Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm 2014-2023)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
23. Oktober 2013
23. Oktober 2013
Beschlussvorlage Amt: 603 Kabisch Datum: 14.10.2013 Az.: 60/603GMKa Drucksache Nr.: 215/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss gemeinsam mit Ausschuss für Soziales, Schulen u. Sport 23.10.2013 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.11.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 50 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schulsanierungsprogramm 2014-2023 Beschlussvorschlag: Der Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen Schulgebäude für die Jahre 2014 bis 2023 wird (vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit) beschlossen und im jeweiligen Haushaltsjahr verbindlich angewendet. Anlage(n): Gebäudezustandsbewertung Objektsteckbriefe und Maßnahmenkatalog Kostenaufstellung 2014-2023 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 215/2013 Seite - 2 - Begründung: Die Bauunterhaltung und die Sanierung der städtischen Gebäude, insbesondere der Schulgebäude, bilden seit Jahren einen erheblichen Ausgabenschwerpunkt im städtischen Haushalt. Das Mittelanmeldeverfahren ist bislang dahingehend praktiziert worden, dass die Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfe vom Sachgebiet Technisches Gebäudemanagement, vormals Abteilung Hochbau, in Abstimmung mit den Ortsverwaltungen und Fachämtern ermittelt und angemeldet wurden. Die Verwaltung hat dabei den Handlungsbedarf überwiegend Einzelfallbezogen festgestellt. Eine Gesamtstrategie, bei welcher ein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt wird aus dem eine entsprechende Priorisierung abgeleitet werden kann, fehlte bisher. Diese Vorgehensweise führte im Einzelfall dazu, dass in den Haushaltsberatungen durch verschiedene Initiativen weniger dringliche Maßnahmen im Haushalt vorgezogen wurden. Diese Praxis ist aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht und zieht zunehmend Unzufriedenheit bei verschiedenen Gebäudenutzern nach sich. Künftig ist vorgesehen, anfangs bei den Schulgebäuden, für einen Zeitraum von zehn Jahren anhand einer einheitlichen Erhebung und Bewertung Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bereits 2002 wurde der Sanierungsbedarf der Schulgebäude ermittelt und seitdem einige Maßnahmen umgesetzt. Auch im Rahmen des Konjunkturprogramm II des Bundes wurden in den Jahren 2009 bis 2011 in die Schulgebäude insgesamt 2.246.800,- Euro investiert. Dennoch besteht nach wie vor ein erheblicher Sanierungsstau. In 2012 hat das Sachgebiet Technische Gebäudemanagement anhand eines 50 Punkte umfassenden Beurteilungskatalogs die Sanierungszustände der 18 Schulliegenschaften in 49 Einzelgebäuden ermittelt. Daraufhin wurde zu jeder Schulliegenschaft ein Objektsteckbrief erarbeitet. Die 50 Einzelpunkte wurden systematisch folgenden 20 Kategorien zugewiesen: ▪ Gebäudehülle: ▪ Ausbau: - Tragwerk - Außenfassade - Fenster- und Außentüren - Sonnenschutz - Dach - Innenwände - Türen - Bodenbeläge - Decken - Fachraumeinrichtungen - sonstige Einrichtungen - Brandschutzmaßnahmen - Sanitäranlagen Drucksache 215/2013 Seite - 3 - ▪ Haustechnik: - Beleuchtung - Elektroinstallation - Heizungsanlage - Heizung-/Wärmeverteilung - Lüftung - Wasserver- und entsorgung ▪ Außenanlage (Zuwegung/Stützmauern, etc.) Zusätzlich wurde die Barrierefreiheit (rollstuhlgerechtes WC, Aufzug, barrierfreier Zugang) beurteilt. Auf dieser Grundlage wurden die Prioritäten festgelegt und für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen die Kosten berechnet. Daraus wurde ein Maßnahmenkatalog für die Jahre 2014 bis 2023 (sh. Anlage) entwickelt welcher vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr verbindlich angewendet werden soll. Das Bewertungsverfahren wurde am 26. Juni 2013 den Ortsvorsteherinnen und Ortvorstehern erläutert. Am 8. Oktober 2013 wurde den Schulleitungen sowohl das Verfahren erläutert als auch der Maßnahmenkatalog vorgestellt. Die Verwaltung schafft mit diesem Maßnahmenprogramm Transparenz und verspricht sich eine größere Akzeptanz und somit Verlässlichkeit für die Nutzer bezogen auf die technische Notwendigkeit und Dringlichkeit von Instandsetzungsmaßnahmen. Karl Langensteiner-Schönborn Silke Kabisch