltsansätzen (jeweils Zuschussbedarf bzw. Überschuss) zeigt die Abweichungen auf: Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes Jahresrechnung 2015 Einzelplan Einnahmen € Ausgaben € Haushaltsplan 2015 Zuschussbedarf * € Zuschussbedarf * € Abweichung Zuschussbedarf günstiger € 0 Allgemeine Verwaltung 1.579.365,98 11.236.424,38 9.657.058,40 10.535.575,00 878.516,60 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.429.355,84 3.294.443,59 865.087,75 1.074.700,00 209.612,25 2 Schulen 3.362.523,28 6.660.760,04 3.298.236,76 3.974.600,00 676.363,24 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege 3.345.283,53 6.100.848,94 2.755.565,41 2.768.360,00 12.794,59 4 Soziale Sicherung 7.843.081,35 18.606.193,32 10.763.111,97 11.098.750,00 335.638,03 5 Gesundheit, Sport, Erholung 1.005.385,02 5.830.570,92 4.825.185,90 4.410.250,00 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.927.428,44 8.460.348,36 5.532.919,92 7.034.080,00 1.501.160,08 7 Öffentliche Einrichtungen 3.037.738,52 4.332.269,89 1.294.531,37 2.125.700,00 831.168,63 8 Wirtschaftl. Unternehmen, allg. Grundvermögen 5.071.024,11 448.468,37 -4.622.555,74 -4.902.665,00 9 Allgemeine Finanzwirtschaft (ohne Zuführungsrate) 80.934.477,70 32.785.015,09 -48.149.462,61 -44.879.350,00 3.270.112,61 111.535.663,77 97.755.342,90 -13.780.320,87 -6.760.000,00 7.715.366,03 Summen Verbesserung gegenüber Planung (= Mehrzuführung a. d. Verm.-Haush.) * negative Werte = Überschüsse ungünstiger € 414.935,90 280.109,26 695.045,16 7.020.320,87 9 Einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Abweichungen im Verwaltungshaushalt (Einnahmen / Ausgaben) ergibt nachstehende Aufstellung: Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt Bezeichnung Gewerbesteuer Haushalts- Jahres- Abweichung ansatz rechnung (+ / -) in € € € Anteil RE Verw.Haushalt in % % 2015 2014 20.000.000,00 23.283.859,58 3.283.859,58 16,42 20,88 18,96 15.605.000,00 15.715.200,19 110.200,19 0,71 14,09 14,57 2.492.000,00 2.805.943,34 313.943,34 12,60 2,52 2,33 8.042.000,00 8.381.561,20 339.561,20 4,22 7,51 7,62 27.830.000,00 28.320.811,20 490.811,20 1,76 25,39 27,51 Gebühren u. ähnl. Entgelte 5.934.320,00 6.951.339,91 1.017.019,91 17,14 6,23 5,68 Verkaufserlöse, Mieten, Pachten 2.923.865,00 3.261.767,23 337.902,23 11,56 2,92 2,50 Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke 8.980.250,00 10.150.996,05 1.170.746,05 13,04 9,10 8,38 12.552.565,00 12.664.185,07 111.620,07 0,89 11,35 12,45 104.360.000,00 111.535.663,77 7.175.663,77 6,88 100,00 100,00 Personalausgaben 28.300.300,00 27.057.526,66 -1.242.773,34 -4,39 24,26 24,39 Sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand (mit kalk. Kosten u. innere Verr.) 29.841.650,00 29.165.490,33 -676.159,67 -2,27 26,15 29,05 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Grundsteuer A und B, Vergnügungs- u. Hundesteuer Allg. Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsleistungen) Sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Zuweisungen u. Zuschüsse 7.898.550,00 8.323.512,82 424.962,82 5,38 7,46 6,88 Allg. Umlagen (FAG- u. Kreisumlage) 27.253.000,00 27.252.039,80 -960,20 0,00 24,43 24,02 Gewerbesteuerumlage 3.540.000,00 4.611.136,58 1.071.136,58 30,26 4,13 3,18 Zinsaufwendungen 1.086.500,00 921.838,71 -164.661,29 -15,16 0,83 0,98 200.000,00 423.798,00 223.798,00 111,90 0,38 0,16 -520.000,00 0,00 520.000,00 -100,00 0,00 0,00 6.760.000,00 13.780.320,87 7.020.320,87 103,85 12,36 11,35 104.360.000,00 111.535.663,77 7.175.663,77 6,88 100,00 100,00 Sonstige Finanzausgaben Globale Minderausgabe Zuführung z. Verm.Haush. Summe der Ausgaben 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2015 mit zusammen € 6.682.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2015 weist kumulierte (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 6.775.679,09 und damit Mehreinnahmen von € 93.679,09 aus. 10 Im Vergleich hierzu wies das Rechnungsergebnis 2010 noch Gesamteinnahmen in Höhe von € 5.756.288,43 aus. Neben einer gestiegenen Anzahl der zur Grundsteuer zu veranlagenden Grundstücksflächen wirken sich hier insbesondere die zum 01.01.2011 einheitlich auf 390 v.H. erhöhten Hebesätze (Grundsteuer A von zuvor 330 v.H. und Grundsteuer B von zuvor 360 v.H.) spürbar aus. Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Haushaltsplan 2015 in Höhe von € 20.000.000,-- veranschlagt und liegen nach der Haushaltsrechnung 2015 mit € 23.283.859,58 (Soll-Einnahmen) um € 3.283.859,58 über dem Haushaltsansatz. Hierzu hat die insgesamt positive gesamtwirtschaftliche Situation beigetragen. Diese führte dazu, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt werden konnten, was zu einer verbreiterten Gewerbesteuerbasis führte. Das Gewerbesteueraufkommen 2015 in Höhe von € 23.283.859,58 hat sich im Vergleich zum Jahresergebnis 2014 mit € 20.123.558,32 (bei einem Haushaltsansatz 2014 von € 19.000.000,--) um € 3.160.301,26 erhöht. Im Jahr 2014 hatte insbesondere ein einzelner Vorgang mit einem Gewerbesteueranteil von über € 1,9 Mio. (Anpassung der Vorauszahlungen 2013 und 2014) zur Ergebnisverbesserung geführt. 11 Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll) Grundsteuer Jahr Gewerbesteuer Gesamt- A B Gesamt Gesamt aufkommen € € € € € 2000 74.170 4.676.747 4.750.917 17.121.539 21.872.456 2001 76.766 4.721.898 4.798.664 17.887.084 22.685.748 2002 76.452 4.638.749 4.715.201 21.484.828 26.200.029 2003 75.905 4.803.366 4.879.271 14.710.954 19.590.225 2004 73.959 4.904.092 4.978.051 18.996.958 23.975.009 2005 72.326 4.917.524 4.989.850 19.861.117 24.850.967 2006 71.891 4.990.303 5.062.194 21.980.544 27.042.738 2007 70.974 4.981.419 5.052.393 19.287.073 24.339.466 2008 72.635 5.113.651 5.186.286 15.499.192 20.685.478 2009 76.351 5.241.602 5.317.953 13.932.095 19.250.048 2010 71.188 5.685.100 5.756.288 12.902.864 18.659.152 2011 84.949 6.215.086 6.300.035 15.552.462 21.852.497 2012 84.537 6.426.575 6.511.112 17.449.586 23.960.698 2013 84.780 6.653.079 6.737.859 21.514.259 28.252.118 2014 77.697 6.592.407 6.670.104 20.123.558 26.793.662 2015 89.507 6.686.172 6.775.679 23.283.860 30.059.539 Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nach der Jahresrechnung 2015 bei einem Planansatz von € 15.605.000,-- Einnahmen in Höhe von € 15.715.200,19 und damit Mehreinnahmen von € 110.200,19 erzielt. Im Haushaltserlass des Landes zur kommunalen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 vom 23.07.2014 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf € 5,5 Mrd. geschätzt. Eine Veränderung der Prognose im Zuge der November-Steuerschätzung 2014 erfolgte nicht. Auf dieser Grundlage (Haushaltserlass 2015 vom 23.07.2014) erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan 2015 mit einem Ansatz in Höhe von € 15,605 Mio., basierend auf der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem Jahr 2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0028371 (die Schlüsselzahl als Grundlage für die 12 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Sowohl die Mai-Steuerschätzung 2015 als auch die November-Steuerschätzung 2015 führten zu keiner Änderung der Ausschüttungsprognose beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2015. Im Berichtsjahr wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von rd. € 5,464 Mrd. zugrunde gelegt. Damit basierte die vorläufige Abrechnung für 2015 im Gegensatz zur Veranschlagungsgrundlage im Planwerk 2015 mit einer Prognose von € 5,5 Mrd. auf einem um rd. € 36 Mio. geringeren Aufkommen. Das endgültige Ergebnis für 2015 beläuft sich nach der zum Jahresanfang 2016 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 5,563 Mrd. (im Vergleich hierzu belief sich die Spitzabrechnung für 2014 auf rd. € 5,233 Mrd.). Damit wurde das gemäß Haushaltserlass 2015 vom 23.07.2014 auf € 5,5 Mrd. prognostizierte Ausschüttungsvolumen für 2015 um rd. € 63 Mio. überschritten. Die Schlussabrechnung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2015 erhielt die Stadt Lahr im Jahr 2016 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Gutschrift für 2015 in Höhe von € 280.416,32 überwiesen. Die (verbuchten) Einnahmen der Stadt Lahr aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (vorläufige Abrechnung) setzten sich im Jahr 2015 wie folgt zusammen (einschließlich dem Schlussabrechnungsbetrag -Gutschrift- für das Jahr 2014 in Höhe von € 212.286,54): 13 Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015 Quartal (vorl.) Aufkommen € Schlüsselzahl Anteil Lahr € I. Quartal 2015 1.370.368.701 0,0028371 3.887.873 II. Quartal 2015 1.446.450.880 0,0028371 4.103.726 III. Quartal 2015 1.323.766.316 0,0028371 3.755.657 IV. Quartal 2015 1.323.766.316 0,0028371 3.755.657 Zwischensumme 5.464.352.213 15.502.914 Schlussabrechnung aus 2014 (+/-) 212.287 Soll 2015 15.715.200 Ansatz 2015 15.605.000 Verbesserung 110.200 Tabelle 7: Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer seit dem Jahr 2000 Jahr Landessumme Schlüsselzahl Anteil Baden-Württemberg Stadt Lahr Stadt Lahr € € 2000 3.702.648.265 0,0033733 12.490.143 2001 3.564.014.606 0,0033733 12.022.490 2002 3.569.405.606 0,0033733 12.040.676 2003 3.510.251.566 0,0032458 11.393.575 2004 3.328.697.592 0,0032458 10.804.287 2005 3.295.739.170 0,0032458 10.697.310 2006 3.567.060.577 0,0031720 11.314.716 2007 4.010.749.726 0,0031720 12.722.098 2008 4.497.679.852 0,0031720 14.266.640 2009 3.985.837.197 0,0030739 12.252.065 2010 3.969.274.248 0,0030739 12.201.152 2011 4.229.617.830 0,0030739 13.001.422 2012 4.636.354.948 0,0029621 13.733.347 2013 5.020.503.188 0,0029621 14.871.232 2014 5.232.831.977 0,0029621 15.500.172 2015 5.563.191.282 0,0028371 15.783.330 14 Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer waren für das Haushaltsjahr 2015 auf Basis eines Aufkommens von € 580 Mio. in Höhe von € 2,492 Mio. veranschlagt. Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 hatte das Land das erwartete Jahresaufkommen 2015 um € 64 Mio. auf € 644 Mio. angehoben. Im Berichtsjahr 2015 wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von € 640 Mio. zugrunde gelegt. Das endgültige Ergebnis für 2015 beläuft sich nach der im März 2016 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 648,6 Mio., woraus sich eine Restüberweisung an die Stadt Lahr in Höhe von € 37.016,74 ergeben hat, welche im Haushaltsjahr 2016 verbucht worden ist. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im März 2015 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. € 561,4 Mio. eine Nachzahlung zu 15 Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 55.095,34 ergeben, die im Jahr 2015 vereinnahmt wurde. Die Haushaltsrechnung 2015 weist für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen 2015 sowie der (Spitz-)Abrechnung für 2014 verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 2.805.943,34 und damit Mehreinnahmen von € 313.943,34 aus. Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (§ 5 FAG) und der kommunalen Investitionspauschale (§ 4 FAG), die im Planwerk 2015 zusammen mit € 26.170.000,-- veranschlagt waren, sind bei einem Buchungsergebnis 2015 von kumuliert € 26.659.495,30 Mehreinnahmen in Höhe von € 489.495,30 zu verzeichnen. Von den Mehreinnahmen entfallen € 280.691,70 auf die Schlüsselzuweisungen und € 208.803,60 auf die kommunale Investitionspauschale. Bei der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2015 wurde auf der Grundlage der nach der November-Steuerschätzung 2014 fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes für das Haushaltsjahr 2015 von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.163,-- ausgegangen. Im Zuge der November-Steuerschätzung 2015 setzte das Land die Kommunen mit Schreiben vom 11.11.2015 darüber in Kenntnis, dass die Schlüsselzuweisungen 2015 über den bisher prognostizierten Werten liegen werden, so dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und Landkreise angehoben werden können. Weiter wurde mitgeteilt, dass die fortgeschriebenen Kopfbeträge (erst) im Zuge der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2015 beziffert werden. Tatsächlich ist der (vorläufigen) Abrechnung für 2015 (4. Teilzahlung 2015 mit Datum vom 27.11.2015) ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.170,-- zugrunde gelegt worden. 16 Auf dieser Basis errechnete sich für die Stadt Lahr ein spezifischer Kopfbetrag von € 1.444,20 und führte zu (vorläufigen) Schlüsselzuweisungen 2015 in Höhe von insgesamt € 23.501.262,20. Unter Berücksichtigung der (Spitz-)Abrechnung 2014, die im Sommer 2015 zu einer Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 74.429,50 führte, konnten im Berichtsjahr 2015 bei einem Haushaltsansatz in Höhe von € 23.295.000,-- Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes in Gesamthöhe von € 23.575.691,70 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 280.691,70 verbucht werden. Grundlage für die Veranschlagung der kommunalen Investitionspauschale im Haushaltsplan 2015 war entsprechend der Fortschreibung der Orientierungsdaten für 2015 des Landes nach der November-Steuerschätzung 2014 ein Satz von € 65,-- je Einwohner. Im Zuge der Abrechnung der vierten FAG-Teilzahlung 2015 (Ende November 2015) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass bei der vorläufigen Abrechnung der kommunalen Investitionspauschale ein Satz von € 69,60 je Einwohner zugrunde gelegt wird. Die Erhöhung des Einwohnersatzes im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage im Haushaltsplan 2015 sowie die Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr aus der (Spitz-)Abrechnung 2014 in Höhe von € 12.494,80, die im Sommer 2015 verbucht wurde, führten bei der kommunalen Investitionspauschale bei einem Haushaltsansatz 2015 in Höhe von € 2.875.000,-- zu Mehreinnahmen von € 208.803,60. Beide Veränderungen (bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale) haben im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2015 zu summierten Mehreinnahmen in Höhe von € 489.495,30 geführt. 17 Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2015 Berechnungsgrundlage/ Veranschlagung/ (vorl.) Abrechnung/ (Spitz-) Abrechnung Schlüsselzuweisungen (*) Komm. Investitionspauschale Grundkopfbetrag Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz Satz je Einwohner Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz € € € € € Haushaltserlass 2015 vom 23.07.2014 1.169 66 NovemberSteuerschätzung 2014 1.163 65 Veranschlagung im Haushaltsplan 2015 1.163 23.295.000 65 2.875.000 26.170.000 196.309 402.571 74.430 12.495 86.924 280.692 208.804 489.495 Mai-Steuerschätzung 2015 1.163 65 (unverändert) (unverändert) NovemberSteuerschätzung 2015 1.163 65 (unverändert) (unverändert) (vorl.) Abrechnung 4. FAG-Teilzahlung 2015 (Spitz-)Abrechnung 2014 Saldo Gesamtsumme 1.170 206.262 69,60 (*) inkl. Mehrzuweisungen Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich werden zusammen mit der zweiten FAG-Teilzahlung jeweils Mitte des Jahres für das Vorjahr (schluss-) abgerechnet. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift / Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis der Schlussabrechnung für 2014 hatte die Stadt Lahr im Mai/Juni 2015 einen saldierten Nachzahlungsbetrag in Höhe von € 93.448,80,-- erhalten, der mit der zweiten Finanzausgleichsteilzahlung für das Jahr 2015 überwiesen wurde. 18 Zusätzlich zu den in obiger Tabelle aufgeführten Gutschriften bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen € 86.924,30 resultierte aus der (Spitz-)Abrechnung 2014 neben diversen kleineren Schlussabrechnungsbeträgen insbesondere beim Familienleistungsausgleich ein Nachzahlungsbetrag zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 3.903,--. Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) Jahr Schlüsselzuweisungen Veränderung nach mangelnder Steuerkraft * ggü. Vorjahr (+/-) € Kopfbetrag je Einwohner Veränderung Stadt Lahr ** ggü. Vorjahr (+/-) € € € 2000 8.471.310 909,90 2001 9.055.130 583.820 920,43 10,53 2002 8.852.896 -202.234 927,20 6,77 2003 8.079.141 -773.755 867,50 -59,70 2004 6.612.896 -1.466.245 850,60 -16,90 2005 9.162.104 2.549.208 838,90 -11,70 2006 9.832.725 670.621 930,20 91,30 2007 11.178.060 1.345.335 985,60 55,40 2008 12.416.009 1.237.949 1.087,90 102,30 2009 14.673.002 2.256.993 1.157,00 69,10 2010 18.474.630 3.801.628 1.245,10 88,10 2011 17.163.270 -1.311.360 1.126,70 -118,40 2012 19.002.792 1.839.522 1.156,40 29,70 2013 22.086.592 3.083.801 1.260,20 103,80 2014 24.642.289 2.555.697 1.402,10 141,90 2015 23.575.692 -1.066.598 1.444,20 42,10 * verbuchte Jahreseinnahmen (inkl. evtl. Gutschrift/Erstattung für das Vorjahr) ** spezifischer Kopfbetrag der Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl (basierend auf dem jeweiligen Grundkopfbetrag) 19 Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen Einnahme-/Ausgabeart Soll-Einnahmen / Soll-Ausgaben 2015 2014 2013 Euro Euro Euro 1. Steuern Grundsteuer A Grundsteuer B 89.507 6.686.172 77.697 6.592.407 84.780 6.653.079 Gewerbesteuer Anteil an der Einkommensteuer Anteil an der Umsatzsteuer 23.283.860 15.715.200 2.805.943 20.123.558 15.464.682 2.477.363 21.514.259 14.799.907 2.419.300 Vergnügungssteuer Hundesteuer Zwischensumme 1.446.938 158.944 50.186.564 1.263.183 158.850 46.157.741 1.183.942 159.102 46.814.370 28.320.811 29.199.197 26.078.766 78.507.376 75.356.938 72.893.136 4.611.137 3.376.338 3.417.867 12.142.542 15.109.498 31.863.176 10.815.234 14.681.314 28.872.886 9.788.247 13.287.214 26.493.328 46.644.199 46.484.052 46.399.808 2. Finanzzuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, sonstige allg. Zuweisungen, Fam.leistungsausgl.) Summe Einnahmen 3. Abgänge Gewerbesteuerumlage Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Summe Ausgaben 4. Bereinigtes Aufkommen an Steuern und Finanzzuweisungen Wie die tabellarische Zusammenstellung aufzeigt, hat sich das bereinigte Aufkommen 2015 (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen) im Vergleich zum Vorjahr um € 160.147,-- und zum Vorvorjahr um € 244.391,-erhöht. 20 2.2 Gebühren und Entgelte Die Gebühren und ähnlichen Entgelte machen im Rechnungsjahr 2015 einen Anteil von 6,23 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes aus. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 5,68 %. Insgesamt wurde im Berichtsjahr an Gebühren und ähnlichen Entgelten ein Gesamtbetrag in Höhe von € 6.951.339,91 (im Vorjahr: € 6.030.360,31) vereinnahmt. Im Haushaltsplan 2015 waren die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten in Gesamthöhe von € 5.934.320,-- veranschlagt, so dass nach der Haushaltsrechnung 2015 Mehreinnahmen in Höhe von € 1.017.019,91 erzielt werden konnten. Der größte Anteil hiervon entfällt auf Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren im Bereich der Bauordnung in Höhe von € 822.502,15. Den Haushaltsansätzen 2015 der wichtigsten Gebühren-/Entgelteinnahmen sind nachstehend die jeweiligen Ergebnisse für das Berichtsjahr sowie die Vergleichswerte für 2014 und 2013 gegenübergestellt: 21 Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte Einnahmeart Rechnungsergebnis * Ansatz * Jahresrechnung * 2015 2015 2014 2013 € € € € Verwaltungsgeb. Öffentl. Sicherh. u.Ordnung 190.000 204.099 196.919 201.495 Verwaltungsgebühren, Bürgerbüro 245.000 265.167 237.299 234.605 Eintrittsgelder Theater 196.700 217.714 201.587 193.467 Entgelte Städt. Musikschule 650.000 647.635 644.921 623.213 Hörerentgelte Volkshochschule 500.000 565.203 512.452 492.502 Nutzungsentgelte Mediathek 85.000 68.818 68.868 66.118 Schulentgelte Abendrealschule/-gymnasium 32.300 36.418 35.694 35.250 120.000 97.119 103.686 76.800 90.000 95.871 92.092 94.990 Kindertagesstätte Am Schießrain 205.000 194.301 190.399 258.647 Kindertagesstätte Max-Planck-Straße 140.000 115.843 133.249 207.765 Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße 155.000 137.091 139.653 178.405 Kindertagesstätte Kanadaring 47.000 46.407 44.926 46.132 Kindertagesstätte Kuhbach 43.000 38.425 41.767 41.169 Kindertagesstätte Reichenbach 42.000 43.105 41.195 41.181 Hort Eichrodtschule 67.500 69.383 70.516 107.372 Hort Luisenschule 61.000 67.798 64.830 99.532 Kindertagesstätte Heiligenstraße ("Arche Noah") 80.000 90.983 70.669 21.693 Kindertagesstätte Alleestraße 105.000 142.698 86.162 - Eintrittsgelder Stadtpark 110.000 109.761 110.902 109.663 Vermessungsgebühren 170.000 138.637 163.458 170.424 80.000 54.486 88.272 87.613 350.000 1.172.502 463.979 525.558 85.000 81.559 87.421 87.835 Parkgebühren 260.000 263.281 267.536 251.833 Friedhofs- und Bestattungsgebühren 850.000 903.539 865.553 888.828 4.959.500 5.867.841 5.024.005 5.142.090 Benutzungsgeb. f. soz. Einricht. f. Wohnungsl. Benutzungsgebühren Jugenderholungsmaßnahm. Entgelte nach der HOAI (Vermessung) Verwaltungsgebühren Bauordnung (Sonder-)Nutzungsgebühren Gemeindestraßen Gesamt * auf volle Euro auf- bzw. abgerundet 22 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke waren im Haushaltsplan 2015 in Höhe von insgesamt € 8.980.250,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 10.150.996,05 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.170.746,05 aus. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Berichtsjahr 2015 (differenziert nach Zuweisungs-/Zuschussgeber), die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2014 2015 Gruppierung Bezeichnung Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 170 Zuweisungen vom Bund 216.891,03 401.500,00 -184.608,97 229.325,11 171 Zuweisungen vom Land 8.981.887,00 7.787.000,00 1.194.887,00 7.875.027,12 172 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 536.467,90 493.000,00 43.467,90 460.264,85 174 Zuweisungen vom sonst. öffentl. Bereich 1.000,00 0,00 1.000,00 1.166,40 177 / 178 Zuschüsse vom übrigen Bereich 414.750,12 298.750,00 116.000,12 328.863,71 10.150.996,05 8.980.250,00 1.170.746,05 8.894.647,19 Gesamt Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2015 (Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; vereinnahmt unter der Gruppierung 171) sind nach der Haushaltsrechnung 2015 bei einer Veranschlagungsgrundlage in Gesamthöhe von € 2.452.200,-- kumulierte Landeszuweisungen in Höhe von € 2.421.290,32 verbucht und damit Mindereinnahmen in Höhe von € 30.909,68 zu verzeichnen. 23 Die Mindereinnahmen sind im Wesentlichen auf die Absenkung des pauschalen Zuweisungsbetrages 2015 gemäß Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2015 auf € 2.472,81 je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber der Veranschlagungs-grundlage in Höhe von € 2.520,-- je Kind (= gerundeter Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2014, Gewichtung 1,0) zurückzuführen. Im Gegensatz hierzu ist es im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2015 (Förderung für die Betreuung von Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren; ebenfalls verbucht unter Gruppierung 171) zu einem deutlichen Anstieg der Zuweisungsbeträge gekommen. Im Haushaltsplan 2015 waren die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von insgesamt € 1.945.900,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Gesamteinnahmen in Höhe von € 2.591.625,-- und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 645.725,-- aus. Ursächlich hierfür ist die deutliche Erhöhung des Zuweisungsbetrages 2015 (gem. Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2015) auf € 12.332,71 je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber der Veranschlagungsgrundlage in Höhe von € 9.380,-- je Kind (= gerundeter Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2014, Gewichtung 1,0). Hinsichtlich der städtischen Kindertagesstätten „Heiligenstraße“ („Arche Noah“) und „Alleestraße“ (Rappenareal) ist anzumerken, dass erstmals im Berichtsjahr für beide Einrichtungen Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung und bezogen auf die Kindertagesstätte „Alleestraße“ auch erstmals Zuweisungen aus dem Kindergartenlastenausgleich vereinnahmt werden konnten. Einnahmen aus Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung waren für beide Einrichtungen im Jahr 2014 nicht möglich bzw. nicht zu erzielen, da die Inbetriebnahme der Kleinkindgruppen (Krippenplätze) erst nach dem für die Förderung maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier: 01.03.2013) erfolgte. Gleiches galt darüber hinaus auch für die Kindertagesstätte „Alleestraße“ bezogen auf den Kindergartenlastenausgleich. Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich basieren seit dem Jahr 2014 auf einer prozentualen Förderbeteiligung. Zuvor (in den Jahren 2012 und 2013) erfolgte eine Festbetragsförderung. 24 Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2015 bezogen auf das Jahr 2013) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2015 bezogen auf den 01.03.2014). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der zum 01.01.2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen ist eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge eingetreten. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der „Pakt für Familien mit Kindern“ ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von dreibis sechsjährigen Kindern vor. 25 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen Die nachstehende tabellarische Übersicht zeigt die Ergebnisse wesentlicher Positionen (Bußgelder, Konzessionsabgaben, Gewinnanteile, Zinseinnahmen) der sog. „Sonstigen Finanzeinnahmen“ im Berichtsjahr 2015, die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen 2014 2015 Unterabschnitt Bezeichnung Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 1100 Öffentl. Sicherh. u. Ordn. -Bußgelder 1.372.519,77 1.425.000,00 -52.480,23 1.340.013,58 8100 Elektrizitätsversorgung -Konzessionsabgabe 1.356.318,16 1.465.000,00 -108.681,84 1.458.887,53 8170 Gas-, Wärmeversorgung -Konzessionsabgabe 130.094,37 136.900,00 -6.805,63 144.761,24 8170 Wasserversorgung -Konzessionsabgabe 290.000,00 290.000,00 0,00 290.000,00 8300 Versorgung und Verkehr -Gewinnant. v. wirtschaftl. Unternehm. u.a. Beteilig. 359.339,73 538.000,00 -178.660,27 50,08 8300 Versorgung und Verkehr -Zinseinnahmen v. VVL 1.386.256,77 1.386.000,00 256,77 1.386.256,77 9100 Sonst. allg. Finanzwirt. -Zinseinnahmen * 277.778,08 330.000,00 -52.221,92 312.688,15 5.172.306,88 5.570.900,00 -398.593,12 4.932.657,35 Gesamt * einschl. der finanztechnischen Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) 26 2.5 Personalausgaben Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2015 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von € 27.057.526,66 und machen einen Anteil von 24,26 % (im Vorjahr 24,39 %) des Volumens des Verwaltungshaushaltes aus. Damit liegt das Ergebnis 2015 um € 1.242.773,34 unter dem Haushaltsansatz 2015 (€ 28.300.300,--) und um € 1.166.488,90 über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2014. Der Anstieg der Personalausgaben 2015 im Vergleich zum Vorjahr ist neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die notwendige Schaffung von zusätzlichen Stellen zurückzuführen. Hierbei sind insbesondere Stellenbedarfe im Sozial- und Erziehungsbereich sowie befristet eingerichtete Stellen im Sachzusammenhang mit der Landesgartenschau Lahr 2018 zu nennen. Nach dem Ergebnis 2015 beträgt die Abweichung durch Minderausgaben gemessen am Gesamtpersonalkostenvoranschlag rd. 4,4 % (im Vorjahr ebenfalls rd. 4,4 %). Die voraussichtlichen Personalausgaben müssen zur Vorbereitung des Haushaltes bereits Mitte des Vorjahres nach den zu diesem Zeitpunkt feststehenden bzw. absehbaren Vorgaben veranschlagt werden. Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Festsetzungen des Stellenplanes, Tarifund Besoldungserhöhungen, Entwicklungen in den Lohnnebenkosten und Versorgungsleistungen. Aus diesem zeitlichen Versatz ergibt sich eine gewisse Kalkulationsunsicherheit, die durch den Verlauf der unterjährigen, nicht absehbaren Personalentwicklung noch verstärkt werden kann. Durch möglichst detaillierte Personalkostenvorausberechnungen wird versucht, die Abweichungen durch Mehr- oder Minderausgaben so gering als möglich zu halten. 27 Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2014 bis 29.02.2016 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen vorgesehen: ab 01.03.2014: + 3,0 % ab 01.03.2015: + 2,4 %. Unter Berücksichtigung dieser (jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung) tarifgebundenen Grundlage erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2015. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung 2015 noch nicht absehbar war die weitere Entwicklung der Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Tarifvertretungen der Arbeitnehmer hatten die entsprechenden Sonderregelungen zum Entgelt, zur Eingruppierung und die Eingruppierungsmerkmale zum 31.12.2014 gekündigt. Am 30.09.2015 haben sich die Tarifpartner auf einen Abschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Die Gewerkschaftsmitglieder haben das Ergebnis in der anschließenden Urabstimmung mehrheitlich angenommen. Die Verbesserungen der Tarifeinigung sind weitestgehend rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) wurde eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung vorgenommen. Danach wurden die Besoldungsbezüge linear um 2,45 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5–A9 zum 01.07.2013 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2013 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2014 und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die 28 - Besoldungsgruppen A5–A9 zum 01.07.2014 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2014 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2015. Die vorgenannten, für das Haushaltsjahr 2015 maßgeblichen Besoldungserhöhungen gemäß BVAnpG BW 2013/2014 sind bei der Veranschlagung der Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt worden. Im Zuge der Haushaltsplanveranschlagung 2015 ist eine Erhöhung der Dienstbezüge für alle Beamtengruppen von 2,75 % ab dem 01.01.2015 angenommen und eingerechnet worden. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) vom 16.07.2015 ist eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt. Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 1,9 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5–A9 zum 01.03.2015 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.07.2015 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.11.2015. Die geringeren Personalausgaben im Vergleich zur Haushaltsplanveranschlagung resultieren zum einen daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin keiner ganzjährigen Besetzung unterlagen und insofern geringere Personalkosten verursachten. Zum anderen ist festzustellen, dass die Besetzung offener Stellen in fachtechnischen Bereichen sowie in den Kindertagesstätten und Horten aufgrund der Arbeitsmarktlage vielfach nur zeitlich verzögert möglich ist. 29 Im Gegensatz zu der für die Personalkostenveranschlagung 2015 angenommenen und ganzjährig eingerechneten Erhöhung der Dienstbezüge von 2,75 % hat sich gemäß dem BVAnpG BW 2015/2016 vom 16.07.2015 eine nach Besoldungsgruppen differenzierte zeitliche Anpassung ergeben, welche für das Berichtsjahr eine lineare Erhöhung der Besoldungsbezüge um nur 1,9 % zum Ergebnis hatte. Die im Spätjahr 2015 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst konnte rückwirkend zum 01.07.2015 erst im ersten Quartal 2016 umgesetzt werden. Insofern wurde der Personaletat 2015 nicht mehr belastet. Außerdem war auf den Personalsektor bezogen eine globale Minderausgabe in Höhe von rd. € 280.000,-- zu erzielen, welche im Haushaltsplan 2015 veranschlagt war. Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen z.B. aus Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Im Berichtsjahr 2015 sind neben entsprechenden Geldzuflüssen aus Fördermitteln und Projektfinanzierungen direkt abgrenzbare Einnahmen in Form von Personalkostenersätzen in Höhe von allein € 164.983,27 (im Jahr 2014: € 117.287,87) verbucht worden. Die Entwicklung der Personalausgaben seit dem Jahr 1995 ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen: 30 Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben Jahr Personalausgaben € Veränderung zum Vorjahr € % 1995 19.375.355,73 1996 19.764.378,47 389.022,74 2,01 1997 20.500.777,20 736.398,73 3,73 1998 20.219.578,18 -281.199,02 -1,37 1999 21.074.255,44 854.677,26 4,23 2000 18.012.171,54 -3.062.083,90 -14,53 2001 18.061.462,16 49.290,62 0,27 2002 18.949.373,35 887.911,19 4,92 2003 19.544.161,47 594.788,12 3,14 2004 19.704.810,88 160.649,41 0,82 2005 19.987.467,61 282.656,73 1,43 2006 19.995.196,25 7.728,64 0,04 2007 20.287.514,33 292.318,08 1,46 2008 20.954.963,20 667.448,87 3,29 2009 21.663.015,86 708.052,66 3,38 2010 21.540.561,56 -122.454,30 -0,57 2011 22.600.709,50 1.060.147,94 4,92 2012 23.727.335,38 1.126.625,88 4,98 2013 24.405.114,10 677.778,72 2,86 2014 25.891.037,76 1.485.923,66 6,09 2015 27.057.526,66 1.166.488,90 4,51 Anmerkung: Seit dem 01.01.2000 werden die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof in einem Eigenbetrieb (Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-) geführt. Ab dem 01.01.2003 ist auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert worden. 31 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Rechnungsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 29.165.490,33 (im Vorjahr: € 30.831.192,49,-- bei einem Gesamtansatz von 29.957.900,--) angefallen. Der Gesamtansatz 2015 belief sich auf € 29.841.650,--, so dass Minderausgaben in Höhe von € 676.159,67 zu verzeichnen sind. Der relativ hohe Unterschiedsbetrag im Vergleich der Ergebnisse 2015 und 2014 (mit € 1.665.702,16 geringeren Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2015) ist im Wesentlichen auf geringere Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (minus € 864.492,23 gegenüber dem Jahr 2014), für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (minus € 384.038,02 im Vergleich zum Jahr 2014) und für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (minus € 319.616,38 gegenüber dem Jahr 2014) zurückzuführen. Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 50 u. 51) haben sich im Berichtsjahr 2015 bei einem Ergebnis von € 4.366.815,94 (im Vorjahr: € 5.231.308,17) im Vergleich zum Planansatz 2015 von € 4.357.150,-- (im Vorjahr: € 4.853.900,--) geringfügige Mehrausgaben in Höhe von € 9.665,94 (im Vorjahr: € 377.408,17) ergeben. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54) waren Ausgaben in Höhe von € 3.501.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier ein Ergebnis in Höhe von € 2.678.983,18 (im Vorjahr: € 3.063.021,20) und damit Minderausgaben von € 822.716,82 aus. Von den Einsparungen entfallen allein € 305.974,-- auf die Bewirtschaftung von Gebäuden des Einzelplans 2 „Schulen“. 32 Für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierung 57 bis 63) weist die Haushaltsrechnung 2015 bei einem Gesamtansatz von € 5.823.380,-- verbuchte Ausgaben in Höhe von € 5.531.663,08 und damit Minderausgaben von € 291.716,92 aus. Diese gehen auf Einsparungen verschiedenster Ausgabenbereiche in einer Vielzahl von Unterabschnitten zurück. Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an Zweckverbände (Gruppierung 673) sind im Berichtsjahr bei einem Planansatz von € 676.000,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 707.352,49 Mehrausgaben in Höhe von € 31.352,49 angefallen. Hier handelt es sich um die mit einem Jahresversatz versehene Abführung des bereinigten (Ist-)Aufkommens aus Grund- und Gewerbesteuer, welches gemarkungsbezogen für das Westareal des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den Zweckverband. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr. Aufgrund dieser Satzungsregelung des ZV IGP waren unter Berücksichtigung des jeweiligen Realsteueraufkommens im Berichtsjahr Zahlungen in Gesamthöhe von € 707.352,49 an den Zweckverband zu leisten. Im Gegenzug erstattete der Zweckverband der Stadt Lahr -gemäß den Regelungen in der Verbandssatzung- die Belastung aus dem Finanzausgleich in Höhe von € 493.611,92. Der Einnahmeansatz 2015 belief sich hier auf € 243.500,--, so dass Mehreinnahmen in Höhe von € 250.111,92 zu verzeichnen sind. 33 Da zwischen beiden Finanzpositionen eine sog. „Unechte Deckungsfähigkeit“ besteht, waren die o.g. Mehrausgaben (€ 31.352,49) „systemautomatisch“ über die vorbezifferten Mehreinnahmen gedeckt, so dass keine förmliche Mehrausgabenbewilligung erforderlich wurde. Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche (Gruppierung 675 bis 678) weist die Jahresrechnung 2015 bei einem Planansatz von € 6.042.150,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 6.382.319,36 Mehrausgaben in Höhe von € 340.169,36 aus. Hier handelt es sich in erster Linie um die Leistung von Kostenerstattungen an den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Die Mehrausgaben gehen dabei vornehmlich auf überplanmäßige Ausgaben für die Pflege/Unterhaltung der städtischen Grün-, Park- und Sportanlagen zurück. Hier hat der Gemeinderat mit Votum vom 29.02.2016 Mehrausgaben in Höhe von € 410.900,-- bewilligt. Im Gegenzug sind in anderen Bereichen (z.B. bei der Kostenerstattung für Gemeindestraßen) Einsparungen zu verzeichnen. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Ergebnis des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: 34 Tabelle 15 : Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 2014 2015 Grupp. Bezeichnung 50-51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen 52 Geräte, Ausstatt.- u. Ausrüstungsgegenstände 53 Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 4.366.815,94 4.357.150,00 9.665,94 5.231.308,17 555.212,43 601.350,00 -46.137,57 736.359,99 Mieten u. Pachten 1.325.720,07 1.406.450,00 -80.729,93 1.309.742,81 54 Bewirtschaft. d. Grundst. u. baul. Anlagen 2.678.983,18 3.501.700,00 -822.716,82 3.063.021,20 55 Haltung von Fahrzeugen 111.298,43 139.050,00 -27.751,57 129.886,05 56 Besondere Aufwendung. für Beschäftigte 200.379,54 200.050,00 329,54 163.504,98 57-63 Weitere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 5.531.663,08 5.823.380,00 -291.716,92 5.851.279,46 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 2.422.903,27 2.453.870,00 -30.966,73 2.529.721,40 53.967,23 37.500,00 16.467,23 45.568,31 707.352,49 676.000,00 31.352,49 932.303,08 6.382.319,36 6.042.150,00 340.169,36 5.990.283,97 67 672 Erstattungen v. Verw.- u. Betriebsaufwand an: Gden. u. Gde.verbände 673 Zweckverbände 675-678 komm., u. sonst. Sonderrechnungen u.a. Bereiche 679 Innere Verrechnungen 2.679.551,20 2.563.150,00 116.401,20 2.688.994,20 68 Kalkulatorische Kosten 2.149.324,11 2.039.850,00 109.474,11 2.159.218,87 29.165.490,33 29.841.650,00 -676.159,67 30.831.192,49 Gesamt 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Für Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) sind im Rechnungsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 8.323.512,82 (im Vorjahr: € 7.305.224,46) geleistet worden. 35 Der Gesamtansatz 2015 belief sich auf € 7.898.550,--, so dass Mehrausgaben in Höhe von € 424.962,82 zu verzeichnen sind. Die Mehrausgaben sind dabei vornehmlich auf Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) zurückzuführen. Hier sind im Berichtsjahr bei einem Planansatz von € 7.572.300,-- und verbuchten (Soll-) Ausgaben von € 8.082.606,02 Mehrausgaben in Höhe von € 510.306,02 angefallen. Diese gehen insbesondere auf überplanmäßig bewilligte Ausgaben für die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen zur Leistung von Betriebskostenzuschüssen (plus € 260.000,-- gem. GR-Beschluss vom 25.01.2016) und von Bauunterhaltungszuschüssen (plus € 268.986,18 gemäß GR-Beschluss vom 29.06.2015 mit einer Bewilligungssumme über € 269.000,--) zurück. Innerhalb der Hauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen“ stellen die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) mit (Soll-)Ausgaben in Höhe von € 8.082.606,02 (im Vorjahr: € 6.906.634,94) den betragsmäßig größten Einzelbereich dar. Hiervon entfallen allein auf die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen (Unterabschnitt 1.4648) Ausgaben in Höhe von € 7.118.733,92 (im Vorjahr: € 6.000.958,83). Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern: Jahr (Rechnungs-)Ergebnis Differenz zum Vorjahr +/- 2007 € 76.222,71 2008 € 198.268,60 € 122.045,89 2009 € 379.671,88 € 181.349,28 2010 € 878.033,26 € 498.361,38 2011 € 1.209.875,60 € 331.842,34 2012 € 1.258.662,34 € 2013 € 1.448.583,05 € 189.920,71 2014 € 1.649.932,52 € 201.349,47 2015 € 1.732.511,10 € 48.786,74 82.578,58 36 Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der 8 städtischen Kindertageseinrichtungen und 2 städtischen Kinderhorte beläuft sich im Jahr 2015 bei Gesamteinnahmen von € 3.175.915,17 (in erster Linie Benutzungsgebühren und Landeszuweisungen) und Gesamtausgaben von € 7.363.588,57 (insbesondere Personalausgaben) auf € 4.187.673,40 (im Vorjahr: € 4.127.072,04). Im Weiteren kommt noch die Förderung von 21 Kindertagesstätten der kirchlichen und freien Betriebsträger hinzu. Hier belief sich der städtische Zuschussbedarf im Jahr 2015 auf € 3.738.845,65 (im Vorjahr: € 3.096.955,53), so dass sich der städtische Gesamtzuschussbedarf 2015 für alle Kinderbetreuungsrichtungen in Lahr (laufender Betrieb) auf insgesamt € 7.926.519,05 summiert (im Vorjahr: € 7.224.027,57). Im Jahr 2005 belief sich der Gesamtzuschussbedarf für alle (damaligen) Kinderbetreuungseinrichtungen noch auf € 4.439.492,02 und im Jahr 2007 auf € 4.806.484,72. Dass der Gesamtzuschussbedarf angesichts der bis zum Jahr 2015 neu bzw. zusätzlich geschaffenen Kindergarten-/Krippenplätze nicht noch deutlich stärker angestiegen ist, ist auf die erhöhten Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012 zurückzuführen („Pakt für Familien mit Kindern“). Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2.3 „Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“ verwiesen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: 37 Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 2015 Grupp. Bezeichnung 70 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale o.ä. Einricht. 71 712 Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse f. lfd. Zwecke an Gden. u. Gde.verbände 713 Zweckverbände u. dgl. 715-717 komm., u. sonst. Sonderrechnungen u.a. Bereiche 718 an übrigen Bereich 73-79 Sozialleistungen Gesamt 2014 Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 8.082.606,02 7.572.300,00 510.306,02 6.906.634,94 38,35 50,00 -11,65 38,35 -44.604,45 0,00 -44.604,45 0,00 257.896,67 308.600,00 -50.703,33 274.348,84 15.250,45 14.600,00 650,45 59.243,39 12.325,78 3.000,00 9.325,78 64.958,94 8.323.512,82 7.898.550,00 424.962,82 7.305.224,46 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen Nach der Jahresrechnung 2015 liegt die Gewerbesteuerumlage mit Ausgaben in Höhe von € 4.611.136,58 (im Vorjahr: € 3.376.337,79) um € 1.071.136,58 über dem Planansatz von € 3.540.000,--. Die Veranschlagung der Umlage erfolgte auf der Basis des Gewerbesteuereinnahmeansatzes für 2015 in Höhe von € 20.000.000,--. Der vorläufigen Umlagenberechnung im Jahr 2015 wurde ein Gewerbesteuer-IstAufkommen in Höhe von € 23.138.984,10 zugrunde gelegt, was zu einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von € 4.093.820,27 führte. Daneben waren Ausgaben für die im Berichtsjahr 2015 erfolgte Spitzabrechnung für das Jahr 2014 in Höhe von € 517.316,31 zu leisten (= Nachzahlung), so dass im Jahr 2015 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von insgesamt € 4.611.136,58 abzuführen war. 38 Die endgültige Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Nachzahlung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2015 mit einem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen von € 23.707.791,95 fiel zum Jahresanfang 2016 eine Nachzahlung für 2015 in Höhe von € 100.635,23 an. Für die Finanzausgleichsumlage sind auf der Grundlage eines Umlagesatzes von 22,10 v.H. der Bemessungsgrundlage Ausgaben in Höhe von € 12.142.541,80 (im Vorjahr: € 10.815.234,30) angefallen. Der Planansatz 2015 belief sich auf € 12.143.000,--. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Jahr 2015 basierte auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme, was zu einem Planansatz 2015 in Höhe von € 15.110.000,-- führte. Das Buchungsergebnis 2015 weist die Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von € 15.109.498,-- (im Vorjahr: € 14.681.313,60 bei einem Hebesatz von 30,00 v.H.) aus. 2.9 Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen liegen mit insgesamt € 921.838,71 (Ergebnis 2014: € 1.037.337,59) um € 164.661,29 unter dem Haushaltsansatz von € 1.086.500,--. In den Gesamtaufwendungen enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 107.577,79 (im Vorjahr: € 193.335,52) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal). Der Anteil der („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen (Kredite von übrigen Bereichen) beläuft sich für das Berichtsjahr 2015 auf € 740.295,64 (im Vorjahr: € 776.206,79). Im Jahr 2007 musste hier noch ein Betrag in Höhe von € 1.151.492,56 aufgewendet werden. Der durchschnittliche (Soll-)Zinssatz für die bestehenden Darlehen belief sich im Jahr 2015 auf 2,87 % (im Vorjahr: 3,02 %). 39 Mit einem Anteil von 0,83 % (2014 = 0,97 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt das Belastungsergebnis der Zinsen in einem vertretbaren Rahmen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind auch durch die günstigen Zinskonditionen am Kapitalmarkt zu begründen. Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen 2015 Grupp. 8000 8050 Bezeichnung Jahresrechung Planansatz Abweichung € € € Zinsen für Kredite des Bundes * Zinsen für Kassenkredite */** 8080 Zinsen für Kredite vom übrigen Bereich * 8081 Zinsen für langfristige Restkaufgelder * 8082 Zinsübernahme Rahmenkonto Ost 2014 Gesamt Rechnungsergebnis € 0,00 40.000,00 -40.000,00 36.117,95 31.549,00 80.000,00 -48.451,00 25.379,00 740.295,64 810.000,00 -69.704,36 740.088,84 42.416,28 43.500,00 -1.083,72 42.416,28 107.577,79 113.000,00 -5.422,21 193.335,52 921.838,71 1.086.500,00 -164.661,29 1.037.337,59 * Finanzpositionen sind im Deckungskreis "GD91008000" zusammengefasst ** finanztechnische Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) 2.10 Globale Minderausgabe Im Haushaltsplan 2015 wurde im Unterabschnitt 9100 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ eine globale Minderausgabe in Höhe von € 520.000,-aufgenommen. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zu einem Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabeansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). 40 Die globale Minderausgabe hatte sich mit einem Betrag von rd. € 280.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 240.000,-- auf ausgewählte Ausgabebereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6, u.a. Gebäudeunterhaltungs- und Bewirtschaftungsbereich, mit Ausnahme der Gruppierungen 53* „Mieten und Pachten“, 679* „Innere Verrechnungen“ und 68* „Kalkulatorische Kosten“) bezogen. Nach Auswertung der Haushaltsrechnung 2015 sind im Personalkostenbereich Einsparungen in Höhe von € 1.242.773,34 und im ausgewählten Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes Einsparungen in Höhe von € 821.305,05 und damit in Gesamthöhe von € 2.064.078,39 erzielt worden. Die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehende Zielvorgabe ist somit ergebniswirksam erreicht worden. 2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte im Haushaltsplan 2015 in Höhe von € 6.760.000,-- (im Vorjahr: € 8.140.000,--) veranschlagt werden. Die Haushaltsrechnung 2015 weist als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt einen Betrag in Höhe von € 13.780.320,87 (im Vorjahr: € 12.043.097,70) und damit eine Verbesserung in Höhe von € 7.020.320,87 (im Vorjahr: € 3.903.097,70) aus. Wie der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden kann, zeigt sich im dargestellten Zeitraum (Rechnungsjahre 2000 bis 2015) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate auf, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs und der Steuerzuweisungen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich spürbar werden: 41 Rechnungsjahr Rechnungsergebnis Zuführungsrate Veränderung zum Vorjahr +/- 2000 € 7.261.771,-- 2001 € 5.168.936,-- € - 2.092.835,-- 2002 € 6.356.629,-- € + 1.187.693,-- 2003 € 18.045,-- € - 6.338.584,-- 2004 € 3.619.634,-- € + 3.601.589,-- 2005 € 8.812.907,-- € + 5.193.273,-- 2006 € 9.003.260,-- € + 2007 € 6.643.648,-- € - 2.359.612,-- 2008 € 4.753.494,-- € - 1.890.154,-- 2009 € 1.906.956,-- € - 2.846.538,-- 2010 € 5.829.070,-- € + 3.922.114,-- 2011 € 6.345.556,-- € + 2012 € 8.680.657,-- € + 2.335.101,-- 2013 € 15.508.338,-- € + 6.827.681,-- 2014 € 12.043.098,-- € - 3.465.240,-- 2015 € 13.780.321,-- € + 1.737.223,-- 190.353,-- 516.486,-- Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ zur Verfügung stehen. Als Ersatzdeckungsmittel können dabei Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte herangezogen werden. 42 Berechnung der Höhe der Mindestzuführung für das Jahr 2015: Kreditbeschaffungskosten 2015: 0,00 € Ordentliche Tilgung von Krediten 2015: 1.838.748,98 € Mindestzuführung 2015: 1.838.748,98 € Tatsächliche Zuführung 2015: (Brutto-Investitionsrate) abzügl. Mindestzuführung 2015: 13.780.320,87 € ./. Netto-Investitionsrate 2015: 1.838.748,98 € 11.941.571,89 € (Anm.: neben der ordentlichen Tilgung von Krediten sind im Jahr 2015 keine Sondertilgungen erfolgt). Nach den (Rechnungs-)Ergebnissen der Jahre 2000 bis 2015 hat die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003 und 2009 nicht die Höhe der Mindestzuführung erreicht. In den restlichen 14 Jahren konnten über die Mindestzuführungen hinaus jeweils (überwiegend) namhafte Netto-Investitionsraten erwirtschaftet werden. 43 Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten a) zahlenmäßige Darstellung (Jahre 2000 bis 2015) Jahr Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Planansatz (Rechnungs-)Ergebnis € € Mindestzuführung NettoInvestitionsrate € € 2000 3.020.610 7.261.771 2.090.070 5.171.701 2001 3.073.631 5.168.936 2.043.549 3.125.387 2002 7.441.200 6.356.629 2.153.875 4.202.754 2003 0 18.045 2.186.128 -2.168.083 2004 951.800 3.619.634 2.066.720 1.552.914 2005 3.230.400 8.812.907 2.079.509 6.733.398 2006 2.588.000 9.003.260 1.876.894 7.126.366 2007 2.327.550 6.643.648 1.931.536 4.712.112 2008 1.939.000 4.753.494 1.887.027 2.866.467 2009 750.000 1.906.956 1.931.692 -24.736 2010 410.000 5.829.070 1.765.579 4.063.491 2011 200.000 6.345.556 1.866.361 4.479.195 2012 3.845.000 8.680.657 1.757.701 6.922.956 2013 8.435.000 15.508.338 1.704.894 13.803.444 2014 8.140.000 12.043.098 1.949.883 10.093.214 2015 6.760.000 13.780.321 1.838.749 11.941.572 44 b) grafische Darstellung (Jahre 2000 bis 2015) 2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt UA 1.0000 Bezeichnung Gemeindeorgane Bemerkung Im Jahr 2015 standen auf der Haushaltsstelle „Öffentlichkeitsarbeit, Informationen“ Mittel in Höhe von € 38.000,-- zur Verfügung (Haushaltsrest 2014 plus Ansatz 2015). Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minderausgaben i.H.v. € 30.323,19 aus. 1.0300 Stadtkämmerei Bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer sind Mindereinnahmen i.H.v. € 162.221,-festzustellen (Planansatz 2015: € 230.000,--). Unter der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ waren Ausgabemittel von insgesamt € 100.000,-- bereitgestellt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Ausgaben i.H.v. € 423.798,-- und damit Mehrausgaben i.H.v. € 323.798,-- aus (GR-Beschluss v. 29.02.2016). 45 1.0600 Datenverarbeitung Unter der Finanzposition „Miete für Bürocomputer“ waren Mittel i.H.v. € 207.500,-veranschlagt. Der Ansatz wurde unter Berücksichtigung eines gebildeten Haushaltsrestes i.H.v. € 50.000,-- um € 62.055,22 unterschritten. 1.0620 Verwaltungsgebäude Für Bewirtschaftungskosten und Heizungsaufwand waren Mittel in Gesamthöhe von € 219.000,-- veranschlagt (Deckungskreis). Die Haushaltsrechnung 2015 weist Gesamtausgaben i.H.v. € 155.305,64 und damit Minderausgaben von € 63.694,36 aus. 1.0830 Sonstiger Personalaufwand In diesem Unterabschnitt waren Personalausgaben u.a. für Vertretungskräfte, für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB), für Umlagen und für die gesetzliche Unfallversicherung zentral für die gesamte Verwaltung veranschlagt. Nachdem die jeweiligen Ausgaben zum Jahresende auf die entsprechenden Unterabschnitte umgebucht wurden, ist das Rechnungsergebnis nicht mehr mit dem veranschlagten Mittelansatz vergleichbar. 1.1100 Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Die Einnahmen aus Bußgeldern (OWIVerfahren) waren in Höhe von € 1.425.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen von € 1.372.519,77 und damit Mindereinnahmen in Höhe von € 52.480,23 aus. Für Geschwindigkeitsmessungen waren Ausgabemittel i.H.v. 173.000,-- bereitgestellt. Verbucht wurden Ausgaben i.H.v. € 105.229,16 (= Minderausgaben von € 67.770,84). Für Geschäftsausgaben standen Mittel i.H.v. € 190.300,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung weist Ausgaben von € 144.089,33 aus. 1.1300 Feuerschutz Unter der Finanzposition „Kostenerstattungen nach dem Feuerwehrgesetz“ waren Einnahmen i.H.v. € 180.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Mehreinnahmen in Höhe von € 100.610,79 aus. 1.2113 Luisenschule (Grundschule) Für den Heizungsaufwand waren Mittel i.H.v. € 21.000,-- veranschlagt. Aus der Spitzabrechnung 2014 haben sich im Jahr 2015 Gutschriften ergeben, welche im Ergebnis zu Minus-Soll-Ausgaben i.H.v. € 9.438,97 und in der Folge zu Minderausgaben von € 30.438,97 geführt haben. 46 1.2130 Friedrichschule (Werkrealschule) Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 340.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 392.259,48 und damit Mehreinnahmen von € 52.259,48 aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.2131 Theodor-Heuss-Schule (Werkrealschule) Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 305.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 345.084,52 und damit Mehreinnahmen von € 40.084,52 aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.2210 Otto-Hahn-Realschule Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 354.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 391.902,-- und damit Mehreinnahmen von € 37.902,-- aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.2310 Scheffel-Gymnasium Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 533.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 593.093,80 und damit Mehreinnahmen von € 60.093,80 aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.2311 Max-Planck-Gymnasium Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 402.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 447.986,20 und damit Mehreinnahmen von € 45.986,20 aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.2700 Gutenbergschule (Förderschule) Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 241.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 274.635,-- und damit Mehreinnahmen von € 33.635,-- aus (Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in). 1.3330 Städtische Musikschule Für Honorare und Entschädigungen sind bei einem Ansatz von € 250.000,-- Mehrausgaben i.H.v. € 48.467,79 angefallen (HPA-Beschluss vom 15.02.2016). 1.3500 Volkshochschule Die Hörerentgelte waren i.H.v. € 500.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Mehreinnahmen i.H.v. € 65.203,49 aus. 47 Der Einnahmeansatz für Auftrags- und Vertragsmaßnahmen lag bei € 220.000,--. Tatsächlich konnten hier Einnahmen i.H.v. € 383.531,55 und damit Mehreinnahmen von € 163.531,55 erzielt werden. Im Gegenzug fielen bei der Ausgabeposition „Auftrags- und Vertragsmaßnahmen“ bei einem Ansatz von € 143.000,-- Mehrausgaben i.H.v. € 100.581,40 an. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende „Unechte Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden Einnahmefinanzposition. 1.3550 Abendrealschule/ Abendgymnasium Für die Zuweisungen vom Land waren € 240.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v. € 324.590,58 aus (+ € 84.590,58). 1.3660 Denkmalpflege Die im Haushaltsplan für die Sanierung des Storchenturms veranschlagten Zuweisungen des Bundes i.H.v. € 150.000,-- und des DSD (Deutsche Stiftung Denkmalschutz) i.H.v. € 50.000,-- konnten im Berichtsjahr nicht realisiert werden (= Mindereinnahmen). Die Zuweisungen sollen im Jahr 2016 eingehen. 1.3661 Gemeinschaftspflege Die Rechnungsergebnisse der einnahmeseitigen „Serviceleistungen der Servicepartner“ sowie der ausgabeseitigen „Steuerlichen Verrechnung der Leistungen“ (Ansatz: jeweils € 25.600,--) liegen betragsidentisch um € 32.773,95 über dem jeweiligen Ansatz. Für beide Finanzpositionen ist eine „Unechte Deckungsfähigkeit“ eingerichtet. Unter Berücksichtigung aller Einnahmefinanzpositionen die Chrysanthema betreffend standen im Jahr 2015 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt € 69.795,-- zur Verfügung, die aufgrund der bestehenden „Unechten Deckungsfähigkeit“ die Mehrausgaben für die Chrysanthema (Ansatz: € 448.000,--) i.H.v. € 64.350,84 deckten. 1.4605 Jugendsozialarbeit an Schulen Der für die Landeszuweisungen i.H.v. € 155.000,-- veranschlagte Einnahmeansatz ist um € 45.964,59 unterschritten worden. 1.4640 Kindertagesstätte Am Schießrain Die Finanzposition „Personalkostenersätze“ weist Mehreinnahmen i.H.v. € 39.111,29 aus. Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 i.H.v. € 160.300,-- veranschlagt. Mit € 210.894,30 liegt 48 das Ergebnis um € 50.594,30 über dem Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. 1.4642 Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Die Finanzposition „Personalkostenersätze“ weist Mehreinnahmen i.H.v. € 48.222,22 aus. Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 mit € 156.500,-- veranschlagt. Mit € 205.961,10 liegt das Ergebnis um € 49.461,10 über dem Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. 1.4648 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen Der Zuschussbedarf des Unterabschnitts, der i.H.v. € 3.679.350,-- veranschlagt war, beläuft sich nach der Haushaltsrechnung 2015 auf € 3.738.845,65 (= Erhöhung um € 59.495,65). Bei der Einnahmeposition „Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung“ sind Mehreinnahmen i.H.v. € 466.711,80 zu verzeichnen, bei den „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ Mehreinnahmen i.H.v. € 30.343,86. Ursächlich für die Mehrzuweisungen des Landes ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. Ausgabeseitig weist die Haushaltsrechnung 2015 Mehrausgaben bei den Betriebskostenzuschüssen i.H. v. € 260.000,-- (GR-Beschluss vom 25.01.2016) und bei den Bauunterhaltungszuschüssen i.H.v. € 268.986,16 (GR-Beschluss vom 29.06.2015) aus. 1.4650 Kindertagesstätte Heiligenstraße Die Finanzposition „Personalkostenersätze“ weist Mehreinnahmen i.H.v. € 33.483,56 aus. 1.4651 Kindertagesstätte Alleestraße Bei den Benutzungsgebühren u. ä. Entgelten sind bei einem Ansatz von € 105.000,-Mehreinnahmen i.H.v. € 37.698,-- erzielt worden. Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 mit € 105.900,-- veranschlagt. Mit € 139.362,90 liegt das Ergebnis um € 33.462,90 über dem Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. 1.4652 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Für die neue Kindertagesstätte „Lotzbeckstraße“ waren unterjährig außerplanmäßige Mittel in Höhe von € 45.000,-- für die Inventarunterhaltung bereit zu stellen (GR-Beschlüsse vom 16.11.2015 und 29.02.2016). 49 1.5620 u.a. Sportplätze und -anlagen Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 36606755“ (Öffentliches Grün -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801. „Stadtpark“, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“ i.H.v. € 2.007.000,-wurde um € 410.881,68 überschritten. Die Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch GRBeschluss vom 29.02.2016. 1.5850 Landesgartenschau 2018 Für das Umwelt- und Klimaschutzkonzept standen im Berichtsjahr ein Ausgabeansatz über € 20.000,-- sowie ein Haushaltsrest (2014) über € 19.900,-- zur Verfügung. Nach der Haushaltsrechnung 2015 ist keine Ausgabeverbuchung erfolgt, so dass hier Minderausgaben in Höhe von € 39.900,-- festzustellen sind. 1.6020 Tiefbauverwaltung 1.6100 Stadtplanung Bei den Erstattungen von Eigenbetrieben sind bei einem Ansatz von € 347.900,-- Mehreinnahmen i.H.v. € 43.300,-- zu verzeichnen. . Für „Städtebauliche Planungen“ standen bei einem Ansatz von € 53.000,-- und einem Haushaltsrest (2014) von € 143.100,-- Mittel in Gesamthöhe von € 196.100,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2015 weist unter Berücksichtigung eines neuen Haushaltsrestes i.H.v. € 97.700,-- Minderausgaben i.H.v. € 39.392,98 aus. Bei der Finanzposition „Aus-/Neubau Rheintalbahn -Gutachten etc.“ sind Mehrausgaben i.H.v. € 41.592,18 entstanden (HPA-Beschluss vom 28.10.2015). 1.6120 Vermessung Bei den Vermessungsgebühren sind Mindereinnahmen in Höhe von € 31.363,01 zu verzeichnen (Ansatz: € 170.000,--, Ergebnis gem. Haushaltsrechnung 2015: € 138.636,99). 1.6130 Bauordnung Bei den Verwaltungsgebühren wurden Mehreinnahmen in Höhe von € 822.502,15 erzielt (Ansatz: € 350.000,--, Ergebnis:€ 1.172.502,15). 1.6300 Gemeindestraßen Für die Straßenunterhaltung haben sich bei einem Ansatz von € 400.000,-- Mehrausgaben in Höhe von € 65.883,05 ergeben. Diese wurden über den bestehenden Deckungskreis infolge von Minderausgaben u.a. bei der Finanzposition „Sanierung von Brücken“ (€ 64.123,57) gedeckt. 50 Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung sind bei einem Ansatz von € 1.200.000,-Minderausgaben in Höhe von € 45.689,82 zu verzeichnen. Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 63006755“ (Abt. Tiefbau -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900. „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- u. Wirtschaftswege“ i.H.v. € 1.785.000,-wurde geringfügig um € 9.780,18 überschritten. 1.6700 Straßenbeleuchtung Bei der Finanzposition „Stromverbrauch“ sind bei einem Ansatz von € 870.000,-- Minderausgaben i.H.v. € 324.058,91 festzustellen Diese wurden teilweise zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen (GR-Beschluss vom 29.02.2016). 1.7500 Bestattungswesen Die Einnahmen aus Grabstättengebühren waren i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Einnahmen i.H.v. € 532.715,88 und damit Mehreinnahmen von € 32.715,88 aus. 1.7910 Wirtschaftsförderung Unter der Finanzposition „Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen“ war ein Einnahmeansatz i.H.v. € 330.000,-- veranschlagt. Einnahmen sind im Jahr 2015 i.H.v. € 367.546,56 verbucht worden (= Mehreinnahmen von € 37.546,56). Die Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ weist bei einem Ansatz von € 243.500,-- Mehreinnahmen von € 250.111,92 aus. Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Ausgabefinanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ (Ansatz: € 676.000,--) Zahlungen i.H.v. € 707.352,49 zu leisten gewesen (= Mehrausgaben von € 31.352,49). Für „Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände“ war im Haushaltsjahr 2015 kein Mittelansatz veranschlagt. Aufgrund der Erstattung einer Überzahlung der Betriebskostenumlage aus dem Vorjahr (Zweckverband IGP Raum Lahr) liegt hier eine Negativbuchung über € 44.604,45 vor (= Minderausgaben). 1.7912 EU-Interreg IVbProgramm „CODE24“ Für Förderungen der EU waren Einnahmen i.H.v. € 55.000,-- veranschlagt. Tatsächlich eingegangen sind Fördermittel i.H.v. € 152.533,80. Die Mehreinnahmen i.H.v. € 97.533,80 wurden durch die bestehende unechte Deckungs- 51 fähigkeit auf kumulierte Mehrausgaben des UA i.H.v. von insgesamt € 39.972,44 herangezogen. 1.7920 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs Der Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse an öffentliche/wirtschaftliche Unternehmen i.H.v. € 170.000,-- wurde um € 44.585,43 unterschritten. 1.8100 Elektrizitätsversorgung Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe waren mit € 1.465.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Mindereinahmen i.H.v. € 108.681,84 aus. 1.8300 Versorgung und Verkehr Bei den Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sind bei einem Ansatz von € 538.000,-- Einnahmen i.H.v. € 359.339,73 verbucht worden (= Mindereinnahmen von € 178.660,27). 1.8800 Allgemeines Grundvermögen Der planmäßige Überschuss für den gesamten Unterabschnitt war i.H.v. € 1.149.065,-- veranschlagt. Nach dem Ergebnis 2015 beläuft sich der tatsächliche Überschuss auf € 1.162.852,19. Bei den Miet- und Pachteinnahmen, (z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke, Flughafenareal Ost), die zusammen mit € 1.360.000,-- veranschlagt waren, sind Mindereinnahmen i.H.v. insgesamt € 4.514,50 festzustellen. 1.9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2015 in kumulierter Höhe von € 6.682.000,- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist saldierte Mehreinnahmen i.H.v. € 93.679,09 aus. Die Gewerbesteuer war mit € 20.000.000,-- veranschlagt. Der Einnahmeansatz wurde um € 3.283.859,58 überschritten. Bei der Vergnügungssteuer sind bei einem Planansatz von € 1.200.000,-- Mehreinnahmen i.H.v. € 246.938,18 zu verzeichnen. Mehreinnahmen konnten auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Ansatz: € 15.605.000,--) i.H.v. € 110.200,19, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ansatz: € 2.492.000,--) i.H.v. € 313.943,34, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (Ansatz: € 23.295.000,--) i.H.v. € 280.691,70 und bei der Kommunalen Investitionspauschale (Ansatz: € 2.875.000,--) i.H.v. € 208.803,60 erzielt werden. 52 Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage lag bei € 3.540.000,--. Dieser wurde aufgrund der deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen (Ist) einschl. der Spitzabrechnung für 2014 um € 1.071.136,58 überschritten. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte systemgestützt über die bestehende “Unechte Deckungsfähigkeit“. 1.9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Der Ansatz der Finanzposition „Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen“ i.H.v. € 330.000,-- wurde nach der Haushaltsrechnung 2015 um € 52.221,92 unterschritten (= Mindereinnahmen). Die Zinsausgaben waren im Haushaltsplan 2015 mit einem Gesamtbetrag i.H.v. € 1.086.500,-ausgewiesen. Nach der Haushaltsrechnung 2015 haben sich Minderausgaben i.H.v. zusammen € 164.661,29 ergeben. Davon entfallen Einsparungen von € 109.704,36 auf die („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen (Kredite von übrigen Bereichen). Die i.H.v. € 100.000,-- in den Haushaltsplan 2015 eingestellte Deckungsreserve musste in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Globale Minderausgabe war im Haushaltsplan 2015 mit einem Betrag von € 520.000,-- ausgewiesen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter der Ziffer 2.9 (Globale Minderausgabe) wird verwiesen. 2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen Vorbemerkung: Die (relativ) hohen Deckungsgrade der Hallen in den Stadtteilen Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Sulz sind im Wesentlichen auf die Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Sportstätten: Benutzung durch Schulen, Überlassung an Vereine) zurückzuführen. 53 Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen UA Kostenrechnende Einrichtungen Ergebnis 2015 2015 Ertrag € Aufwand € Zuschuss € Deckungsgrad % 2015 % 2014 3310 Theater 239.891,27 587.668,74 347.777,47 40,82 39,88 3330 Städt. Musikschule 966.396,44 1.485.367,67 518.971,23 65,06 61,65 1.267.576,99 1.498.451,33 230.874,34 84,59 83,66 74.274,55 583.135,95 508.861,40 12,74 14,42 761.670,88 1.530.248,62 768.577,74 49,77 49,13 466.970,56 1.060.225,81 593.255,25 44,04 46,08 615.585,77 1.055.898,80 440.313,03 58,30 56,98 123.830,01 306.827,97 182.997,96 40,36 45,43 129.901,53 323.552,11 193.650,58 40,15 38,61 141.580,83 324.976,50 183.395,67 43,57 41,26 4646 Hort Eichrodtschule 160.126,59 403.605,34 243.478,75 39,67 41,22 4647 Hort Luisenschule 169.203,59 489.856,45 320.652,86 34,54 33,91 256.095,49 683.950,28 427.854,79 37,44 36,12 350.949,92 1.191.387,10 840.437,18 29,46 11,71 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 18.164,10 15.355,72 -2.808,38 118,29 117,15 7500 Friedhöfe 924.049,61 1.133.813,29 209.763,68 81,50 69,51 7670 Stadthalle 59.457,76 282.082,30 222.624,54 21,08 14,00 58.468,00 88.792,18 30.324,18 65,85 58,99 58.234,96 99.364,06 41.129,10 58,61 44,85 7673 Sport- und Festhalle Kuhbach 59.797,00 75.329,94 15.532,94 79,38 54,08 7675 Bürgerhaus Mietersheim 11.397,00 164.169,91 152.772,91 6,94 6,71 Geroldseckerhalle Reichenbach 37.300,30 104.143,06 66.842,76 35,82 26,44 7677 Sulzberghalle Sulz 247.879,16 345.970,86 98.091,70 71,65 68,68 13.707,28 32.901,89 19.194,61 41,66 28,54 6.972.618,32 13.324.407,14 6.351.788,82 52,33 49,15 3500 Volkshochschule 3520 Mediathek 4640 4641 4642 4643 4644 4645 Kindertagesstätte Am Schießrain Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätte Kanadaring Kindertagesstätte Kuhbach Kindertagesstätte Reichenbach Kindertagesstätte 4650 Heiligenstraße (Arche Noah) Kinderstagesstätte 4651 Alleestraße Kindertagsstätte 4652 Lotzbeckstraße 7300 Märkte Schutterlindenberghalle Hugsweier Kaiserswaldhalle 7672 Kippenheimweiler 7671 7676 7678 Aktienhof Gesamt - 54 3. 3.1 Vermögenshaushalt Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses € 18.450.000,00 € 10.646.094,77 € 13.780.320,87 € 24.426.415,64 Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf € 18.435.837,35 so dass ein Betrag in Höhe von € 5.990.578,29 € 4.315.000,00 € 10.305.578,29 Im Vermögenshaushalt 2015 waren Mittel in Höhe von bereitgestellt. Tatsächlich eingegangen sind im Rechnungsjahr 2015 zuzüglich der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von standen somit Finanzierungsmittel in Höhe von zur Verfügung. der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte (= Ergebniszuführung). Veranschlagt war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von so dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um verbesserte. 55 Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes Einnahmen Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2015 rechnung 2015 € € € Zuführung vom Verwaltungshaushalt 6.760.000,00 13.780.320,87 7.020.320,87 Entnahme aus allg. Rücklage (Ergebnis) 4.315.000,00 0,00 -4.315.000,00 1.600,00 1.255,07 -344,93 1.800.000,00 4.593.076,98 2.793.076,98 30.000,00 198.638,10 168.638,10 3.543.400,00 4.027.490,83 484.090,83 Veräußerung von Beteiligungen u. Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,00 25.633,79 25.633,79 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen 0,00 0,00 0,00 2.000.000,00 1.800.000,00 -200.000,00 0,00 0,00 0,00 18.450.000,00 24.426.415,64 5.976.415,64 Rückflüsse von Darlehen Veräußerung v. Sachen d. Anlagevermögens Beiträge u. ähnl. Entgelte Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen Darlehensaufnahmen Umschuldungen Summe Vermögenshaushalt Mit den Einnahmen wurden folgende Ausgaben finanziert: Ausgaben Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2015 rechnung 2015 € € € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 Zuführung an allg. Rücklage ( Ergebnis) 0,00 5.990.578,29 5.990.578,29 Zuführung an allg. Rücklage (Grundstück serlöse Flughafenareal Ost) 500.000,00 865.808,00 365.808,00 1.100,00 100,00 -1.000,00 524.650,00 826.246,61 301.596,61 Baumaßnahmen 7.047.750,00 8.336.312,56 1.288.562,56 Tilgungen 2.000.000,00 1.838.748,98 -161.251,02 Sondertilgungen 0,00 0,00 0,00 Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 8.376.500,00 6.568.621,20 -1.807.878,80 18.450.000,00 24.426.415,64 5.976.415,64 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Grundstücken u. Anlagevermögen Zuweisungen und Zuschüsse Summe Vermögenshaushalt 56 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt UA Bezeichnung 2.2112-999 Johann-Peter-HebelSchule (Grundschule) Bemerkung Für Maßnahmen gem. dem Schulsanierungsprogramm standen Gesamtmittel i.H.v. € 71.700,-- (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014) zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minderausgaben i.H.v. € 61.466,82 aus, welche i.H.v. € 47.240,-- als Beitrag zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen wurden. 2.3551-999 Pfluggebäude Als Planungsrate für den Ausbau des Dachgeschosses stand ein Haushaltsrest aus dem Vorjahr i.H.v. € 50.000,-- zur Verfügung (die ursprüngliche Mittelveranschlagung erfolgte im Jahr 2012). Eine Inanspruchnahme der Mittel erfolgte im Berichtsjahr nicht, auf die Bildung eines erneuten Haushaltsrestes wurde verzichtet (= Minderaus-gaben). 2.4648-998 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen Im Haushaltsplan 2015 waren Zuschussmittel i.H.v. € 350.000,-- für verschiedene Baumaßnahmen und Erstanschaffungen veranschlagt. Für die Schaffung von zwei zusätzlichen Krippengruppen (Kita Regenbogen) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11.05.2015 überplanmäßige Mittel i.H.v. € 320.000,-bewilligt, so dass Gesamtmittel von € 670.000,- zur Verfügung standen. Dieser Betrag ist in voller Höhe per Haushaltsrest ins Jahr 2016 übertragen worden. 2.4649-012 Kindertagesstätte Alleestraße Im Jahr 2015 sind nicht veranschlagte Mittelzuweisungen des Landes (Städtebauförderung) i.H.v. € 51.230,87 eingegangen (= Mehreinnahmen). Zum Abschluss der Baumaßnahme mussten für das Berichtsjahr überplanmäßige Mittel i.H.v. € 213.650,-- bewilligt werden (GRBeschluss vom 29.02.2016). 2.4649-015 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Für die Neueinrichtung einer Kindertagesstätte im Gebäude Lotzbeckstraße 20 sind für das Berichtsjahr folgende außerplanmäßigen Mehrausgaben durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.11.2015 bzw. 29.02.2016 bewilligt worden: -Erwerb bew. Sachen des Anlagevermögens: € 30.000,-- 57 -Umbau: € 770.000,--baul. Verbesser. Außenanlage: € 100.000,--. Diese Mittel in Gesamthöhe von € 900.000,-sind per Haushaltsrest ins Folgejahr übertragen worden. 2.5620-010 Sanitär-/Umkleidegebäude Schulsportplatz Mauerfeld Durch Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2015 bzw. 29.02.2016 sind außerplanmäßige Ausgaben für die Errichtung eines Sanitärund Umkleidegebäudes i.H.v. € 121.000,-- sowie für die Herstellung der Außenanlage i.H.v. € 60.000,-- bewilligt worden. Diese Mittel in Gesamthöhe von € 181.000,- sind per Haushaltsrest ins Jahr 2016 übertragen worden. 2.5800-001 Öffentliche Grünanlagen Einnahmen für den Unterabschnitt Für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Parkplatzfläche konnten Einnahmen i.H.v. € 53.370,-- erzielt werden. Ein entsprechender Einnahmeansatz war im Haus-haltsplan 2015 nicht enthalten (= Mehreinnahmen). 2.5800-003 Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest Für die Maßnahme standen im Berichtsjahr Gesamtmittel i.H.v. € 312.000,-- zur Verfügung (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014). Mit Beschluss vom 29.06.2015 hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 73.000,-- bewilligt. 2.5800-020 Park Kleinfeld Süd Für Umbau- und Neugestaltungsmaßnahmen standen Mittel i.H.v. € 370.000,-- (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014) zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minderausgaben von € 73.303,67 aus, welche zur Deckung der Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest (2.5800-003) herangezogen wurden. 2.5801-001 Stadtpark Einnahmen für den Unterabschnitt Für die Erneuerung der Tiergehege (einschl. Futterküche) waren im Haushaltsplan 2015 erwartete Zuschüsse vom Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. i.H.v. € 50.000,-- veranschlagt. Nachdem es für die Maßnahme im Berichtsjahr nicht zu verbuchten Ausgaben gekommen ist (Ausgabemittel von € 50.000,-waren veranschlagt, die in voller Höhe per Haushaltsrest ins Jahr 2016 übertragen worden sind), konnten auch keine Zuschussmittel abgerufen werden. 58 2.5850-002 Landesgartenschau 2018 Grunderwerb/ Konzeptionsplanung Für den Erwerb von Grundstücken standen im Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 150.000,-- (Haushaltsrest 2014) zur Verfügung. Mit Beschluss vom 16.11.2015 hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 180.000,-- bewilligt. Per Haushaltsrest 2015 sind Mittel i.H.v. € 328.150,-- ins Folgejahr übertragen worden. 2.5850-998 Landesgartenschau (*) 2018 Zuschüsse an die LGS Lahr 2018 GmbH Für die Fortführung der Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 waren Ausgabemittel i.H.v. € 4,0 Mio. veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist verbuchte Ausgaben von € 3.016.365,54 und damit Minderausgaben von € 983.634,46 aus. Für die Maßnahmen gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 waren im Berichts-jahr Mittel i.H.v. € 2,75 Mio. bereitgestellt. Verausgabt wurden € 741.133,40 (= Minder-ausgaben von € 2.008.866,60). Für beide Positionen ist auf die Bildung von Haushaltsresten verzichtet worden und sind dafür Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 erfolgt. 2.6150-005 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt Aus der Veräußerung von Grundstücken konnten Einnahmen i.H.v. € 90.117,60 verbucht werden (= Mehreinnahmen). Im Zusammenhang mit der Arrondierung und endgültigen Vermessung von Grundstücksflächen auf dem Rappenareal waren Mehrausgaben i.H.v. € 31.275,-- zu bewilligen (HPABeschluss vom 11.04.2016). Des Weiteren mussten unter der Finanzposition „Freilegung von Grundstücken“ Mehrausgaben i.H.v. € 80.100,-- bewilligt werden (GR-Be-schluss vom 29.02.2016). 2.6150-008 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Kanadaring Für die Vorhabenskennziffer 008 „Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring“ weist die Haushaltsrechnung 2015 folgende Positionen aus: - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land: Mehreinnahmen i.H.v. € 257.400,-- Planungskosten: Minderausgaben i.H.v. € 78.697,37 - Kreisverkehr Schwarzwaldstr./Otto-Hahn-Str.: Mehrausgaben i.H.v. € 94.979,40 (GR-Beschluss v. 16.11.2015 über € 95.000,-) 59 - Gestaltung der öffentl. Frei- u. Grünflächen: Mehrausgaben i.H.v. € 75.000,- (Beschluss des GR vom 16.11.2015) - Zuweisungen u. Zuschüsse a. übr. Bereiche: Mehrausgaben i.H.v. € 832.307,25 (Beschluss des GR vom 29.02.2016 über € 832.350,--). 2.6300-001 Gemeindestraßen Einnahmen für den Unterabschnitt Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen waren im Planwerk 2015 i.H.v. € 20.000,-veranschlagt. Nach der Haushaltsrechnung 2015 konnten tatsächlich € 185.855,10 vereinnahmt werden (= Mehreinnahmen von € 165.855,10). Unter der Finanzposition „Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund“ wurden (Mehr-)Einnahmen i.H.v. € 127.183,18 erzielt. 2.6300-067 Gemeindestraßen Unter der Position „Abrechnung BG Erschließung Baugebiet Hosenmatten II -1. BA“ konnten (Mehr-)EinHosenmatten II nahmen i.H.v. € 2,0 Mio. verbucht werden. 2.6300-080 Gemeindestraßen Umbau Bahnhofsvorplatz Unter dieser Finanzposition standen Gesamtmittel i.H.v. € 36.800,-- bereit (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014). Die Haushaltsrechnung 2015 weist verbuchte Ausgaben i.H.v. € 80.799,25 aus. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte durch eine Mittelumschichtung i.H.v. € 20.000,-- der für diese Maßnahme zunächst unter der Finanzposition 1.6100.620100 veranschlagten Planungskosten und durch eine Mehrausgabenbewilligung i.H.v. € 25.000,--. 2.6300-204 Gemeindestraßen Ausbau Wylerter Hauptstraße Für den Ausbau der Wylerter Hauptstraße (Platzanlage, 2. BA) standen im Berichtsjahr Gesamtmittel in Höhe von € 550.600,-- zur Verfügung (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014). Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier unter Berücksichtigung eines neuen Haushaltsrestes i.H.v. € 25.500,-- Minderausgaben von € 90.260,09 aus. Diese wurden in anteiliger Höhe zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen. 2.6300-304 Gemeindestraßen Für die Maßnahme waren im Haushaltsplan Ausbau Gehwege 2015 Gesamtmittel i.H.v. € 118.100,-- verKuhbacher Hauptstraße anschlagt (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014). Verausgabt wurden Mittel i.H.v. € 74.260,50. Somit sind Minder-ausgaben i.H.v. € 43.839,50 zu verzeichnen. 60 2.6300-999 Gemeindestraßen Vorhandene Einrichtungen Im Haushaltsplan 2015 standen für eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme (neue) Messanlage in der Geroldsecker Vorstadt) Mittel i.H.v. € 90.000,-- bereit. Für die planmäßig nicht vorgesehene Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 29.06.2015 bzw. 29.02.2016 Mehrausgaben i.H.v. € 90.000,-- bewilligt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist letztlich Mehrausgaben von € 88.125,43 aus. 2.7679-201 Hallen, Gemeinschaftshäuser Kaiserswaldhalle in Kippenheimweiler Für bauliche Verbesserungen standen im Berichts-jahr Mittel i.H.v. € 54.000,-- zur Verfügung (Haushaltsrest 2014). Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minder-ausgaben von € 34.486,42 aus. 2.8800-001 Allgemeines Grundvermögen Einnahmen für den Unterabschnitt Die Verkaufserlöse aus Grundvermögen waren mit € 1.100.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen in Höhe von € 1.025.955,53 und somit Mindereinnahmen von € 74.044,47 aus. Unter der Position „Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken“ sind nach der Haushaltsrechnung 2015 Mehreinnahmen i.H.v. € 160.780,-zu verzeichnen. Die Finanzposition “Verkaufserlöse BG Heubühl“ weist bei einem Planansatz von € 200.000,-Mehreinnahmen i.H.v. € 241.916,50 aus. Der Ansatz für Grundstückserlöse für das Flughafen-Ostareal belief sich auf € 500.000,--. Im Jahr 2015 wurden Grundstückserlöse in Höhe von € 865.808,- erzielt. 2.9100-001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Einnahmen für den Unterabschnitt Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt war mit € 6.760.000,-veranschlagt. Tatsächlich ergab sich nach der Haushaltsrechnung 2015 eine Zuführungsrate in Höhe von € 13.780.320,87 und damit eine Verbesserung von € 7.020.320,87. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war mit € 4.315.000,-- veranschlagt. Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung wurde nicht nur eine Rücklagenentnahme entbehrlich, sondern konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von insgesamt € 6.856.386,29 vorgenommen werden. Davon entfällt ein zweckgebundener Betrag i.H.v. € 865.808,-(= Grundstückserlöse Flughafenareal Ost) auf 61 den teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes und ein Betrag i.H.v. € 5.990.578,29 auf die (eigentliche) Ergebniszuführung. Damit verbesserte sich der (einsetzbare) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um € 10.305.578,29. Die Darlehensneuaufnahmen waren mit € 2,0 Mio. veranschlagt. Daneben stand noch ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr i.H.v. ebenfalls € 2,0 Mio. zur Verfügung, so dass sich die Gesamtkreditermächtigung für 2015 auf € 4,0 Mio. belief. Tatsächlich ist ein (neues) Darlehen i.H.v. € 1,8 Mio. aufgenommen worden. Ein neuer Einnahmerest i.H.v. € 2,0 Mio. wurde gebildet. 2.9100-999 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzmittel des Vermögenshaushalts Unter der Finanzposition „Zuführung an Rücklagen“ war im Planwerk 2015 ein Betrag i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Hierbei handelte es sich um die erwartete (zweckgebundene) Zuführung von deckungsgleichen Grundstückserlösen das Flughafenareal Ost betreffend. In gleicher Höhe waren im Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“ (2.8800-001) Verkaufserlöse veranschlagt. Im Jahr 2015 wurden tatsächliche Grundstückserlöse i.H.v. € 865.808,-- verbucht. Zuzüglich der (eigentlichen) Ergebniszuführung i.H.v. € 5.990.578,29 weist die Haushaltsrechnung 2015 eine (Gesamt-)Zuführung an die allg. Rücklage i.H.v. € 6.856.386,29 aus. Für Tilgungsaufwendungen waren Mittel i.H.v. € 2.000.000,-- in den Haushalt 2015 eingestellt. Nach der Haushaltsrechnung 2015 beliefen sich die tatsächlichen Tilgungsleistungen auf eine Betrag von € 1.838.748,98 (= Minderausgaben im Vergleich zur Veranschlagung i.H.v. € 161.251,02). Bei den obigen Ausführungen zum Unterabschnitt 2.5850-998 (*) „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH“ ist hinsichtlich den dort bezifferten Minderausgaben zu anzumerken, dass auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten 2015 für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 verzichtet wurde und stattdessen entsprechende Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 erfolgt sind. 62 Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher Haushaltsausgabereste 2015 in Gesamthöhe von rd. 2,975 Millionen Euro führte zu einer entsprechenden haushaltsbezogenen Entlastung und trug damit in der Folge auch wesentlich zur Ergebnisverbesserung 2015 bei. Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der Haushaltsplan 2015 hatte im Vermögenshaushalt unter Unterabschnitt „2.5850“ (Landesgartenschau 2018) und der Vorhabenskennziffer „-998“ Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von 7,25 Millionen Euro vorgesehen. 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2015 (Ist-Ausgaben ab € 100.000,--) UA 0600 1300 2210 2310 2311 4649 Bezeichnung Ist-Beträge ( € ) Datenverarbeitung: Allg. EDV - Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlageverm. 156.184,63 Feuerschutz - Beschaffung von Fahrzeugen 406.043,23 Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagesschule 2.127.009,09 Scheffel-Gymnasium - Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa 100.674,66 Max-Planck-Gymnasium - Bauliche Verbesserungen - Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm 261.647,92 199.962,05 Kindertagesstätten / Kindergärten - Bauliche Verbesserungen Kita Max-Planck-Str. - Neubau Kita Alleestraße - Neubau Kita im Lahrer Westen 284.087,82 246.034,60 104.500,88 63 UA 4700 5615 5800 5850 6150 6300 8800 Bezeichnung Ist-Beträge ( € ) Förderung der Wohlfahrtspflege - Zuschüsse (Altenpflegeeinrichtungen) 100.000,00 Sporthallen im Mauerfeld - Bauliche Verbesserungen 137.637,24 Öffentliche Grünanlagen - Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest - Umbau/Neugestaltung Park Kleinfeld Süd 332.427,00 181.696,33 Landesgartenschau 2018 - Planungsleistungen Sporthalle+ - Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: a) Maßn. gem. Rahmen- u. Kostenplan b) Maßn. gem. Zukunftsinvestitionsprogramm c) gem. Erfolgsplan Stadtsanierungsmaßnahmen Nördliche Altstadt: - Stadtgeschichtliches Museum - Freilegung von Grundstücken - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche Kanadaring: - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche Gemeindestraßen - Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz - Bau von Radwegen - Ausbau Wylerter Hauptstraße (Platzanlage, 2. BA) - Ausbau Gereutertalstraße - Verkehrsüberwachung (Stat. Geschw.messanlagen) Allgemeines Grundvermögen - Erwerb von Grundstücken Summe der aufgeführten (Ist-)Ausgaben: 149.289,55 3.019.365,54 741.133,40 516.928,84 738.777,80 112.288,79 594.268,09 1.542.307,25 109.580,25 215.549,78 434.342,17 448.930,37 168.125,43 1.304.690,29 14.733.483,00 64 4. Schulden Der Schuldenstand (Kernhaushalt) betrug am 01.01.2015: € 25.718.756,90 am 31.12.2015: € 25.866.422,33 Zunahme: € 147.665,43 Im Haushaltsplan 2015 waren die Darlehensaufnahmen mit einem Betrag in Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Die in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2014) festgesetzte Kreditermächtigung belief sich ebenfalls auf € 2.000.000,--. Im Jahr 2014 erfolgte eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.900.000,--, die in voller Höhe auf die per Haushaltseinnahmerest übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2013 angerechnet wurde. Die Kreditermächtigung des Jahres 2014 (€ 2.000.000,--) stand somit noch in voller Höhe zur Verfügung und wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.03.2015 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2015 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf € 4.000.000,--. Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,-- erfolgt. Diese wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014 (€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015 noch in voller Höhe (€ 2.000.000,--) zur Verfügung stand. Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2016 ist die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in voller Höhe von € 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2016 übertragen worden. Zur Finanzierung der gleichzeitig gebildeten Ausgabereste im Vermögenshaushalt wäre die Bildung eines Einnahmerestes bei den Kreditaufnahmen in dieser Höhe nicht erforderlich gewesen. Der Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen bietet jedoch die Möglichkeit, den verbleibenden Rücklagenbestand zur Finanzierung künftiger Investitionen zu schonen. 65 Die ordentlichen Kredittilgungen beliefen sich im Jahr 2015 auf € 1.838.748,98. Im Berichtsjahr sind weder Sondertilgungen noch Darlehensumschuldungen erfolgt. Obwohl im Berichtsjahr die Kredittilgungssumme die Kreditneuaufnahme um € 38.748,98 überschritten hat, ist der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2015 im Vergleich zum Stand vom 01.01.2015 mit einer betragsmäßigen Zunahme in Höhe von € 147.665,43 ausgewiesen. Dieser Anstieg ist allein darauf zurückzuführen, dass das CHF-Darlehen der Stadt mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015 ausgewiesen ist. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. Aus der Berücksichtigung des Wechselkurses für das CHF-Darlehen zum 31.12.2015 resultiert im Vergleich zum Vorjahresstand ein Anstieg der Kämmereischulden um € 186.414,41. Gleichzeitig ist für das Berichtsjahr bei einer Darlehensneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,-- und erbrachten (ordentlichen) Tilgungsleistungen in Gesamthöhe von € 1.838.748,98 ein Entschuldungsanteil in Höhe von € 38.748,98 zu verzeichnen. Im Saldo ergibt sich der ausgewiesene Anstieg der Kämmereischulden im Vergleich der Stände vom 31.12.2015 zum 01.01.2015 um € 147.665,43 (€ 186.414,41 abzügl. € 38.748,98). Neben den sogenannten Kämmereischulden (Kernhaushalt) bestanden folgende weitere Schulden: 66 Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände Bezeichnung 31.12.2015 Euro 31.12.2014 Euro Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 13.001.700,02 11.899.906,85 Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1.963.400,79 2.138.765,50 11.363.162,68 10.700.470,98 115.040,68 230.081,35 9.273.671,07 9.839.681,73 0,00 0,00 Summe 35.716.975,24 34.808.906,41 Kämmereischulden (Kernhaushalt) 25.866.422,33 25.718.756,90 Schulden insgesamt 61.583.397,57 60.527.663,31 44.445 43.914 1.386 1.378 Abwasserverband Raumschaft Lahr * (Beteiligungsverhältnis der Stadt Lahr am Abw asserverband, Stand 01.01.2015: 78,88 %) Zweckverband Industrie und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West(die Stadt Lahr ist am Zw eckverband mit 45 % beteiligt) Flughafenareal Ost Erwerb des Gebietes westlich des Flughafenareals Einwohnerzahl jeweils am 30.06. (Basis Zensus 2011) Schulden pro Einwohner * Schuldenstand Abwasserverband Raumschaft Lahr, Anteil Stadt Lahr: Stand zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung der Fortschreibung des städtischen Beteiligungsverhältnisses Stand 2015 Anmerkungen zur Tabelle 21: Die aufgeführten Schulden für den Abwasserverband Raumschaft Lahr und für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West- sind auf das Beteiligungsverhältnis umgerechnet. In den Angaben für das Flughafenareal Ost sind die Aufwendungen für die Anlagen der Abwasserbeseitigung enthalten, die zum Bilanzstichtag 31.12.2001 beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bilanziert wurden. Insofern ergeben sich zu den Angaben in der Vermögensrechnung Abweichungen. Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und beim Abwasserverband Raumschaft Lahr wird aus dem kostendeckenden Gebührenhaushalt geleistet. 67 Das unter der Position „Kämmereischulden (Kernhaushalt)“ u.a. enthaltene CHFDarlehen der Stadt mit Schuldenstand zum 31.12.2015 ist mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015 ausgewiesen. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. 5. Vermögensrechnung Die Darstellung des Vermögensbestandes im Rechnungsjahr 2015 ist als Vollvermögensrechnung ausgewiesen und dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die ausgewiesenen Bestandszahlen der früheren Vermögensrechnungen sind weitergeführt worden, wobei bisher auf Neubewertungen verzichtet wurde. Tabelle 22: Vermögensrechnung Stand 01.01.2015 Stand 31.12.2015 € € Aktiva Anlagevermögen 217.430.941,10 222.306.798,16 Abgrenzung zum Anlagevermögen 10.249.400,00 9.242.750,00 Geldanlage 12.500.000,00 16.000.000,00 Forderungen aus lfd. Rechnung 25.753.556,75 28.534.064,40 265.933.897,85 276.083.612,56 Objektbezogenes Deckungskapital 21.610.345,92 27.064.451,56 Kredite 25.718.756,90 25.866.422,33 9.839.681,73 9.273.671,07 166.609.356,55 164.235.403,20 3.902.200,00 5.109.600,00 Allgem. Rücklagen 24.022.594,82 30.878.981,11 Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 14.230.961,93 13.655.083,29 265.933.897,85 276.083.612,56 Summe Aktiva Passiva Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Sonstiges Deckungskapital Abgrenzung zum Deckungskapital Summe P a ssi v a Bei dieser Bilanzdarstellung beträgt die Fremdfinanzierung im Berichtsjahr 2015 rd. 12,73 % (2014 = rd. 13,37 %). 68 6. Allgemeine Rücklage Der allgemeinen Rücklage konnte im Rechnungsjahr 2015 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 6.856.386,29 zugeführt werden. Davon entfallen auf die ergebnisbezogene Zuführung € 5.990.578,29 und auf die für das Flughafenareal Ost zweckgebundene Zuführung € 865.808,00. Im Haushaltsplan 2015 war zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 4.315.000,-veranschlagt, so dass der (ungebundene) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu um € 10.305.578,29 geschont werden konnte bzw. sich verbesserte. Die zweckgebundene Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von € 865.808,00 (= das Ostareal betreffende Grundstückserlöse 2015) ist für den teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal Flughafengeländes bestimmt. Für das Rechnungsjahr 2015 berechnet sich die Mindestrücklage wie folgt: Ausgaben Verw. Haush. 2012 € 2013 € 103.775.161,29 2014 € 106.148.896,69 Summe € 303.936.685,37 : 3 € 101.312.228,45 x 2 v.H. = € 94.012.627,39 2.026.244,56 Der Rücklagenbestand entwickelte sich im Berichtsjahr 2015 wie folgt: Stand am 31.12.2014 € 24.022.594,82 Zuführung 2015 (Flughafenareal Ost) Zuführung 2015 (Ergebnis) € 865.808,00 € 5.990.578,29 Stand am 31.12.2015 € 30.878.981,11 = des 69 Nachrichtlich: a) Vom Rücklagenbestand ist ein Teilbetrag von € 406.775,13 für spätere Sondertilgungen („Schweizer Darlehen“) zweckgebunden (Zuführungen der Jahre 1995, 1997 und 1999 von jeweils DM 200.000,-- und im Jahr 2003 in Höhe von € 100.000,--). Der Betrag wird als besonderer Bestandteil der allgemeinen Rücklage geführt und ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage entsprechend anzurechnen. b) Ein Betrag von € 15.338,76 (= DM 30.000,--) der Zuführung 1996 wird als Glasschadenrisikoreserve betrachtet. Nach Kündigung der Versicherungs-verträge ist er bestimmt zur Abdeckung von Großschäden. Auch dieser Betrag ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage anzurechnen. c) Ein Teilbetrag des Rücklagenbestandes in Höhe von € 6.187.969,13 (finanziert aus Grundstückserlösen der Jahre 2004 bis 2015, wobei sich im Jahr 2010 keine Grundstückserlöse ergaben) ist zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes zweckgebunden. Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2015 in Höhe von € 30.878.981,11 verbleibt unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von € 2.026.244,56 und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen € 6.610.083,02 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von € 22.242.653,53. Im Haushaltsplan 2016 ist zur (Teil-)Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von € 18.333.450,-veranschlagt worden (Anm.: hierbei wurde bereits vorweg eine erwartete Ergebnisverbesserung 2015 bzw. Rücklagenzuführung 2015 -Ergebnis- in Höhe von € 2.150.000,-- berücksichtigt). 7. Kassenbestand Die Kassenliquidität war auch im Rechnungsjahr 2015 bei der Stadtkasse jederzeit gewährleistet. Der Gesamtkassenbestand belief sich zum 31.12.2015 auf einen Betrag in Höhe von € 12.789.474,35. Die Kasseneinnahmerückstände des Verwaltungshaushaltes zum Jahresende 2015 waren mit € 3.227.925,70 höher als im Vorjahr (€ 2.471.553,76). Gruppierungsübersicht für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2015 (vom 01.01.2015 bis 31.12.2015) Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 Gruppierung Nummer Bezeichnung 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Seite 1 Beträge in EUR Planvergleich +/- 000 Grundsteuer A 89.506,78 2,04 0,08 82.000 7.506,78 001 Grundsteuer B 6.686.172,31 152,26 5,99 6.600.000 86.172,31 003 Gewerbesteuer 23.283.859,58 530,21 20,88 20.000.000 3.283.859,58 15.715.200,19 357,86 14,09 15.605.000 110.200,19 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.805.943,34 63,90 2,52 2.492.000 313.943,34 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen Schlüsselzuweisungen 1.605.882,11 36,57 1,44 1.360.000 245.882,11 26.659.495,30 607,08 23,90 26.170.000 489.495,30 404.890,90 9,22 0,36 405.000 1.256.425,00 28,61 1,13 1.255.000 02-03 04 041 06 061 09 091 Schlüsselzuweisungen vom Land Sonstige allgemeine Zuweisungen Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Ausgleichsleistungen Ausgleichsleistungen nach dem 109,10- 1.425,00 Familienleistungsausgleich ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 0 78.507.375,51 1.787,75 70,39 73.969.000 4.538.375,51 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10-12 Gebühren und ähnliche Entgelte 6.951.339,91 158,29 6,23 5.934.320 1.017.019,91 13-15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten 3.261.767,23 74,28 2,92 2.923.865 337.902,23 16 Erstattungen f. Ausgaben des Verwaltungshaushalts Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Land Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Gden. u. Gde-V. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Zweckverb. u. dgl. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. sonst. öff. Bereich Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. komm. Sonderrechnungen 138.329,09 3,15 0,12 152.550 14.220,91- 202.880,82 4,62 0,18 201.600 1.280,82 169.226,48 3,85 0,15 187.950 18.723,52- 164.983,27 3,76 0,15 5.000 159.983,27 808.850,00 18,42 0,73 714.000 94.850,00 161 162 163 164 165 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 Gruppierung Nummer Bezeichnung 167 Erstattungen Hospital u. Armenfonds 168 170 Erstattungen f. Ausgaben d. VWH vom übrigen Bereich Innere Verrechnungen innerhalb des Verwaltungshaushalts Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen vom Bund 171 Zuweisungen vom Land 172 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 174 Zuweisungen v. sonst. öffentl. Bereich 177 178 169 17 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Seite 2 Beträge in EUR Planvergleich +/- 170.814,38 3,89 0,15 168.300 2.514,38 8.569,20 0,20 0,01 17.365 8.795,80- 2.679.551,20 61,02 2,40 2.563.150 216.891,03 4,94 0,19 401.500 8.981.887,00 204,53 8,05 7.787.000 1.194.887,00 536.467,90 12,22 0,48 493.000 43.467,90 1.000,00 0,02 0 1.000,00 Zuschüsse vom übrigen Bereich 232.197,32 5,29 0,21 153.100 79.097,32 Zuschüsse vom übrigen Bereich 182.552,80 4,16 0,16 145.650 36.902,80 116.401,20 184.608,97- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 1 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 205-208 24.707.307,63 562,63 22,15 21.848.350 2.858.957,63 1.712.602,90 39,00 1,54 1.764.350 51.747,10- 2.410.544,32 54,89 2,16 2.705.500 294.955,68- 26 von unternehmerischen und übrigen Bereichen Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen u. aus Beteiligungen, Weitere Finanzeinnahmen 2.048.509,30 46,65 1,84 2.032.950 15.559,30 27 Kalkulatorische Einnahmen 2.149.324,11 48,94 1,93 2.039.850 109.474,11 21-22 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 2 8.320.980,63 189,48 7,46 8.542.650 221.669,37- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 111.535.663,77 2.539,87 100,00 104.360.000 7.175.663,77 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Vermögenshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT Gruppierung Nummer Bezeichnung 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 30 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 300 31 310 32 325-328 33 34 35 36 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklagen Entnahme aus allg. Rücklage von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens Beiträge und ähnliche Entgelte 360 361 vom Land 365-368 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Einnahmen aus Krediten u. inneren Darlehen einschl. Umschuldung von übrigen Bereichen 378 SOLL EUR/Einw. 13.780.320,87 313,80 0,00 0,00 1.255,07 0,03 25.633,79 % 56,42 Ansatz Seite 3 Beträge in EUR Planvergleich +/- 6.760.000 7.020.320,87 4.315.000 4.315.000,00- 0,01 1.600 344,93- 0,58 0,10 0 25.633,79 4.593.076,98 104,59 18,80 1.800.000 2.793.076,98 198.638,10 4,52 0,81 30.000 168.638,10 179.283,18 4,08 0,73 37.000 142.283,18 3.754.979,37 85,51 15,37 3.438.400 316.579,37 93.228,28 2,12 0,38 68.000 25.228,28 1.800.000,00 40,99 7,37 2.000.000 Rückflüsse von Darlehen Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen u. vom Bund 37 HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr (Hauptgruppe 3) 200.000,00- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 3) 24.426.415,64 556,23 100,00 18.450.000 5.976.415,64 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Gesamthaushalt 135.962.079,41 3.096,10 122.810.000 13.152.079,41 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 Gruppierung Nummer Bezeichnung 4 Personalausgaben 40 41 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Besoldung, Vergütungen, Löhne 42-43 44 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Seite 4 Beträge in EUR Planvergleich +/- 355.029,00 8,08 0,32 353.000 2.029,00 19.572.128,17 445,69 17,55 20.486.900 914.771,83- Versorgung 3.139.715,99 71,50 2,81 3.351.000 211.284,01- 3.373.269,74 76,82 3,02 3.523.200 149.930,26- 45 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beihilfen und Unterstützungen 581.793,02 13,25 0,52 543.500 46 Personalnebenausgaben 35.590,74 0,81 0,03 42.700 38.293,02 7.109,26- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 4 5/6 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50-51 Unterhaltung d. Grundstücke u. baulichen Anlagen u. des sonst. unbew. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Mieten und Pachten 52 53 54 55 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Haltung von Fahrzeugen 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern, Geschäftsausgaben u. a. 64-66 67 672 673 675-678 679 68 Erstattungen von Verwaltungs- u. Betriebsaufwand Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand Gden./Gde.verb. Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand an Zweckverbände an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche Innere Verrechnungen Kalkulatorische Kosten 27.057.526,66 616,15 24,26 28.300.300 1.242.773,34- 4.366.815,94 99,44 3,92 4.357.150 9.665,94 555.212,43 12,64 0,50 601.350 46.137,57- 1.325.720,07 30,19 1,19 1.406.450 80.729,93- 2.678.983,18 61,01 2,40 3.501.700 822.716,82- 111.298,43 2,53 0,10 139.050 27.751,57- 200.379,54 4,56 0,18 200.050 329,54 5.531.663,08 125,97 4,96 5.823.380 291.716,92- 2.422.903,27 55,17 2,17 2.453.870 30.966,73- 53.967,23 1,23 0,05 37.500 16.467,23 707.352,49 16,11 0,63 676.000 31.352,49 6.382.319,36 145,34 5,72 6.042.150 340.169,36 2.679.551,20 61,02 2,40 2.563.150 116.401,20 2.149.324,11 48,94 1,93 2.039.850 109.474,11 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 5/6 29.165.490,33 664,15 26,15 29.841.650 676.159,67- Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 Gruppierung Nummer Bezeichnung 7 70 71 712 713 715-717 718 73-79 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen u. Zuschüsse an Gden. und Gde.verb. Zuweisungen u. Zuschüsse an Zweckverbände u. dgl. an kommunale u. sonstige öffentl. Sonderrech. u.a. priv. Unternehmen Zuweisungen u. Zuschüsse an übrigen Bereich Sozialleistungen RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr SOLL EUR/Einw. 8.082.606,02 184,06 38,35 0,00 44.604,45- % 7,25 Ansatz Seite 5 Beträge in EUR Planvergleich +/- 7.572.300 510.306,02 50 11,65- 0 44.604,4550.703,33- 1,02- 0,04- 257.896,67 5,87 0,23 308.600 15.250,45 0,35 0,01 14.600 650,45 12.325,78 0,28 0,01 3.000 9.325,78 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 7 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 800 805 808 81 810 83 Zinsen für Kredite des Bundes, LAF, ERP-Sonderverm. Zinsen für äussere Kassenkredite Zinsen für Kredite von übrigen Bereichen Steuerbeteiligungen Gewerbesteuerumlage 8.323.512,82 189,54 0,00 0,00 31.549,00 0,72 890.289,71 7,46 7.898.550 424.962,82 40.000 40.000,00- 0,03 80.000 48.451,00- 20,27 0,80 966.500 76.210,29- 4.611.136,58 105,00 4,13 3.540.000 1.071.136,58 Allgemeine Umlagen 831 Allgemeine Umlagen an Land 12.142.541,80 276,51 10,89 12.143.000 458,20- 832 15.109.498,00 344,07 13,55 15.110.000 502,00- 84 Allgemeine Umlagen an Gden. u. Gde.verb. Weitere Finanzausgaben 423.798,00 9,65 0,38 100.000 323.798,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 100.000 100.000,00- 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 13.780.320,87 313,80 0,00 0,00 860 88 Allgem. Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe 12,36 6.760.000 520.000- 7.020.320,87 520.000,00 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 8 46.989.133,96 1.070,03 42,13 38.319.500 8.669.633,96 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 Gruppierung Nummer Bezeichnung RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Seite 6 Beträge in EUR Planvergleich +/- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 111.535.663,77 2.539,87 100,00 104.360.000 7.175.663,77 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Vermögenshaushalt Einwohner: 43.914 Stand 2014 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT Gruppierung Nummer Bezeichnung 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts 91 Zuführungen an Rücklagen 910 93 930 932-933 935-936 94-96 97 HJ.2015 / 01 - 16 Stand 10.06.2016 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr (Hauptgruppe 9) Zuführung an allgemeine Rücklage SOLL EUR/Einw. % 28,07 Ansatz 500.000 Seite 7 Beträge in EUR Planvergleich +/- 6.856.386,29 156,13 6.356.386,29 100,00 0,00 323.315,60 7,36 1,32 130.000 193.315,60 502.931,01 11,45 2,06 394.650 108.281,01 8.336.312,56 189,83 34,13 7.047.750 1.288.562,56 0,00 0,00 Vermögenserwerb Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb und Leasing von Grundstücken Erwerb und Leasing von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Baumaßnahmen 1.100 1.000,00- 970 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen vom Bund 978 von übrigen Bereichen 1.838.748,98 41,87 7,53 1.800.000 38.748,98 987 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 6.532.163,38 148,75 26,74 8.346.500 1.814.336,62- 988 an übrige Bereiche 36.457,82 0,83 0,15 30.000 6.457,82 98 200.000 200.000,00- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 9) 24.426.415,64 556,23 100,00 18.450.000 5.976.415,64 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgabe Gesamthaushalt 135.962.079,41 3.096,10 122.810.000 13.152.079,41 Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 2015 (vom 01.01.2015 bis 31.12.2015) Grafiken für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2015 (vom 01.01.2015 bis 31.12.2015) Verwaltungshaushalt 2015 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: Einnahmen Zuweisungen/ Zuschüsse; Verkaufserlöse, Mieten, Pachten; 10.150.996,05 €; 9% 3.261.767,23 €; 3% 111.535.663,77 € Gewinnanteile/ Konzessionsabgaben; 2.410.544,32 €; 2% Sonstige Einnahmen; 5.424.765,44 €; 5% Gebühren/Entgelte; 6.951.339,91 €; 6% Anteil Einkommen-/ Umsatzsteuer; 18.521.143,53 €; 17% Kalk. Einnahmen; 2.149.324,11 €; 2% Gewerbesteuer; 23.283.859,58 €; 21% Innere Verrechnungen; 2.679.551,20 €; 2% Übrige Steuern/Allgem. Zuweisungen; 36.702.372,40 €; 33% Innere Verrechnungen; Gewerbesteuer- 2.679.551,20 €; 2% umlage; Zinsaufwendung; 4.611.136,58 €; 4% 921.838,71 €; 1% Ausgaben Kreisumlage/ Finanzausgleichsumlage; 27.252.039,80 €; 25% Zuführung an den Vermögenshaushalt; 13.780.320,87 €; 12% Sachausgaben (allgem. Betriebsaufw.); 19.969.799,08 €; 18% Sonstige Ausgaben; 423.798,00 €; 0% Personalausgaben; 27.057.526,66 €; 24% Kalk. Kosten; 2.149.324,11 €; 2% Unterh. v. Grundst. u. baul. Anlagen; 4.366.815,94 €; 4% Zuweisungen/ Zuschüsse; 8.323.512,82 €; 8% Vermögenshaushalt 2015 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: Einnahmen Darlehen (ohne Umschuldung); 1.800.000,00 €; 7% 24.426.415,64 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt; 13.780.320,87 €; 56% Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0% Grundst.- u. Verm.Erlöse; 4.593.076,98 €; 19% Beiträge; 198.638,10 €; 1% Rückflüsse von Darlehen; 1.255,07 €; 0% Veräußerung von Beteiligungen; 25.633,79 €; 0% Ausgaben Erwerb von AV, Beteilig., Kapitaleinl.; 503.031,01 €; 2% Entnahme aus Rücklage; 0,00 €; 0% Erwerb von Grundstücken; 323.315,60 €; 1% Zuweisungen/ Zuschüsse; 4.027.490,83 €; 17% Baumaßnahmen; 8.336.312,56 €; 34% ordentliche Tilgungen; 1.838.748,98 €; 8% Gewährung von Darlehen; 0,00 €; 0% Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0% Zuführung an Rücklage; 6.856.386,29 €; 28% Zuweisungen und Zuschüsse; 6.568.621,20 €; 27% Sondertilgung; 0,00 €; 0% Entwicklung der Deckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen in den Jahren 2015, 2014 und 2013 Theater Städt. Musikschule Volkshochschule Mediathek Kindertagheim Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße 2013 Einrichtung Kindergarten Bottenbrunnenstraße 2014 Kindergarten Kanadaring 2015 Kindergarten Kuhbach Kindergarten Reichenbach Hort Eichrodtschule Hort Luisenschule Kita Heiligenstraße "Arche Noah" Kindertagesstätte Alleestraße Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Märkte Friedhöfe Stadthalle Schutterlindenberghalle Hugsweier Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Reichenbach Sulzberghalle Sulz Aktienhof 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 Kostendeckung in % Kostendeckungsgrade und Zuschussbedarf städtischen Einrichtungen im Jahr 2015 40,82 Theater 59,18 65,06 Städt. Musikschule 34,94 84,59 15,41 12,74 Volkshochschule Mediathek 87,26 49,77 Kindertagheim Schießrain 50,23 44,04 Kindertagheim Max-Planck-Straße 55,96 58,30 Kindergarten Bottenbrunnenstraße 41,7 40,36 59,64 Kindergarten Kanadaring 40,15 59,85 Kindergarten Kuhbach 43,57 Kindergarten Reichenbach 56,43 39,67 Hort Eichrodtschule 60,33 34,54 Hort Luisenschule 65,46 37,44 Kita Heiligenstraße "Arche Noah" 62,56 29,46 Kindertagesstätte Alleestraße 70,54 0,00 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße 100 Märkte 118,29 -18,29 18,5 81,50 21,08 Stadthalle 78,92 65,85 Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler 41,39 79,38 20,62 35,82 Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim 93,06 Geroldseckerhalle Reichenbach 64,18 71,65 41,66 Schutterlindenberghalle Hugsweier 34,15 58,61 6,94 Friedhöfe 28,35 58,34 Deckungsgrad Sulzberghalle Sulz Aktienhof Zuschussbedarf Hinweis: Die Wertetabelle ist im Vorbericht in der Tabelle 19 zu finden.