SATZUNG
zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
über die Erhebung von Gebühren für die
öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung - AbwGebS)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§
2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am XX.XX.2017 folgende
Satzung beschlossen:
I.
Abschnitt
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom
15.12.2015, wird wie folgt geändert:
1. § 7 wird wie folgt gefasst:
§7
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 2 Abs. 1 und 2 beträgt je m 3
Schmutzwasser
€ 1,75.
(2) Wird Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk
angeschlossen sind, beträgt die Schmutzwassergebühr je m 3 Schmutzwasser
€ 0,47.
(3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 2 Abs. 4) beträgt je m 2 der nach § 6 Abs. 2
bis 5 gewichteten versiegelte Fläche
€ 0,26.
II.
Abschnitt
Die Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2017
Der Oberbürgermeister
(Dr. Wolfgang G. Müller)