Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016)
25. Juli 2016
Stadtkämmerei Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Markus Wurth, Tel.: 0210 markus.wurth@lahr.de 27. Juni 2016 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2016 Der vom Gemeinderat am 14. Dezember 2015 verabschiedete Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von € 159.850.000,--. Hiervon entfallen € 112.760.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 47.090.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2016 ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 9.130.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,-- veranschlagt. Mit Erlass vom 19. Januar 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2016 der Stadt Lahr bestätigt als auch den vorgesehenen Kreditrahmen von € 1.600.000,-- und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 7.907.500,-- (ohne jede Einschränkung) genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 ist am 29. Januar 2016 erfolgt. Der Haushaltsplan 2016 ist in der Zeit vom 1. bis 9. Februar 2016 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden. 2 2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2016 Für den Gesamthaushalt 2016 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,0 Mio. € ab. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2016 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2016 keine unerwarteten haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste (z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentliche Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten. Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2016 zeichnen sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und beim Familienleistungsausgleich Mehreinnahmen in kumulierter Höhe von ca. € 20.000,-- ab. Weitere Veränderungen resultieren aus der Mai-Steuerschätzung 2016 nicht. Unter Berücksichtigung der erst im laufenden Jahr möglichen Anpassung der maßgeblichen Einwohnerzahl der Stadt Lahr für den Finanzausgleich 2016 ist darüber hinaus von Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen ca. € 210.000,-- auszugehen. Diese Mehreinnahmen sind in der obigen rechnerischen Ergebnisverbesserungserwartung bereits berücksichtigt. Auf die einzelnen Veränderungen wird in den weiteren Berichtsausführungen näher eingegangen. 3 Neben der rein rechnerischen Bewertung des Haushaltsvollzugs 2016 mit Stand zum 24.06.2016 (unter Einbeziehung einzelner Hochrechnungen bis zum Jahresende) liegen zum Berichtszeitpunkt einzelne Sachverhalte bzw. Positionen mit ggf. höherwertigen finanziellen Auswirkungen vor, die sich gegenwärtig aber nicht abschließend beurteilen bzw. einschätzen lassen, die jedoch das Jahresergebnis 2016 ggf. stark beeinflussen können. Als Beispiele können hier evtl. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (auf die Ausführungen auf Seite 6 des Berichts wird verwiesen), evtl. Nachzahlungen im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten kirchlicher und freier Einrichtungsträger (auf die Ausführungen auf Seite 17 des Berichts wird verwiesen), mögliche Grundstücksveräußerungserlöse (auf die Ausführungen auf Seite 23 des Berichts wird verwiesen) und die Mittelzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (auf die Ausführungen auf Seite 26 des Berichts wird verwiesen) genannt werden. Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 sollte im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht für 2015 gewertet werden. 4 3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2016 (Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2016 vom 24.06.2016) Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 ist als Anlage eine Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 24.06.2016 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen Haushaltsablaufs 2016 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten näher erläutert werden: A) Verwaltungshaushalt 2016 Der Verwaltungshaushalt 2016 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von € 112.760.000,-- aus. Zum 24.06.2016 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 mit Stand vom 26.06.2015): Einnahmen € 67.366.711,25 (26.06.2015: € 65.125.197,88) Ausgaben € 43.844.261,36 (26.06.2015: € 41.491.186,48) Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2016 betreffen, können aus diesen Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum 24.06.2016 nachstehende Zahlungen (= Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt: Einnahmen: € 53.922.519,51 (26.06.2015: € 49.922.550,45) Ausgaben : € 47.427.756,21 (26.06.2015: € 44.129.234,67) 5 Die Sollzahlen für 2016 setzen sich wie folgt zusammen: 1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Art der Einnahmen Grundsteuer A und B Ansatz 2016 Sollzahlen € € tatsächlich gebucht bis 24.06.2016 6.832.000,00 6.768.799,03 Gewerbesteuer 23.000.000,00 22.939.632,94 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 16.170.000,00 4.265.394,62 2.893.000,00 1.433.931,74 28.650.000,00 14.821.528,20 Sonstige Zuweisungen v. Land 1.705.000,00 867.271,30 Gebühren u. ähnl. Entgelte 5.966.120,00 3.175.869,18 Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten 3.132.500,00 2.463.552,74 Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen 2.607.100,00 921.107,45 Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke 9.704.700,00 5.407.076,33 Kalkulatorische Einnahmen 2.157.950,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.661.700,00 1.295.186,56 Sonstige Einnahmen 7.279.930,00 3.007.361,16 112.760.000,00 67.366.711,25 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale Summe Einnahmen E r l ä u t e r u n g e n: a) Grundsteuer A und B (Ansatz 2016: 6,832 Mio. €) Nach der Haushaltsrechnung vom 24.06.2016 ist ein Jahressteuersoll 2016 von rd. 6,768 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze in der Summe um rd. € 64.000,-- unterschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen Einnahmen von rd. 0,085 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,683 Mio. €. b) Gewerbesteuer (Ansatz 2016: 23,0 Mio. €) Zum 24.06.2016 weist die Haushaltsrechnung 2016 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 22,94 Mio. € und damit Mindereinnahmen von rd. 0,06 Mio. € aus. 6 Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2015 wurde für das Planjahr 2016 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 23,0 Mio. € als realisierbar angesehen. Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2016 (Ist) auf rd. 22,94 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2016 in Höhe von € 4.070.000,-- Minderausgaben von rd. € 10.000,-- (auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen). Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rd. 0,06 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine saldierte Haushaltsverschlechterung von rd. 0,05 Mio. €. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts (27.06.2016) zeichnet sich in einem Einzelfall ein Gewerbesteuerzugang im höheren sechsstelligen Bereich ab. Vorgesehen ist, das Gewerbesteueraufkommen 2016 ggf. im Zuge der Gremiumsbefassung fortzuschreiben. Gleichzeitig wäre dann auch die entsprechende Abführung an Gewerbesteuerumlage zu berücksichtigen. Insgesamt bleibt festzustellen, dass die positive gesamtwirtschaftliche Situation dazu geführt hat, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt werden, woraus eine verbreiterte Gewerbesteuerbasis resultiert. Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. 7 Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre 2000 bis 2015 auf (Rechnungsergebnisse): Jahr Gewerbesteuer Veränderung +/- Soll-Einnahmen in Euro in Euro 2000 17.121.539 2001 17.887.084 765.545 2002 21.484.828 3.597.744 2003 14.710.954 -6.773.874 2004 18.996.958 4.286.004 2005 19.861.117 864.159 2006 21.980.544 2.119.427 2007 19.287.073 -2.693.471 2008 15.499.192 -3.787.881 2009 13.932.095 -1.567.097 2010 12.902.864 -1.029.231 2011 15.552.462 2.649.598 2012 17.449.586 1.897.124 2013 21.514.259 4.064.673 2014 20.123.558 -1.390.701 2015 23.283.860 3.160.301 c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Gesamtansatz 2016: 19,063 Mio. €) Gemäß dem Haushaltserlass 2016 des Landes vom 03.08.2015 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2016 auf 5,7 Mrd. € geschätzt. Zu einer Fortschreibung nach der November-Steuerschätzung 2015 kam es nicht. Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2016 in Höhe von 16,170 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die 8 Aufteilung des Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Auch die Mai-Steuerschätzung 2016 führte zu keiner Veränderung bei der landesweiten Ausschüttungssumme für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Der ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für 2016 ist ein Aufkommen von rd. 1,404 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit den höchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001 darstellt. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2015 hat sich im Januar 2016 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,563 Mrd. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 280.416,32 ergeben, die im Jahr 2016 verbucht wurde. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 673 Mio. € mit 2,893 Mio. € veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2016 hat das Land das erwartete Jahresaufkommen um 2 Mio. € auf 675 Mio. € angehoben. Daraus ergeben sich für die Stadt Lahr Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 7.000,--. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2015 hat sich im März 2016 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 648,61 Mio. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 37.016,74 ergeben, die im Jahr 2016 verbucht wurde. d) Vergnügungssteuer (Ansatz 2016: 1,30 Mio.€) Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplan 2016 in Höhe von € 1.300.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung 2016 vom 24.06.2016 sind (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 778.388,06,-verbucht. Bis zum Jahresende 2016 werden Gesamteinnahmen von rd. 9 € 1.500.000,-- und damit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rd. € 200.000,-- erwartet. e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2016: 30,355 Mio. €) Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für die ersten beiden Quartale 2016 mit einer Ausschüttungsquote von 36,2 % (im Vorjahr 34,9 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 13,8 % (im Vorjahr 15,1 %) gutgeschrieben. Im Haushaltserlass für das Jahr 2016 vom 03.08.2015 hat das Land den Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.178,-- auszugehen. Nach der November-Steuerschätzung 2015 ist der Grundkopfbetrag auf € 1.189,-angehoben worden. Hieraus ergab sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer vorläufigen Einwohnerzahl ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von € 1.468,60. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2016 mit 25,320 Mio. € (im Vorjahr 23,295 Mio. €) veranschlagt. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus 2011 zum 30.06.2015 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen 2016) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes (noch) nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.03.2015 herangezogen und eine Hochrechnung zum 30.06.2015 vorgenommen. Erst Mitte Januar 2016 sind die auf den 30.06.2015 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der baden-württembergischen Kommunen verfügbar gewesen, so dass erst danach eine Anpassung der für den Finanzausgleich (FAG) vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorgenommen werden konnte. 10 Aus dieser Anpassung war die der FAG-Berechnung 2016 vorläufig zugrunde gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr um 145 Köpfe zu erhöhen. Damit ergibt sich für die Stadt Lahr im Vergleich zur Mittelveranschlagung eine höhere Bedarfsmesszahl bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 2016 und in der Folge Mehreinnahmen von rd. € 200.000,--. Eine Fortschreibung des Grundkopfbetrages nach der Mai-Steuerschätzung 2016 ist nicht erfolgt. Auch bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2016 bei einem Kopfbetrag von € 75,-- je gewichtetem Einwohner mit einem Einnahmeansatz in Höhe von 3,33 Mio. € veranschlagt werden konnte, ist aufgrund der fortgeschriebenen Einwohnerzahl zum 30.06.2015 eine Anpassung vorzunehmen gewesen, aus der sich gegenüber der Planung Mindereinnahmen von rd. € 10.000,-- ergeben. Eine Veränderung des Kopfbetrages je gewichteten Einwohner nach der MaiSteuerschätzung 2016 erfolgte auch hier nicht. Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei einem Einnahmeansatz 2016 in Höhe von 1,30 Mio. €, nach der Mai-Steuerschätzung 2016 Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 13.000,-- ergeben. Dies resultiert aus der Anhebung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens von zuvor 459 Mio. € auf nunmehr prognostizierte 463 Mio. €. Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2016 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: + 7 T€, Familienleistungsausgleich: + 13 T€) zu einer voraussichtlichen Verbesserung in Höhe von insgesamt rd. € 20.000,-- führen. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Stadt Lahr zum 30.06.2015 und den daraus resultierenden Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen (+ 200 T€) und der kommunalen Investitionspauschale (+ 10 T€) zeichnet sich derzeit in der Summe eine Verbesserung von rd. 230.000,-- € ab. 11 Im Zuge der im Juni 2016 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für das Jahr 2015 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in saldierter Höhe von € 40.088,60,--. Hiervon entfällt der größte Anteil auf die kommunale Investitionspauschale mit einem Betrag in Höhe von 17.398,50 €, gefolgt von den Schüsselzuweisungen mit einem Betrag von € 14.691,40. f) Gebühren und ähnliche Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (Ansatz 2016: 5,966 Mio. €) (Ansatz 2016: 3,132 Mio. €) Zum 24.06.2016 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten auf rd. 3,175 Mio. € (26.06.2015: rd. 3,27 Mio. €) und die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,463 Mio. € (26.06.2015: rd. 2,13 Mio. €). g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Konzessionsabgaben (Ansatz 2016: 2,607 Mio. €) Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich zum 24.06.2016 auf rd. 0,92 Mio. € (26.06.2015: rd. 0,86 Mio. €). h) Weitere Finanzeinnahmen (Ansatz 2016: 2,571 Mio. €) Im Haushaltsplan 2016 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt € 2.571.180,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier zum 24.06.2016 kumulierte Einnahmen von € 1.732.060,32 aus. i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Ansatz 2016: 9,704 Mio. €) Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im Haushaltsplan 2016 in Höhe von insgesamt € 9.704.700,-- veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt 24.06.2016 weist die Haushaltsrechnung 2016 verbuchte Einnahmen in Höhe von € 5.407.076,33 aus. 12 Mit Rundschreiben vom 10.02.2016 hat der Städtetag Baden-Württemberg bezogen auf die Förderung im Rahmen des Kleinkindlastenausgleichs (Klein-/ Krippenkinder von unter 3 Jahren) mitgeteilt, dass sich der Zuweisungsbetrag 2016 je gewichtetem Kind auf voraussichtlich € 12.840,-- belaufen wird. Für die Haushaltsplanveranschlagung 2016 ist analog dem Jahr 2015 ein Jahresbetrag in Höhe von € 12.330,-- je Krippenkind (Gewichtung 1,0) angesetzt worden. Für die Stadt Lahr ergeben sich hieraus Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe von rd. € 105.000,--. j) Sonstige Einnahmen (Ansatz 2016: 7,279 Mio. €) Die sonstigen Einnahmen sind zum 24.06.2016 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 3,0 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2016 zum 24.06.2016 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 100.000,-- aus. 2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 24.06.2016 bei rd. 43,84 Mio. € (26.06.2015: rd. 41,5 Mio.), was einem Anteil von rd. 38,9 % entspricht (26.06.2015: rd. 39,7 %). Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind, ist eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig. Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen: 13 Art der Ausgaben Ansatz Sollzahlen 2016 tatsächlich gebucht bis 24.06.2016 € € Personalausgaben 29.778.100,00 13.481.189,32 Unterhaltungskosten 5.625.100,00 -1.019.695,66 Bewirtschaftungskosten 3.692.700,00 1.709.916,31 Sonstige Sachausgaben 18.327.050,00 9.349.450,47 Zuweisungen und Zuschüsse 8.243.400,00 3.110.118,80 Zinsausgaben 1.124.000,00 426.648,84 Gewerbesteuerumlage 4.070.000,00 1.358.879,12 Finanzausgleichsumlage 12.595.000,00 6.296.970,60 Kreisumlage 15.675.000,00 7.835.597,00 130.000,00 0,00 Kalkulatorische Kosten 2.157.950,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.661.700,00 1.295.186,56 100.000,00 0,00 9.130.000,00 0,00 -550.000,00 0,00 112.760.000,00 43.844.261,36 Weitere Finanzausgaben Deckungsreserve Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe Summe Ausgaben Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2016 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.936.899,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)Ausgaben entsprechend berücksichtigt. Aus diesem Grund weist z.B. die Position „Unterhaltungsaufwendungen“ zum Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Unter Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2015 sind zum 24.06.2016 Ausgaben in Gesamthöhe von € 47.781.160,36 verbucht worden. 14 Erläuterungen a) Personalausgaben (Ansatz 2016: 29,778 Mio. €) Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2016 mit € 29.778.100,-veranschlagt (im Vorjahr: € 28.300.300,--). Zum 24.06.2016 sind € 13.481.189,32 an Personalkosten abgeflossen (26.06.2015: rd. 12,79 Mio. €). Dies entspricht rd. 45,3 % des Haushaltsansatzes. Die Jahresrechnung für 2015 hat die Personalausgaben 2015 in einer Gesamthöhe von € 27.057.526,66 ausgewiesen. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2014 bis 29.02.2016 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen vorgesehen: ab 01.03.2014: + 3,0 % (jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung) ab 01.03.2015: + 2,4 %. Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage sowie unter Einrechnung einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 01.03.2016 von 2,5 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2016. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht: ab 01.03.2016: + 2,40 % ab 01.02.2017: + 2,35 %. Somit liegt der Tarifabschluss für den Beschäftigtenbereich –bezogen auf den Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.12.2016- leicht und zwar um 0,1 % unter der Veranschlagungsgrundlage für den Haushaltsplan 2016. 15 Für alle in städtischer Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten und Horte ist im Haushaltsplan 2016 außerdem zusätzlich auf die veranschlagte Personalkostensumme ein pauschaler Zuschlag von 3,0 % eingerechnet worden, um das erst im November 2015 feststehende Tarifergebnis aus den Tarifverhandlungen 2015 über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) ist eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt. Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 1,9 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.03.2015 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.07.2015 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.11.2015 - und im Weiteren linear um 2,1 %, mindestens jedoch um € 68,52 erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.03.2016 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.07.2016 übrigen Besoldungsgruppen Die vorgenannte, für zum 01.11.2016. das Haushaltsjahr 2016 maßgebliche Besoldungserhöhung gemäß BVAnpG BW 2015/2016 wurde im Rahmen der Veranschlagung der Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt. Im Haushaltsplan 2016 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 550.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 295.000,-- auf den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar, welche diese Zielsetzung gefährden könnten. 16 b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2016: 32,464 Mio.€) Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag von rd. 27,64 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,4 Mio. €. höher veranschlagt. Zum 24.06.2016 sind für diesen Bereich rd. 10,04 Mio. € verausgabt worden (26.06.2015: rd. 8,04 Mio. €). Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit kumuliert rd. 3,7 Mio. € um rd. 0,2 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2015 (rd. 3,5 Mio. €). Bis zum 24.06.2016 sind Ausgaben in Höhe von rd. 1,70 Mio. € geleistet worden (26.06.2015: 1,35 Mio. €). Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden mit insgesamt rd. 5,63 Mio. € (2015: rd. 4,36 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 1,27 Mio. € höher veranschlagt. Im Gesamtansatz 2016 enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,52 Mio. € für Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2014 bis 2024. Die Haushaltsrechnung 2016 weist zum 24.06.2016 für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen verbuchte Ausgaben in Höhe von rd. -1,02 Mio. € aus (dieser zum Berichtszeitpunkt negative Buchungsstand geht auf die für den Unterhaltungsbereich in Höhe von rd. 1,83 Mio. € gebildeten Haushaltsausgabereste 2015 zurück). c) Zuweisungen und Zuschüsse (Ansatz 2016: 8,243 Mio. €) Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt € 8.243.400,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 344.850,-- höher veranschlagt. Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,90 Mio. € (im Vorjahr rd. 7,57 Mio. €). 17 Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2016 sind hierfür im Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von 1,91 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 24.06.2016 sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd. 0,93 Mio. € verausgabt worden. Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012 („Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen. Für die Förderung von Kindertagesstätten kirchlicher und freier Einrichtungsträger sind im Haushaltsplan 2016 unter der Position „Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen“ Ausgabemittel in Höhe von 4,68 Mio. € veranschlagt. Nach aktueller Mitteilung des Fachamtes stehen derzeit angemeldete Nachzahlungsbedarfe für die Jahre 2015 und 2016 im Raume, zusammengeführt im höheren sechsstelligen Bereich, welche im Grunde genommen nicht über die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgedeckt werden könnten. Bevor hier mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen für 2016 beziffert werden können, sind zunächst die anhängigen Prüfungen des Fachamtes bzw. weitere Festlegungen abzuwarten. d) Gewerbesteuerumlage (Ansatz 2016: 4,07 Mio. €) Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im Jahr 2016 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich) 69 v.H. (wie im Vorjahr). Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus. Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das 18 Haushaltsjahr 2016 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--. Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2016 (Ist) auf rd. 22,94 Mio. € belaufen würde, im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2016 in Höhe von € 4.070.000,-Minderausgaben von rd. € 10.000,-- ergeben. Im Zuge der im Januar 2016 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2015 ergab sich bei einem schlussgerechneten Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2015 von rd. 23,71 Mio. € eine Nachzahlung zu Lasten der Stadt Lahr in Höhe von € 100.635,23,--, die im Jahr 2016 verbucht wurde. Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der Einnahmefinanzposition „Gewerbesteuer“ gelten Mehrausgaben bei der Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt. Insofern lässt sich erst im weiteren Jahresverlauf bzw. erst zum Jahresende 2016 erkennen, ob ggf. eine förmliche Mehrausgabenbewilligung erforderlich wird. Bis zum 24.06.2016 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von € 1.358.879,12 (einschl. obiger Nachzahlung für 2015) geleistet worden. e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage) (Ansatz 2016: 12,595 Mio. €) Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2016 für die Stadt Lahr wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen. Somit errechnet sich bei einer für das Jahr 2016 anzusetzenden Steuerkraftsumme in Höhe von € 56.986.159,-- (im Vorjahr: € 54.943.630,--) eine FAG-Umlage von aufgerundet € 12.595.000,--. Zum Berichtszeitpunkt 19 24.06.2016 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe von € 6.296.970,60 verbucht worden. f) Kreisumlage (Ansatz 2016: 15,675 Mio. €) Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 basiert auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich eine Kreisumlage für 2016 in Höhe von € aufgerundet € 15.675.000,-- (im Vorjahr: € 15.109.500,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 24.06.2016 weist die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.835.597,-- aus. g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt € 1.124.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 37.500,-- höher veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 100.000,-- (im Vorjahr: € 113.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum 24.06.2016 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd. € 427.000,-- (26.06.12015: rd. € 443.000,--). Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2016 können bei den Zinsaufwendungen derzeit Minderausgaben in Höhe von bis zu rd. € 183.000,-- erwartet werden. Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine solche voraussichtlich erst im vierten Quartal 2016 anstehen wird. h) Deckungsreserve Im Haushaltsplan 2016, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Mittel der Deckungsreserve sind bislang in Höhe von € 4.000,-- in Anspruch genommen worden. 20 i) Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 550.000,-- (im Vorjahr € 520.000,--) in den Haushaltsplan 2016 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 295.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 255.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2016 wird davon ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können. j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben. Für Positionen des Verwaltungshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Höhe von rd. € 70.000,-- bewilligt worden. Neben den o.g. Positionen zeichnen sich derzeit in verschiedenen Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von bis zu ca. € 125.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Bewilligungen einzuholen). Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein. 21 Fazit für den Verwaltungshaushalt 2016: Für den Verwaltungshaushalt 2016 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von ca. € 900.000,--ab. Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2016 oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann. B) Vermögenshaushalt 2016 Der Vermögenshaushalt 2016 weist ein Volumen in Höhe von € 47.090.000,-- aus. Zusätzlich stehen im Berichtsjahr 2016 vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2015 in Höhe von € 9.242.750,-- zur Verfügung, so dass für 2016 ein Gesamtvolumen in Höhe von € 56.332.750,-- bereitgestellt ist. Von den veranschlagten Gesamtausgaben 2016 (47,09 Mio. €) entfallen u.a.: - € 2.553.550,-- auf den Vermögenserwerb - € 11.863.950,-- auf Baumaßnahmen - € 30.072.500,-- auf Investitionszuschüsse an Dritte. Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter sind allein Mittel i.H.v. 25,53 Mio. € als Zuführungen an die Landesgartenschau (LGS) Lahr 2018 GmbH vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Zuführungen für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS 2018 (14,00 Mio. €), für Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (10,73 Mio. €) und um Zuführungen gem. dem Erfolgsplan der GmbH (0,80 Mio. €). 22 1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 24.06.2016) Art der Einnahmen Ansatz 2016 Sollzahlen tatsächlich gebucht bis 24.06.2016 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt € 9.130.000,00 0,00 18.333.450,00 0,00 Darlehensrückflüsse Veräußerung von Beteiligungen/ Rückflüsse von Kapitaleinlagen 6.785.550,00 1.261,35 0,00 0,00 Veräußerung von Anlagevermögen 2.100.000,00 614.012,83 Beiträge u. ähnl. Entgelte 255.000,00 628.958,53 Zuweisungen / Zuschüsse 8.886.000,00 -1.508.390,30 0,00 0,00 1.600.000,00 -2.000.000,00 0,00 0,00 47.090.000,00 -2.264.157,59 Entnahme aus Rücklagen Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuw./Zusch. Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen) Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen Summe Einnahmen Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2016 veranschlagten Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 5.109.600,-- zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Haushaltseinnahmereste weist die Haushaltsrechnung 2016 vom 24.06.2016 (auch noch) negative Gesamteinnahmen aus. Unter Bereinigung der Einnahmereste aus 2015 sind zum 24.06.2016 vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von € 2.845.442,41 verbucht worden. Bei den gebildeten Haushaltseinnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenund Schulbaumaßnahmen sowie um die in voller Höhe übertragene Kreditermächtigung des Jahres 2015 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss vom 02.05.2016). Zuzüglich der Kreditermächtigung gemäß Haushaltsplan 2016 in Höhe von 1,6 Mio. € beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf 3,6 Mio. €. Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. 23 Einnahmenseitig weist die Haushaltsrechnung 2016 zum 24.06.2016 folgende Verbesserungen im Vergleich zur Planung aus (Listung > € 15.000,--): Unterabschnitt/Maßnahme: Mehreinnahmen von rd.: 2.5850. –Landesgartenschau 2018 -Steuererstattungen aus Vorjahren € 41.000,-- € 249.000,-- € 88.000,-- € 170.000,-- € 42.000,-- -Verkaufserlöse aus Grundvermögen € 368.000,-- -Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken € 18.000,-- -Verkaufserlöse BG Heubühl € 49.000,-- Summe: € 1.025.000,-- 2.6150. –Stadtsan.maßn. Kanadaring -Ausgleichsbeträge 2.6300 –Gemeindestraßen -Erschließungsbeiträge u. Kostenerstattungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen 2.6300 –Gemeindestraßen -Zuweisungen vom Land 2.6800 –Parkhäuser, Parkplätze -Sonstige Beiträge u. Abgaben 2.8800 –Allg. Grundvermögen Die oben bezifferten Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen könnten sich im weiteren Jahresverlauf noch deutlich erhöhen, sofern ein im Raume stehender Grundstücksveräußerungsvorgang im Westteil der Stadt zu Umsetzung gelangen sollte. Der mögliche Veräußerungserlös würde sich voraussichtlich im oberen sechs- bzw. unteren siebenstelligen Bereich bewegen. 24 2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 24.06.2016) Art der Ausgaben Ansatz Sollzahlen 2016 tatsächlich gebucht bis 24.06.2016 € € Zuführung zur allgem. Rücklage 500.000,00 0,00 Erwerb von Beteiligungen 500,00 100,00 Erwerb von Grundstücken 1.780.000,00 529.887,31 773.050,00 -30.281,73 11.863.950,00 -4.576.910,34 2.100.000,00 951.989,03 0,00 0,00 Zuschüsse für Investitionen an Dritte 30.072.500,00 3.372.739,01 Summe Ausgaben 47.090.000,00 247.523,28 Erwerb von bewegl. Sachen Baumaßnahmen Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen) Tilgung von Krediten (Umschuldungen) Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2016 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 9.242.750,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-) Ausgaben entsprechend berücksichtigt. Aus diesem Grund weist z.B. die Position „Baumaßnahmen“ zum Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Unter Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2015 sind zum 24.06.2016 Ausgaben in Gesamthöhe von € 9.490.273,28 verbucht worden. Von den Haushaltsausgaberesten entfallen die zwei betragsmäßig größten Ausgabereste auf die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule (€ 2.240.900,--) und auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik (€ 1.427.200,--). Ausgabenseitig liegen derzeit folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung vor bzw. zeichnen sich ab (Listung > € 15.000,--): 25 Unterabschnitt/Maßnahme: Veränderungen +/- von rd.: 2.2210 –Otto-Hahn-Realschule -Bauliche Verbesserungen + € 15.000,-- + € 55.000,-- -Brücke über Gereutertalbach + € 30.000,-- -Ausbau Wylerter Hauptstraße - € 20.000,-- -Umbau Einmündung Hohbergweg m. Brücke - € 10.000,-- -Ausbau Gehwege Kuhbacher Hauptstraße + € 42.000,-- -Ausbau Gehweg Zum Schänkenbrünnle - € 50.000,-- + € 75.000,-- -Tilgungsaufwendungen - € 252.000,-- Summe: - € 115.000,-- 2.5850 –Landesgartenschau 2018 -Grunderwerb 2.6300 –Gemeindestraßen 2.7915 –Sonst. Förderung v. Wirtschaft u. Verkehr -Zuschuss Modernisierung Bahnhof 2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft Für Positionen des Vermögenshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Gesamthöhe von rd. € 75.000,-- bewilligt worden. Neben den o.g. Positionen zeichnen sich in verschiedenen Unterabschnitten des Vermögenshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von über € 50.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Bewilligungen einzuholen). 26 Derzeit noch nicht näher abschätzen lässt sich der tatsächliche Mittelbedarf 2016 der LGS Lahr 2018 GmbH für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan sowie dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019. Zum Berichtszeitpunkt (24.06.2016) sind der Gesellschaft für beide Maßnahmenblöcke Mittel in Gesamthöhe von rd. 3,12 Mio. € bei einem Gesamtansatz von 24,73 Mio. € zugeführt worden. Im Rechnungsjahr 2015 sind bereitgestellte Mittel in Höhe von rd. 2,97 Mio. € nicht in Anspruch genommen worden, d.h. auch nicht in Form eines Haushaltsrestes. Stattdessen sind dafür entsprechende Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 bzw. Mittelberücksichtigungen für das Finanzplanungsjahr 2017 erfolgt. Sofern von der LGS Lahr 2018 GmbH auch die im laufenden Jahr bereitgestellten Mittel nicht vollständig bzw. nur anteilig abgerufen werden sollten und keine oder nur eine anteilige Bildung von Haushaltsresten erfolgen sollte, würde sich dies maßgeblich auf das Jahresergebnis 2016 auswirken. Fazit für den Vermögenshaushalt 2016: Für den Vermögenshaushalt 2016 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von ca. € 1.090.000,-- ab. C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt) Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt: Schuldenstand zum 01.01.2016:* € 25.866.422,33 Neuaufnahme bis zum 24.06.2016: € 0,00 Geleistete Tilgungen bis zum 24.06.2016: € 951.989,03 Schuldenstand zum 24.06.2016: € 24.914.433,30 (*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2015) 27 Im Haushaltsplan 2016 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von € 1.600.000,-- veranschlagt. Unter Einrechnung des Haushaltseinnahmerestes aus dem Vorjahr in Höhe von € 2.000.000,-- beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf € 3.600.000,--. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. D) Zusammenfassung Gesamthaushalt Die folgenden Übersichten mit Stand vom 24.06.2016 zeigen die wesentlichen Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2016 gegenüber der Planung zusammenfassend auf: 28 UA Bezeichnung Abweichung + /€ Einnahmen Verwaltungshaushalt 2016 Bemerkung (Stand: 24.06.2016) Diverse Unterabschnitte + 100.000 Diverse Einnahmen (Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a.) 4640 bis 4651 Kindertagesstätten, Kinderhorte einschl. Förderung von Kindergärten + 105.000 Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung 9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen - 60.000 Gewerbesteuer: Stand gem. HHRechnung 2016 vom 24.06.2016: 22.939.632,94 € bei einem Haushaltsansatz von 23,0 Mio. € + 280.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Abschlusszahlung 2015 + + 37.000 7.000 + 200.000 + + 40.000 13.000 + 210.000 + 932.000 Saldo Einnahmen: Ausgaben Verwaltungshaushalt 2016 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Vergnügungssteuer (Ansatz 2016: 1.300 T€, Hochrechn. 2016: 1.500 T€) Finanzzuweisungen (FAG): a). FAG-Schlussabrechnung 2015 b). Familienleistungsausgleich (Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2016) c). Auswirkungen aus der Anpassung der für den FAG 2016 maßgeblichen Einwohnerzahl (Schlüsselzuweisungen und komm. Investitionspauschale) (Stand: 24.06.2016) Personalausgaben 9000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: a). Abschlusszahlung 2015 b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2016 Tarifabschluss TVöD (Beschäftigte): + 2,4 %, im Planwerk 2016 berücksichtigt: +2,5 % (jeweils ab 01.03.2016) Gewerbesteuerumlage: a). Abschlusszahlung 2015 + - 100.000 10.000 b). geringeres Gew.St.-Aufkommen 2016 Sonstige allg. Finanzwirtschaft - 183.000 Zinsaufwendungen Diverse Unterabschnitte + 125.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben) Saldo Ausgaben: + 32.000 Saldo Verwaltungshaushalt + 900.000 9100 ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) 29 UA Bezeichnung Bemerkung Abweichung + /€ Einnahmen Vermögenshaushalt 2016 (Stand: 24.06.2016) 5850 Landesgartenschau 2018 + 41.000 Steuererstattungen aus Vorjahren 6150 Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring + 249.000 Ausgleichsbeträge 6300 Gemeindestraßen + 88.000 Erschließungsbeiträge u. Kostenerstattungen für ökolog. Ausgleichsmaßnahmen + 170.000 b). Zuweisungen vom Land (Schlusszahlung Förderung Innenstadtumfahrung) Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung) 6800 Parkhäuser, Parkplätze + 42.000 8800 Allgemeines Grundvermögen + 368.000 a). Verkaufserlöse aus Grundvermögen + 18.000 b). Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken + 49.000 c). Verkaufserlöse BG Heubühl + 1.025.000 Saldo Einnahmen: Ausgaben Vermögenshaushalt 2016 (Stand: 24.06.2016) 2210 Otto-Hahn-Realschule + 15.000 Bauliche Verbesserungen 5850 Landesgartenschau 2018 + 55.000 Grunderwerb 6300 Gemeindestraßen + 30.000 Brücke über den Gereutertalbach - 30.000 Ausbau Wylerter Hauptstraße (-20 T€) und Umbau Einmündung Hohbergweg mit Brücke (-10 T€) + 42.000 Ausbu Gehwege Kuhbacher Hauptstraße - 50.000 Ausbau Gehweg Straße Zum Schänkenbrünnle 7915 Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr + 75.000 Zuschuss für Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB) 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - 252.000 Tilgungsaufwendungen Diverse Unterabschnitte + 50.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben) Saldo Ausgaben: - 65.000 Saldo Vermögenshaushlt + 1.090.000 + 1.990.000 ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) Saldo Gesamthaushalt ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) Lahr, 27. Juni 2016 Jürgen Trampert Stadtkämmerer