Beschlussvorlage (Ausbau Kreuzstraße - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben)
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 09.03.2017 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 62/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 ------------- Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Ausbau Kreuzstraße - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6150.950600/005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt-Ausbau Kreuzstraße) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.000,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen in Höhe von 55.000,- € bei der Finanzposition 1.6300.510000 (Gemeindestraßen-Straßenunterhaltung). BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 62/2017 Seite - 2 - Begründung: Nachdem am 21.11.2016 der Gemeinderat der Entwurfsplanung zugestimmt hat, wurde die Baumaßnahme am 14.01.17 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 07.02.17 haben lediglich drei Firmen ein Angebot abgegeben. Das preisgünstigste Angebot hat die Firma Schöllmann aus Schutterwald mit einer Summe von 1.076.902,70 € abgegeben. Das Submissionsergebnis liegt ca. 57.000,- € über der Kostenberechnung. Dies entspricht ca. 5,2 %. Mit der Vergabe der Straßenbauarbeiten einschließlich Entsorgungskosten und Planungskosten sind somit die im Haushaltsplan eingestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. Für eine gesonderte Beauftragung der Straßenbeleuchtung fehlen Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,- €. Die Lieferzeit für die Straßenbeleuchtung beträgt ca. 8-10 Wochen. Auf Grund der örtlichen Begebenheiten (Anlieferverkehr und feuerwehrtechnische Auflagen) wird die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten abgewickelt. So ist es erforderlich, dass die Straßenbeleuchtung unter Beachtung der Lieferzeit umgehend beauftragt wird, damit sie rechtzeitig zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird die Vorlage dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt und nicht dem für die Mehrausgabenbewilligung eigentlich zuständigen Haupt- und Personalausschuss, da dieser erst wieder Ende April 2017 tagt. Mittelverfügung: Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 55.000,- € kann durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6300.510000 (Gemeindestraßen-Straßenunterhaltung) erfolgen. Tilman Petters Markus Wurth Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.