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Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)

                                    
                                        Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 2. Januar bis einschließlich 10. Februar 2017)
OZ

Beteiligter

Netze Mittelbaden

1
17.01.2017

bnNETZE

2
20.01.2017

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Die Stromversorgung des Gebäudes "MartinLuther-Str. 23" ist über die kundeneigene Trafostation (im Plan gelb gekennzeichnet) sichergestellt. Eine Änderung unsererseits ist durch die
Umnutzung des Gebäudes nicht vorgesehen.
Das Wohnhaus "Martin-Luther-Str. 23/1" besitzt
einen separaten Hausanschluss, der an das öffentliche Niederspannungsnetz angebunden ist.
Die Stromversorgung des hinteren Bereichs
(Nutzungsschablone 3) muss bei einer Bebauung
neu verlegt werden. Die Erschließungsmaßnahmen sind frühzeitig mit uns abzustimmen.
Die Erdgas- und Wasserversorgung kann über
die bestehenden Netze in der Martin-LutherStraße sichergestellt werden. Gemäß der Technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblattes W 405
wird eine Löschwassermenge (Grundschutz) von
96 m³/h für 2 Stunden zur Verfügung gestellt. Der
Löschwasserbedarf für den Objektschutz innerhalb privater Grundstücke wird von der für den
Brandschutz zuständigen Stelle festgestellt. Die
erforderlichen Löschwassermengen für den Objektschutz werden seitens der bnNETZE nicht
aus dem Trinkwasserrohrnetz bereitgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Bebauung
des rückwärtigen Bereichs mit aufschiebend bedingter Festsetzung (OZ 3) Leitungsrechte mit
angemessenen Schutzstreifenbreiten zugunsten
der Versorgungsträger erforderlich werden. Eine
Versorgung dieser Fläche mit Erdgas und Wasser kann nur ausgehend von der Martin-LutherStraße erfolgen.

1

Beschluss

Das Schreiben bestätigt die Festsetzung Kenntnisnahme
der Trafostation im Bebauungsplan. Die
Informationen werden an den Eigentümer
weitergegeben.

Die Informationen zur Löschwassermen- Kenntnisnahme bzw.
ge werden an die entsprechend zuständi- Zurückweisung
gen Stellen weitergegeben.
Art und Verlauf der späteren Erschließung
des rückwärtigen Bereichs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Außerdem handelt es sich um das gleiche
Grundstück. Daher ist die Ausweisung
eines Leitungsrechtes im Bebauungsplan
nicht notwendig. Dies kann privatrechtlich
erfolgen, sobald Bebauung, Leitungsführung und Besitzverhältnisse geklärt sind.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 2. Januar bis einschließlich 10. Februar 2017)
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Beteiligter

3

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
01.02.2017

4

Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau
08.02.2017

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Mit der Planung der Stadt Lahr soll eine städtebaulich attraktive Revitalisierung einer innerstädtischen Gewerbebrache ermöglicht werden. Hierzu soll das vorhandene alte Fabrikgebäude erhalten und umgebaut werden. Dies wird begrüßt.
Auch die Aufteilung des Plangebietes in einen
Mischgebietsbereich sowie einen Bereich für ein
eingeschränktes Gewerbegebiet ist aufgrund der
planerischen Zielsetzungen sowie im Hinblick auf
die umgebende Bebauung nachvollziehbar.
Laut textlichen Festsetzungen soll u.a. selbstständiger Einzelhandel im Plangebiet ausgeschlossen sein. Direktverkauf im Zusammenhang
mit produzierendem Gewerbe soll dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn er aus eigener
Herstellung oder Montage stammt und die Verkaufsfläche – laut Begründung – deutlich untergeordnet ist. Auch dies wird begrüßt, trägt eine
solche Einschränkung doch indirekt zur Stärkung
der nahen Innenstadt bei. In den textlichen Festsetzungen müsste noch das Wort „deutlich“ ergänzt werden. Weiter wird angeregt, diesbezüglich noch einen Flächenbezug (bspw. eine deutliche Unterordnung der Verkaufsfläche gegenüber
der Produktionsfläche oder Ähnlichem) in die
Festsetzung mit aufzunehmen.
Geotechnik
Auf der Grundlage der am LGRB vorhandenen
Geodaten bilden im Bereich des Plangebietes
quartäre Lockergesteine (holozänes Auensediment, Auenlehm) unbekannter Mächtigkeit den
oberflächennahen Baugrund.

2

Beschluss

Das Schreiben bestätigt die Grundkon- Berücksichtigung
zeption des Bebauungsplans sowohl hin- bzw. Zurückweisung
sichtlich der Art der baulichen Nutzung als
auch der Einzelhandelsthematik. In den
textlichen Festsetzungen wurde unter
Ziffer 1.2 das Wort „deutlich“ ergänzt.
Auf einen konkreten Flächenbezug bzw.
eine prozentuale Festlegung wird bewusst
verzichtet, um sich abhängig von den
Dimensionen und Sortimenten einen Entscheidungsspielraum zu erhalten.

Die Hinweise wurden ergänzt.

Berücksichtigung

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen
Setzungsverhalten des Untergrundes sowie mit
lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet
sind, ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische
Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen
Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge
der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.
B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des
Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur
Baugrubensicherung) werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 19972 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen,
dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische
Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Grundwasser
Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder
Bedenken vorzubringen. Auf dem Areal hat eine
Altlastenerkundung stattgefunden. Nähere Informationen hierzu sind beim Landratsamt Offenburg erhältlich.
Allgemeine Hinweise
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhan-

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Beschluss

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6

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

denen Bohrdaten der Homepage des LGRB
(http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf unser GeotopKataster, welches im Internet unter der Adresse
http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann.
Ergänzend wird darum gebeten, folgende Punkte
in den schriftlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ aufzunehmen:
Bereitstellung der Abfallbehälter/Gelbe Säcke
Die Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im
Landratsamt
Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt
Ortenaukreis
werden, muss an einer für 3-achsige AbfallsamEigenbetrieb
melfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren
Abfallwirtschaft
Stelle am Rand der öffentlichen Erschließungs09.02.2017
straßen erfolgen.
Abfallwirtschaftssatzung
Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung
im Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in der jeweils geltenden Fassung.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Lage der Kabel ist
aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Deutsche Telekom Inwieweit die Schaltreserven der vorhandenen
Technik GmbH
Kupferkabel im Plangebiet ausreichen oder neue
22.02.2017
Kabel ggf. auch außerhalb des Plangebietes
ausgelegt werden müssen, kann erst nach
Kenntnis der endgültig vorgesehenen Bebauung
beurteilt werden.

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Stellungnahme

Beschluss

Die Hinweise wurden ergänzt.

Berücksichtigung

Die Informationen werden an den Eigen- Kenntnisnahme
tümer bzw. die Bauherrschaft weitergegeben.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 2. Januar bis einschließlich 10. Februar 2017)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Sofern ein Anschluss an das Netz der Telekom
gewünscht wird, sollte die betreffende Bauherrschaft so früh als möglich über die BauherrenHotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800
33 01903 oder über das Internet unter
www.telekom.de/bauherren einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass
Beschädigungen an den Kabeln der Telekom
vermieden werden. Die Bauausführenden müssen sich unbedingt zum Zeitpunkt der Bauausführung über die Lage der vorhandenen Kabel
informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom Deutschland GmbH ist zu beachten.
Möglicherweise notwendig werdende Sicherungsmaßnahmen an den Kabeln der Telekom
sind frühzeitig abzusprechen.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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Beschluss