Beschlussvorlage (Inanspruchnahme von Geschwisteremäßigung)
20. November 2013
Inanspruchnahme von Geschwisterermäßigung (dieser Vordruck ist in jeder Einrichtung auszufüllen, in der eine Familie Geschwisterermäßigung in Anspruch nimmt) Folgende Kinder aus meiner Familie nehmen ein Betreuungsangebot in Anspruch: Name, Vorname Geb.Datum Kindertageseinrichtungen bzw. anderes Betreuungsangebot Änderungen wie die An- bzw. Abmeldung eines Geschwisterkindes teilen wir mit Wir sind einverstanden, dass sich die Kindertageseinrichtungen oder anderen Betreuungsangebote die An- bzw. Abmeldungen von Geschwisterkindern gegenseitig bestätigen dürfen ____________________________________ Datum, Unterschrift ___________________________________________________________________ Bearbeitungsvermerk (wird durch die Leitung der Einrichtung ausgefüllt): Jedes Kind erhält __________ % Ermäßigung alle Kinder besuchen dieselbe Einrichtung Abgleich mit den Trägern der weiteren Betreuungsangebote ist am ____________ erfolgt. Mitteilung der Abmeldung zum ____________ an die Träger weiterer Betreuungsangebote ist am ____________ erfolgt. Anmerkungen: _______________________________________ Datum, Unterschrift Leitung Allgemeine Informationen zu den Ermäßigungen bei den Betreuungsentgelten Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat beschlossen ab dem 01.09.2012 bei den Betreuungsentgelten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (einschließlich Horte), der Verlässlichen und Erweiterten Verlässlichen Grundschule, der erweiterten Betreuung an der Ganztagsschule sowie der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Jugendsozialarbeit eine allgemeine Geschwisterermäßigung einzuführen. 1 Allgemeine Geschwisterermäßigung Nehmen mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eines der oben aufgeführten Betreuungsangebote in Anspruch gelten folgende Ermäßigungen: 2 Kinder 25 % je Kind 3 Kinder 50 % je Kind ab 4 Kindern 65 % je Kind Auf Verpflegungskosten werden keine Ermäßigungen gewährt. 2 Familien ohne Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung, bei denen nur 1 Kind eines der oben genannten Betreuungsangebote in Anspruch nimmt, haben die Möglichkeit beim Amt für Soziales, Schulen und Sport, Rathausplatz 7, Tel. 910-5003 (Ansprechpartnerin: Frau Schneider, Zi.Nr. E.28), einen Antrag auf Familienförderung zu stellen. Ein Familienförderungszuschuss wird nur einkommensabhängig gewährt und beinhaltet eine Ermäßigung der Betreuungsentgelte um 25 %. Verpflegungskosten werden nicht bezuschusst. Mögliche Entgeltübernahmen durch Dritte (z.B. Kommunale Arbeitsförderung, Jugendhilfe) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die neuen Familienförderungsrichtlinien und die Antragsformulare sind bei den Kindertagesstättenleitungen oder beim Amt für Soziales, Schulen und Sport zu erhalten.