Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
24. Juli 2017
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 12.07.2017 Az.: 922.5325 Drucksache Nr.: 165/2017 2. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße Beschlussvorschlag: Siehe Folgeseite Anlage(n): Plan Verkehrsknotenpunkte BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 165/2017 2. Ergänzung Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Ausgaben bei den Haushaltsstellen: - 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) in Höhe von 99.000,- €, - 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./Einsteinallee) in Höhe von 346.000,- €, - 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)) in Höhe von 190.500,- €, - 2.6300.951000/090 (Verkehrseinrichtung – Beleuchtung) in Höhe von 25.000,- € und - 2.6300.980000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse an Bund) in Höhe von 146.000,- € zusammen in Höhe von € 806.500,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen: - 2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 231.800 € und - 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 102.900 € sowie - 2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 79.000 € sowie vorläufig durch im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 392.800,- € erhöhte Rücklagenentnahme. Begründung: Im Haushaltsplan 2017 sind im Vermögenshaushalt auf verschiedenen Finanzpositionen Mittel für den Bau der Kreisverkehrsanlage Dr. Georg-Schaeffler-Straße, den Radwegeneubau, die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße und den Kommunalanteil für die Maßnahme des Bundes an der B415 veranschlagt. Mit Beschlussvorlage Nr. 334/20016 hat der Gemeinderat am 19.12.2016 beschlossen den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen. Zwischenzeitlich liegt dort die aktualisierte Kostenberechnung des mit der Durchführung betrauten Ing. Büros vor. Des Weiteren liegen mittlerweile auch die Ergebnisse der Ausschreibung der kommunalen Maßnahme vom 27.06.2017 und die Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen des Bundes vom 12.07.2017 vor. Es zeichnen sich Mehrausgaben in Höhe von rd. 806.500 € ab und es sind daher überplanmäßige Ausgaben zu bewilligen. Gleichzeitig sind aufgrund einer Aufnahme in ein Förderprogramm auf Basis der fortgeschriebenen Ausgabenansätzen mit Mehreinnahmen von bis zu 626.500 € und zudem mit weiteren Kostenbeteiligungen des ZV IGP aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von bis zu 413.700 € zu rechnen. … Drucksache 165/2017 2. Ergänzung Seite - 3 - Der neu zu schaffende Radweg entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße ist bei Finanzposition 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) mit 107.000 € zuzüglich 23.000 € für die Radwegebeleuchtung, isgesamt somit 130.000 € veranschlagt. Die aktualisierte Kostenberechnung kommt für den Radwegeneubau auf rd. 207.700 €. Hinzu kommen hier noch die Mittel für die Radwegebeleuchtung. Die Ausschreibung hat für die Herstellung des Fahrradweges einen Ausgabebedarf von rd. 206.000 € ergeben. Auch hier sind noch die Mittel für die Radwegebeleuchtung hinzuzuaddieren. Die Mehrausgaben für die Maßnahme betragen gegenüber der Planung demnach 99.000 €. Die Mehrausgaben sind vollumfänglich von der Stadt zu tragen. Der Zweckverband IGP (ZV IGP) beteiligt sich nicht an den Ausgaben für den Radwegeneubau. Der Neubau der Kreisverkehrsanlage ist im Haushaltsplan bei Finanzposition 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./Einsteinallee) mit 750.000 € veranschlagt. Die Kostenberechnung kommt hier zu einem Ausgabebedarf von rd. 886.700 €. Die Ausschreibung hat für diese Teilmaßnahme einen Ausgabebedarf von rd. 1.096.000 € ergeben. Die Mehrkosten belaufen sich ggü. der Planung auf rd. 346.000 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 33 % von der Stadt Lahr und zu 67 % vom ZV IGP getragen. Den Mehrausgaben von rd. 346.000 € stehen demnach bei Finanzposition 2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 231.800 € gegenüber. Für die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße zwischen der neuen Kreisverkehrsanlage und dem Dreispitz sind im Haushaltsplan bei Finanzposition 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße 2. (BA)) Mittel in Höhe von 125.000 € eingeplant. Die aktualisierte Kostenberechnung kommt zu einem Ausgabebedarf von rd. 274.700 €. Die Ausschreibung hat für diese Teilmaßnahme einen Ausgabebedarf von rd. 315.500 € ergeben. Die Mehrkosten belaufen sich ggü. der Planung auf rd. 190.500 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 46 % von der Stadt Lahr und zu 54 % vom ZV IGP getragen. Den Mehrausgaben von rd. 190.500 € stehen demnach bei Finanzposition 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 102.900 € gegenüber. Abschließend sind im Haushaltsplan bei Finanzposition 2.6300.951.000/090 und 2.6300.980000/090 für die Beleuchtung Mittel in Höhe von 15.000 € und eine Kostenbeteiligung für die Maßnahmen an der B415 in Höhe von 626.000 € eingeplant. Aufgrund eines zu erwartenden höheren Ausschreibungsergebnisses hatte das Regierungspräsidium die kommunale Kostenbeteiligung an der Maßnahme des Bundes zunächst auf voraussichtlich 700.0000 € ansteigend prognostiziert. Am 12.07.2017, also einen Tag nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss, wurden die Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen übermittelt. Inklusive einer Unterflurbefeuerung der Abbiegespur, welche die Verkehrssicherheit nochmals deutlich anhebt und damit vorzugswürdig ist, steigt die kommunale Kostenbeteiligung auf 772.000 €. Ohne die neuartige Unterflurbefeuerung, welche man von der Europaparkzufahrt kennt, würde sich der Kommunalanteil auf 730.000 € belaufen. Die Verwaltung spricht sich in Übereinstimmung mit dem Maßnahmenträger und dem Straßenbauamt dafür aus, die für Verkehrsteilnehmer besser Maßnahme mit Unterflurbefeuerung zu wählen. … Drucksache 165/2017 2. Ergänzung Seite - 4 - Die Mehrkosten belaufen sich gegenüber der ursprünglichen Planung auf insgesamt 146.000 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 46 % von der Stadt Lahr und zu 54 % vom ZV IGP getragen. Den Mehrausgaben von 146.000 € stehen demnach bei Finanzposition 2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 79.000 € gegenüber. Nach der fortgeschriebenen Beleuchtungsplanung ist bei der Beleuchtung des Straßenübergangs mit nach derzeitigem Stand von Ausgaben in Höhe von 40.000 € auszugehen. Die Mehrausgaben betragen gegenüber der Planung 25.000 €. Die sich aufgrund der fortgeschriebenen Kostenberechnung ergebenden Mehrausgaben bei den Maßnahmen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße basieren auf einer ggü. der ursprünglichen Planung erforderlichen Verschiebung der Kreisverkehrsanlage in Richtung Süden und somit einer Flächenmehrung. Zudem wurden bei einer Untersuchung ein in Teilen belasteter Unterbau sowie ein nur mäßig tragfähiger Untergrund festgestellt. Des Weiteren hat man sich zwischenzeitlich für eine für die Verkehrsteilnehmer bessere, dafür aber kostenträchtigere Überkopfbeschilderung entschieden. Abschließend wirkt sich die Entscheidung für eine verbesserte Verkehrsführung der Abbiegespur durch eine Unterflurbefeuerung Ausgaben steigernd aus. Die weitere Ausgabensteigerung aufgrund der Ausschreibung basiert auf der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Situation. Dies spiegelt sich auch darin, dass insgesamt nur zwei Angebote eingingen. Das weitere Angebot lag dabei außergewöhnlich weit über dem erstplatzierten Angebot. Den Mehrausgaben von 806.500 € stehen Mehreinnahmen durch die vertraglich fixierte Kostenbeteiligung des ZV IGP in Höhe von 413.700 € gegenüber. Zudem wurden der Radwegeneubau, die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße und der Kommunalanteil an den B415-Maßnahmen in ein Förderprogramm aufgenommen. Nach nun noch folgendem Förderantrag ist auf der bisherigen Planungsgrundlage mit Fördermitteln in Höhe von rd. 354.000 € zu rechnen. Beim zu stellenden Fördermittelantrag werden die fortgeschriebenen Ausgabenbedarfe in Ansatz gebracht, so dass hier mit höheren Fördermitteln von bis zu 626.500 € zu rechnen ist. Davon entfallen auf die Stadt Lahr rd. 339.500 €. Der Restbetrag entfällt auf den ZV IGP. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht mit einer Förderung gerechnet werden konnte, wurden für die Maßnahmen keine Einnahmenmittel eingeplant. Die der Stadt Lahr entstehenden Mehrausgaben können daher voraussichtlich bis zu einem Betrag von rd. 53.300 € durch die zusätzliche Kostenbeteiligungen des ZV IGP und die Fördermittel gedeckt werden. Bei den Fördermitteln ist allerdings erst mit einem Eingang im nächsten Haushaltsjahr zu rechnen. Daher müssen die Mehrausgaben zunächst noch aus anderen Mitteln gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer