Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlegung))
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
27. März 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung))
Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen aus der Bürgerschaft)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
27. März 2017
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung))
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen aus der Bürgerschaft)Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 07.03.2017 Az.: 0687/Lö Drucksache Nr.: 55/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 22.03.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom 7. März 2017 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Anlage(n): - Bestands-, Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung - Umweltbericht - Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen - Schalltechnische Untersuchung - Stellungnahmen aus der Bürgerschaft BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 55/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat fasste nach mehreren Vorberatungen am 25. Juli 2016 für den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Diese erfolgten in der Zeit vom 8. August bis zum 16. September 2016. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Asphaltmischanlage und die Einrichtung eines Recyclingplatzes zu schaffen. Während und nach der Frist gingen mehrere kritische Stellungnahmen benachbarter Bürger und Firmen bei der Stadt ein. Auch das Landwirtschaftsamt äußerte sich dementsprechend. Die jeweils geäußerten Befürchtungen bezogen sich insbesondere auf Staub-, Lärm- und Geruchsemissionen sowie auf den LKW-Verkehr. Vielfach wurde ein Alternativstandort, insbesondere auf dem IGPGelände, gefordert. Die entsprechenden Schreiben sind als Anlage beigefügt. Der Ortschaftsrat Langenwinkel befasste sich am 18. Oktober mit dem Thema und lehnte das Vorhaben auf der Basis der damals vorliegenden Informationen einstimmig ab. Die zwischenzeitlich fertiggestellten Fachgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sämtliche Grenz- und Richtwerte unter Einhaltung verschiedener emissionsmindernder Maßnahmen (größtenteils deutlich) unterschritten werden. Besichtigungen einer nahezu baugleichen Asphaltmischanlage in Breisach sowie der mobilen Brecheranlage auf dem heutigen Recyclingplatz trugen dazu bei, ein realistisches Bild vom Betrieb und den Auswirkungen zu gewinnen. Viele der Befürchtungen konnten dadurch entkräftet werden. Laut Regierungspräsidium (Referat Verkehr) wäre die rund 43 m hohe Asphaltmischanlage im IGP nicht genehmigungsfähig, da wegen der beabsichtigten Höhe die am Flughafen eingesetzten technischen An- und Abflugsysteme stark beeinträchtigt würden. Damit soll nun das Bebauungsplanverfahren für den Standort Industriegebiet-West fortgesetzt werden. Der Bebauungsplan kann nicht explizit die geplanten Anlagen festsetzen, sondern lediglich die Nutzungsart Industriegebiet. Die Mehrzahl der in den Fachgutachten enthaltenen anlagenbezogenen emissionsmindernden Maßnahmen wird daher in der Baugenehmigung, der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und im Städtebaulichen Vertrag fixiert. Die Verwaltung schlägt vor, nun den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) zu beschließen. Diese könnte in der Zeit vom 10. April bis zum 18. Mai 2017 erfolgen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.