Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr - Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
27. März 2017
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 07.03.2017 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 56/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr - Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Den Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. 2. Das Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Anlage(n): - Stellungnahmen aus dem Beteiligungsprozess - Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 56/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Berichtsentwurf zum Einzelhandelskonzept wurde am 12. Dezember 2016 dem Gemeinderat vorgestellt und traf dort auf eine durchweg positive Resonanz. Danach informierte und beteiligte die Stadt auch die Öffentlichkeit. Am 11. Januar 2017 präsentierten die Verfasser das Konzept in einer mit rund 120 Besuchern sehr gut angenommenen Informationsveranstaltung im Pflugsaal und stellten sich den Fragen und Diskussionsbeiträgen aus dem Publikum. Daneben hatten alle Bürger die Gelegenheit, bis zum 27. Januar 2017 eigene Stellungnahmen oder Vorschläge bei der Stadtverwaltung einzureichen. Zeitgleich lief eine Beteiligung der für den Einzelhandel relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB) Regierungspräsidium, Regionalverband, IHK und Handelsverband. Aus der Bürgerschaft gingen lediglich zwei Stellungnahmen ein. Sie sind in zusammengefasster Form gemeinsam mit den Anmerkungen der TÖB, den dazu formulierten fachlichen Stellungnahmen der Verfasser sowie den daraus resultierenden punktuellen Ergänzungen und Klarstellungen im Konzept als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einzelhandelskonzept inklusive der Grundsätze zur räumlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, der Sortimentsliste, der Zentrenhierarchie sowie der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches (Innenstadt) und des perspektivischen Nahversorgungszentrums Schwarzwaldstraße als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu beschließen. Damit sind seine Aussagen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und es eröffnen sich besondere Festsetzungsmöglichkeiten zur Steuerung des Einzelhandels. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.