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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING - Beschluss zur 2. Offenlage - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 31.03.2016 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 98/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.04.2016

vorberatend

öffentlich

15 JaStimme(n) 0
NeinStimme(n) 1
Enthaltung(en)

Gemeinderat

02.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KANADARING
- Beschluss zur 2. Offenlage
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches wird an die aktuelle Planung angepasst.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan KANADARING vom 31. März 2016 wird gebilligt
- Änderungen der Hauptwegeführung und Änderung der Festsetzung zu einer öffentlichen Grünfläche, Änderung der Baugrenzen in der Quartiersmitte, Anpassung der Stellplatzflächen und Hinzufügen von privaten Stellplätzen (Pavillon
Quartiersplatz).
3. Aufgrund der unter 2. benannten Änderungen wird der Entwurf gemäß § 4a Abs.
3 Baugesetzbuch erneut ausgelegt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden durchgeführt.

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 98/2016

- Freiflächenstrukturplan vom 8.10.2015
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung

Seite - 2 -

Drucksache 98/2016

Seite - 3 -

Begründung:
Nachdem der Gemeinderat am 27. Juli 2015 den Entwurf zum Bebauungsplan KANADARING
billigte und die Offenlage beschloss, erfolgte diese in der Zeit vom 6. August 2015 bis
11. September 2015.
Von den 39 beteiligten Trägern öffentlicher Belange antworteten 30, davon brachten 15 Anregungen vor. Zusammenfassungen inklusive der entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in der tabellarischen Auflistung verzeichnet. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gingen keine Anregungen aus der Bürgerschaft ein.
Anlass der 2. Offenlage
Am 16. November 2015 hat der Gemeinderat dem Freiflächenstrukturplan zum Rahmenplan
Kanadaring zugestimmt. Gegenüber dem städtebaulichen Konzept vom Juli 2015, welches
Grundlage für den Bebauungsplan war, hat die Zusammenführung der Entwurfsgedanken der
Landschaftsarchitekten vom Büro Vogt und des Büros Pesch + Partner insbesondere dazu geführt, dass sich die Hauptwegeverbindung zwischen Quartiers- und Schutterplatz ändert. Vom
Quartiersplatz Richtung Norden wird nur noch ein ca. 3 m breiter Fußweg zur Straße Kanadaring führen. Auch die Stellung der Neubauten in der neuen Quartiersmitte hat sich verändert,
sodass eine erneute Offenlage nötig ist.
Öffentliches Grün und Wegebeziehung
Vom Quartiersplatz verläuft die Hauptwegeverbindung künftig zunächst Richtung Osten zwischen den Wohnzeilen K22 und K24 hindurch und schwenkt dann Richtung Norden über die
Straße Kanadaring zum Schutterplatz. Diese Verbindung wird durch eine öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan rechtlich gesichert. Zwischen Kanadaring und Schwarzwaldstraße wird
die öffentliche Grünfläche von privaten Grünflächen begleitet, sodass eine großzügige grüne
Nord-Süd Verbindung entsteht. Durch den veränderten Verlauf der Wegeführung werden die
zuvor als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich festgesetzte
Fläche und somit auch der Quartiersplatz verkleinert. Entlang der Schwarzwaldstraße, auf Höhe des neuen Quartiersplatzes, wird des Weiteren die Baumreihe um fünf weitere Baumpflanzungen ergänzt.
Neue Quartiersmitte
Die neue Planung führt zu einer veränderten Stellung der Gebäude und somit zu einer Anpassung der Baugrenzen. Das südliche Gebäude rückt näher zum Quartiersplatz hin und bildet
weiterhin eine städtebauliche Raumkante bzw. Platzwand. Durch Veränderung der Gebäudekörper stehen nun auch die nördlichen Gebäude in einer Flucht. Auf der dadurch frei werdenden Fläche ist nun eine Fläche für Stellplätze festgesetzt. Die Fläche für die Tiefgarage beschränkt sich nunmehr auf den Bereich unter den vier Gebäuden.
Ruhender Verkehr
Die Flächen für Stellplätze, Tiefgaragen und Carports wurde an den aktuellen Stellplatzplan
vom Büro Vogt Landschaftsarchitekten AG aus Zürich angepasst. So wurde zu der Zweckbestimmung Tiefgarage um das Gebäude K79 und zwischen die Wohnzeilen K89/91 und K85/87
die Zweckbestimmung Stellplätze hinzugefügt, um weitere oberirdische Stellplätze zu ermöglichen. Auch nördlich von der Wohnzeile K20 wurde eine zusätzliche Stellplatzfläche festgesetzt. Diese Fläche war zuvor als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich festgesetzt, dies wird durch die geänderte Wegeführung nicht mehr benötigt.

Drucksache 98/2016

Seite - 4 -

Fazit
Durch die Neuordnung der Hauptwegeverbindung und dem damit verbundenen optischen
Rückbau der kurzen Verbindungsstraße zwischen Schwarzwaldstraße und Kanadaring zu einem Geh- und Radweg wird eine direkte Verknüpfung zwischen der Schutter und dem Quartiersplatz geschaffen. Durch diese Wegeführung wird die Verknüpfung von Alt-Dinglingen –
Kanadaring – Bürgerpark gestärkt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB muss der Bebauungsplanentwurf nach Änderung oder Ergänzung
nach der durchgeführten Offenlage erneut ausgelegt werden und Stellungnahmen erneut eingeholt werden. Die Offenlage kann – nach Beschluss - in der Zeit vom 17. Mai 2016 bis
17. Juni 2016 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.