Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2018)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage (
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2018)
Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2018)
Beschlussvorlage (2) Fortgeschriebene Gruppierungsübersicht 2018)
Beschlussvorlage (3) Fortgeschriebene Änderungsliste II)
Beschlussvorlage (4) Fortgeschriebene Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen)
Beschlussvorlage (5.1) Fortgeschriebenes Maßnahmenprogramm 2017 bis 2021)
Beschlussvorlage (5) Fortgeschriebene Finanzplanung 2017 bis 2021)
Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2018)
Beschlussvorlage (7) Stellenplan 2018)
Beschlussvorlage (8) Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2018 BGL)
18. Dezember 2017
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Beschlussvorlage (
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2018)
Beschlussvorlage (5.1) Fortgeschriebenes Maßnahmenprogramm 2017 bis 2021)Beschlussvorlage (5) Fortgeschriebene Finanzplanung 2017 bis 2021)Beschlussvorlage (2) Fortgeschriebene Gruppierungsübersicht 2018)Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2018)Beschlussvorlage (7) Stellenplan 2018)Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2018)Beschlussvorlage (4) Fortgeschriebene Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen)Beschlussvorlage (8) Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2018 BGL)Beschlussvorlage (3) Fortgeschriebene Änderungsliste II)
Anlage 1) -ENTWURFStand: Änderungsliste II vom 06.12.2017 Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2018 (01.01. bis 31.12.2018) Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBL. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am ………… folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: §1 Festsetzung des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je € 161.190.000,-davon im Verwaltungshaushalt davon im Vermögenshaushalt € 130.465.000,-€ 30.725.000,-- 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von € 9.065.000,-- 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 1.876.000,-- € 2.500.000,-- §2 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf §3 Gemeindesteuern Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 390 v. H. 420 v. H. 390 v. H. §4 Stellenplan Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Lahr/Schwarzwald, den ………… Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister