Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
25. September 2017
25. September 2017
Beschlussvorlage Amt: 14 Kopf Datum: 15.08.2017 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 210/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.09.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR und einem Jahresgewinn von 58.972,87 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2016 beträgt 58.972,87 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR wird mit 34.228,38 EUR zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 63.932,80 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht BGL 2016, Jahresabschluss BGL 2016 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 210/2017 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Dr. Wolfgang G. Müller Christian Zanger