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Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2018)

                                    
                                        Anlage 1)
-ENTWURFStand: Änderungsliste II vom 06.12.2017

Haushaltssatzung
der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2018
(01.01. bis 31.12.2018)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2015 (GBL. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am ………… folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§1
Festsetzung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
€ 161.190.000,-davon im Verwaltungshaushalt
davon im Vermögenshaushalt

€ 130.465.000,-€ 30.725.000,--

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von

€

9.065.000,--

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von

€

1.876.000,--

€

2.500.000,--

§2
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
§3
Gemeindesteuern
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.

390 v. H.
420 v. H.
390 v. H.

§4
Stellenplan
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Lahr/Schwarzwald, den …………

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister