Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 08.05.2017 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 122/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

31.05.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.06.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 8. Mai 2017 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MARTIN-LUTHERSTRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUT-STRASSE,
1. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in
den jeweils beigefügten Fassungen vom 8. Mai 2017 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzungen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 122/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Am 19. Dezember 2016 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
zum Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird.
Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu Umnutzung und Umbau einer ehemaligen Lederfabrik zu einem Wohn- und Geschäftshaus schaffen. Vorgesehen sind hier ca. 15 Wohneinheiten für
etwa 30 Bewohner. Weiterhin beinhaltet der Plan Regelungen zu den Gewässerrandstreifen an der
Schutter und am Sulzbach.
Die Beteiligung erfolgte vom 2. Januar bis zum 10. Februar 2017.
In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 35 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben sechs Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des
Bebauungsplanes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie
den Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.